Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 11.01.2012 - 5 U 321/11 - 45 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Eine an einen kaskoversicherten Traktor angehängte Rundballenpresse ist kein unter dessen Versicherungsschutz fallendes Kraftfahrzeugteil oder beitragsfrei mitversichertes Zubehör.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1388
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 01.10.2003 - 12 U 52/03
Kfz-Teilkaskoversicherung: Mitversicherung einer Thermoausrüstung als …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2012 - 5 U 321/11
Dem verständigen Versicherungsnehmer entgeht nicht, das Buchstabe G. Nr. 3 AKB die als allenfalls gesondert versicherbar aufgelisteten Vorrichtungen selbst dann vom Versicherungsschutz ausnehmen soll, wenn sie ohne diese Ausnahme möglicherweise als "am Fahrzeug befestigte Teile" im Sinne des § 12 Abs. 1 AKB verstanden werden könnten (so zutreffend OLG Karlsruhe, VersR 2004, 326). - OLG Köln, 22.06.2004 - 9 U 209/03
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2012 - 5 U 321/11
Es kann dahinstehen, ob nach den hier einschlägigen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für auswechselbare Gegenstände nur dann besteht, wenn sie zweifelsfrei einem bestimmten einzelnen Fahrzeug als Zubehör zugeordnet werden können (…in diesem Sinne Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl. 2000, § 12 AKB Rdn. 10 a. E.; OLG Köln, r+s 2004, 371), woran es bei der potenziell an jede beliebige Zugmaschine anzuhängenden Rundballenpresse fehlen würde.
- OLG Stuttgart, 02.08.2018 - 7 U 17/18
Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsschutz für unter Verschluss verwahrtes …
Bei den streitgegenständlichen Teilen handelte es sich auch nicht um eine Sonderausstattung für gewerblich genutzte Fahrzeuge (so das OLG Saarbrücken zu einer an einem Traktor angehängten Rundballenpresse: Urteil vom 11.01.2012 - 5 U 321/11 - 45, NJW-RR 2012, 1388).