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SG Mainz, 07.05.1985 - S 5 U 33/85 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Mainz, 07.05.1985 - S 5 U 33/85
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.09.1986 - L 3 U 121/85
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 56/06
Echte Begrenzung der vom Schädiger geschuldeten Leistung im Rahmen der …
Aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts Celle vom 15. Januar 1987 (5 U 33/85) sind der vormalige, mittlerweile verstorbene Beklagte zu 1 seinerzeit der Fahrer des Lkw - G. W., dessen Erben die Beklagten zu 1 und 3 sind, die Erben der Nacherbin des verstorbenen E. K. - vormals Halter des Lkw - sowie die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 4 verpflichtet, dem Kläger 80 % der ihm entstandenen und künftig entstehenden materiellen Schäden aus dem genannten Verkehrsunfall zu ersetzen.