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   OLG Köln, 16.06.1997 - 5 U 35/97   

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https://dejure.org/1997,4001
OLG Köln, 16.06.1997 - 5 U 35/97 (https://dejure.org/1997,4001)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.06.1997 - 5 U 35/97 (https://dejure.org/1997,4001)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 1997 - 5 U 35/97 (https://dejure.org/1997,4001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zahnarzt Kostenschätzung Laborkosten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 611
    Zahnarzt Kostenschätzung Laborkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen einen Zahnarzt auf Ersatz einer zahnärztlichen Behandlung bei fehlendem Hinweis in dem Heil- und Kostenplan auf die zu erwartenden höheren Sätze; Einrichten des Patienten auf Steigerungssätze einer zahnärztlichen Behandlung

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Erheblisches Überschreiten der Kostenschätzung durch den Zahnarzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Überschreiten der Kostenschätzung durch Zahnarzt, Zahnarzt, Kostenschätzung, Laborkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 396 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Überschreitung des Heil- und Kostenplanes

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zahnarzt grundsätzlich an Heil- und Kostenplan gebunden

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zahnarzt grundsätzlich an Heil- und Kostenplan gebunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1284
  • VersR 1998, 1285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Aachen, 07.11.1996 - 1 O 144/93
    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1997 - 5 U 35/97
    Auf die Berufung des Beklagten, die im übrigen zurückgewiesen wird, wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - Einzelrichter - vom 07.11.1996 - 1 O 144/93 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 2.041,64 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 05.12.1992 zu zahlen.
  • OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 196/95

    Berechnung von über der Regelspanne liegende Gebühr durch Zahnarzt

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1997 - 5 U 35/97
    Der Senat hat sich bereits wiederholt mit der Frage zu befassen gehabt, inwieweit die Kostenansätze im Rahmen eines zahnärztlichen Heil- und Kostenplans den Zahnarzt "binden" (siehe hierzu die Entscheidungen 5 U 52/96 - Urteil vom 23.10.95 und 5 U 196/95 - Urteil vom 21.08.1996).
  • OLG Köln, 23.10.1996 - 5 U 52/96
    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1997 - 5 U 35/97
    Der Senat hat sich bereits wiederholt mit der Frage zu befassen gehabt, inwieweit die Kostenansätze im Rahmen eines zahnärztlichen Heil- und Kostenplans den Zahnarzt "binden" (siehe hierzu die Entscheidungen 5 U 52/96 - Urteil vom 23.10.95 und 5 U 196/95 - Urteil vom 21.08.1996).
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