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   OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04 - 42   

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https://dejure.org/2005,3457
OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04 - 42 (https://dejure.org/2005,3457)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.01.2005 - 5 U 356/04 - 42 (https://dejure.org/2005,3457)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 5 U 356/04 - 42 (https://dejure.org/2005,3457)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die rückschauende Feststellung von Berufsunfähigkeit

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitsversicherung, Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei rückschauender Feststellung; Feststellung des Zeitpunkts des Beginns des Versicherungsfalls

  • Judicialis

    BUZ § 1 Abs. 1; ; BUZ § 2 Abs. 1; ; BUZ § 2 Abs. 3; ; BUZ § 2 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Anforderungen an eine rückschauende Feststellung der Berufsunfähigkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ § 1 Abs. 1; BUZ § 2 Abs. 1; BUZ § 2 Abs. 3
    Anspruch auf Leistungen aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - rückschauende Feststellung der Berufsunfähigkeit nach Arbeitsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitsversicherung, Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 966
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 25.01.1995 - 20 U 252/94

    Keine dauernde Beeinträchtigung bei Operationsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04
    Es widerspricht diesem Verständnis, wenn bereits bei der Prognose, dass eine Arbeit jedenfalls innerhalb eines halben Jahres nicht wieder aufgenommen werden kann, von Berufsunfähigkeit auszugehen sein soll; vielmehr kommt es darauf an, ob eine Veränderung des aktuellen Berufsunfähigkeit begründenden Zustands "nicht absehbar" ist (vgl. BGH, VersR 95, 1039; Oberlandesgericht Hamm, r+s 1988, 90, Voit, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rdn. 318).

    (Oberlandesgericht Hamm, VersR 1995, 1039, 1040) oder räumt er ein, keine, möglicherweise nicht von anderen geteilten oder auch "objektiv" unvernünftig erscheinende, aber doch subjektiv verständliche Gründe gehabt zu haben, sich einem ärztlichen Eingriff zu verweigern, so kann er nicht im Nachhinein anführen, die Bestimmung des Zeitpunkts des Eintritts von dauernder Berufsunfähigkeit müsse die Chancen einer bei alsbaldiger Operation zu erwartenden Gesundung gewissermaßen "ausblenden".

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04
    Dieser Zeitpunkt ist "rückschauend" zu ermitteln (BGH, a.a.O., BGH, VersR 1989, 903, 904; BGH, VersR 1990, 724, 730).
  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04
    Denn sie bleibt als bloße Arbeitsunfähigkeit so lange unbeachtlich, bis ein Zustand erreicht wird, dessen Besserung zumindest bis zur Wiederherstellung der halben Arbeitskraft in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 22.2.1984 - IVa ZR 63/82, VersR 1984, 630).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. nur BGH, VersR 2003, 454, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Der Versicherungsnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr imstande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen begründet (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; Senat, Urt. v. 26.1.2005 - 5 U 356/04-42 - VersR 2005, 966).
  • OLG Bremen, 25.06.2010 - 3 U 60/09

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen

    Danach ist für die Ermittlung des genauen Zeitpunktes des Eintritts der Berufsunfähigkeit weder auf die Prognose der den Versicherungsnehmer in der Vergangenheit behandelnden Ärzte noch auf den Zustand des Versicherungsnehmers bei Entscheidung des Gerichts abzustellen, sondern vielmehr darauf, wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig behandelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand des Versicherungsnehmers als gegeben angesehen hätte, der keine Besserung erwarten ließ (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.2005, 5 U 356/04; Voit/Neuhaus, a.a.O., Rn 9 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen

    Dabei ist weder auf die Prognose der die versicherte Person in der Vergangenheit behandelnden Ärzte noch auf ihren Zustand zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen, sondern vielmehr darauf, wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig handelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand der versicherten Person als gegeben angesehen hätte, der keine Besserung mehr erwarten ließ (Senat, Urt.v. 26.1.2005 - 5 U 356/04-42 - VersR 2005, 922 {n.rkr.}; Urt.v. 20.4.2005 - 5 U 463/01 - 34 n.v.).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Anschließend ist eine rückschauende Betrachtung vorzunehmen, d. h. es ist darauf abzustellen, wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig handelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand des Versicherungsnehmers als gegeben angesehen hätte, der dauerhaft bzw. innerhalb des von den Bedingungen vorgesehenen Zeitraums - hier 6 Monate - keine Besserung mehr erwarten ließ (vgl. Senat, Urt. v. 26.01.2005 - 5 U 356/04-42 - VersR 2005, 966).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 5 U 578/00

    Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 BB-BUZ

    Dabei ist weder auf die Prognose der die versicherte Person in der Vergangenheit behandelnden Ärzte noch auf ihren Zustand zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen, sondern vielmehr darauf, wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig handelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand der versicherten Person als gegeben angesehen hätte, der keine Besserung mehr erwarten ließ (vgl. Senat, Urt. v. 26.01.2005 - 5 U 356/04-42 - VersR 2005, 922 - n. rkr. - Urt. v. 20.04.2005 - 5 U 463/01 - 34 n.v.).
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