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   OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15   

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OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15 (https://dejure.org/2016,9952)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.04.2016 - 5 U 36/15 (https://dejure.org/2016,9952)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. April 2016 - 5 U 36/15 (https://dejure.org/2016,9952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der Informationspflichten einer Bank gegenüber Geschäftsunfähigen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Barabhebungen (unerkann) Geschäftsunfähiger, Einwand der Entreicherung, Informationpflichten, Erklärung gegenüber gesetzlichem Vertreter

  • RA Kotz

    Unautorisierte Barabhebungen eines geschäftsunfähigen Darlehensnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; BGB § 818; BGB § 675u; BGB § 676b
    Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des Zahlungsdienstleisters

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 ; BGB § 818 ; BGB § 675u; BGB § 676b
    Erfüllung der Informationspflichten einer Bank gegenüber Geschäftsunfähigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschäftsunfähiger und nicht autorisierte Barabhebungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entreicherungseinwand bei nicht autorisierten Barabhebungen Geschäftsunfähiger

  • jura.news (Auszüge)

    Der Einwand der Entreicherung bei Geschäftsunfähigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1245
  • FamRZ 2016, 1972
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (41)

  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 235/02

    Berufung eines Geschäftsunfähigen auf den Wegfall der Bereicherung; Verbrauch von

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
    Die Beklagte ist als Bereicherungsschuldnerin nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, [...] Rn. 12; Urteil vom 10. Februar 1999 - VIII ZR 314/97, [...] Rn. 16; Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, [...] Rn. 5) für den von ihr erhobenen Einwand, sie sei nicht mehr bereichert, darlegungs- und beweispflichtig.

    Geschäftsunfähige werden im Rechtsverkehr dadurch geschützt, dass sie Rechtsgeschäfte selbst nicht wirksam tätigen können (§§ 104, 105 BGB ) und bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung unwirksamer Verträge die Saldotheorie keine Anwendung findet (BGH, Urteil vom 4. Mai 1994 - VIII ZR 309/93, [...] Rn. 12; Urteil vom 29. September 2000 - V ZR 305/99, [...] Rn. 7; Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, [...] Rn. 5).

    Damit tragen sie nicht das Risiko, dass sie die rechtsgrundlos empfangene Leistung nicht mehr herausgeben können (BGH, Urteil vom 4. Mai 1994 - VIII ZR 309/93, [...] Rn. 13; Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, [...] Rn. 5).

    Wird für den untergegangenen Gegenstand Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB ) verlangt, was durch den Ausschluss der Saldotheorie nicht gehindert wird, so ist es Sache der Geschäftsunfähigen, darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, dass sie durch die Leistung in ihrem Vermögen nicht mehr bereichert sind (BGH, Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, [...] Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. November 2011 - 17 U 15/11, [...] Rn. 20; Lorenz in: Staudinger, BGB , 2007, § 818 Rn. 48).

    Ihre gesetzlichen Vertreter sind eher als der Bereicherungsgläubiger in der Lage, den Verbleib des Empfangenen aufzuklären und festzustellen, ob dessen Wert im Vermögen verblieben ist (BGH, Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, [...] Rn. 5).

    Der Verbrauch von Geld, um den allgemeinen Lebensbedarf zu bestreiten, führt dann nicht zum Wegfall der Bereicherung, wenn das empfangene Geld zwar restlos für die Lebensbedürfnisse aufgewendet wurde, aber in anderer Form noch im Vermögen vorhanden ist, etwa dadurch, dass Ersparnisse gebildet, Anschaffungen getätigt oder Schulden getilgt wurden (BGH, Urteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 7/83, [...] Rn. 10; Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, [...] Rn. 7).

  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
    Einem solchen Anspruch stünde auch kein Schadensersatzanspruch der Bank aus § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen einer Verletzung von Kontroll- und Anzeigepflichten aus dem Girovertrag im Hinblick auf fehlerhafte oder falsche Buchungen (BGH, Urteil vom 29. Mai 1978 - II ZR 166/77, [...] Rn. 13; Urteil vom 29. Januar 1979 - II ZR 148/77, [...] Rn. 15) gegenüber.

    Hat die Bereicherungsschuldnerin im Zusammenhang mit der Weitergabe des Erlangten einen Anspruch gegen Dritte erworben, besteht die Bereicherung insoweit fort; in einer derartigen Situation ist die Bereicherungsempfängerin in der Regel zur Geldzahlung verpflichtet (BGH, Urteil vom 29. Mai 1978 - II ZR 166/77, [...] Rn. 10 ff.; Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, [...] Rn. 62; Sprau in: Palandt, BGB , 75. Aufl. 2016, § 818 Rn. 44).

    Ist die Durchsetzbarkeit des Anspruchs zweifelhaft oder die Schuldnerin oder der Schuldner besonders schutzbedürftig (Minderjährige, Geschäftsunfähige), besteht der Anspruch auf Herausgabe einer Bereicherung darin, dass nur die Abtretung der zweifelhaften Forderung verlangt werden kann; wird der Anspruch abgetreten, bleibt es bei der Einrede der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB (BGH, Urteil vom 29. Mai 1978 - II ZR 166/77, [...] Rn. 11 f.; Urteil vom 28. April 1988 - I ZR 79/86, [...] Rn. 34; Urteil vom 21. April 2014 - XI ZR 234/14, [...] Rn. 25; OLG Nürnberg, Urteil vom 6. Juni 1989 - 3 U 275/89, [...] Rn. 20; Schwab in: MüKo, BGB , Bd. 5, 6. Aufl. 2013, § 818 Rn. 162).

    Denn zumindest ist die Beklagte vorliegend nur verpflichtet, mögliche Ansprüche gegen ihre kontoführende Bank an die Klägerin abzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1978 - II ZR 166/77, [...] Rn. 12).

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
    Die Vorschrift dient dem Schutz von "gutgläubig" Bereicherten, die das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht haben und daher nicht über den Betrag einer wirklichen (bestehengebliebenen) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden sollen (BGH, Urteil vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70, [...] Rn. 19; Urteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 7/83, [...] Rn. 9; Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, [...] Rn. 9).

    Der Umfang des Bereicherungsanspruchs richtet sich dabei regelmäßig nach den der Bereicherungsschuldnerin zugeflossenen Vermögensvorteilen, nicht hingegen nach der Vermögenseinbuße der Bereicherungsgläubigerin (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1961 - III ZR 130/60, [...] Rn. 23; Urteil vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70, [...] Rn. 19; Martinek in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK- BGB , 7. Aufl. 2014, § 818 BGB Rn. 2).

    Die Herausgabepflicht der Bereicherten darf keinesfalls zu einer Verminderung ihres Vermögens über den Betrag der wirklichen Bereicherung hinaus führen (BGH, Urteil vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70, [...] Rn. 13, 19).

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
    Hat die Bereicherungsschuldnerin im Zusammenhang mit der Weitergabe des Erlangten einen Anspruch gegen Dritte erworben, besteht die Bereicherung insoweit fort; in einer derartigen Situation ist die Bereicherungsempfängerin in der Regel zur Geldzahlung verpflichtet (BGH, Urteil vom 29. Mai 1978 - II ZR 166/77, [...] Rn. 10 ff.; Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, [...] Rn. 62; Sprau in: Palandt, BGB , 75. Aufl. 2016, § 818 Rn. 44).

    Bei völliger Wertlosigkeit des Drittanspruchs - wie hier - ist die Bereicherung ganz entfallen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, [...] Rn. 62).

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - 2 U 4/06

    Bereicherungsanspruch wegen Zahlung nicht geschuldeter Konzessionsabgaben an den

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
    Der Anspruch der Bereicherungsschuldnerin gegen Dritte kann nur dann mit der Innehabung von Bar-/Buchgeld gleichgesetzt werden, wenn der Rückzahlungsanspruch ohne größere Mühewaltung und ohne Risiken durchgesetzt werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. April 2007 - 2 U 4/06, [...] Rn. 29).

    Nach diesen Maßstäben hat der Senat bereits Zweifel daran, ob die Beklagte überhaupt noch bereichert ist, weil die Realisierung des Anspruchs gegen die kontoführende Bank ihr nicht zumutbar sein könnte; der Ersatzanspruch ist nur mit größerer Mühewaltung und erheblichen Risiken durchsetzbar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. April 2007 - 2 U 4/06, [...] Rn. 29).

  • OLG Nürnberg, 06.06.1989 - 3 U 275/89

    Rückzahlung eines Darlehens; Abtretung von Bereicherungsansprüchen;

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
    Ist die Durchsetzbarkeit des Anspruchs zweifelhaft oder die Schuldnerin oder der Schuldner besonders schutzbedürftig (Minderjährige, Geschäftsunfähige), besteht der Anspruch auf Herausgabe einer Bereicherung darin, dass nur die Abtretung der zweifelhaften Forderung verlangt werden kann; wird der Anspruch abgetreten, bleibt es bei der Einrede der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB (BGH, Urteil vom 29. Mai 1978 - II ZR 166/77, [...] Rn. 11 f.; Urteil vom 28. April 1988 - I ZR 79/86, [...] Rn. 34; Urteil vom 21. April 2014 - XI ZR 234/14, [...] Rn. 25; OLG Nürnberg, Urteil vom 6. Juni 1989 - 3 U 275/89, [...] Rn. 20; Schwab in: MüKo, BGB , Bd. 5, 6. Aufl. 2013, § 818 Rn. 162).

    Einer Verurteilung zur Abtretung steht § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO entgegen; die Klägerin hat - auch nicht hilfsweise - die Abtretung von Ersatzansprüchen beantragt (vgl. zu einer solchen Konstellation OLG Nürnberg, Urteil vom 6. Juni 1989 - 3 U 275/89, [...] Rn. 14-16).

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09

    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
    Der Zugang beim gesetzlichen Vertreter im Sinne von § 131 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Willenserklärung nicht nur - zufällig - in dessen Herrschaftsbereich gelangt ist, sondern auch an ihn gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt ist, denn es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Begriff "zugehen" eine andere Bedeutung haben sollte als in § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 794/09, [...] Rn. 24 ff., 33 ff.).

    Die Geschäftsunfähigkeit wird nicht nur bei der aktiven, sondern auch bei der passiven Teilnahme am Rechtsverkehr berücksichtigt (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 794/09, [...] Rn. 32; Knothe in: Staudinger, BGB , 2012, Vorbemerkung zu §§ 104 - 115 Rn. 29).

  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 7/83

    Rückzahlungsanspruch von Unterhaltsbeträgen bei Verbrauch dieser Beträge für den

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
    Die Vorschrift dient dem Schutz von "gutgläubig" Bereicherten, die das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht haben und daher nicht über den Betrag einer wirklichen (bestehengebliebenen) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden sollen (BGH, Urteil vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70, [...] Rn. 19; Urteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 7/83, [...] Rn. 9; Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, [...] Rn. 9).

    Der Verbrauch von Geld, um den allgemeinen Lebensbedarf zu bestreiten, führt dann nicht zum Wegfall der Bereicherung, wenn das empfangene Geld zwar restlos für die Lebensbedürfnisse aufgewendet wurde, aber in anderer Form noch im Vermögen vorhanden ist, etwa dadurch, dass Ersparnisse gebildet, Anschaffungen getätigt oder Schulden getilgt wurden (BGH, Urteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 7/83, [...] Rn. 10; Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, [...] Rn. 7).

  • BGH, 20.11.2013 - XII ZR 19/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Wertersatzanspruch wegen Unmöglichkeit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
    Diejenigen, die sich darauf berufen wollen, dass die Voraussetzungen dieser Ausnahme vorliegen, haben die hierfür maßgeblichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82, [...] Rn. 16; Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 19/11, Rn. 24; BAG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92, [...] Rn. 22; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07, 1 BvR 70/07, 1 BvR 71/07, [...] Rn. 18; OLG Brandenburg, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 5 U 49/10, [...] Rn. 30; Knothe in: Staudinger, BGB , 2012, § 104 Rn. 18 mwN).

    Offenbleiben kann hier deshalb, ob die Beklagte wegen ihrer Geschäftsunfähigkeit in einem solchen Fall überhaupt von einer Verbindlichkeit befreit worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 19/11, Rn. 16).

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
    Die Beklagte ist als Bereicherungsschuldnerin nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, [...] Rn. 12; Urteil vom 10. Februar 1999 - VIII ZR 314/97, [...] Rn. 16; Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, [...] Rn. 5) für den von ihr erhobenen Einwand, sie sei nicht mehr bereichert, darlegungs- und beweispflichtig.

    Die Vorschrift dient dem Schutz von "gutgläubig" Bereicherten, die das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht haben und daher nicht über den Betrag einer wirklichen (bestehengebliebenen) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden sollen (BGH, Urteil vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70, [...] Rn. 19; Urteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 7/83, [...] Rn. 9; Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, [...] Rn. 9).

  • BGH, 04.05.1994 - VIII ZR 309/93

    Anwendung der Saldotheorie auf die Rückabwicklung von wegen Geschäftsunfähigkeit

  • BGH, 21.04.2015 - XI ZR 234/14

    Erfüllungswirkung einer Zahlung an einen Betreuten

  • BGH, 12.09.2006 - XI ZR 296/05

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Aktienkaufs auf Kredit

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 177/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufs eines PKW -

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 80/88

    Unterrichtung über die Nichteinlösung der Lastschrift im

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 259/90

    Verzugsschaden der Bank bei Verbraucherkreditverträgen

  • BGH, 17.01.1995 - XI ZR 225/93

    Rückforderung eines wegen Verfolgung eines sittenwidrigen Zwecks unwirksamen

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 274/02

    Rechtsstellung des Verletzten und der beteiligten Versicherungsträger nach einem

  • KG, 13.03.1998 - 17 U 9667/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

  • OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 1 U 53/94

    Anspruch auf Zahlung von Wertersatz für schenkweise erlangte Wertpapiere; Recht

  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 130/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung bei Preisverstoß

  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 74/98

    Haustürwiderrufsgesetz - Rechtsfolgen eines Widerrufs

  • BGH, 07.05.2002 - XI ZR 197/01

    Anforderungen an die Aufklärung über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen

  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86

    "Differenzlizenz"; Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Lizenzgebühren für

  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 314/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Anwendung der Saldotheorie

  • OLG Koblenz, 30.01.2012 - 3 W 40/12

    Zur Geschäftsunfähigkeit

  • OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10

    Grundstückskaufvertrag: Grundstücksverkauf durch Auktion; Umfang einer Vollmacht

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 551/13

    Berufungsverfahren: Berücksichtigung unstreitigen neuen Sachvortrags; Umfang der

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 275/92

    Kündigungswirsamkeit - Geistesgestörtheit

  • BGH, 02.06.2015 - XI ZR 327/14

    Girogeschäft: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach versehentlicher

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

  • BGH, 29.09.2000 - V ZR 305/99

    Kaufvertrag - Rückabwicklung - Bereicherungsrecht - Geschäftsunfähigkeit -

  • BGH, 29.01.1979 - II ZR 148/77

    Genehmigungsfiktion in den AGB der Sparkassen bei Tageskontoauszügen

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2011 - 17 U 15/11

    Darlegungslast und Beweislast für eine behauptete Entreicherung bei Auszahlung

  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10

    Treppenlift

  • OLG Köln, 28.10.2021 - 12 U 216/20

    Anspruch auf Zahlung aus einer selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft;

    Hieraus folgt, dass ein der Hauptschuldnerin gegenüber eingreifender Einwendungsausschluss nach § 676b Abs. 2 BGB - da auf Gesetz beruhend - unmittelbar auch zu Lasten des Beklagten wirkt, wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen von § 676b Abs. 2 BGB beim Zahlungsdienstleister liegt (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 80. Aufl., § 676b Rn. 4, OLG Schleswig, Urteil vom 28.04.2016, 5 U 36/15, juris Rn. 59), hier also bei der Klägerin.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2018 - 2 S 1177/17

    Nachweis des Beihilfeanspruchs durch Belege; Anforderungen an die Rücknahme eines

    Auch diese nur äußerst vage behaupteten, völlig ungewissen Ansprüche erlauben jedenfalls nicht den Schluss, das Vermögen des Klägers sei bei wirtschaftlicher Betrachtung noch in einer fassbaren Weise wertmäßig erhöht (BGH, Urteil vom 29.05.1978 - II ZR 166/77 -, juris Rdnr. 11f; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 28.04.2016 - 5 U 36/15 -, juris Rdnr. 73).
  • KG, 25.02.2019 - 8 U 155/17

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückzahlungsanspruch einer Bank bei Auszahlung

    Wird für den untergegangenen Gegenstand Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB) verlangt, was durch den Ausschluss der Saldotheorie nicht gehindert wird, so ist es Sache der Geschäftsunfähigen, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass sie durch die Leistung in ihrem Vermögen nicht mehr bereichert sind (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2003 - V ZR 235/02, a.a.O., Tz. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2011 - 17 U 15/11, Tz. 20; OLG Schleswig, Urteil vom 28.04.2016 - 5 U 36/15, NJW-RR 2016, 1245, Tz. 31).
  • KG, 25.02.2019 - 8 U 155/19

    Haftungsrecht

    Wird für den untergegangenen Gegenstand Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB) verlangt, was durch den Ausschluss der Saldotheorie nicht gehindert wird, so ist es Sache der Geschäftsunfähigen, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass sie durch die Leistung in ihrem Vermögen nicht mehr bereichert sind (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2003 - V ZR 235/02, a.a.O., Tz. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2011 - 17 U 15/11, Tz. 20; OLG Schleswig, Urteil vom 28.04.2016 - 5 U 36/15, NJW-RR 2016, 1245, Tz. 31).
  • OLG Köln, 22.11.2018 - 12 U 103/17

    Zahlungsdienstevertrag; Stellvertretung

    Diese Frist beginnt mit dem Tag der Belastung, sofern der Zahlungsdienstleister seinen Informationspflichten gemäß Art. 248 §§ 7, 10, 14 EGBGB nachgekommen ist, sonst mit dem Tag der Unterrichtung (§ 676b Abs. 2 S. 2 BGB), wobei die Beweislast für die Voraussetzungen der Präklusion beim Zahlungsdienstleister liegt (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 28.04.2016, 5 U 36/15, zitiert nach juris, Rn. 59).
  • LG Arnsberg, 17.12.2020 - 4 O 433/19
    Im Vordergrund steht dabei die Formel, abzugsfähig seien diejenigen Nachteile, die gerade darauf beruhten, dass der Schuldner auf die Beständigkeit seines Erwerbes vertraut habe (OLG Schleswig NJW-RR 2016, 1245 Rn. 31; LG Aachen BeckRS 2009, 17423).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,40684
OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15 (https://dejure.org/2016,40684)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.04.2016 - 5 U 36/15 (https://dejure.org/2016,40684)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. April 2016 - 5 U 36/15 (https://dejure.org/2016,40684)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15
    Auch eine Leistungsablehnung des Versicherers, die hier bereits vor der Geltendmachung von Invaliditätsansprüchen mit Schreiben der Beklagten vom 8.2.2011 (Bl. 65 d.A.) erfolgt ist, ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.3.2007 - IV ZR 137/06 - VersR 2007, 1114; Senat, Urt. v. 20.6.2007 - 5 U 70/07 - VersR 2008, 837; Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 47 Rdn. 172).

    Aus der Invaliditätsfeststellung müssen sich aber die ärztlicherseits dafür angenommene Ursache und die Art ihrer Auswirkungen ergeben (BGH, Urt. v. 7.3.2007 - IV ZR 137/06 - VersR 2007, 1114).

    Zugleich ermöglicht sie diesem eine Ausgrenzung von in der Regel nur schwer abgrenzbaren und überschaubaren Spätschäden, die er vom Versicherungsschutz ausnehmen will (vgl. BGH, Urt. v. 1.4.2015 - IV ZR 104/13 - VersR 2015, 150;Urt. v. 7.3.2007 - IV ZR 137/06 - VersR 2007, 1114; Senat, Urt. v. 20.6.2007 - 5 U 70/07 - VersR 2008, 837; OLG Celle, RuS 2009, 122; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 2 AUB 2010 Rdn. 13; Kloth, Private Unfallversicherung, G Rdn. 26, S. 106).

    Dafür spricht auch, dass in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, dass Klauseln der hier in Rede stehenden Art den Anforderungen des Transparenzgebots genügen (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.2012 - IV ZR 39/11 - VersR 2012, 1113; Urt. v. 07.03.2007 - IV ZR 137/06 - VersR 2007, 1114; Urt. v. 23.02.2005 - IV ZR 273/03 - BGHZ 162, 210).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15
    In dieser Auslegung ist die Fristenregelung AGB-rechtlich weder unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit noch unter demjenigen der Transparenz bedenklich (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.2012 - IV ZR 39/11 - VersR 2012, 1113 m.w.N.).

    Dafür spricht auch, dass in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, dass Klauseln der hier in Rede stehenden Art den Anforderungen des Transparenzgebots genügen (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.2012 - IV ZR 39/11 - VersR 2012, 1113; Urt. v. 07.03.2007 - IV ZR 137/06 - VersR 2007, 1114; Urt. v. 23.02.2005 - IV ZR 273/03 - BGHZ 162, 210).

  • OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06

    Ausschluss von Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung, da teilweise die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15
    Auf die Einzelheiten der in der Rechtsprechung herausgearbeiteten inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße ärztliche Feststellung der Invalidität und ihre Geltendmachung braucht nicht hingewiesen zu werden (vgl. dazu Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl. 2014, Kap. G, Rdn. 94; in diesem Sinne - im Zusammenhang mit Hinweispflichten gemäß § 242 BGB - OLG Köln, VersR 2013, 349; a.A. Marlow/Tschersich, RuS 2013, 365: der Hinweis müsse sich auch "dazu verhalten").

    Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob davon ausgegangen werden kann, dass die Klägerin bei dem Unfall eine Gesundheitsbeschädigung erlitten hat, die geeignet wäre, Ansprüche auf eine Invaliditätsleistung zu begründen und ob die Beklagte sich bei der Diagnose eines chronifizierten Schmerzsyndroms "mit somatischen und psychischen Faktoren" auf die Ausschlussklausel in § 2 IV AUB 96 berufen kann, unter welche alle Gesundheitsschäden fallen, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder bei denen die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 15.7.2009 - IV ZR 229/06 - VersR 2010, 60; OLG Köln, VersR 2013, 349; Senat, Urt. v. 15.1.2014 - 5 U 495/11 - 69 - zu fortdauernden Beschwerden nach HWS-Distorsion und "schwerer chronischer posttraumatischer Belastungsstörung"; OLG Oldenburg, VersR 2011, 520 zu einem Schmerzsyndrom nach Sturz).

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2007 - 5 U 70/07

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15
    Auch eine Leistungsablehnung des Versicherers, die hier bereits vor der Geltendmachung von Invaliditätsansprüchen mit Schreiben der Beklagten vom 8.2.2011 (Bl. 65 d.A.) erfolgt ist, ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.3.2007 - IV ZR 137/06 - VersR 2007, 1114; Senat, Urt. v. 20.6.2007 - 5 U 70/07 - VersR 2008, 837; Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 47 Rdn. 172).

    Zugleich ermöglicht sie diesem eine Ausgrenzung von in der Regel nur schwer abgrenzbaren und überschaubaren Spätschäden, die er vom Versicherungsschutz ausnehmen will (vgl. BGH, Urt. v. 1.4.2015 - IV ZR 104/13 - VersR 2015, 150;Urt. v. 7.3.2007 - IV ZR 137/06 - VersR 2007, 1114; Senat, Urt. v. 20.6.2007 - 5 U 70/07 - VersR 2008, 837; OLG Celle, RuS 2009, 122; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 2 AUB 2010 Rdn. 13; Kloth, Private Unfallversicherung, G Rdn. 26, S. 106).

  • KG, 16.11.2006 - 22 U 267/04

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nachweis einer unfallbedingten HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15
    Auch eine Leistungsablehnung des Versicherers, die hier bereits vor der Geltendmachung von Invaliditätsansprüchen mit Schreiben der Beklagten vom 8.2.2011 (Bl. 65 d.A.) erfolgt ist, ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.3.2007 - IV ZR 137/06 - VersR 2007, 1114; Senat, Urt. v. 20.6.2007 - 5 U 70/07 - VersR 2008, 837; Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 47 Rdn. 172).

    Zugleich ermöglicht sie diesem eine Ausgrenzung von in der Regel nur schwer abgrenzbaren und überschaubaren Spätschäden, die er vom Versicherungsschutz ausnehmen will (vgl. BGH, Urt. v. 1.4.2015 - IV ZR 104/13 - VersR 2015, 150;Urt. v. 7.3.2007 - IV ZR 137/06 - VersR 2007, 1114; Senat, Urt. v. 20.6.2007 - 5 U 70/07 - VersR 2008, 837; OLG Celle, RuS 2009, 122; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 2 AUB 2010 Rdn. 13; Kloth, Private Unfallversicherung, G Rdn. 26, S. 106).

  • BGH, 15.07.2009 - IV ZR 229/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Leistungsausschluss

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15
    Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob davon ausgegangen werden kann, dass die Klägerin bei dem Unfall eine Gesundheitsbeschädigung erlitten hat, die geeignet wäre, Ansprüche auf eine Invaliditätsleistung zu begründen und ob die Beklagte sich bei der Diagnose eines chronifizierten Schmerzsyndroms "mit somatischen und psychischen Faktoren" auf die Ausschlussklausel in § 2 IV AUB 96 berufen kann, unter welche alle Gesundheitsschäden fallen, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder bei denen die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 15.7.2009 - IV ZR 229/06 - VersR 2010, 60; OLG Köln, VersR 2013, 349; Senat, Urt. v. 15.1.2014 - 5 U 495/11 - 69 - zu fortdauernden Beschwerden nach HWS-Distorsion und "schwerer chronischer posttraumatischer Belastungsstörung"; OLG Oldenburg, VersR 2011, 520 zu einem Schmerzsyndrom nach Sturz).
  • OLG Oldenburg, 17.11.2010 - 5 U 108/09

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei psychischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15
    Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob davon ausgegangen werden kann, dass die Klägerin bei dem Unfall eine Gesundheitsbeschädigung erlitten hat, die geeignet wäre, Ansprüche auf eine Invaliditätsleistung zu begründen und ob die Beklagte sich bei der Diagnose eines chronifizierten Schmerzsyndroms "mit somatischen und psychischen Faktoren" auf die Ausschlussklausel in § 2 IV AUB 96 berufen kann, unter welche alle Gesundheitsschäden fallen, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder bei denen die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 15.7.2009 - IV ZR 229/06 - VersR 2010, 60; OLG Köln, VersR 2013, 349; Senat, Urt. v. 15.1.2014 - 5 U 495/11 - 69 - zu fortdauernden Beschwerden nach HWS-Distorsion und "schwerer chronischer posttraumatischer Belastungsstörung"; OLG Oldenburg, VersR 2011, 520 zu einem Schmerzsyndrom nach Sturz).
  • OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 192/10

    Private Unfallversicherung: Unfallbedingtheit und Feststellung einer Invalidität

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15
    Der Senat vermag Feststellungen hierzu ohne sachverständigen Rat nicht zu treffen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 26.1.2012 - 8 U 192/10 - zitiert nach juris zu einer zunächst eingetretenen organischen bzw. neurologischen Schädigung in Form eines Morbus Sudeck und der aufgrund der hiermit verbundene chronischen Schmerzen eingetretenen Depression).
  • OLG Celle, 22.01.2004 - 8 U 130/03

    Ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität; Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15
    Deshalb schadet es nicht, dass die Belehrung der Beklagten bei formaler Betrachtung jedenfalls insoweit unrichtig ist, als sie die Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung als "Ausschlussfrist" (so auch OLG Celle, VersR 2004, 1258) bezeichnet, obwohl es sich hierbei - wie oben dargelegt - nach herrschender Rechtsprechung um eine Anspruchsvoraussetzung handelt.
  • OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07

    Ansprüche aus einer Unfallversicherung wegen Invalidität; Erforderlichkeit einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15
    Zugleich ermöglicht sie diesem eine Ausgrenzung von in der Regel nur schwer abgrenzbaren und überschaubaren Spätschäden, die er vom Versicherungsschutz ausnehmen will (vgl. BGH, Urt. v. 1.4.2015 - IV ZR 104/13 - VersR 2015, 150;Urt. v. 7.3.2007 - IV ZR 137/06 - VersR 2007, 1114; Senat, Urt. v. 20.6.2007 - 5 U 70/07 - VersR 2008, 837; OLG Celle, RuS 2009, 122; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 2 AUB 2010 Rdn. 13; Kloth, Private Unfallversicherung, G Rdn. 26, S. 106).
  • OLG Naumburg, 19.04.2012 - 4 U 37/10

    Private Unfallversicherung: Treuwidrige Berufung auf die Nichteinhaltung der

  • OLG Hamm, 26.10.2011 - 20 U 162/10

    Anforderungen an die Form einer Invaliditätsbescheinigung in der privaten

  • OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03

    Unfallversicherung: Anforderungen an den Nachweis, dass ein Verkehrsunfall

  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 173/80

    Anspruch auf Gewährung eines Unfallversicherungsschutzes - Antrag auf

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer

  • OLG Celle, 27.09.2001 - 8 U 2/01
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

  • OLG München, 17.01.2012 - 25 U 620/11

    Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung;

  • OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
    Soweit ein Unfallversicherer im Einzelfall nach Treu und Glauben zu einer zusätzlichen (erläuternden) Belehrung über die zu wahrenden Fristen gehalten sein kann, wenn der Versicherungsnehmer trotz eines Hinweises nach § 186 VVG im Unklaren ist, was von ihm zur Geltendmachung seiner Ansprüche zu veranlassen ist, erfordert sein - nur in Ausnahmefällen anzunehmendes - rechtsmissbräuchliches Verhalten auch hier, dass die dem Versicherer vor Ablauf der maßgeblichen Frist zugänglichen ärztlichen Unterlagen den Eintritt eines Dauerschadens als Unfallfolge nahelegten (Klarstellung zu Senat, Urteile vom 5. August 2022 - 5 U 97/20, VersR 2022, 1362 und vom 27. April 2016 - 5 U 36/15, RuS 2017, 370).

    Hiervon ausgehend, hat der Senat entschieden, dass der Versicherer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu einer zusätzlichen (erläuternden) Belehrung verpflichtet sein kann, wenn der Versicherte trotz des Hinweises nach § 186 VVG im Unklaren ist, was von ihm zur Geltendmachung und Wahrung seiner Ansprüche zu veranlassen ist, etwa, wenn der Versicherer innerhalb der Frist erkennt, dass der Versicherte Invalidität geltend machen will, das von ihm vorgelegte ärztliche Attest den Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung aber nicht genügt oder gar gänzlich fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 5. August 2022 - 5 U 97/20, VersR 2022, 1362; Urteil vom 27. April 2016 - 5 U 36/15, RuS 2017, 370; Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 186 Rn. 11 und Ziff. 2 AUB 2014 Rn. 30; Rixecker, in Langheid/Rixecker, a.a.O., § 186 Rn. 12).

  • OLG Saarbrücken, 22.02.2022 - 5 U 37/21

    Zwar erscheint es grundsätzlich denkbar, dass sich eine bedingungsgemäße

    Die bloße Befunderhebung genügt indes den Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung nicht, weil gerade die ärztliche Bewertung, dass die Beeinträchtigung (voraussichtlich) dauerhaft sein wird, vorgenommen werden muss (Senat, Urteil vom 27. April 2016 - 5 U 36/15, r+s 2017, 370; Urteil vom 20. Juni 2007 - 5 U 70/07, VersR 2008, 199).

    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Versicherer innerhalb der Frist erkennt, dass der Versicherte Invalidität geltend machen will, das von ihm vorgelegte ärztliche Attest den Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung aber nicht genügt oder gar gänzlich fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2016 - 5 U 36/15, zfs 2018, 575; OLG Dresden, VersR 2019, 1280; OLG München, VersR 2012, 1116; OLG Naumburg, VersR 2013, 229; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., § 186 Rn. 11 und Ziff. 2 AUB 2014 Rn. 30; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 6. Aufl., § 186 Rn. 12).

  • OLG Dresden, 12.10.2018 - 4 U 1097/18

    Anforderungen an den Hinweis auf das Erfordernis einer ärztlichen

    Denn auf die Einzelheiten der in der Rechtsprechung herausgearbeiteten inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße ärztliche Feststellung der Invalidität und ihre Geltendmachung braucht nicht hingewiesen zu werden (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 27. April 2016 - 5 U 36/15 -, Rn. 41 - 48, juris m.w.N.).

    Ebenso wenig wie er die Rechtsprechungsgrundsätze zu den inhaltlichen Anforderungen an Invaliditätsfeststellung und -geltendmachung darzulegen hat, braucht er den Versicherungsnehmer aufzuklären, dass und unter welchen Voraussetzungen dem Einwand der Fristversäumnis wiederum Gegenrechte entgegenhalten werden könnten (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 27. April 2016 - 5 U 36/15 -, Rn. 41 - 48, juris).

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 97/20

    Private Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung einer Invalidität

    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Versicherer innerhalb der Frist erkennt, dass der Versicherte Invalidität geltend machen will, das von ihm vorgelegte ärztliche Attest den Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung aber nicht genügt oder gar gänzlich fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2016 - 5 U 36/15, zfs 2018, 575; OLG Dresden, VersR 2019, 1280; OLG München, VersR 2012, 1116; OLG Naumburg, VersR 2013, 229; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., § 186 Rn. 11 und Ziff. 2 AUB 2014 Rn. 30; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 6. Aufl., § 186 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 10.12.2020 - 6 U 72/20

    Invaliditätsleistung aus einer Unfallversicherung Vorliegen eines Dauerschadens

    Allein die Möglichkeit oder auch Wahrscheinlichkeit einer dauernden Beeinträchtigung reichen nicht, ebenso wenig eine ärztliche Bescheinigung, aus der sich allenfalls die Möglichkeit eines Dauerschadens ergibt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.04.2016, 5 U 36/15, juris, Rn. 36 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2018 - 3 U 235/16 -, juris, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.03.2016 - 5 U 36/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4792
OLG Köln, 09.03.2016 - 5 U 36/15 (https://dejure.org/2016,4792)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.03.2016 - 5 U 36/15 (https://dejure.org/2016,4792)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. März 2016 - 5 U 36/15 (https://dejure.org/2016,4792)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umfang der ärztlichen Aufklärung vor einem operativen Eingriff

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 90 (Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Mögliche Erweiterung der Operation ist aufklärungspflichtig/Schmerzensgeld

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflichten des Orthopäden bei Umstellung von arthroskopischer Schulter-Dekompression zu offener OP

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 621
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 11.02.2015 - 25 O 350/11
    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2016 - 5 U 36/15
    Die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das am 11. Februar 2015 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 350/11 - werden zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,40736
KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15 (https://dejure.org/2016,40736)
KG, Entscheidung vom 13.07.2016 - 5 U 36/15 (https://dejure.org/2016,40736)
KG, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 5 U 36/15 (https://dejure.org/2016,40736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • medienrecht-blog.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Titelschutz für "Casual Concerts" des Deutschen Symphonie-Orchesters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 505
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80

    POINT

    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15
    Dienstleistung dar, die allenfalls aufgrund besonderer Umstände entweder als individuelles Ereignis oder als eine einheitliche, in ihrer Gesamtheit bezeichnungsfähige Reihe oder Serie erscheinen und dann ausnahmsweise titelschutzfähig sein könnten (BGH, aaO, Festival Europäischer Musik, unter Hinweis auf BGH, GRUR 1977, 543 - Der 7. Sinn sowie BGH, GRUR 1982, 431 - Point).

    Andererseits hat der BGH etwa Bezeichnungen von periodisch zu bestimmten Sendezeiten ausgestrahlten Hörfunksendungen einen Titelschutz zuerkannt, wenn diese durch Sendezeiten, inhaltliche Gestaltung (etwa Sendung in Magazinform zu lokalen und regionalen Geschehnissen oder Ausrichtung auf ganz spezielle Musikrichtungen und hierauf bezogene Musikstücke, Textbeiträge, Nachrichten und Veranstaltungshinweise, auch in einer Gestaltung durch jeweils dieselbe Gruppe von Sprechern und Redakteuren) und Interessentenkreis (an dieser Musikrichtung interessierte Zuhörer oder lokal bzw. regional eng verbundene Einwohner des Sendegebiets) zu einer zusammengehörigen Sendefolge verbundenen Sendungen als einheitliches titelschutzfähiges Werk verstanden werden (BGH, GRUR 1993, 769juris Rn. 28- Radio Stuttgart, GRUR 1982, 431 juris Rn. 15 - Point).

    Ein Titelschutz sei nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Inhalt der Sendungen - anders als Film- und Bühnenwerke - keine fortlaufende Handlung enthalte und nicht auf einem Druckwerk wie etwa einem Text- oder Drehbuch beruhe, sondern in willkürlich erscheinender Folge - nur etwa thematisch in der Musikrichtung zusammengehörige - Musikstücke, Textbeiträge, Nachrichten und Veranstaltungshinweise bringe (BGH, GRUR 1982, 431 juris Rn. 15 - Point).

    Bei einer derartigen Sachlage könne nicht in Abrede gestellt werden, dass eine Rundfunkanstalt bzw. deren Redaktion ein schutzwürdiges Interesse daran habe, einen Titel für eine solche periodisch ausgestrahlte Sendung zu verwenden, der deren Erkennbarkeit verstärkt, den Hörerstamm zu binden vermag und - worauf es kennzeichenrechtlich ankommt - Verwechslungen entgegenwirken kann (BGH, GRUR 1982, 431 juris Rn. 15 - Point).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 102/10

    Stimmt's?

    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15
    Für "vergleichbare Werke" im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG gilt ein gegenüber dem Urheberrecht eigenständiger kennzeichenrechtlicher Werkbegriff (BGH, GRUR 2012, 1265 TZ 13 - Stimmt', Urteil vom 28.1.2016, I ZR 202/14, juris Rn. 15- wetter.de).

    Unterscheidungskraft hat die Bezeichnung eines Werkes im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG, wenn ihr die Eignung zur Werkindividualisierung, das heißt zur Unterscheidung eines Werkes von anderen Werken zukommt (BGH, GRUR 2003, 440 juris Rn. 20 - Winnetous Rückkehr; GRUR 2012, 1265 TZ 19 - Stimmt's).

    Die Unterscheidungskraft fehlt, wenn sich der Titel nach Wortwahl, Gestaltung und vom Verkehr zugemessener Bedeutung in einer werkbezogenen Inhaltsbeschreibung erschöpft (BGH, GRUR 2012, 1265 TZ 19-Stimmt's).

    Maßgeblich sind das Bedürfnis, den Inhalt der bezeichneten Werke zu beschreiben, die Kennzeichnungsgewohnheiten in dem jeweiligen Bereich sowie der jeweils verbleibende Gestaltungsspielraum (BGH, GRUR 2012, 1265 TZ 19 - Stimmt's; Urteil vom 28. Januar 2016, I ZR 202/14, juris Rn. 23 - wetter.de).

  • OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10

    Titelschutzrecht: Werktitelschutz für die regelmäßige Durchführung einer

    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15
    Das OLG Stuttgart hatte daraus die drei Voraussetzungen eines Titelschutzes "geistiges Produkt", "Verkehrsfähigkeit" und "Bezeichnungsfähigkeit" gefolgert (MarkenR 2011, 560 juris Rn. 89 - Balthasar-Neumann-Preis).

    Das OLG Köln hat die abendliche Aufführung von Ausschnitten aus verschiedenen Musicals in einer Bühnenshow ebenfalls als titelschutzfähig angesehen (NJW 2008, 774 juris Rn. 6), ebenso das OLG Koblenz die jährlich wiederkehrende Durchführung eines mindestens zweitägigen Open- air-Musikfestivals mit einer Grundausrichtung auf Rockmusik, bei dem mehrere Bands auftraten und für die Besucher die Möglichkeit bestand, auf dem Festivalgelände zu campen (GRURPrax 2014, 457 juris Rn. 45 - Rock am Ring, sowie hierzu LG Koblenz, GRURPrax2014, 385 juris Rn. 44 ff), ebenso das OLG Stuttgart eine regelmäßig wiederkehrende Verleihung eines (Architektur-) Preises für bestimmte (Bau-) Leistungen nach bestimmten Kriterien (MarkenR 2011, 560 juris Rn. 86 ff - Balthasar-Neumann-Preis).

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 202/14

    Zum Werktitelschutz von Smartphone-Apps

    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15
    Für "vergleichbare Werke" im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG gilt ein gegenüber dem Urheberrecht eigenständiger kennzeichenrechtlicher Werkbegriff (BGH, GRUR 2012, 1265 TZ 13 - Stimmt', Urteil vom 28.1.2016, I ZR 202/14, juris Rn. 15- wetter.de).

    Maßgeblich sind das Bedürfnis, den Inhalt der bezeichneten Werke zu beschreiben, die Kennzeichnungsgewohnheiten in dem jeweiligen Bereich sowie der jeweils verbleibende Gestaltungsspielraum (BGH, GRUR 2012, 1265 TZ 19 - Stimmt's; Urteil vom 28. Januar 2016, I ZR 202/14, juris Rn. 23 - wetter.de).

  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 171/00

    Entscheidung im Streit um den Filmtitel "Winnetous Rückkehr"

    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15
    Unterscheidungskraft hat die Bezeichnung eines Werkes im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG, wenn ihr die Eignung zur Werkindividualisierung, das heißt zur Unterscheidung eines Werkes von anderen Werken zukommt (BGH, GRUR 2003, 440 juris Rn. 20 - Winnetous Rückkehr; GRUR 2012, 1265 TZ 19 - Stimmt's).
  • OLG Köln, 16.11.2007 - 6 U 114/07

    DIE NACHT DER MUSICALS / GALANACHT DES MUSICALS - Verwechslungsgefahr

    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15
    Das OLG Köln hat die abendliche Aufführung von Ausschnitten aus verschiedenen Musicals in einer Bühnenshow ebenfalls als titelschutzfähig angesehen (NJW 2008, 774 juris Rn. 6), ebenso das OLG Koblenz die jährlich wiederkehrende Durchführung eines mindestens zweitägigen Open- air-Musikfestivals mit einer Grundausrichtung auf Rockmusik, bei dem mehrere Bands auftraten und für die Besucher die Möglichkeit bestand, auf dem Festivalgelände zu campen (GRURPrax 2014, 457 juris Rn. 45 - Rock am Ring, sowie hierzu LG Koblenz, GRURPrax2014, 385 juris Rn. 44 ff), ebenso das OLG Stuttgart eine regelmäßig wiederkehrende Verleihung eines (Architektur-) Preises für bestimmte (Bau-) Leistungen nach bestimmten Kriterien (MarkenR 2011, 560 juris Rn. 86 ff - Balthasar-Neumann-Preis).
  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 44/95

    Titelschutz für ein Computerprogramm

    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15
    Im Interesse eines umfassenden Immaterialgüterrechtsschutzes müssen auch geistige Leistungen, soweit sie als Gegenstand des Rechtsverkehrs bezeichnungsfähig sind, einer Kennzeichnung im Rechtsverkehr zugänglich sein, durch die sie von anderen Leistungen geistiger Art unterscheidbar werden (BGH, GRUR 1998, 155 juris Rn. 14).
  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15
    Dienstleistung dar, die allenfalls aufgrund besonderer Umstände entweder als individuelles Ereignis oder als eine einheitliche, in ihrer Gesamtheit bezeichnungsfähige Reihe oder Serie erscheinen und dann ausnahmsweise titelschutzfähig sein könnten (BGH, aaO, Festival Europäischer Musik, unter Hinweis auf BGH, GRUR 1977, 543 - Der 7. Sinn sowie BGH, GRUR 1982, 431 - Point).
  • BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87

    "Festival Europäischer Musik"; Kennzeichnungsschutz der Bezeichnung einer

    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15
    Der BGH hat der Veranstaltung von Konzerten, deren einzige programmatische Besonderheit ist, dass sie sich auf europäische Musik beziehen, die Eignung abgesprochen, vom Verkehr als ein besonders bezeichnungsfähiges Werk angesehen zu werden (GRUR 1989, 626 juris Rn. 18 - Festival Europäischer Musik).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2019 - 20 U 34/19

    "Kiesgrube": Namensstreit um ein Open-Air-Musik-Event

    So kann z.B. die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen Merkmalen (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.
  • LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    So kann z.B. die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen N (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2020 - 6 W 63/20

    Titelschutz für Fortbildungsveranstaltungen

    So kann zum Beispiel die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart Urteil vom 4.8.2011 - 2 U 74/10 = BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart Urteil vom 22.11.2007 - 17 O 560/07 = BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM), eine Open-Air-Event (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2020, 254 - Kiesgrube) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen Merkmalen (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.
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