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   OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09 - 88   

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https://dejure.org/2010,10228
OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09 - 88 (https://dejure.org/2010,10228)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.02.2010 - 5 U 362/09 - 88 (https://dejure.org/2010,10228)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 5 U 362/09 - 88 (https://dejure.org/2010,10228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung bei der Berichterstattung über einen Verein

  • wildundhund.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung bei der Berichterstattung über einen Verein

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung bei der Berichterstattung über einen Verein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1349
  • MDR 2010, 628
  • afp 2010, 493
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
    Für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung ist darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung des aligemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03, NJW 2005, 279 ).

    Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03, NJW 2005, 279 ).

    Danach macht auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung; hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen bzw. gleichsam an den Pranger stellen soll (BGH, Urteil vom 30.05.2000 - VI ZR 266/99, NJW 2000, 3421 ; BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03, NJW 2005, 279 ; BVerfG, Beschluss vom 17.12.2002 - 1 BvR 755/99, NJW 2003, 1109 ; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, NJW 1992, 1439 ).

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
    Danach macht auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung; hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen bzw. gleichsam an den Pranger stellen soll (BGH, Urteil vom 30.05.2000 - VI ZR 266/99, NJW 2000, 3421 ; BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03, NJW 2005, 279 ; BVerfG, Beschluss vom 17.12.2002 - 1 BvR 755/99, NJW 2003, 1109 ; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, NJW 1992, 1439 ).

    Dient die Äußerung dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für ihre Zulässigkeit (BGH, Urteil vom 30.05.2000 - VI ZR 266/99, NJW 2000, 3421 ; BVerfG, Beschluss vom 20.04.1982 - 1 BvR 426/80, NJW 1982, 2655 ).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
    Das ist Folge der fundamentalen Bedeutung, die die Meinungsfreiheit für die menschliche Person und die demokratische Ordnung hat (BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, NJW 1992, 1439 ).

    Danach macht auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung; hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen bzw. gleichsam an den Pranger stellen soll (BGH, Urteil vom 30.05.2000 - VI ZR 266/99, NJW 2000, 3421 ; BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03, NJW 2005, 279 ; BVerfG, Beschluss vom 17.12.2002 - 1 BvR 755/99, NJW 2003, 1109 ; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, NJW 1992, 1439 ).

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
    Sie sind grundsätzlich frei und können nur unter besonderen Umständen beschränkt werden (BVerfG, Beschluss vom 17.12.2002 - 1 BvR 755/99, NJW 2003, 1109 ).

    Danach macht auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung; hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen bzw. gleichsam an den Pranger stellen soll (BGH, Urteil vom 30.05.2000 - VI ZR 266/99, NJW 2000, 3421 ; BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03, NJW 2005, 279 ; BVerfG, Beschluss vom 17.12.2002 - 1 BvR 755/99, NJW 2003, 1109 ; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, NJW 1992, 1439 ).

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
    Eine unabweisliche Schlussfolgerung auf eine totalitäre oder verfassungsfeindliche Gesinnungen der Kläger oder ihrer Vereine, die ähnlich wie "versteckte Behauptungen" (BGH, Urteil vom 28.06.1994 - VI ZR 273/93, NJW-RR 1994, 1242) beim Aussagegehalt mitberücksichtigt werden musste, ist nicht erkennbar.
  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
    Dabei kann sich allerdings auch eine Äußerung, die auf Werturteilen beruht, als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird, also insgesamt nicht nur eine im Tatsächlichen nicht konkretisierte, pauschale und gänzlich substanzarme Aussage vorliegt (BGH, Urteil vom 28.06.1994 - VI ZR 252/93, NJW 1994, 2614 ; BGH, Urteil vom 17.11.1992 - VI ZR 344/91, NJW 1993, 930 ).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
    Dabei kann sich allerdings auch eine Äußerung, die auf Werturteilen beruht, als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird, also insgesamt nicht nur eine im Tatsächlichen nicht konkretisierte, pauschale und gänzlich substanzarme Aussage vorliegt (BGH, Urteil vom 28.06.1994 - VI ZR 252/93, NJW 1994, 2614 ; BGH, Urteil vom 17.11.1992 - VI ZR 344/91, NJW 1993, 930 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
    Dient die Äußerung dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für ihre Zulässigkeit (BGH, Urteil vom 30.05.2000 - VI ZR 266/99, NJW 2000, 3421 ; BVerfG, Beschluss vom 20.04.1982 - 1 BvR 426/80, NJW 1982, 2655 ).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    ff) In der Rechtsprechung wurde beispielsweise die Äußerung, "eine Person steht mit ihrem Verein einer totalitären, verfassungs- und jagdfeindlichen Sekte nahe", als Meinungskundgabe qualifiziert, da die Bewertung der Beziehung zwischen beiden im Vordergrund steht (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2010 - 5 U 362/09 - 88).
  • OLG Saarbrücken, 13.06.2012 - 5 U 5/12

    Zur Wirksamkeit eines sog. E-Mail-"Disclaimers"; Schutz vor Veröffentlichung

    Nicht zuletzt ist es anerkannter Grundsatz, dass im Rahmen der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit auch die Gestaltung einer Meinungsäußerung geschützt wird und eine bestimmte Art der Darstellung - hier: die wörtliche Wiedergabe einer Äußerung - nicht wegen der Möglichkeit untersagt werden kann, sie in anderer Form vorzunehmen (vgl. Senat, Urt. v. 10. Februar 2010 - 5 U 362/09-88).
  • OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Behauptung rechtsradikaler Tendenzen eines

    Die beanstandeten Äußerungen sind - durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.1991 - 1 BvR 1555/88 - NJW 1992, 1439 - kritische Bayer-Aktionäre) - Meinungsäußerungen, weil jeweils von dem eigenen politischen Standpunkt abhängt und nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen ist, wann eine politische Grundhaltung als rechtsradikal oder rechtsnational einzuordnen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.9.2012 - 1 BvR 2979/10 - NJW 2012, 3712 für die Attribute "rechtsextrem" und "rechtsradikal"; Senat, Urt. v. 10.2.2010 - 5 U 362/09 - NJW-RR 2010, 1349 zur Äußerung, eine Person stehe mit ihrem Verein einer "totalitären, verfassungs- und jagdfeindlichen Sekte" nahe; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 16.8.2011 - Ss 50/2011 (66/11) - zu dem Attribut "faschistoid" unter Hinweis auf durch "inflationären" Gebrauch entstehende begriffliche Unschärfen).
  • OLG Saarbrücken, 25.08.2010 - 5 U 251/10
    Wesentliches Unterscheidungskriterium zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungen ist mithin, ob die Aussage einer Überprtrfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. etwa BGH, Urt. v.30.1.1996 -Vl ZR 386/94 - NJW 1996, 1131 -"Lohnkillef; OLG Dtisseldorf, Urt. v. 5.4.2006 - | 15 U 116/05 - zitiert nach juris; Senat, Urt. v. ß.2.2010 - 5 U 362/09 -).
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