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   OLG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 U 367/12   

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OLG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 U 367/12 (https://dejure.org/2013,50098)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.06.2013 - 5 U 367/12 (https://dejure.org/2013,50098)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 5 U 367/12 (https://dejure.org/2013,50098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Sachrecht bei Versterben einer US-Staatsbürgerin in Deutschland; Wirksamkeit der Ausschlagung von Vermächtnissen; Anforderungen an die Form der Ausschlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 25; ZPO § 440
    Maßgebliches Sachrecht bei Versterben einer US-Staatsbürgerin in Deutschland; Wirksamkeit der Ausschlagung von Vermächtnissen; Anforderungen an die Form der Ausschlagung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87

    Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 U 367/12
    Es ist anerkannt, dass dann, wenn die Echtheit einer Namensunterschrift feststeht, die Echtheit der räumlich davor eingetragenen Schrift gemäß § 440 Abs. 2 ZPO auch dann vermutet wird, wenn der Unterzeichnende eine abredewidrige nachträgliche Blankettausfüllung behauptet (BGH, Urt. v. 13.4.1988 - VIII ZR 274/87 - BGHZ 104, 174; Urt. v. 17.4.1986 - III ZR 215/84 - NJW 1986, 3086; Huber in: Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 440 Rdn. 5).

    Es ist Sache desjenigen, der das bestreitet, die Vermutung des § 440 Abs. 2 ZPO gemäß § 292 ZPO durch den Beweis des Gegenteils zu entkräften (BGH, Urt. v. 13.4.1988 - VIII ZR 274/87 - BGHZ 104, 174).

  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96

    Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 U 367/12
    Obgleich das angefochtene Urteil auf jene Beweisfälligkeit gestützt ist, hat sie auch in zweiter Instanz keine Beweismittel zum Nachweis ihrer wirklichen Vorstellung oder einer Täuschung durch die Erben bezeichnet (zur Beweislast beim behaupteten Irrtum einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Bürgin über den Inhalt einer Bürgschaftserklärung BGH, Urt. v. 15.4.1997 - IX ZR 112/96 - NJW 1997, 3230).
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 U 367/12
    Der Bundesgerichtshof hat sich mit Urteil vom 24.9.1997 (XII ZR 234/95, BGHZ 136, 357) mit der Frage befasst, ob ein Mietvertrag, der aus einem Deckblatt und drei durchpaginierten, beidseitig bedruckten, nicht zusammengehefteten Blättern bestand, dem Schriftformerfordernis des § 566 Satz 1 BGB a.F. (jetzt § 550 BGB) entspreche.
  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93

    Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 U 367/12
    Demjenigen, der gedankenlos eine Urkunde unterschrieben hat, ohne sich über ihren Inhalt Gewissheit verschafft zu haben, kann sie, ihr Vorbringen als richtig unterstellt, nicht gleichgestellt werden (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1994 - IX ZR 168/93 - NJW 1995, 190).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 145/05

    Begebung einer schriftlichen Willenserklärung; Führung des Gegenbeweises

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 U 367/12
    Steht demnach - mangels Beweisangeboten der Beklagten für das Gegenteil - die Echtheit der Urkunden fest, greift die Beweisregel des § 416 ZPO ein (BGH, Urt. v. 8.3.2006 - IV ZR 145/05 - MDR 2006, 1181).
  • OLG Koblenz, 27.11.2006 - 6 W 558/06

    Prozessuale Stellung der Erben im Rechtsstreit gegen den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 U 367/12
    Die von ihnen erhobene negative Feststellungsklage, mit der der Sache nach ein Vermächtnisanspruch abgewehrt wird, ist aus der Perspektive des Nachlasses ein Passivprozess im Sinne der Vorschrift (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 27.11.2006 - 6 W 558/06 - OLGR Koblenz 2007, 243; Meyer in: Bamberger/Roth, BGB, Ed. 26, 2013, § 2213 Rdn. 2).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 215/84

    Echtheitsvermutung für den später ergänzten Inhalt eines .....

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 U 367/12
    Es ist anerkannt, dass dann, wenn die Echtheit einer Namensunterschrift feststeht, die Echtheit der räumlich davor eingetragenen Schrift gemäß § 440 Abs. 2 ZPO auch dann vermutet wird, wenn der Unterzeichnende eine abredewidrige nachträgliche Blankettausfüllung behauptet (BGH, Urt. v. 13.4.1988 - VIII ZR 274/87 - BGHZ 104, 174; Urt. v. 17.4.1986 - III ZR 215/84 - NJW 1986, 3086; Huber in: Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 440 Rdn. 5).
  • LAG Köln, 24.04.2015 - 4 Sa 774/14

    Anforderungen an den Nachweis der Echtheit einer Urkunde

    Sie gilt mithin nicht ohne weiteres für eine mehrseitige Urkunde, die nach der sog. Auflockerungsrechtsprechung des BGH und des BAG zur Urkundeneinheit i.S.d. § 126 BGB eine einheitliche Urkunde darstellt (entgegen Saarland OLG 21.06.2013 - 5 U 367/12).

    b) Soweit ersichtlich gibt es nur ein veröffentlichtes Urteil zu dieser Frage, nämlich das des saarländischen Oberlandesgerichts vom 21.06.2013 (5 U 367/12 - vollständig veröffentlicht in juris).

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