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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01   

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https://dejure.org/2003,13654
OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01 (https://dejure.org/2003,13654)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2003 - 5 U 37/01 (https://dejure.org/2003,13654)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2003 - 5 U 37/01 (https://dejure.org/2003,13654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen des Vorliegens eines Haustürgeschäfts; Rückzahlung erbrachter Zinszahlungen aus einem Darlehensvertrag; Arglistige Täuschung über den Kauf einer Eigentumswohnung bzw. sittenwidriges Zustandeskommen des Kaufvertrages; Täuschung über ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01
    Schon bei einem zeitlichen Abstand zwischen Besuchen in der Privatsphäre und dem Darlehensgeschäft von rund drei Wochen bei einer zwischenzeitlichen notariellen Kaufvertragsverhandlung kann es an einer Fortdauer des Überrumpelungseffektes fehlen, vor dem das Haustürwiderrufsgesetz schützen will (vgl. BGH NJW 2003, 2529, 2530 = BKR 2003, 583, 584; BGH, Urt. v. 22. Okt. 2003 - IV ZR 398/02 - ).
  • OLG Celle, 04.10.1989 - 3 U 298/88

    Zu einem Schadensersatzanspruch aus Culpa in contrahendo; Verletzung von

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01
    Wenn der Kläger eine Beratung durch die Beklagte gewünscht hätte, hätte er das mit ihr besonders vereinbaren müssen (vgl. OLG Celle NJW-RR 1990, 878).
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01
    Auch der von dem Kläger angeführte Gesichtspunkt einer heimlichen Schmiergeldzahlung, welche ein Verschulden nach Vertragsschluß darstellen könnte, paßt ebensowenig auf den vorliegenden Fall wie die angeführte Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2001, 962 ff. und NJW 2001, 1065 ff.).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2001 - 23 U 130/00

    Haftung einer Bank aus der Finanzierung eines Immobilienerwerbs

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01
    Es gehört nicht zum Aufgabenbereich eines Kreditgebers, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Erwerbs durch den Interessenten für diesen von sich aus zu prüfen, wenn der Kunde nicht um eine entsprechende Beratung bittet (vgl. OLG Köln, WM 2000, 2144; OLG Frankfurt WM 2002, 1281).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1999 - 6 U 127/98

    Begriff des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01
    Zwar ist der Begriff des Arbeitsplatzes nach dem Schutzzweck des Gesetzes weit auszulegen, so daß auch die Verhandlungen in den Geschäftsräumen des Klägers hierunter fallen (vgl. OLG Düsseldorf, BB 1999, 1784).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01
    Demnach richtet sich die Beurteilung auch im vorliegenden Fall nach dem Grundsatz, daß zu den vom Kreditinstitut zu tragenden Risiken nicht die Beurteilung gehört, ob die vom Käufer geschuldeten Gesamtkosten in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert des zu erwerbenden Objektes stehen (vgl. BGH NJW 2000, 2352 f.).
  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01
    Grundsätzlich geschieht die Bonitätsprüfung und die Prüfung ausreichender Sicherheit ausschließlich im Interesse der Bank (vgl. BGH NJW 1992, 1820).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01
    Schon bei einem zeitlichen Abstand zwischen Besuchen in der Privatsphäre und dem Darlehensgeschäft von rund drei Wochen bei einer zwischenzeitlichen notariellen Kaufvertragsverhandlung kann es an einer Fortdauer des Überrumpelungseffektes fehlen, vor dem das Haustürwiderrufsgesetz schützen will (vgl. BGH NJW 2003, 2529, 2530 = BKR 2003, 583, 584; BGH, Urt. v. 22. Okt. 2003 - IV ZR 398/02 - ).
  • BGH, 06.04.2000 - VII ZR 455/98

    Koppelung von Grundstückskaufvertrag und Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01
    Dabei ist es unerheblich, ob bestimmte Beleihungsgrenzen eingehalten werden und in welchem Umfang der Kredit durch das Grundpfandrecht gesichert ist (vgl. BGH NJW 2000, 2354).
  • BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01

    Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01
    Kreditaufnahme und finanzierter Wohnungskauf stellen jedoch regelmäßig keine solche Einheit dar (vgl. BGH WM 2002, 1186; NJW 2003, 199).
  • BGH, 10.09.2002 - XI ZR 151/99

    Widerruflichkeit von Realkreditverträgen; Wirksamkeit von kreditfinanzierten

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 308/89

    Pflicht eines Kreditinstituts zum Hinweis auf wirtschaftliche Risiken eines

  • OLG München, 19.04.2000 - 15 U 5324/99

    Haftung der Bank für unrichtige Angaben eines Finanzierungsvermittlers

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    In einem anderen vor dem Oberlandesgericht Hamm (5 U 37/01) von den vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Beklagten geführten Rechtsstreit haben diese in einem Schriftsatz vom 20. August 2001 (BB 29) unter anderem vorgetragen, ihnen lägen aussagekräftige Unterlagen vor, die den Kapitalanlagebetrug durch die H. GmbH ebenso bewiesen wie die spätestens seit Ende 1994 bestehende Kenntnis der Klägerin davon.
  • OLG Hamm, 12.03.2012 - 31 U 167/06

    Abweisung der Klage auf Rückabwicklung des Erwerbs von Eigentumswohnungen im

    In einem Schriftsatz vom 20.08.2001 (Anl. BB 6) in einem von Anlegern gegen die C3 AG geführten Verfahren (5 U 37/01 OLG Hamm) habe der jetzige Prozessbevollmächtigte der Beklagten vorgetragen, es lägen ausreichende Unterlagen vor, die die Beteiligung der C an einem Kapitalanlagebetrug nachwiesen.

    Darüber hinaus hat er in einem Parallelverfahren (OLG Hamm 5 U 37/01) mit Schriftsatz vom 20.08.2001 (Anl. BB 6) vorgetragen:.

  • LG Dortmund, 01.07.2005 - 3 O 950/04

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufes einer

    Dafür reicht es nicht aus, dass der Darlehensvertrag durch die streitige Vermittlung des Verkäufers oder der für ihn handelnden Person zustande gekommen ist (OLG Hamm, Urt. v. 06.11.2003 AZ.: 5 U 37/01).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01   

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https://dejure.org/2002,10226
OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01 (https://dejure.org/2002,10226)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2002 - 5 U 37/01 (https://dejure.org/2002,10226)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 5 U 37/01 (https://dejure.org/2002,10226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsverfahren; Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch auf Verwendung des Titels "Das Telefon-Sparbuch"; Auskunftsanspruch; Verbot der Verwendung einer auf einer Titelseite einer Zeitschrift aufgeklebten Broschüre mit Vergleichen aktueller Telefontarife namens "Das ...

  • Judicialis

    MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 5 Abs. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telefon-Sparbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2002, 524
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86

    "Apropos Film"; Eintragungsfähigkeit des Titels von Fernsehsendungen; Begriff der

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    aa.In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen dienen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 - POINT; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).

    Es ist ebenfalls anerkannt, dass der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender periodischer Druckwerke - mit einem Werktitel gleichzeitig die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden kann (BGH MarkenR 99, 25, 27 - Wheels Magazine; BGH GRUR 74, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).

  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90

    Guldenburg - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    aa.In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen dienen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 - POINT; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).

    Es ist ebenfalls anerkannt, dass der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender periodischer Druckwerke - mit einem Werktitel gleichzeitig die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden kann (BGH MarkenR 99, 25, 27 - Wheels Magazine; BGH GRUR 74, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).

  • OLG Zweibrücken, 24.06.1999 - 3 W 86/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    Nachdem die Beklagte - im Gegensatz zu ihrer vorprozessualen Absichtserklärung vom 14.01.99 (Anlage K7) - Heft 11/99 erneut mit einer gleichartigen, diesmal "Das neue Telefon-Sparbuch - Ausgabe März 1999" betitelten Broschüre versehen hatte (Anlage ASt8 in dem Rechtsstreit 315 O 200/99), erwirkte der Kläger am 03.07.1999 bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht (3 W 86/99) eine von dem Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 26.04.99 (315 O 200/99) zunächst zurückgewiesene einstweilige Verbotsverfügung gegen die Verwendung in Heft 11/99. Bereits zuvor hatte die Beklagte ihrem Heft 23/99 erneut eine gleichartige Broschüre beigegeben, die als "Das frische Telefon-Sparbuch" bezeichnet war und neben dem "Focus" Logo die Zusätze "Ausgabe Juni 1999" und "Die aktuellen Tarife" enthielt (Anlage ASt6 in dem Rechtsstreit 315 O 526/99).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73

    Eintragungsfähigkeit von Zeitungstiteln, die lediglich aus einer Ortsangabe und

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    Es ist ebenfalls anerkannt, dass der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender periodischer Druckwerke - mit einem Werktitel gleichzeitig die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden kann (BGH MarkenR 99, 25, 27 - Wheels Magazine; BGH GRUR 74, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    aa.In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen dienen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 - POINT; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).
  • BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80

    POINT

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    aa.In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen dienen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 - POINT; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 211/86

    "Verschenktexte"; Titelschutz für den Untertitel einer Druckschrift; Begriff der

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    Auch die von der Beklagten insoweit zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH GRUR 1990, 218, 220 - Verschenktexte I) führt insoweit nicht weiter.
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01
    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag legen die Schlussfolgerung nahe, dass er im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird (BGH GRUR 00, 70, 73 - SZENE).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

    Das Berufungsgericht hat ihr bis auf den Teil des geltend gemachten Auskunftsanspruchs stattgegeben, der die Gesamtumsätze, Kostenfaktoren und den Gewinn sowie die Angabe der betriebenen Werbung einschließlich der Art der Werbeträger, Auflagenhöhe, Verbreitungszeit und -gebiet betrifft (OLG-Rep Hamburg 2003, 23).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.11.2002 - 5 U 37/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26189
OLG Köln, 20.11.2002 - 5 U 37/01 (https://dejure.org/2002,26189)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.11.2002 - 5 U 37/01 (https://dejure.org/2002,26189)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. November 2002 - 5 U 37/01 (https://dejure.org/2002,26189)
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Wird zitiert von ...

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