Rechtsprechung
OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 2 Abs 1 Nr 2 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 8 Abs 2 S 3 UrhG, § 9 UrhG
Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft eingetragenen Komponisten; Voraussetzungen der Werkeigenschaft eines Musikstücks und der freien Benutzung; Geldentschädigung bei schwerwiegender Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08
- OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
- BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (57)
- LG Hamburg, 23.03.2010 - 310 O 155/08
Bushido II
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
Hinsichtlich bestimmter Streitgegenstände bestehe anderweitige Rechtshängigkeit, da die Kläger teilweise dieselben Ansprüche im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zum Az. 310 O 155/08 (Berufung 5 U 40/10) geltend machten.Der Senat hat die Akte zum Az. 5 U 40/10 (= 310 O 155/08) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
Zu Unrecht meint der Beklagte, es liege (teilweise) anderweitige Rechtshängigkeit mit dem Streitgegenstand aus dem Verfahren zum Az. 310 O 155/08 (= 5 U 40/10) nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO vor.
Anderweitige Rechtshängigkeit setzt voraus, dass das Parallelverfahren vor dem Landgericht Hamburg, Az. 310 O 155/08 zeitlich vor dem hier zu entscheidenden Streitfall rechtshängig geworden wäre.
Darüber hinaus ist der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit im Verfahren 310 O 155/08 auch deshalb nicht berechtigt, da dort ein anderer Streitgegenstand anhängig ist.
Insoweit ist auf die Gründe des Urteils in der Sache 310 O 155/08 (LGU 28) zu verweisen.
Der Beklagte hat - nach den Feststellungen des landgerichtlichen Urteils im Parallelverfahren (vgl. LGU 310 O 155/08, S. 30, Ziff. 3, S. 32 unter b.) - die auch hier streitgegenständlichen Plagiate selbst hergestellt.
- BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91
Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
Zwingend ist jedoch auch das nicht, wenn der erforderliche innere Abstand auf andere Weise hergestellt wird und groß genug ist (BGH GRUR 94, 191, 199 - Asterix-Persiflagen).Maßgeblich ist die Sichtweise eines Betrachters, der die Vorlage kennt, aber auch das für das neue Werk erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt (BGH GRUR 94, 191/194 - Asterix-Persiflagen; BGH GRUR 94, 206, 208 f. - Alcolix).
Ein "Verblassen" der eigenpersönlichen Züge des älteren Werkteiles (vgl. BGH GRUR 1994, 191- Asterix Persiflagen) in einem weiteren Sinne ist nach Auffassung des Senats ebenfalls nicht anzunehmen.
Der Hörer, der sowohl das ältere als auch das neue Werk kennt, wird trotz des Sprechgesanges im neuen Werk einen "inneren Abstand" zum älteren Werk nicht erkennen (vgl. BGH GRUR 1994, 191- Asterix Persiflagen).
- BGH, 24.01.1991 - I ZR 72/89
"Brown Girl II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit der Bearbeitung eines Volksliedes
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
Die Feststellung zur jeweiligen Werkeigenschaft nach § 2 I 1 Nr. 2, II UrhG konnte das Landgericht und kann auch der Senat im Streitfall ohne Einholung eines gerichtlichen Gutachtens treffen, denn die Entscheidung darüber, ob die notwendige Schöpfungshöhe vorliegt, ist eine Rechtsfrage (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1991, Az. I ZR 72/89 Brown Girl II, in GRUR 1991, 533).Entscheidend ist der sich aus dem Zusammenspiel dieser Elemente ergebende Gesamteindruck (…Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 2 Rn. 119; BGH GRUR 1991, 533, 535 - Brown Girl 11, 0LG München GRUR-RR 2002, 282 - Conti).
Die erforderliche Gestaltungshöhe kann sich aus dem so maßgeblichen Gesamteindruck auch dann ergeben, wenn die einzelnen Elemente für sich genommen nur eine geringe Individualität aufweisen, etwa durch die Verknüpfung üblicher Stilmittel (BGH GRUR 1991, 533, 535 - Brown Girl II).
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGHZ 128, 1 [12] = GRUR 1995, 224 - Erfundenes Exclusiv-Interview; BGHZ 132, 13 [27] = GRUR 1997, 396 - Polizeichef; BGHZ 160, 298 [306] = GRUR 2005, 179 - Tochter von Caroline von Hannover; GRUR 1985, 398 = VersR 1985, 391 [393] - Nacktfoto; NJW-RR 1988, 733 = VersR 1988, 405; GRUR 1996, 227 = VersR 1996, 341 -Wiederholungsveröffentlichung; vgl. auch BVerfG, NJW 2004, 591 [592]).Ob ein derart schwerer Eingriff anzunehmen und die dadurch verursachte nicht vermögensmäßige Einbuße auf andere Weise nicht hinreichend ausgleichbar ist, kann nur auf Grund der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BGHZ 128, 1 [13] = GRUR 1995, 224 - Erfundenes Exclusiv-Interview; GRUR 1970, 370 m. Anm. = VersR 1970, 675 [676] - Nachtigall; GRUR 1971, 529 m. Anm. = VersR 1971, 845 [846] - Dreckschleuder;… Senat, Beschl. v. 30.6. 2009 - VI ZR 340/08 = BeckRS 2009, 20080 Rdnr. 3).
Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt demnach nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (vgl. BGHZ 128, 1 [12f.] = GRUR 1995, 224 -Erfundenes Exclusiv-Interview; Senat, Beschl. v. 30.6. 2009 - VI ZR 340/08, BeckRS 20080;… BGH, Urt. v. 24.11.2009 - VI ZR 219/08 Roman "Esra", abgedr. GRUR 171 Rz. 11).
- OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10
Beförderung von Reisenden auf See: Haftung des Reiseveranstalters; …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
Hinsichtlich bestimmter Streitgegenstände bestehe anderweitige Rechtshängigkeit, da die Kläger teilweise dieselben Ansprüche im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zum Az. 310 O 155/08 (Berufung 5 U 40/10) geltend machten.Der Senat hat die Akte zum Az. 5 U 40/10 (= 310 O 155/08) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
Zu Unrecht meint der Beklagte, es liege (teilweise) anderweitige Rechtshängigkeit mit dem Streitgegenstand aus dem Verfahren zum Az. 310 O 155/08 (= 5 U 40/10) nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO vor.
- BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
Es wird als ausreichend angesehen, wenn die formgebende Tätigkeit des Komponisten nur einen geringen Schöpfungsgrad aufweist (…Dreier/Schulze, Urheberrecht, 3. Auflage, § 2 Rn.139, BGH GRUR 1968, 321, 324 - Haselnuss; BGH GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada).Maßgeblich für die Beurteilung der Schöpfungshöhe ist die Auffassung der mit musikalischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise (BGH GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada).
- BGH, 30.06.2009 - VI ZR 340/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Voraussetzungen einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
Ob ein derart schwerer Eingriff anzunehmen und die dadurch verursachte nicht vermögensmäßige Einbuße auf andere Weise nicht hinreichend ausgleichbar ist, kann nur auf Grund der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BGHZ 128, 1 [13] = GRUR 1995, 224 - Erfundenes Exclusiv-Interview; GRUR 1970, 370 m. Anm. = VersR 1970, 675 [676] - Nachtigall; GRUR 1971, 529 m. Anm. = VersR 1971, 845 [846] - Dreckschleuder; Senat, Beschl. v. 30.6. 2009 - VI ZR 340/08 = BeckRS 2009, 20080 Rdnr. 3).Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt demnach nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (vgl. BGHZ 128, 1 [12f.] = GRUR 1995, 224 -Erfundenes Exclusiv-Interview; Senat, Beschl. v. 30.6. 2009 - VI ZR 340/08, BeckRS 20080;… BGH, Urt. v. 24.11.2009 - VI ZR 219/08 Roman "Esra", abgedr. GRUR 171 Rz. 11).
- BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99
"Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
In der Rechtsprechung des BGH ist es anerkannt, dass sich im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs ausnahmsweise auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben kann, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (BGH WRP 03, 653, 655 - Cartier-Ring; BGH WRP 02, 947, 950 - Entfernung der Herstellungsnummer III; BGH GRUR 01, 841, 845 - Entfernung der Herstellungsnummer II).Angesichts der festgestellten umfangreichen Rechtsverletzungen sind schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Schuldners, die einer Belegerteilung entgegenstehen könnten (BGH WRP 02, 947, 951 - Entfernung der Herstellungsnummer III), nicht ersichtlich.
- BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Verkündung eines Urteils in einem den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
Vorher liegt nur ein - allenfalls den Rechtsschein eines Urteils erzeugender -Entscheidungsentwurf vor (BGHZ [GS] 14, 39 [44] = NJW 1954, 1281).Hierdurch waren die formalen Mindestanforderungen an den Erlass eines Urteils gewahrt (BGHZ [GS] 14, 39 [44 ff.] = NJW 1954, 1281; BGH, NJW 1985, 1782 [1783]).
- LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08
Bushido I
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.03.2010, Az. 308 O 175/08, berichtigt durch Beschluss vom 28.04.2010, hinsichtlich des Beklagten zu 2) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.unter teilweiser Abänderung des Urteils der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 23.03.2010, Az. 308 O 175/08, die Klage auf Kosten der Kläger in vollem Umfange abzuweisen.
- BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09
Der Frosch mit der Maske
- OLG München, 22.04.1999 - 29 U 5876/98
M
- BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95
"Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen …
- BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07
Anspruch lebender Personen auf Unterlassung der Verbreitung eines ihre …
- BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68
Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts - …
- BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00
Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts
- BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …
- BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92
"Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des …
- BGH, 12.08.2004 - I ZR 230/03
Ansprüche eines Wahrnehmungsberechtigten gegen den Empfänger unberechtigter …
- OLG Hamburg, 17.03.2004 - 14 U 160/03
Begriff des wesentlichen Verfahrensmangels
- BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05
TV-Total
- BGH, 03.11.1967 - Ib ZR 123/65
Haselnuß
- BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
Metall auf Metall
- BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91
Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix
- BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
Prominentenkinder
- BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82
Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses
- BGH, 17.02.2000 - I ZR 194/97
Kabelweitersendung
- BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94
Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur …
- OLG Hamburg, 03.03.1994 - 3 U 21/93
Werbesong
- BGH, 25.05.1971 - VI ZR 26/70
Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts - …
- BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09
Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in …
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90
"ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des …
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- OLG Hamburg, 16.05.1991 - 3 U 237/90
Konzertmitschnitt / Basel
- BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
- OLG Hamburg, 26.10.1978 - 3 U 69/78
ARRIVAL
- BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93
Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und …
- BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08
Esra
- OLG Karlsruhe, 14.03.1984 - 6 U 269/83
Atari-Spielcassetten
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 152/09
Kosten anwaltlicher Abmahnungen wegen persönlichkeitsrechtsverletzender …
- BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96
Tele-Info-CD
- OLG Frankfurt - 5 W 46/10 (anhängig)
Spruchverfahren Wella AG (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag): …
- BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …
- BGH, 24.01.1991 - I ZR 78/89
Brown Girl I
- BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96
Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
- BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87
Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger …
- BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83
Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls
- BGH, 30.07.2008 - II ZB 40/07
Berichtigung der Kostengrundentscheidung nach Streitwertänderung
- BGH, 12.05.1992 - VI ZR 257/91
Deliktische Ansprüche bei Vollstreckung in Sicherungseigentum eines Dritten
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98
Entfernung der Herstellungsnummer II
- BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01
"Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs
- OLG München, 11.04.1991 - 29 U 6719/90
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche …
- LG München I, 03.12.2008 - 21 O 23120/00
Urheberrechtsverletzung: Unbewusste Übernahme eines fremden Werkes; Werkcharakter …
- BVerfG, 02.02.1996 - 1 BvR 2211/94
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Angabe der ladungsfähigen Anschrift …
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87
Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift
- BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12
Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen …
Die Berufung des Beklagten blieb überwiegend ohne Erfolg (OLG Hamburg, ZUM-RD 2013, 428). - OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19
Geringfügige Veränderung des Liedes "Zum Geburtstag viel Glück" - Geburtstagslied
Es bestätigt lediglich, dass die Bearbeitung des Vaters der Beklagten bei der GEMA als geschütztes Werk registriert ist, ohne sich dazu zu verhalten, dass und warum die Bearbeitung der Melodie schutzfähig sein soll, was auch nicht verwundert, weil Eintragungen bei den Verwertungsgesellschaften ohne vorherige Prüfung erfolgen (…vgl. Wandtke/Bullinger-Thum, a.a.O., § 10 Rn. 67; OLG Hamburg ZUM-RD 2013, 428 juris Rn. 41). - LG Frankenthal, 28.10.2014 - 6 O 161/14
Urheberrechtsverletzung: Ansprüche im Zusammenhang mit Arrangements von …
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist ggf. im Rahmen der Entscheidungsfindung nicht erforderlich, wenn die Mitglieder des Senats zum durch die streitgegenständlichen Werke angesprochenen Verkehrskreis gehören und über eigene Sachkunde verfügen (vgl. u.a. OLG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012, 5 U 37/10).Die Mitglieder des Senats zählen allerdings zum durch die streitgegenständlichen Werke angesprochenen Verkehrskreis und verfügen zudem über eigene Sachkunde, die zum Teil aus eigener musikalischer Praxis, vor allem aber aus langjähriger Beschäftigung mit Musik im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen als Mitglieder einer auf Urheberrecht spezialisierten Kammer erwachsen ist (vgl. insoweit auch OLG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, BeckRS 2013, 15675;… OLG München, Urt. v. 18.8.2011, BeckRS 2011, 29464).
- OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19
"Geburtstagslied"
Es bestätigt lediglich, dass die Bearbeitung des Vaters der Beklagten bei der GEMA als geschütztes Werk registriert ist, ohne sich dazu zu verhalten, dass und warum die Bearbeitung der Melodie schutzfähig sein soll, was auch nicht verwundert, weil Eintragungen bei den Verwertungsgesellschaften ohne vorherige Prüfung erfolgen (…vgl. Wandtke/Bullinger-Thum, a.a.O., § 10 Rn. 67; OLG Hamburg ZUM-RD 2013, 428 juris Rn. 41). - LG Hamburg, 27.03.2015 - 308 S 25/14
Urheberrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen …
Im Übrigen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass sich das Entstehen des Urheberrechts und die Zulässigkeit sowohl der Übertragung des Urheberrechts als auch der Einräumung von Nutzungsrechten - und damit auch die Frage, ob ein gesamthänderisch gebundenes Künstlerleistungsschutzrecht einzeln übertragen werden oder daran isoliert ein Nutzungsrecht eingeräumt werden kann - nach dem Recht des Schutzlandes richten ( vgl. BGH GRUR 1999, 152, 153 - Spielbankaffaire; s.a. Hans. OLG, ZUM-RD 2013, 428, 433 ). - LG Hamburg, 19.02.2021 - 308 O 125/18 Vielmehr richten sich sämtliche Fragen zur Entstehung, zum Inhalt und Bestand des Urheberrechts (OLG Hamburg, Urteil vom 31.10.2012 - 5 U 37/10, BeckRS 2013, 15675; OLG Hamburg, Urteil vom 26.10.1978 - 3 U 69/78, GRUR 1979, 235 - ARRIVAL), der Rechtsinhaberschaft des Verletzten sowie des Tatbestands und der Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung nach dem Recht des Schutzlandes (…st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, GRUR 2016, 1048 Rn. 24 - An Evening with Marlene Dietrich;… BGH, GRUR 2015, 264 Rn. 24 - Hi Hotel II; BGH, GRUR 1999, 152 - Spielbankaffaire;… Schricker/Loewenheim, UrhG vor § 120 Rn. 118;… Dreier/Schulze, UrhG vor § 120 Rn. 49).
Rechtsprechung
OLG Köln, 12.01.2011 - I-5 U 37/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 253; BGB § 278; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
Unzureichende (Grund-)Aufklärung über Risiken bei CT-gesteuerter periradikulärer Lumbalinfiltration - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei CT-gesteuerter periadikulärer Lumbalinfiltration; Höhe des Schmerzensgeldes bei inkomplettem Querschnittssyndrom
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 10.03.2010 - 9 O 250/08
- OLG Köln, 12.01.2011 - I-5 U 37/10
- BGH, 19.07.2011 - VI ZR 22/11
Papierfundstellen
- VersR 2012, 1565
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09
Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei …
Auszug aus OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10
Dem Patienten muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (vgl. BGHZ 90, 103 ff.; BGHZ 144, 1 ff.; BGH VersR 2010, 1220 f.; BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 -).Ist es dem behandelnden Arzt nicht bekannt und muss es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft diskutiert wird, entfällt eine Haftung des Arztes ebenfalls mangels Verschuldens (vgl. BGH VersR 1990, 522 f.; BGH VersR 1996, 233; BGH VersR 2010, 1220 f.; BGH…, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 - Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage, C Rn. 46;… Laufs/Katzenmeier/Lipp-Katzenmeier, Arztrecht, 6. Auflage, V B Rn. 24).
Zudem sind in aller Regel rein theoretisch bleibende Erörterungen über Risiken, die bei anderer Behandlungsstrategie bekannt sind, für die Entscheidungsfindung des Patienten ebenso wenig von Bedeutung wie allgemeine Überlegungen dazu, dass der Eintritt bislang unbekannter Komplikationen in der Medizin wohl nicht ganz auszuschließen ist (vgl. BGH VersR 2010, 1220 f.; BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 - m.w.N.).
Denn ausweislich der vom Kläger vorgelegten E.-Aufklärungsbögen bestand auch bei der hier durchgeführten Behandlung bekanntermaßen und von der Beklagten unbestritten das spezifische Risiko einer dauerhaften Lähmung als Folge von Blutergüssen, Entzündungen oder Nervverletzungen, wie es allgemein und nicht nur theoretisch nach wirbelsäulennahen Injektionen nicht auszuschließen ist, auch wenn der Mechanismus unterschiedliche Ursachen haben kann (vgl. dazu auch die Ausführungen des BGH in seiner Entscheidung vom 06.07.2010 - VI ZR 198/09 - zu Rn. 15 f., VersR 2010, 1220 f.).
Die Ansicht der Beklagten, da der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 06.07.2010 - VI ZR 198/09 - (VersR VersR 2010, 1220 f.) und vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 - die Überlegungen bzw. in früheren Entscheidungen postulierten Grundsätze zur Grundaufklärung nicht aufgegriffen habe, bestehe Anlass zu der Annahme, der Bundesgerichtshof wolle diese Grundsätze nicht mehr aufrechterhalten, vermag der Senat nicht zu teilen.
- BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09
Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick …
Auszug aus OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10
Dem Patienten muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (vgl. BGHZ 90, 103 ff.; BGHZ 144, 1 ff.; BGH VersR 2010, 1220 f.; BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 -).Ist es dem behandelnden Arzt nicht bekannt und muss es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft diskutiert wird, entfällt eine Haftung des Arztes ebenfalls mangels Verschuldens (vgl. BGH VersR 1990, 522 f.; BGH VersR 1996, 233; BGH VersR 2010, 1220 f.; BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 - Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage, C Rn. 46;… Laufs/Katzenmeier/Lipp-Katzenmeier, Arztrecht, 6. Auflage, V B Rn. 24).
Zudem sind in aller Regel rein theoretisch bleibende Erörterungen über Risiken, die bei anderer Behandlungsstrategie bekannt sind, für die Entscheidungsfindung des Patienten ebenso wenig von Bedeutung wie allgemeine Überlegungen dazu, dass der Eintritt bislang unbekannter Komplikationen in der Medizin wohl nicht ganz auszuschließen ist (vgl. BGH VersR 2010, 1220 f.; BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 - m.w.N.).
Die Ansicht der Beklagten, da der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 06.07.2010 - VI ZR 198/09 - (VersR VersR 2010, 1220 f.) und vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 - die Überlegungen bzw. in früheren Entscheidungen postulierten Grundsätze zur Grundaufklärung nicht aufgegriffen habe, bestehe Anlass zu der Annahme, der Bundesgerichtshof wolle diese Grundsätze nicht mehr aufrechterhalten, vermag der Senat nicht zu teilen.
- BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90
Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung
Auszug aus OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10
Fehlt es daran, ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten genauso tangiert, als wenn der Arzt den Eingriff vorgenommen hätte, ohne den Patienten um seine Zustimmung zu fragen (vgl. BGH VersR 1991, 777 ff.).Es war deshalb unzureichend, wenn die Beklagte bzw. der Streithelfer den Kläger vor dem Eingriff anhand des überreichten Aufklärungsbogens nur auf die Möglichkeit von "kurzfristig(em) Taubheitsgefühl" oder "Schwäche im Bein" sowie "Veränderungen, die als Folge einer Infektion bei Punktion auftreten können" (vgl. den Aufklärungsbogen, Bl. 27 GA), hingewiesen hatte (vgl. BGH VersR 1991, 777 ff.; BGHZ 106, 391 ff.).
- BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …
Auszug aus OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10
Der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Körper- und Gesundheitsschaden des Patienten und dem Aufklärungsmangel entfällt bei wertender Betrachtung der Umstände des Einzelfalles damit nur dann, wenn das nicht aufklärungspflichtige Risiko nach Bedeutung und Auswirkung für den Patienten nur den mitzuteilenden Risiken nicht vergleichbar ist und wenn der Patient wenigstens über den allgemeinen Schweregrad des Eingriffs informiert war; es beeinträchtigt auch nicht den Zurechnungszusammenhang, wenn sich das aufklärungspflichtige, aber verschwiegene Risiko in einer Form verwirklicht hat, mit der nicht zu rechnen und die dem Patienten deshalb so nicht darzustellen war (vgl. BGHZ 106, 391 ff.;… Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 11. Auflage, Rn. 534 ff.).Es war deshalb unzureichend, wenn die Beklagte bzw. der Streithelfer den Kläger vor dem Eingriff anhand des überreichten Aufklärungsbogens nur auf die Möglichkeit von "kurzfristig(em) Taubheitsgefühl" oder "Schwäche im Bein" sowie "Veränderungen, die als Folge einer Infektion bei Punktion auftreten können" (vgl. den Aufklärungsbogen, Bl. 27 GA), hingewiesen hatte (vgl. BGH VersR 1991, 777 ff.; BGHZ 106, 391 ff.).
- LG Bonn, 10.03.2010 - 9 O 250/08
Materielles und immaterielles Schadensersatzbegehren aufgrund von …
Auszug aus OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10
Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.03.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 250/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.03.2010 - 9 O 250/08 - abzuändern und.
- BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Auszug aus OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10
Ist es dem behandelnden Arzt nicht bekannt und muss es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft diskutiert wird, entfällt eine Haftung des Arztes ebenfalls mangels Verschuldens (vgl. BGH VersR 1990, 522 f.; BGH VersR 1996, 233; BGH VersR 2010, 1220 f.; BGH…, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 - Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage, C Rn. 46;… Laufs/Katzenmeier/Lipp-Katzenmeier, Arztrecht, 6. Auflage, V B Rn. 24). - BGH, 12.12.1989 - VI ZR 83/89
Aufklärungspflicht des Arztes über das Risiko einer Schädigung
Auszug aus OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10
Ist es dem behandelnden Arzt nicht bekannt und muss es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft diskutiert wird, entfällt eine Haftung des Arztes ebenfalls mangels Verschuldens (vgl. BGH VersR 1990, 522 f.; BGH VersR 1996, 233; BGH VersR 2010, 1220 f.; BGH…, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 - Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage, C Rn. 46;… Laufs/Katzenmeier/Lipp-Katzenmeier, Arztrecht, 6. Auflage, V B Rn. 24). - BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10
Dem Patienten muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (vgl. BGHZ 90, 103 ff.; BGHZ 144, 1 ff.; BGH VersR 2010, 1220 f.; BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 -). - BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04
Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene …
Auszug aus OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10
Gemessen daran kann zwar dahinstehen, ob über das Risiko einer nicht nur kurzfristigen, sondern dauerhaften Lähmung, wie sie hier eingetreten ist, als spezifisches (vgl. BGHZ 166, 336 ff. m.w.N.) Risiko der hier erfolgten CT-gesteuerten periradikulären Lumbalinfiltration grundsätzlich hätte aufgeklärt werden müssen. - BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06
Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines …
Auszug aus OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10
Bei dem Einwand muss nämlich beachtet werden, dass einerseits das Aufklärungsrecht des Patienten nicht unterlaufen wird und dass andererseits die Darlegung eines echten Entscheidungskonflikts durch den Patienten gefordert wird, um einem Missbrauch des Aufklärungsrechts allein für Haftungszwecke vorzubeugen (vgl. BGH NJW 2007, 2771 ff.). - BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
- OLG Köln, 15.07.2015 - 5 U 202/08
Arzthaftung wegen Behandlungsfehlern bei einer Umstellungsosteotomie
Nach der Rechtsprechung des Senats ist vom Geschädigten allerdings grundsätzlich konkret darzustellen, welche Hausarbeiten er ohne das Schadensereignis tatsächlich verrichtet hätte bzw. vorher verrichtet hatte, zu denen er nunmehr nicht mehr in der Lage ist, wozu die nachvollziehbare Angabe des Zeitaufwandes in Wochenstunden für die im Einzelnen anzuführende Hausarbeit gehört (vgl. den Senatsbeschluss vom 12.1.2011 - 5 U 37/10). - BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 7/20 R
Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021
Den gerichtlichen Entscheidungen (BVerwG Urteil vom 9.6.1982 - 3 C 21/81 - BVerwGE 65, 362; BVerwG Beschluss vom 17.9.2009 - 3 B 67/09; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 3.11.1998 - 9 S 3399/96 - MedR 1999, 228; OVG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 6.9.2006 - 1 L 93/06; OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.6.2009 - 13 A 3775/06 - MedR 2010, 121) lagen Maßnahmen der regional zuständigen Ärztekammern zugrunde (zur Befreiung vom Notfalldienst VGH Baden-Württemberg Urteil vom 3.11.1998 - 9 S 3399/96 - MedR 1999, 228; zur Auskunft über die Abrechnung der Notfallleistungen bei der zuständigen KÄV OVG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 6.9.2006 - 1 L 93/06; VG Gelsenkirchen Beschluss vom 30.8.2018 - 7 L 478/18) , die diese teilweise aufgrund eindeutiger Zuständigkeitsregelungen in den gemeinsamen Notdienstordnungen (OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.6.2009 - 13 A 3775/06 - MedR 2012, 121, zur Gemeinsamen Notfalldienstordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der KÄV Westfalen-Lippe vom 12.12.2001/26.1.2002: § 4 Abs. 4 - Zuständigkeit der Ärztekammer für die Entscheidung über Widersprüche gegen Maßnahmen der KÄV) getroffen hatten. - OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19
Chirotherapeutische Manipulation an der Wirbelsäule
Soweit der Kläger auf gerichtliche Entscheidungen verweist, in denen ein deutlich höheres Schmerzensgeld zugesprochen worden ist, betrafen diese Entscheidungen Fälle von Querschnittlähmungen, deren Auswirkungen mit den hier festgestellten Folgen in der Schwere nicht vergleichbar sind; so hatten die Geschädigten insbesondere ihre Steh- oder Gehfähigkeit vollständig verloren (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Januar 1991 - 9 U 40/89, juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Januar 2011 - 5 U 37/10, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Juni 2015 - 8 U 54/14, juris), während der Kläger mit Hilfsmitteln beschränkt mobil ist und inzwischen auch wieder ein Kraftfahrzeug führen kann. - OLG Köln, 24.10.2016 - 5 U 45/16
Voraussetzungen der Haftung des behandelnden Arztes wegen Verletzung der …
Sie können, wie dem Senat aus einer Reihe anderer Verfahren bekannt ist, zu exakt den gleichen und sogar noch weitaus schlimmeren Folgen führen (bis hin zur kompletten Querschnittlähmung), weshalb auch bei dieser Art der Behandlung solche Folgen aufklärungspflichtig sind (vgl. etwa OLG Köln, Urt. v. 12.1.2011, 5 U 37/10, VersR 2012, 1565). - OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko von Nervenverletzungen bei …
Das gilt nach Ansicht des Senats auch in den Fällen wie hier, in denen die unterbliebene Aufklärung mangels Kenntnis des ggf. spezifischen Risikos (hier: Rekurrenznerven) nicht zurechenbar ist; denn die Interessenlage und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ist in beiden Fällen gleichermaßen tangiert (OLG Köln, MedR 2012, 121 ff., juris Tz. 28).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 29.04.2010 - 5 U 37/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Überholer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Verfahrensgang
- LG Hof, 11.02.2010 - 12 O 282/09
- OLG Bamberg, 29.04.2010 - 5 U 37/10
- OLG Bamberg, 15.06.2010 - 5 U 37/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; …
Auszug aus OLG Bamberg, 29.04.2010 - 5 U 37/10
Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3480 ff.). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Bamberg, 29.04.2010 - 5 U 37/10
Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3480 ff.). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Bamberg, 29.04.2010 - 5 U 37/10
Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3480 ff.). - KG, 09.10.2008 - 12 U 168/08
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem …
Auszug aus OLG Bamberg, 29.04.2010 - 5 U 37/10
6 Das "alleinige Verschulden des Beklagten zu 1" steht schon deshalb nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweis fest, da im Streitfall kein "typischer" Auffahrunfall, also ein Anstoß eines nachfolgenden Fahrzeugs gegen die Heckpartie eines in demselben Fahrstreifen befindlichen Fahrzeugs mit mindestens Teilüberdeckung der Stoßflächen bei etwa parallelen Längsachsen (KG NZV 2009, 458), vorliegt.
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 15.06.2010 - 5 U 37/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Haftungsteilung bei Verkehrsunfall: Abwägung bei unterschiedlichen Verkehrsverstößen der Unfallbeteiligten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hof, 11.02.2010 - 12 O 282/09
- OLG Bamberg, 29.04.2010 - 5 U 37/10
- OLG Bamberg, 15.06.2010 - 5 U 37/10