Rechtsprechung
OLG München, 29.03.1988 - 5 U 3777/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Orthopädischen Schuhwerk; Verkehrsunfall; Verkehrsunfalls; Prellungen; Verstärkungsoperationen; Bewegungseinschränkung; Abrollfähigkeit; Knorpelabsprengungen; Knorpelläsion; Syndesmosensprengung; Arthrose; Fußwurzel; Osteodestruktion; Stauchungen; Wirbelsäule; Fraktur; ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.05.1968 - VI ZR 7/67
Schmerzensgeldforderung als Konsequenz eines Unfalls in Form eines …
Auszug aus OLG München, 29.03.1988 - 5 U 3777/87
Die Rechtsansicht des Landgerichts, eine Schmerzensgeldrente käme nur bei Schwerstverletzungen in Betracht, steht nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1957, 383 ; VersR 1968, 946/947).Wird, wie hier, neben einem für einen bestimmten Zeitraum bereits bezahlten Schmerzensgeldkapitalbetrag auch eine Rente begehrt - dies ist zulässig (BGH VersR 1968, 946/947; VersR 1976, 967/968; VersR 1981, 1178)-, muß dieser Kapitalbetrag bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden.
- BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74
Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem …
Auszug aus OLG München, 29.03.1988 - 5 U 3777/87
Wird, wie hier, neben einem für einen bestimmten Zeitraum bereits bezahlten Schmerzensgeldkapitalbetrag auch eine Rente begehrt - dies ist zulässig (BGH VersR 1968, 946/947; VersR 1976, 967/968; VersR 1981, 1178)-, muß dieser Kapitalbetrag bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden.Kapitalbetrag und Rente dürfen nämlich nur auf Grund einer gemeinsamen Wertvorstellung berechnet werden (BGH VersR 1976, 967/968).
- BGH, 21.01.1986 - VI ZR 63/85
Rechtsmittelbeschwer des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Ausspruch der …
Auszug aus OLG München, 29.03.1988 - 5 U 3777/87
Im Hinblick auf den Feststellungsanspruch war die Haftungsbegrenzung der Beklagten zu 2) nach § 3 Nr. 1 PflVG im Urteilstenor zur Klarstellung auszusprechen (BGH NJW 1986, 2703 ).
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79
Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils
Auszug aus OLG München, 29.03.1988 - 5 U 3777/87
Ein weiteres Schmerzensgeld kann nämlich nur für Spätfolgen verlangt werden, die bei der ursprünglichen Bemessung des immateriellen Schadens noch nicht eingetreten waren oder mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (BGH VersR 1980, 975 m.w.N.). - OLG Celle, 17.03.1977 - 5 U 120/76
Schmerzensgeld; Körperverletzung; Dauerschaden; Kapital
Auszug aus OLG München, 29.03.1988 - 5 U 3777/87
Hieraus folgt, daß die kapitalisierte Rente zusammen mit dem Kapitalbetrag dem Vergleichsbetrag annähernd entsprechen muß (…BGH a.a.O., 969; OLG Celle VersR 1977, 1009/1010). - BGH, 22.09.1981 - VI ZR 144/79
Verletzungen auf Grund eines Schäferhundbisses; Schadensersatz und Schmerzensgeld …
Auszug aus OLG München, 29.03.1988 - 5 U 3777/87
Wird, wie hier, neben einem für einen bestimmten Zeitraum bereits bezahlten Schmerzensgeldkapitalbetrag auch eine Rente begehrt - dies ist zulässig (BGH VersR 1968, 946/947; VersR 1976, 967/968; VersR 1981, 1178)-, muß dieser Kapitalbetrag bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. - BGH, 11.12.1956 - VI ZR 286/55
Schmerzensgeldrente bei dauerndem schweren Körperschaden
Auszug aus OLG München, 29.03.1988 - 5 U 3777/87
Die Rechtsansicht des Landgerichts, eine Schmerzensgeldrente käme nur bei Schwerstverletzungen in Betracht, steht nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1957, 383 ; VersR 1968, 946/947).
- OLG München, 19.05.2017 - 10 U 4256/16
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Pkw und Krad: Keine Obliegenheit zum …
Soweit etwa das OLG München mit Urteil vom 29.03.1988, Az.: 5 U 3777/87, juris, eine Schmerzensgeldrente zugesprochen hat, lagen der Entscheidung Dauerschäden zu Grunde, welche u.a. auch eine massive Geh- und Stehbehinderung und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50% umfassten.