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   OLG München, 12.12.2006 - 5 U 3787/06   

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OLG München, 12.12.2006 - 5 U 3787/06 (https://dejure.org/2006,39800)
OLG München, Entscheidung vom 12.12.2006 - 5 U 3787/06 (https://dejure.org/2006,39800)
OLG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 5 U 3787/06 (https://dejure.org/2006,39800)
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  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01

    Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers

    Auszug aus OLG München, 12.12.2006 - 5 U 3787/06
    Das Erstgericht habe sich auch nicht mit den von der Klagepartei genannten Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 24.06.2003 ( ZIP 2003, 1613) und vom 02.06.2005 ( ZIP 2005, 1651 [BGH 02.06.2005 - IX ZR 181/03] ) auseinandergesetzt.

    Die vom Kläger genannten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 24.06.2003 ( ZIP 2003, 1613 ff.) und vom 02.06.2005 ( ZIP 2005, 1651 [BGH 02.06.2005 - IX ZR 181/03] ) seien nicht einschlägig, da ihnen andere Sachverhalte zugrunde lägen.

    Demgegenüber greift das vom Kläger angeführte Urteil des BGH vom 24.06.2003, ( NJW 03, 3414) nicht, da das geltend gemachte Absonderungsrecht an einem Grundstück im konkreten Fall nicht durch die Treuhandvereinbarung begründet wurde, sondern durch die bereits viele Jahre zuvor erfolgte Grundschuldbestellung.

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 181/03

    Rechtsnatur eines Sicherheitenpoolvertrages; Anfechtung der Verrechnung von

    Auszug aus OLG München, 12.12.2006 - 5 U 3787/06
    Das Erstgericht habe sich auch nicht mit den von der Klagepartei genannten Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 24.06.2003 ( ZIP 2003, 1613) und vom 02.06.2005 ( ZIP 2005, 1651 [BGH 02.06.2005 - IX ZR 181/03] ) auseinandergesetzt.

    Die vom Kläger genannten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 24.06.2003 ( ZIP 2003, 1613 ff.) und vom 02.06.2005 ( ZIP 2005, 1651 [BGH 02.06.2005 - IX ZR 181/03] ) seien nicht einschlägig, da ihnen andere Sachverhalte zugrunde lägen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 02.06.2005, NJW-RR 05, 1636 ff.) ist eine Rechtshandlung nur dann anfechtbar, wenn sie die Insolvenzgläubiger benachteiligt.

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern

    Auszug aus OLG München, 12.12.2006 - 5 U 3787/06
    Auch trage das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2006, IX ZR 152/04 zur Konzernverrechnungsklausel nicht zur Rechtsfindung im konkreten Fall bei, da die Rechtssprechung auf § 55 KO basiere und die Aufrechnung regele, sodass sich keine Gemeinsamkeit mit der Bestellung einer Sicherheit ergebe.
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

    Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz

    Auszug aus OLG München, 12.12.2006 - 5 U 3787/06
    Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2004 AZ: IX ZR 224/03 ist nicht einschlägig, da es einen Aufrechnungsfall betrifft und nicht die Abtretung einer Grundschuld.
  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 419/98

    Verteilung des Versteigerungserlöses bei Einmalvalutierungsabrede;

    Auszug aus OLG München, 12.12.2006 - 5 U 3787/06
    Insbesondere liegt eine Gläubigerbenachteiligung nicht vor, weil durch die Grundschuldbestellung zu Gunsten der Stadtsparkasse, die diese zum Teil treuhänderisch für die Bausparkasse hielt, eine Belastung des Vermögens der Insolvenzschuldnerin bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt war, sodass die Gläubiger nach der Teilabtretung nicht mehr belastet waren als vorher (vgl. dazu BGH Urteil vom 20.12.2001, AZ: IX ZR 419/98 ).
  • LG München I, 10.05.2006 - 29 O 25502/05

    Anfechtbarkeit des Erhalts einer Sicherheit mit dem Recht auf abgesonderte

    Auszug aus OLG München, 12.12.2006 - 5 U 3787/06
    Das Urteil des Landgerichts München I vom 10.05.2006, AZ: 29 O 25502/05 wird aufgehoben.
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