Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10   

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OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10 (https://dejure.org/2012,34157)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.2012 - 5 U 38/10 (https://dejure.org/2012,34157)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 5 U 38/10 (https://dejure.org/2012,34157)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 10 UWG, § 87a UrhG, §§ 87aff UrhG
    Wettbewerbsrecht: Unlauterer Schleichbezug bei Zugriff auf die Buchungswebseite einer Fluggesellschaft durch einen Reiseanbieter

  • webshoprecht.de

    Zum Screen Scraping bei der Flugvermittlung im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wettbewerbswidrigkeit der Nutzung der Buchungswebsite einer Fluggesellschaft durch einen Reiseanbieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 10; UrhG § 87a
    Wettbewerbswidrigkeit der Nutzung der Buchungswebseite einer Fluggesellschaft durch einen Reiseanbieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein Internet-Reiseportal darf nicht zur kommerziellen Flugvermittlung auf Buchungswebsite einer Fluggesellschaft zugreifen

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Reisevermittlung trotz Exklusivvertriebs? - OLG Hamburg verbietet Reiseportal kommerzielle Nutzung einer Online-Flugdatenbank

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Reisevermittlung trotz Exklusivvertriebs? - Reiseportal wird kommerzielle Nutzung einer Online-Flugdatenbank verboten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Mittelbare Buchung über Online-Formular durch Drittanbieter ist Wettbewerbsverletzung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kommerzielle Nutzung einer Online-Flugdatenbank

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Flugvermittlung - Reiseportale dürfen nicht auf Airline-Buchungsseiten wildern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reiseportal und die Nutzung einer Buchungswebsite einer Fluggesellschaft

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Internet-Reiseportal darf für kommerzielle Flugvermittlungen nicht auf Buchungswebsite einer Fluggesellschaft zugreifen

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §
    Nicht autorisierte kommerzielle Nutzung einer Online-Flugdatenbank einer Fluggesellschaft durch Online-Reiseportal ist wettbewerbswidrig - unlauterer Schleichbezug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Internet-Reiseportal vermittelt Flüge einer Airline, die das in ihren Geschäftsbedingungen ausdrücklich verbietet

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Internet-Reiseportal darf für kommerzielle Flugvermittlungen nicht auf Buchungswebsite einer Fluggesellschaft zugreifen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Nutzung einer Online-Flugdatenbank

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Reisevermittlung trotz Exklusivvertriebs - OLG Hamburg verbietet Reiseportal kommerzielle Nutzung einer Online-Flugdatenbank

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fluggesellschaft verbietet kommerzielle Nutzung einer Online-Flugdatenbank

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Reisevermittlung trotz Exklusivvertriebs? Verbot der kommerzielle Nutzung einer Online-Flugdatenbank für Reiseportal

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fluggesellschaft geht gegen kommerzielle Nutzung ihrer Online-Flugdatenbank vor

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zugriff von Internet-Reiseportal auf Buchungswebsite von Ryanair rechtswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ryanair gibt's nur bei Ryanair

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Hamburg verbietet Reiseportal kommerzielle Nutzung der Online-Flugdatenbank einer Fluggesellschaft - Fluggesellschaft durch so genannten Schleichbezug wettbewerbswidrig behindert

Besprechungen u.ä.

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbswidriger Schleichbezug: Reiseportal greif auf Buchungsseite von Airline

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10
    Die im Richtlinientext genannten Arten der Investitionen hat der EuGH in seinem Urteil in der Sache...gegen... (GRUR 2005, 244 - BHB-Pferdewetten) näher umrissen.

    Im letztgenannten Urteil erwähnt der EuGH ausdrücklich, dass die "Organisation" der "individuellen Zugänglichkeit" der Datenbank eine in quantitativer und/oder qualitativer Hinsicht wesentliche Investition im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Datenbankrichtlinie erfordern kann (EuGH GRUR 2005, 244, 247 - Rdn. 36).

    Sie beziehen sich auf jede Handlung, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen bzw. sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244, 248 - BHB-Pferdewetten).

    Unerheblich ist demgegenüber, ob Ziel der Entnahme- oder Weiterverwendungshandlung die Erstellung einer anderen Datenbank ist, die mit der Ursprungsdatenbank im Wettbewerb steht (EuGH GRUR 2005, 244, 248 - BHB-Pferdewetten).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH bezieht sich der Begriff der quantitativen Wesentlichkeit (so die Terminologie in Art. 7 Abs. 1 Datenbankrichtlinie; § 87 b Abs. 1 Satz 1 UrhG spricht insofern von einem nach "seinem Umfang" wesentlichen Teil) auf das entnommene und/oder weiterverarbeitete Datenvolumen der Datenbank und ist im Verhältnis zum Volumen des gesamten Inhalts der Datenbank zu beurteilen (EuGH GRUR 2005, 244, 250 - BHB-Pferdewetten; BGH GRUR 2009, 852, 855 - Elektronischer Zolltarif).

    Der Begriff der Wesentlichkeit in qualitativer Hinsicht (§ 87 b Abs. 1 Satz 1 UrhG: nach "seiner Art" wesentlicher Teil) bestimmt sich nach dem Umfang der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts dieses Teils verbundenen Investition unabhängig davon, ob dieser Teil in quantitativer Hinsicht als wesentlich zu betrachten ist (EuGH GRUR 2005, 244, 250 - BHB Pferdewetten; BGH GRUR 2011, 1018, 1021 - Automobil-Onlinebörse).

    Solcherlei Interessengesichtspunkte sind nach der Rechtsprechung des EuGH jedoch im Rahmen der Umgehungsklausel in Art. 7 Abs. 5 Datenbankrichtlinie bzw. § 87 b Abs. 1 Satz 2 UrhG in Ansatz zu bringen (EuGH GRUR 2005, 244, 251 - BHB-Pferdewetten sowie EuGH GRUR 2008, 1077, 1078 f. - Directmedia/Albert-Ludwigs-Universität Freiburg).

    Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie stellt eine Ausnahme von diesem Grundsatz dar (EuGH GRUR 2005, 244, 251 - BHB-Pferdewetten).

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10
    Die Eingriffshandlungen "Verbreitung", "Vervielfältigung" und "öffentliche Wiedergabe" in § 87 b Abs. 1 UrhG entsprechen den Begriffen "Entnahme" und "Weiterverwendung" in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 96/9/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (Datenbankrichtlinie) und müssen im Lichte dieser Bestimmung ausgelegt werden (für den Begriff der "Entnahme": BGH GRUR 2011, 1018, 1021 - Automobil-Onlinebörse).

    Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung sowohl des EuGH (GRUR 2009, 572, 575 -Apis/Lakorda) als auch des BGH (GRUR 2011, 1018, 1021 - Automobil-Onlinebörse).

    Hierin hat der BGH dargelegt, dass kein in quantitativer Hinsicht wesentlicher Teil der Datenbank einer Automobil-Onlinebörse betroffen sei, wenn von der Website eines Drittanbieters aufgrund von Suchanfragen der dortigen Nutzer Datensätze abgefragt würden (GRUR 2011, 1018, 1021).

    Gleichzeitig betont er jedoch, dass die quantitative Wesentlichkeit grundsätzlich schematisch nach der Proportionalität der entnommenen bzw. weiterverwendeten Daten im Vergleich zum Gesamtdatenvolumen der Datenbank zu bestimmen sei (BGH GRUR 2011, 1018, 1022; so auch Thum in: Wandtke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl., § 87 b Rdn. 12).

    Der Begriff der Wesentlichkeit in qualitativer Hinsicht (§ 87 b Abs. 1 Satz 1 UrhG: nach "seiner Art" wesentlicher Teil) bestimmt sich nach dem Umfang der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts dieses Teils verbundenen Investition unabhängig davon, ob dieser Teil in quantitativer Hinsicht als wesentlich zu betrachten ist (EuGH GRUR 2005, 244, 250 - BHB Pferdewetten; BGH GRUR 2011, 1018, 1021 - Automobil-Onlinebörse).

    Der BGH hatte in der Entscheidung "Automobil-Onlinebörse" dem Ansinnen der dortigen Klägerin, den Begriff der Wesentlichkeit mit einer wirtschaftlichen Interessenabwägung auszufüllen, folgende Erwägungen entgegengesetzt (GRUR 2011, 1018, 1022, Rdn. 54 f.):.

  • OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerberbehinderung bei Flugbuchungen über ein

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10
    Ein Anbieter, der sich in zulässiger Weise dafür entschieden hat, seine Waren oder Dienstleistungen ausschließlich selbst abzusetzen, kann sich gegen Täuschungshandlungen, welche die Wiederverkaufsabsicht des Abnehmers betreffen, ebenso zur Wehr setzen wie ein Lieferant, der mit unabhängigen Händlern ein selektives Vertriebssystem errichtet hat (BGH, a.a.O.; OLG Hamburg, Urt. v. 28.05.2009 - 3 U 191/08 -Screen-Scraping I).

    Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat sich in seiner Entscheidung vom 28.05.2009 (3 U 191/08) bereits mit dem Buchungssystem der Klägerin befasst.

    Der 3. Senat hat hierzu ausgeführt (BeckRS 2009, 23514):.

  • OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 6 U 221/08

    Zur Zulässigkeit von Screen Scraping

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10
    Das Landgericht hat die Datensätze einzelner Flugverbindungen nicht als quantitativ wesentliche Teile der Datenbank der Klägerin betrachtet und für diese Auffassung auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (MMR 2009, 400) verwiesen.

    Auch das OLG Frankfurt ist in seinem Urteil vom 05.04.2009 davon ausgegangen, die dortige Antragsgegnerin und hiesige Klägerin schließe Verträge mit den Endkunden ab, deren Vor- und Zunamen als Buchende in ihre Buchungsmaske eingegeben werden (MMR 2009, 400, 401).

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08

    Zweite Zahnarztmeinung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10
    Es reicht aus, wenn bei objektiver Betrachtung keine ganz unbedeutenden, von jedermann leicht zu erbringenden Aufwendungen erforderlich waren, um die Datenbank zu erstellen; nicht notwendig sind Investitionen von substanziellem Gewicht (BGH GRUR 2011, 724, 725 - Zweite Zahnarztmeinung II).

    In diesem Zusammenhang kann die Klägerin auch aus der Entscheidung "Zweite Zahnarztmeinung II" des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2011, 724, 727 - Zweite Zahnarztmeinung II) keine für sie günstigen Schlüsse ableiten.

  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10
    Bei der Auslegung der Begrifflichkeit der "wesentlichen Investition" ist der Zweck der Datenschutzrichtlinie zu berücksichtigen, der gemäß ihren Erwägungsgründen 9, 10 und 12 darin liegt, Investitionen in "Datenspeicher- und Verarbeitungs"-Systeme zu fördern und zu schützen (EuGH GRUR 2005, 254, 256 -Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Ebenso wenig sollen Investitionen geschützt sein, die im Rahmen der Erstellung eines Spielplans zur Veranstaltung eines Fußballturniers der Festlegung der Daten, der Uhrzeiten und der Mannschaftspaarungen für die einzelnen Begegnungen gewidmet sind (EuGH GRUR 2005, 254 -Fixtures-Fußballspielpläne II).

  • BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62

    Lückenlosigkeit der Preisbindung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10
    aa Der "Schleichbezug" bildet nach ständiger Rechtsprechung eine Fallgruppe der unlauteren Wettbewerberbehinderung (BGH GRUR 1964, 154 - Trockenrasierer II).
  • BGH, 20.03.1967 - VIII ZR 288/64

    Offenbarungspflicht des Verkäufers eines gebrauchten Kraftfahrzeugs hinsichtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10
    Für das Vorliegen einer Verschleierung im Sinne eines Schleichbezuges im Rahmen von § 4 Nr. 10 UWG kann es ebenso wenig wie für das Vorliegen einer Täuschung von § 123 BGB darauf ankommen, ob die Person, auf deren Vorstellungsbild eingewirkt wird, bei verständiger Würdigung aller Umstände die Fehlvorstellung vermeiden könnte (zu § 123 BGB: BGH NJW 1967, 1222, 1223).
  • BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86

    PKW-Schleichbezug

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10
    Es widerspricht der guten kaufmännischen Sitte, ein von einem Anbieter in Ausübung seines insoweit grundsätzlich freien und schützenswerten Rechts zur Wahl seiner Vertriebsweise geschaffenes und durch Verträge grundsätzlich auf Lückenlosigkeit angelegtes Vertriebssystem mit einem Mittel - nämlich dem der Täuschung - um die beabsichtigte Wirkung bringen zu wollen (BGH GRUR 1988, 916, 918 - PKW-Schleichbezug).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10
    Dies ist von dem Bundesgerichtshof sogar für innerhalb einer bestimmten Branche im Wege der Selbstbindung aufgestellte und zu beachtende Wettbewerbsregeln ausdrücklich erklärt worden (BGH GRUR 2006, 773, 774 -Probeabonnement).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07

    Rufumleitung

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    WM-Marken

  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 47/08

    Autobahnmaut

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

  • EuGH, 09.10.2008 - C-304/07

    DIE ÜBERNAHME VON ELEMENTEN AUS EINER GESCHÜTZTEN DATENBANK IN EINE ANDERE

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05

    Elektronischer Zolltarif

  • EuGH, 05.03.2009 - C-545/07

    Apis-Hristovich - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 224/12

    Zulässigkeit von Screen Scraping - Flugvermittlung im Internet

    Das Berufungsgericht hat die Beklagte nach dem Unterlassungshauptantrag verurteilt und die Berufung der Klägerin im Übrigen zurückgewiesen (OLG Hamburg, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 5 U 38/10, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.06.2012 - I-5 U 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15935
OLG Köln, 27.06.2012 - I-5 U 38/10 (https://dejure.org/2012,15935)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.2012 - I-5 U 38/10 (https://dejure.org/2012,15935)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - I-5 U 38/10 (https://dejure.org/2012,15935)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Verwendung von Flächendesinfektionsmittel statt Wundesinfektionsmittel ist grober Behandlungsfehler

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Versehentliche Wundspülung mit Putzmittel

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Arztes bei versehentlicher Spülung einer Wunde mit einem Desinfektionsmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Putzmittel für die Operationswunde

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Behandlungsfehler: Ärztin nahm zur Wundspülung ein Putzmittel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Arzthaftung - Schmerzensgeld für Wundenwäsche mit Putzmittel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ärztin wusch Wunde mit Putzmittel aus! - Patientin erhält für das schmerzhafte Versehen 6.000 Euro Schmerzensgeld

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehler in Kölner Klinik - Schmerzensgeld für Wundenwäsche mit Putzmittel

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Reinigungsmittel in der Wunde werden teuer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Berufshaftpflichtversicherung bagatellisiert groben Behandlungsfehler

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fehler in Kölner Klinik: Schmerzensgeld für Wundenwäsche mit Putzmittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ärztin verätzt Wunde: Schadensersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versehentliche Wundspülung mit Putzmittel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Wundwäsche mit Reinigungsmittel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzthaftung: Klinik muss nach Wundenwäsche mit Putzmittel Schmerzensgeld zahlen - OLG Köln spricht grob fehlerhaft behandelter Patientin Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro zu

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Wunde wurde im Krankenhaus mit einem Putzmittel ausgespült // OLG Köln spricht der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.500,00 Euro zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1463
  • VersR 2013, 113
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.1978 - VI ZR 81/77

    Behandlungsfehler; Beweislastumkehr; Arzthaftungsprozeß; Folgeschäden;

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 5 U 38/10
    Die Beweislastumkehr erstreckt sich auf Sekundärschäden, wenn diese sich typischerweise aus der Primärverletzung ergeben können (vgl. BGH VersR 1978, 764 f.).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06

    Arzthaftung - Rechtsnatur eines Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 5 U 38/10
    Ein grober Behandlungsfehler setzt neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH VersR 2007, 541 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.02.2022 - VI ZR 409/19

    Schmerzensgeldbemessung in Arzthaftungssachen: Gesichtspunkt der Genugtuung;

    So kann ein dem Arzt aufgrund grober Fahrlässigkeit unterlaufener Behandlungsfehler dem Schadensfall sein besonderes Gepräge geben (vgl. OLG Oldenburg, GesR 2018, 790, juris Rn. 30; OLG Köln, VersR 2003, 860, juris Rn. 15; dasselbe, VersR 2013, 113, juris Rn. 40; OLG Naumburg, VersR 2002, 1295, juris Rn. 127; dasselbe, VersR 2008, 415, juris Rn. 4; OLG Koblenz VersR 1989, 629, juris Rn. 34; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1467, 1468; MünchKommBGB/Oetker, 8. Auflage, § 253 Rn. 48; jurisPK-BGB/Vieweg/Lorz, § 253 Rn. 82 [Stand: 1. Juni 2021]; Soergel-Ekkenga/Kuntz, BGB 13. Aufl., § 253 Rn. 20; Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl., Rn. 311, 374; aA OLG Bremen, VersR 2003, 779, juris Rn. 4, 7; Grüneberg/ders., 81. Aufl., § 253 Rn. 4 und NK-BGB/Huber, 4. Aufl., § 253 Rn. 27).
  • LG Kiel, 29.10.2019 - 8 O 254/16

    Arzthaftungsrecht: Pflichtverletzung durch fehlerhafte Befunderhebung;

    Das OLG Köln hat bei dem versehentlichen, aber ohne weiteres vermeidbaren Spülen einer offenen Wunde mit einem zum Reinigen von Böden und Möbeln vorgesehenen Flächendesinfektionsmittel einen Betrag in Höhe von 6.000,00 EUR zuerkannt (OLG Köln, Urt. v. 27.06.2012, 5 U 38/10, MDR 2012, 1463).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.09.2010 - I-5 U 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15086
OLG Hamm, 06.09.2010 - I-5 U 38/10 (https://dejure.org/2010,15086)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2010 - I-5 U 38/10 (https://dejure.org/2010,15086)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2010 - I-5 U 38/10 (https://dejure.org/2010,15086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 16.04.2009 - 8 U 249/08

    Einstweilige Verfügung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10
    Auch dies zeigt, dass ihr eine Verfolgung ihres geltend gemachten Anspruchs im einstweiligen Rechtsschutz nicht mehr dringlich ist (vgl. KG Berlin, MDR 2009, 888, zitiert nach juris, Rn 4, 0LG Saarbrücken, OLGR 1997, 104).
  • BGH, 19.01.1990 - V ZR 241/88

    Zivilprozeßrecht: Entscheidungsgrundlage bei nicht mitgetragenem Beweisergebnis

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10
    Bereits das Zugrundelegen eines falschen Vortrags mache die angefochtene Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO rechtswidrig (BGH NJW-RR 1990, 507).
  • OLG Koblenz, 28.01.1993 - 5 U 1633/92
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10
    Das Gericht kann auch ein Rechtsgutachten zum ausländischen Recht einholen, § 293 ZPO, was der Natur des Eilverfahrens entgegensteht (vgl. OLG Köln, RIW 1993, 939, zitiert nach juris, Rn 14).
  • OLG Stuttgart, 19.01.1996 - 2 U 164/95

    Anforderungen an die Sittenwidrigkeit und Unzulässigkeit einer Werbemaßnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10
    Sie geht insoweit zutreffend davon aus, dass es zur Geltendmachung eines auf zügige Geltendmachung angelegten Besitzschutzanspruchs im Verfügungsverfahren eines besonderen Verfügungsgrundes nicht bedarf, (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516, zitiert nach juris, Rn 22), die Ausübung der verbotenen Eigenmacht vielmehr einen Verfügungsgrund darstellt (OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1198, zitiert nach juris, Rn 8).
  • OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03

    Zur Beweislast des Besitzentziehers bei verbotener Eigenmacht und zu den

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10
    Sie geht insoweit zutreffend davon aus, dass es zur Geltendmachung eines auf zügige Geltendmachung angelegten Besitzschutzanspruchs im Verfügungsverfahren eines besonderen Verfügungsgrundes nicht bedarf, (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516, zitiert nach juris, Rn 22), die Ausübung der verbotenen Eigenmacht vielmehr einen Verfügungsgrund darstellt (OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1198, zitiert nach juris, Rn 8).
  • OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung: Selbstwiderlegung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10
    Das OLG Rostock hat in seiner Entscheidung vom 08.11.2007 (OLGR Rostock 2008, 211, Rn 9) einen Zeitraum von maximal vier Wochen nicht als ausreichend zur Selbstwiderlegung angesehen (bei dem dort zugrunde liegenden Fall ging es nach Antragserweiterung auch um eine Besitzeinräumung).
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 13 U 144/08

    Beachtung der "Selbstwiderlegung" der Dringlichkeit im allgemeinen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10
    Das OLG Celle hat in seiner Entscheidung vom 09.07.2008 (OLGR Celle 2009, 36, zitiert nach juris, Rn 5) eine Selbstwiderlegung durch ein Zuwarten von dreieinhalb Monaten angenommen.
  • OLG Köln, 05.07.1999 - 16 U 3/99

    Verlust der Dringlichkeit im Prozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10
    Das OLG Köln hat in seiner Entscheidung vom 05.07.1999 (OLGR Köln 1999, 416, zitiert nach juris, Rn 5) ausgeführt:.
  • OLG München, 27.09.1996 - 21 U 2414/96

    Rechtsnatur eines Vertrags zwischen einem Bauträger und einer Bank zur

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10
    Auch dies zeigt, dass ihr eine Verfolgung ihres geltend gemachten Anspruchs im einstweiligen Rechtsschutz nicht mehr dringlich ist (vgl. KG Berlin, MDR 2009, 888, zitiert nach juris, Rn 4, 0LG Saarbrücken, OLGR 1997, 104).
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: kein Verfügungsgrund bei monatelangem Zuwarten

    Dass die Dringlichkeit für eine Maßnahme nach den §§ 935, 940 ZPO zu verneinen ist, wenn der Antragsteller in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände zunächst eine längere Zeit untätig bleibt, wird überwiegend für Streitigkeiten aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts diskutiert, in denen eine gesetzliche Vermutung der Dringlichkeit besteht (dazu etwa KG, NJW-RR 1993, 555; OLG Hamm, WRP 1992, 725; OLG Frankfurt, NJW 1991, 49), ist aber auch sonst ganz allgemein anerkannt (siehe nur Vollkommer, in: Zöller a.a.O. § 940 Rn. 4: "allgemeiner Rechtsgrundsatz"; vgl. weiter Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 798; OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, juris; KG, NJW-RR 2001, 1201; OLG Köln, OLGR 1999, 416; Drescher, in: MünchKomm-ZPO a.a.O. § 935 Rn. 23; Huber, in: Musielak/Voit ZPO 15. Aufl. § 935 Rn. 13).
  • KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20

    Einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung der Rechtsposition eines

    Ein derartiges, dem äußeren Anschein nach nachlässiges Verhalten des Verfügungsklägers in der nach seinen eigenen Angaben für ihn bis heute eilbedürftigen Angelegenheit ist danach zumindest geeignet, im einstweiligen Verfügungsverfahren die zum Regelungsgrund gehörende Dringlichkeit der Sache zu widerlegen (vgl. allgemein dazu OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, BeckRS 2010, 29048; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13, BeckRS 2014, 68610; unter dem Aspekt einer zu erwartenden zügigen Hauptsacheentscheidung s. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20, SpuRt 2020, 196 [198]).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 10 TaBVGa 146/14

    Vergleich von Arbeitsbedingungen mit einem Konzentrationslager durch

    Dies wird unter anderem dann angenommen, wenn sich der erstinstanzlich unterlegene Beteiligte die Frist zur Begründung der Beschwerde nicht unerheblich verlängern lässt, diese Verlängerung voll ausschöpft und ein Hauptsacheverfahren nicht einleitet (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 12 SaGa 3/13; LAG München, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 4 Sa 677/06; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13; LAG Hamm, Urteil vom 10. Februar 2006 - 7 Sa 2307/05; KG Berlin, Beschluss vom 16. April 2009 - 8 U 249/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 U 74/02; OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2010 - 5 U 38/10; OLG Köln, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 15 U 195/11; OLG München, Beschluss vom 5. August 1990 - 6 U 3296/90; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 6 U 156/88; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 3 U 1135/87).
  • LG Karlsruhe, 17.02.2021 - 6 O 15/21

    Einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger einer Eigentumswohnanlage:

    Der Verfügungskläger kann den grundsätzlich bestehenden Verfügungsgrund durch sein prozessuales Verhalten selbst widerlegen, z. B. durch Zuwarten in Kenntnis der eine Verfügung rechtfertigen Gründe oder durch sein Unterlassen das Hauptsacheverfahren zu betreiben, dh wenn der Antragsteller längere Zeit einen Rechtsverstoß oder eine Beeinträchtigung des Rechtsverhältnisses hingenommen hat (vgl. KG Berlin, Beschlüsse vom 22.03.2019 - 10 W 172/18 -, NJW-RR 2019, 1260, juris, Rn 9 und vom 16.04.2009 - 8 U 249/08 -, MDR 2009, 888, juris, Rn 4; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 -, NJW-RR 2019, 105; OLG Köln, Urteil vom 07.04.2017 - 6 U 135/16 -, MDR 2017, 1265, Rn. 46, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2015 - 6 U 156/14 -, juris, Rn 62; OLG Hamm, Urteil vom 06.09.2010 - 5 U 38/10 -, juris, Rn 25-33; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2009 - 4 U 204/08 -, juris, Rn 43; OLG Celle, Beschluss vom 09.07.2008 - 13 U 144/08 -, MDR 2009, 347; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06 -, NJW-RR 2007, 763; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.1999 - 22 U 170/99 -, BauR 2000, 921).
  • LG Karlsruhe, 20.05.2022 - 6 O 110/22

    Einstweilige Verfügung: Unbestimmtheit des Antrags, Vorwegnahme der Hauptsache

    Maßgeblich sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls (vgl. erkennendes Gericht LG Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2021 - 6 O 15/21 -, NJW-RR 2021, 882-885 unter Hinweis auf KG Berlin, Beschlüsse vom 22.03.2019 - 10 W 172/18 -, NJW-RR 2019, 1260, juris, Rn 9 und vom 16.04.2009 - 8 U 249/08 -, MDR 2009, 888, juris, Rn 4; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 -, NJW-RR 2019, 105; OLG Köln, Urteil vom 07.04.2017 - 6 U 135/16 -, MDR 2017, 1265, Rn. 46, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2015 - 6 U 156/14 -, juris, Rn 62; OLG Hamm, Urteil vom 06.09.2010 - 5 U 38/10 -, juris, Rn 25-33; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2009 - 4 U 204/08 -, juris, Rn 43; OLG Celle, Beschluss vom 09.07.2008 - 13 U 144/08 -, MDR 2009, 347; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06 -, NJW-RR 2007, 763; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.1999 - 22 U 170/99 -, BauR 2000, 921).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.01.2013 - 5 U 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1085
OLG Hamburg, 22.01.2013 - 5 U 38/10 (https://dejure.org/2013,1085)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.01.2013 - 5 U 38/10 (https://dejure.org/2013,1085)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 5 U 38/10 (https://dejure.org/2013,1085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Berichtigung einer Kostenentscheidung wegen offenbarer Unrichtigkeit in Form eines Schreibfehlers

  • rechtsportal.de

    ZPO § 319 Abs. 1
    Berichtigung der Kostenentscheidung wegen offenbarer Unrichtigkeit in Form eines Schreibfehlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.12.2011 - 5 U 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,59357
OLG Bremen, 08.12.2011 - 5 U 38/10 (https://dejure.org/2011,59357)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.12.2011 - 5 U 38/10 (https://dejure.org/2011,59357)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 5 U 38/10 (https://dejure.org/2011,59357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Bauausführung und Architektenleistung bzgl. Höherlegung der Lagerhalle, Neuherstellung des Pflasters und mangelhafter Fassade des Bürogebäudes

  • baurechtsiegen.de

    Gewährleistung VOB-Vertrag - Überflutungsgefahr eines Gebäudes als wesentlicher Mangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überflutungsgefahr: Gebäude nicht funktionstauglich und mangelhaft!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauunternehmer haftet für zu niedriges Sohlniveau bei Errichtung einer Lagerhalle für Baustoffe

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überflutungsgefahr: Gebäude nicht funktionstauglich und mangelhaft! (IBR 2012, 578)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1836
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1978 - VII ZR 122/77

    Klarstellungspflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2011 - 5 U 38/10
    Denn unverständliche oder missverständliche Planungsunterlagen, insbesondere derartige Ausführungszeichnungen des Architekten geben dem Auftragnehmer besonderen Anlass, den Umfang seiner Leistungspflicht klarzustellen (BGH, BauR 1978, 222; Riedl, aaO, B, § 4, Rn. 49).
  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 263/79

    Setzung einer Frist zur Nachbesserung

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2011 - 5 U 38/10
    Diese ist beim Architekten ohnehin obsolet, weil eine Änderung seiner mangelhaften Planung nach Fertigstellung des Gebäudes für den Bauherren ohne Interesse ist, da sich der Planungsfehler bereits im Bauwerk verkörpert hat (vgl. BGH, BauR 1981, 395, 396; Löffelmann/Fleischmann-Ihle, Architektenrecht, 5. Auflage, 2007, Rn. 1794 ff.).
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2011 - 5 U 38/10
    An dieser Erfolgshaftung ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann (BGH, BauR 1999, 37; Riedl, aaO, B § 13, Rn. 30; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 1. Auflage, 2000, 6. Teil, Rn. 202).
  • OLG Celle, 01.06.2006 - 6 U 233/05

    Geltung der HOAI für Ingenieur- oder Architektenleistungen; Unverhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2011 - 5 U 38/10
    Soweit der Beklagte zu 2) in erster Instanz ausgeführt hat, bei der Frage der Verhältnismäßigkeit müsse auch berücksichtigt werden, dass es in den vergangenen 10 Jahren zu keinem nennenswerten Schaden gekommen sei und auf eine Entscheidung des OLG Celle vom 01.06.2006 (BauR 2007, 728) verweist, so ist der jenem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 39/98

    Aufrechenbarkeit von Zahlungsansprüchen des Bauherrn gegen Architektenhonorar

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2011 - 5 U 38/10
    Ist ein vorhandener Höhenfestpunkt von der fachlich zuständigen Behörde, etwa durch einen Kanaltiefenschein, bestimmt worden, so wird nicht nur der Auftraggeber grundsätzlich von der Richtigkeit ausgehen dürfen, sondern auch der Auftragnehmer, der deshalb insoweit von der aus §§ 3 Nr. 3, 4 Nr. 3 VOB/B (1992) und etwa auch aus § 242 BGB sich ergebenden Prüfungs-, Hinweis- und Bedenkenmitteilungspflicht befreit ist (Hofmann, aaO, Rn. 8 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 244, 245).
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