Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.2013 - 5 U 38/13   

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https://dejure.org/2013,37512
OLG Frankfurt, 30.08.2013 - 5 U 38/13 (https://dejure.org/2013,37512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2013 - 5 U 38/13 (https://dejure.org/2013,37512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2013 - 5 U 38/13 (https://dejure.org/2013,37512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Handelsvertreterausgleich: Beachtlichkeit von sog. "Verwaltungsboni"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handelsvertreterausgleich: Beachtlichkeit von sog. "Verwaltungsboni"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Verwaltungsvergütungen bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Versicherungsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

    Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2013 - 5 U 38/13
    Der BGH hat in der Entscheidung vom 23.11.2011 (VIII ZR 203/10 - NJW-RR 2012, 674, Rz. 41) allerdings darauf hingewiesen, dass die in den Folgeprovisionen enthaltenen Anteile für ausgleichsrechtlich grundsätzlich irrelevante Verwaltungsprovisionen gemäß den Grundsätzen-Sach durch die dort vorgesehene prozentuale Kürzung des Ausgleichswerts (Grundsätze-Sach I 3) in der Berechnung eliminiert werden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.12.2015 - 5 U 38/13   

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https://dejure.org/2015,67278
OLG Hamburg, 03.12.2015 - 5 U 38/13 (https://dejure.org/2015,67278)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.12.2015 - 5 U 38/13 (https://dejure.org/2015,67278)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 5 U 38/13 (https://dejure.org/2015,67278)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 01.04.2020 - 4 U 168/19

    Anspruch auf Unterlassung sowie Schadensersatz aufgrund der urheberrechtswidrigen

    Angesichts der strengen Anforderungen an eine die Wiederholungsgefahr ausräumende Unterlassungserklärung, wonach auch nur geringe Zweifel - hier hinsichtlich der Person des Erklärenden (des Schuldners der Unterlassungserklärung) - die Eignung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr ausschließen (BGH GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH GRUR 1998, 483, 485 - Der M.-Markt packt aus ), wurde hier jedenfalls deshalb nicht hinreichend eindeutig erklärt, dass die Unterlassungserklärung für das beklagte Land abgegeben werden soll, weil auch eine Abgabe der Erklärung für den Schulträger (hier wohl die Stadt C.) in Betracht kam, zumal das beklagte Land selbst im vorliegenden Verfahren noch vorgebracht hat, der Betrieb einer Schulhomepage sei eine "gemeinschaftliche Aufgabe" von Land und Kommunen (für letztere als Schulträger i. S. v. § 27 Schulgesetz, S. 8 unten der Berufungsbegründung, Bl. 124) und auch in anderen Verfahren, welche die rechtswidrige Öffentlich-Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken auf einer Schulhomepage zum Gegenstand hatten, die in Anspruch genommene Bundesländer ihre Passivlegitimation bestritten und diejenige der Schulträger behauptet haben (so das Land Nordrhein-Westfalen in der Sache "Cordoba" - siehe das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.01.2013, 310 O 27/12, juris Rn. 41 f., und das Berufungsurteil des OLG Hamburg vom 03.12.2015, 5 U 38/13, BeckRS 2015, 114807, Rn. 9 - sowie in der Sache, die dem von der Klägerin als Anl. K 16, Bl. 139a, vorgelegten Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.05.2019, I-20 U 24/18, zugrunde lag - siehe S. 5 dieses Urteils - und das Land Hessen in der Sache "Cartoon auf Homepage" des OLG Frankfurt, Urteil vom 09.05.2017, 11 U 153/16, juris Rn. 11, 28 ff.).
  • LG Bielefeld, 29.11.2018 - 4 O 127/16
    Sie hat die Urheberschaft des Klägers lediglich einfach bestritten, nicht aber vorgetragen, was sonst trotz Vorlage dieser Dateien gegen die Urheberschaft des Klägers spräche (vgl. dazu auch: OLG Hamburg, Urt. v. 03.12.2015, Az.: 5 U 38/13).
  • LG Bielefeld, 20.12.2018 - 4 O 127/16
    Sie hat die Urheberschaft des Klägers lediglich einfach bestritten, nicht aber vorgetragen, was sonst trotz Vorlage dieser Dateien gegen die Urheberschaft des Klägers spräche (vgl. dazu auch: OLG Hamburg, Urt. v. 03.12.2015, Az.: 5 U 38/13).
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   OLG Frankfurt, 18.07.2013 - 5 U 38/13   

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https://dejure.org/2013,37511
OLG Frankfurt, 18.07.2013 - 5 U 38/13 (https://dejure.org/2013,37511)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.07.2013 - 5 U 38/13 (https://dejure.org/2013,37511)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 5 U 38/13 (https://dejure.org/2013,37511)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 117/03

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs über Ausgleichsanspruch eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2013 - 5 U 38/13
    Mehrfach hat der BGH entschieden (zuletzt BGH vom 23.11.2011, wie oben, Rz. 30; auch BGH Vom 22.12.2003, VIII ZR 117/03- MDR 2004, 402), dass der Verlust von Verwaltungsprovisionen, also von Vergütungen für die Bestandspflege und Kundenbetreuung, nicht zum Ausgleich berechtigt.
  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

    Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2013 - 5 U 38/13
    Die Grundsätze-Sach, die nach der Entscheidung des BGH vom 23.11.2011 (VIII ZR 203/10 - NJW-RR 2012, 674, zu Senat 5 U 101/09) gemäß § 287 ZPO Schätzungsgrundlage sein können, tragen einen höheren Anspruch der Klägerin nämlich nicht, weil die Verwaltungsboni dem Ausgleichswert nach Abschnitt I 4 nicht zugrunde zu legen sind.
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   OLG Koblenz, 05.06.2013 - 5 U 38/13   

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https://dejure.org/2013,49298
OLG Koblenz, 05.06.2013 - 5 U 38/13 (https://dejure.org/2013,49298)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.06.2013 - 5 U 38/13 (https://dejure.org/2013,49298)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 5 U 38/13 (https://dejure.org/2013,49298)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Unwirksamer Gewährleistungsausschluss in Kaufvertragsformular aus dem Internet

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Begriffs der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf im Internet verbreitete und für eine mehrfache Nutznng bestimmte Texte; Rechtsfolgen des formularmäßigen Haftungsausschlusses bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden

  • rechtsportal.de

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2013 - 5 U 38/13
    Für die Erheblichkeit des Mangels spricht zudem, dass eine Funktionsbeeinträchtigung von Gewicht vorliegt (vgl. dazu BGH NJW 2009, 508 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1230 ).
  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2013 - 5 U 38/13
    Zudem hat er prozessual notwendige Erklärungen gemäß § 320 BGB (vgl. dazu BGH NJW 2010, 146 ) oder § 388 BGB - vermissen lassen .
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2013 - 5 U 38/13
    Der Betrag von 1.687,50 EUR überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze in der Relation zu dem vereinbarten Kaufpreis deutlich (vgl. BGH NJW 2011, 2872 ; Otto/Schwarze in Staudinger, BGB 2009, § 323 Rn. C 27).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2008 - 17 U 2/07

    Serienfehler als Mangel an einem PKW

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2013 - 5 U 38/13
    Für die Erheblichkeit des Mangels spricht zudem, dass eine Funktionsbeeinträchtigung von Gewicht vorliegt (vgl. dazu BGH NJW 2009, 508 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1230 ).
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 28 U 147/04

    Zum formularmäßig vereinbarten Haftungsausschluss beim Privatverkauf eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2013 - 5 U 38/13
    Denn er ist ohne Einschränkung gefasst und lässt damit keinen Raum für die in § 309 Nr. 7 a und b beschriebene Haftung wegen einer schuldhaften Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen; damit ist er insgesamt nichtig (OLG Hamm NJW-RR 2005, 1220 ).
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