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   OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 5 U 384/10 - 61   

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https://dejure.org/2011,21479
OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 5 U 384/10 - 61 (https://dejure.org/2011,21479)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.02.2011 - 5 U 384/10 - 61 (https://dejure.org/2011,21479)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 5 U 384/10 - 61 (https://dejure.org/2011,21479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Verteidigung eines Kapitallebensversicherers gegen die Inanspruchnahme durch den Bezugsberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Verteidigung eines Kapitallebensversicherers gegen die Inanspruchnahme durch den Bezugsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 5 U 384/10
    Die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten, vor allem aber die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege schließen es aus, dem Verletzten zu gestatten, Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz oder Entschädigung auf Grund des verfahrensbezogenen Vorbringens zu beanspruchen (siehe nur BGH, Urt. v. 16.11.2004 - VI ZR 298/03 - NJW 2005, 279).

    (Rixecker in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2006, Anh. § 12, Rdn. 183; BGH, Urt. v. 16.11.2004 - VI ZR 298/03 - NJW 2005, 279).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 5 U 384/10
    Maßgeblich sind vor allem die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, der Anlass und Beweggrund des Handelnden und der Grad seines Verschuldens (BGH, Urt. v. 30.1.1996 - VI ZR 386/94 - NJW 1996, 1131).

    Zwar kann im Prinzip auch im Falle eines "non liquet" auf der Grundlage des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 186 StGB ein Entschädigungsanspruch in Betracht kommen, wobei bei der Gewichtung der Schwere des Eingriffs als Voraussetzung eines Entschädigungsanspruchs die offen bleibende Möglichkeit mitzuberücksichtigen ist, dass die inkriminierte Behauptung wahr sein kann (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1996 - VI ZR 386/94 - NJW 1996, 1131; Schiemann in: Staudinger, BGB, 2005, § 253 Rdn. 58).

  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 5 U 384/10
    Soweit die Ansicht vertreten wird, anderes könne dann gelten, wenn Behauptungen offensichtlich in keinerlei Zusammenhang zu der Rechtsverfolgung des Verletzers stünden oder wenn sie bewusst oder leichtfertig unwahr aufgestellt worden seien (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.12.1990 - 1 BvR 839/90 - NJW 1991, 1475), kann dem grundsätzlich nur insoweit gefolgt werden, als der verletzenden Äußerung jeglicher Bezug zu dem Verfahren offenkundig fehlt.
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 5 U 384/10
    Zwar ist der Ausschluss persönlichkeitsrechtsbezogener Klagen gegenüber dem Prozessgegner als einschneidende Beschränkung des Ehrenschutzes nur mit Blick auf die besondere Interessenlage eines gerichtlichen (oder behördlichen) Verfahren zu rechtfertigen und deshalb dann nicht angezeigt, wenn es um Behauptungen geht, die erkennbar völlig außerhalb des für die Klärung des prozessrelevanten Sachverhalts stehen (vgl. BGH, Urt. v. 27.4.1999 - VI ZR 174/97 - NJW-RR 1999, 1251).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99

    Schadensersatz wegen falscher Verdächtigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 5 U 384/10
    Deshalb ist der Persönlichkeitsrechtsschutz im Zusammenhang mit verfahrensbezogenen Erklärungen beschränkt (vgl. Senat Urt. v. 30.6.2010 - 5 U 23/10 - OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.9.1999 - 26 U 10/99 - OLG Köln, NJW 1997, 1247).
  • OLG Köln, 21.01.1997 - Ss 10/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 5 U 384/10
    Deshalb ist der Persönlichkeitsrechtsschutz im Zusammenhang mit verfahrensbezogenen Erklärungen beschränkt (vgl. Senat Urt. v. 30.6.2010 - 5 U 23/10 - OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.9.1999 - 26 U 10/99 - OLG Köln, NJW 1997, 1247).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 5 U 384/10
    Es wäre mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) unvereinbar, wenn redlicher Sachvortrag etwa in einem Zivilprozess aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führten, weil die Behauptung sich später im Prozess als unrichtig oder unaufklärbar erweist (BVerfG, Beschl. v. 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04 -).
  • BGH, 03.12.1968 - VI ZR 140/67

    Anspruch auf Unterlassung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 5 U 384/10
    Das gilt auch nach Abschluss des Verfahrens, denn eine Rechtsordnung, die ihren Angehörigen die ausschließliche Inanspruchnahme der von ihr selbst vorgehaltenen Mittel der Ausführung oder Verteidigung von Rechten abverlangt, darf erwarteten und erlaubten Freimut nicht dadurch zum Risiko machen, dass sie nach dem Abschluss des Verfahrens gestattet, die durch das Verfahren oder in ihm vermeintlich verlorene Ehre in einem neuen wiederherzustellen (Rixecker in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2006, Anh. § 12, Rdn. 180; vgl. BGH, Urt. v. 3.12.1968 - VI ZR 140/67 - NJW 1969, 463).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 28/17

    Amtshaftung des Universitätsklinikums des Saarlandes: Entschädigungsanspruch

    Den berechtigten Belangen des in seiner Ehre Betroffenen ist durch die Bestimmung des § 164 StGB (falsche Verdächtigung), die Kostenregelung in § 469 StPO für den Fall einer vorsätzlich oder leichtfertig erstatteten unwahren Anzeige sowie die rechtsstaatliche Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens hinreichend Rechnung getragen (BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11, VersR 2012, 502; Senat, Urteil vom 16. Februar 2011 - 5 U 384/10-61, OLG-Report Mitte 31/2011 Anm. 7).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20

    Zum Nachweis der Vortäuschung des Versicherungsfalles bei behaupteter mutwilliger

    Der Hinweis seines Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung, der Kläger wolle sich nicht weiteren (gerichtlichen) Verfahren seiner Ehefrau aussetzen, die aus solchen Äußerungen entstehen könnten, übersieht schon, dass der Kläger in einem - wie hier - rechtlich geordneten Verfahren einen solchen Verdacht durchaus äußern dürfte, ohne die erwähnten Konsequenzen fürchten zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11, VersR 2012, 502; Senat, Urteil vom 16. Februar 2011 - 5 U 384/10-61, OLG Report Mitte 31/2011 Anm. 7); im Übrigen erklärt aber auch das nicht, dass er diesen Verdacht zunächst gar nicht, später dann aber sehr beharrlich und mit drastischen, seine frühere Ehefrau in ein sehr schlechtes Licht rückenden Worten ausgebreitet hat.
  • OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20

    Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen

    Den berechtigten Belangen des Betroffenen wird neben § 164 StGB und der den Fall einer vorsätzlich oder leichtfertig erstatteten unwahren Anzeige betreffenden Kostenregelung in § 469 StPO insbesondere durch die rechtsstaatliche Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens hinreichend Rechnung getragen (vgl. BGH, Urt. v. 28.02.2012 - VI ZR 79/11, VersR 2012, 502 ; SaarlOLG, Urt. v. 16.02.2011 - 5 U 384/10 - 6, 0LG-Report Mitte 31/2011, Anm. 7; SaarlOLG, Urt. v. 11.04.2018 - 5 U 28/17, GesR 2018, 531 - 539, juris Rdn. 43).
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