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   OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - I-5 U 39/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3965
OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - I-5 U 39/02 (https://dejure.org/2003,3965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2003 - I-5 U 39/02 (https://dejure.org/2003,3965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2003 - I-5 U 39/02 (https://dejure.org/2003,3965)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Schadensersatzpflicht der Werbeagentur bei Lieferung wettbewerbswidrigen Werbematerials

  • JurPC

    BGB §§ 631 ff.; positive Forderungsverletzung
    Haftung für Werbe-Mailings

  • stroemer.de

    Werbe-Mailings

  • kanzlei.biz

    Haftung einer Werbeagentur für wettbewerbswidriges Werbekonzept

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbeagenturen haften für rechtswidrige eMail-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für Werbe-Mails

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Werbeagenturen haften für Werbung

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Haftet ein Webdesigner oder eine Werbeagentur für Rechtsverletzungen und Abmahnungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für Werbe-Mails

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 631 § 675 § 733 § 635
    Mängel der Werkleistung einer Werbeagentur; Rechtsnatur des Auftragsverhältnisses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.05.1972 - VII ZR 49/71

    Einordnung eines Vertrages als Werkvertrag oder als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 39/02
    Maßgebendes Abgrenzungskriterium für die Einordnung eines Werbevertrages ist im wesentlichen, ob der Werbevertrag sich auf eine umfassende, vielfältige Werbetätigkeit (Gesamtauftrag) oder auf ein individualisierbares Werk bezieht (vgl. Möhring/Illert, BB 1974, 65, 67; BGH GRUR 1974, 284, 285 = WM 1972, 947; Staudinger/Peters, Neubearbeitung 2000, Vorbemerkung 35 vor § 631 ff.; Staudinger/ Wittmann, 13. Bearbeitung 1995, § 675 E 48; Müko/Sörgel, 3. Aufl., § 631, 107; Kreifels/Breuer/Maidl, Die Werbeagentur in Recht und Praxis, Rdnr. 110; Bülow GRUR 1978, 676, 677).

    Der Klägerin könnte insoweit ein Mitverschulden nur dann vorgeworfen werden, wenn ihr der Wettbewerbsverstoß bekannt war oder er ihr hätte bekannt sein müssen (vgl. BGH GRUR 1974, 284, 287; Möhring/Illert, a.a.O., 69; Harmsen, Anm. zu BGH GRUR 1974, 284, 290).

  • LG Potsdam, 22.04.2009 - 13 S 9/09

    Nachbarrecht - Rechtsverletzung durch Installation von Überwachungskameras?

    Hierzu kann auch ein Unterlassungsanspruch Dritter aus dem Persönlichkeitsrecht gehören, sofern dieser der Benutzung der Sache entgegensteht (Palandt/Putzo, a. a. O. § 435, Rn. 8; OLG Frankfurt, 16 U 82/99; OLG Düsseldorf, 5 U 39/02).
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