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   OLG Schleswig, 28.06.2007 - 5 U 4/07   

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https://dejure.org/2007,5675
OLG Schleswig, 28.06.2007 - 5 U 4/07 (https://dejure.org/2007,5675)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.06.2007 - 5 U 4/07 (https://dejure.org/2007,5675)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 5 U 4/07 (https://dejure.org/2007,5675)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Entreicherungseinwandes eines Kontoinhabers bei Überlassung des Kontos an einen Dritten zur eigenverantwortlichen Erledigung von Geldgeschäften ; Erfordernis einer Wissenszurechnung als allgemeiner Rechtsgedanke bei einer Betrauung eines anderen mit der ...

  • Judicialis

    BGB § 166; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819 Abs. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Kontoüberlassung: Maßgeblichkeit der Kenntnis des Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wissenszurechnung bei Kontoüberlassung an Dritten zur Erledigung von Geldgeschäften - Maßgeblichkeit der Kenntnis des Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gefährliche Bei Kontoverwaltung durch Dritte muss sich der Kontoinhaber das Wissen des Dritten über rechtsgrundlose Zahlungseingänge zurechnen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 512
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2007 - 5 U 4/07
    Diese Kenntnis, dass das gewährte Kapital irgendwann zurückgezahlt werden müsse, reicht für die Anwendung des § 819 Abs. 1 BGB aus (BGHZ 83, 293, 295 mwN).

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof (in BGHZ 83, 293, 296) entschieden, dass sich der Ehemann, der seine Geldgeschäfte und auch die Durchsicht der Kontoauszüge seiner Ehefrau überlässt, deren Wissen um die Rechtsgrundlosigkeit einer Überweisung analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss.

    Aufgrund der verschärften Haftung nach den §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4 BGB ist eine Berufung auf die Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen (BGHZ 83, 293 ff; Palandt/Sprau, aaO, § 818 Anm. 53).

  • BGH, 10.02.2005 - VII ZR 184/04

    Umfang der Beurkundungspflicht bei einem Bauträgervertrag; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2007 - 5 U 4/07
    Leistungsempfänger und damit Bereicherungsschuldner ist derjenige, dessen Vermögen der Leistende durch die Zuwendung gemäß der Zweckbestimmung vermehren will (BGH NJW 2005, 1356; Palandt/Heinrichs, aaO, § 812 Rn. 42a).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2007 - 5 U 4/07
    Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten allerdings nicht überein, richtet sich nach objektiver Betrachtung aus Sicht des Zuwendungsempfängers - unter Berücksichtigung von Vertrauensschutz und Risikoverteilung - als wessen Leistung und zugunsten welcher Person sich das Zugewendete darstellt (BGH NJW 1999, 1393 bei juris Rn. 20 mwN; Palandt/Sprau, aaO, § 812 Rn. 41).
  • OLG Celle, 05.04.2006 - 3 U 265/05

    Vertrauensschutz bei Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer vor Anerkennung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2007 - 5 U 4/07
    Die Wahl der Erfüllung macht den Vertreter aber nicht zum Vertragspartner, auch schließt der Anspruch aus § 179 Abs. 1 BGB den Bereicherungsanspruch gegen den Vertretenen nicht aus (Palandt/Heinrichs, BGB, 66.Aufl. 2007, § 179 Rn. 5 und 9 m.w.N.) Aus der gesetzlichen Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht ergibt sich kein Rechtsgrund für die Leistung im Verhältnis zum Leistungsempfänger (OLG Celle, NJW-RR 2006, 1307).
  • OLG Köln, 12.01.1998 - 16 U 72/97

    Haftung aus der Zurverfügungstellung des Girokontos für Geldgeschäfte eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2007 - 5 U 4/07
    Stellt ein Kontoinhaber sein Girokonto für Geldgeschäfte eines Dritten zur Verfügung, überlässt er dem Dritten mithin sein Konto zur Erledigung von Geldgeschäften in eigener Verantwortung, dann muss er sich auch das Wissen des Dritten über (rechtsgrundlose) Eingänge auf diesem Konto zurechnen lassen und kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen (OLG Köln NJW 1998, 2909, 2910).
  • OLG Karlsruhe, 16.08.1995 - 13 U 107/94

    Zur Einordnung einer Gutschrift auf einem Kreditkonto als bankinterne Umbuchung

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2007 - 5 U 4/07
    Für den Fall eines gemeinsamen Bankkontos, wo der eine Mitinhaber bevollmächtigt war, die Kontoauszüge entgegenzunehmen, muss sich dann auch der andere Kontomitinhaber dessen Kenntnisse im Rahmen der Bereicherungshaftung zurechnen lassen (OLG Karlsruhe WM 1996, 198 ff, bei juris Rn. 30 und 33).
  • BGH, 26.09.2023 - XI ZR 98/22

    Wissenszurechnung bei Rückforderung von unbestellter Leistung!

    Die im vorliegenden Fall gegebene Interessenlage entspricht daher so sehr der Interessenlage eines rechtsgeschäftlichen Vertretungsverhältnisses, dass es sachgerecht ist, das Wissen, das die Ehefrau in Ausübung des ihr übertragenen Wirkungskreises erworben hat, in entsprechender Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB dem Beklagten zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1982 - VII ZR 60/81, BGHZ 83, 293, 296 f.; OLG Hamm, WM 1985, 1290 f.; OLG Köln, WM 1998, 1327, 1328 f.; OLG Schleswig, FamRZ 2008, 512, 513).

    Der Beklagte ist durch die Überweisung auf das gemeinsame Konto, mit der die Klägerin den vermeintlich mit dem Beklagten geschlossenen Darlehensvertrag erfüllen wollte, durch Leistung der Klägerin rechtsgrundlos bereichert worden (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1982 - VII ZR 60/81, BGHZ 83, 293, 294; OLG Hamm, WM 1985, 1290; OLG Schleswig, FamRZ 2008, 512 f.), weil durch das Handeln der damaligen Ehefrau des Beklagten unter dessen Namen zwischen den Parteien kein Darlehensvertrag zustande gekommen ist.

    Diese Kenntnis, die für die Anwendung des § 819 Abs. 1 BGB ausreicht (BGH, Urteil vom 25. März 1982 - VII ZR 60/81, BGHZ 83, 293, 295; Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 34 und vom 12. September 2006 - XI ZR 296/05, ZIP 2006, 2119 Rn. 16, jeweils mwN), muss sich der Beklagte - ebenso wie im Rahmen von § 241a BGB - in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, weil er seiner Ehefrau die finanziellen Angelegenheiten der Familie und insbesondere die Verwaltung des gemeinsamen Kontos vollständig überlassen und sich nicht um die Kontobewegungen gekümmert hatte (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1982, aaO S. 295 f.; OLG Hamm, WM 1985, 1290 f.; OLG Schleswig, FamRZ 2008, 512, 513).

  • AG Karlsruhe, 28.02.2017 - 5 C 193/14

    Rückforderung durch ein Krankenhaus im Auftrag eines nicht

    Aber auch, wenn die Beklagte zu 2 keine Kenntnis von der Abrechnungsweise der X GmbH gehabt haben sollte, könnte sie sich darauf nach dem Rechtsgedanken des § 166 Abs. 1 BGB nicht berufen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.08.1995 - 13 U 107/94 Tz. 33 bei juris; OLG Schleswig, Urt. v. 28.06.2007 - 5 U 4/07 Tz. 25 f. bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11

    Mithaftung des Ehegatten bei Ablösung eines allein vom anderen Ehegatten für den

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Beklagte das Wissen und die Absichten ihres - ebenfalls verfügungsbefugten - Ehemanns im Rahmen von § 819 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. dazu die von der Berufung zitierten Entscheidungen BGH, NJW 1982, 1585 ff. und OLG Schleswig, OLGR 2007, 738 ff.).
  • LG Duisburg, 25.02.2022 - 7 S 48/21
    Die Zulassung der Revision beruht auf § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO und im Hinblick auf die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 28.06.2007 (BeckRS 2007, 15201) auch auf § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
  • AG Duisburg-Hamborn, 07.04.2021 - 8 C 191/20
    Dass der Beklagte von dem Zahlungseingang nichts wusste und die Ehefrau diesen auch bereits abgehoben hatte, als der Beklagte von dem Zahlungseingang erfuhr, steht der Bereicherung nicht entgegen, denn überlässt ein Kontoinhaber sein Konto einem Dritten zur Erledigung von Geldgeschäften in eigener Verantwortung dieses Dritten, muss er sich das Wissen des Dritten über rechtsgrundlose Eingänge auf diesem Konto in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Juni 2007 - 5 U 4/07 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.04.2007 - 5 U 4/07   

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https://dejure.org/2007,18509
OLG Celle, 26.04.2007 - 5 U 4/07 (https://dejure.org/2007,18509)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.04.2007 - 5 U 4/07 (https://dejure.org/2007,18509)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. April 2007 - 5 U 4/07 (https://dejure.org/2007,18509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verjährung des Anspruchs auf Aufwendungsersatz: 6 Monate

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 689
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 48/03

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mieters wegen Um- und Rückbaukosten;

    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2007 - 5 U 4/07
    Die Verjährungsfrist für den geltend gemachten Anspruch beträgt nach analoger Anwendung des § 548 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2006, NJW 2006, 1963 ff. [BGH 22.02.2006 - XII ZR 48/03] ) sechs Monate und zwar für Ansprüche des Vermieters und des Mieters auf Ersatz ihrer Aufwendungen.
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