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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 4/13   

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OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 4/13 (https://dejure.org/2014,707)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2014 - 5 U 4/13 (https://dejure.org/2014,707)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 5 U 4/13 (https://dejure.org/2014,707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besitzrechtsvermerk; Verjährung bereinigungsrechtlicher Ansprüche; Anerkenntnis; Stillhalteabkommen; Hemmung durch Verhandlungen über den Anspruch; Widerklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen auf Sachenrechtsbereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 197/07

    Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs durch Zahlung eines Pflegegeldbetrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 4/13
    Im Schreiben der M... an die Gemeinde S... vom 28. März 2007 (GA Bl. 128), in dem der Gemeinde die Absicht mitgeteilt wird, eine Zusammenführung von Gebäude und Grundstück nach dem SachenRBerG durchzuführen, ist schon deshalb kein den Beklagten begünstigendes Anerkenntnis zu sehen, weil ein solches eine Erklärung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger oder zumindest gegenüber einem Dritten erfordert, wenn dieser es an den Berechtigten weiterleiten soll (Palandt/Ellenberger, a. a. O., § 212, Rn. 7; BGH NJW 2008, 2776), was bei der Gemeinde offensichtlich nicht der Fall ist.
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 4/13
    Ob dem Schreiben vom 23. Mai 2000 überhaupt eine solche hemmende Wirkung beigemessen werden kann, ist fraglich (verneinend bei der Abrede, ein Sachverständigengutachten einzuholen BGH NJW 1999, 1101; Palandt/Heinrichs, 59. Aufl., § 202, Rn. 8), muss jedoch letztlich nicht entschieden werden, da auch dann keine relevante Hemmung eingetreten ist.
  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 260/97

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 4/13
    Beendet wird die Hemmung durch Weigerung der Fortsetzung der Verhandlungen, was durch ein klares und eindeutiges Verhalten einer Partei, i.d.R. durch ein doppeltes Nein: kein Anspruch, keine weiteren Verhandlungen, zum Ausdruck kommen muss (Palandt/Ellenberger a.a.O., § 203, Rn 4; BGH NJW 1998, 2819; BeckOK/Spindler, BGB, Stand 2013, a. a. O.; § 203 Rn. 7 m. w. N).
  • OLG Koblenz, 16.03.2016 - 10 U 557/15

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche eines

    Sie wirkt nicht ohne weiteres auf denjenigen Zeitpunkt zurück, zu dem der Anspruchsteller den Anspruch vor dem Einschlafen der Verhandlungen erstmals gegen den Beklagten geltend gemacht hatte (entgegen OLG Köln, Urt. v. 01.07.2013 - 5 U 4/13 -, juris; Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 26.10.2006 - VII ZR 194/05 - NJW 2007, 587; Urt. v. 19.12.2013 - IX ZR 120/11 - VersR 2014, 597).
  • OLG Brandenburg, 11.08.2016 - 5 U 94/15

    Sachenrechtsbereinigung: Voraussetzungen einer bereinigungsfähigen Nutzung;

    Da die Klage auf Feststellung von Ansprüchen gerichtet ist, ist ein Abzug von 20 % des von den Parteien unstreitig zugrunde gelegten Grundstückswertes von 84.150 EUR für die Gesamtfläche und 42.075 EUR für die Hälfte der Fläche für die Bewertung des Grundstücks ohne Aufbauten gerechtfertigt (BGH MDR 2001, 292), damit ergibt sich der Wert von 33.660 EUR (= 42.075 EUR - 20 %) und für die Widerklage von 42.075 EUR (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2014, 5 U 4/13).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.04.2013 - 5 U 4/13   

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OLG Koblenz, 12.04.2013 - 5 U 4/13 (https://dejure.org/2013,39577)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.04.2013 - 5 U 4/13 (https://dejure.org/2013,39577)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. April 2013 - 5 U 4/13 (https://dejure.org/2013,39577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 276; BGB § 611; BGB § 823; ZPO § 286; ZPO § 287; ZPO § 421; ZPO § 422; ZPO § 426; ZPO § 427
    Keine Beweislastumkehr bei Verlust von Befundträgern ohne Verschulden der Behandlungsseite

  • rechtsportal.de

    Beweisfolgen verschwundener MRT - Aufnahmen im Arzthaftungsprozess; Schmerzensgeldbemessung bei abgrenzbarer Verschlimmerung einer Funktionsbeeinträchtigung der Hand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    3.500 Euro Schmerzensgeld für operationsbedingte Sehnenverletzung eines Berufskraftfahrers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    3.500 Euro Schmerzensgeld für operationsbedingte Sehnenverletzung eines Berufskraftfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 207
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2013 - 5 U 4/13
    Die erste der beiden Alternativen hat das Landgericht unter Bezug auf die Darlegungen des Sachverständigen Prof. Dr. A. überzeugend verneint (LGU S. 11), und gegen die Bejahung der zweiten Alternative spricht, dass die Beklagte plausible Gründe zur Erklärung ihres Verhaltens angeführt hat; jedenfalls reichen diese Gründe aus, den prozessualen Vorteil des Klägers auf eine bloße Beweiserleichterung zu begrenzen (BGH NJW 2008, 982 ; Laumen MDR 2009, 177), die angesichts der seiner Behauptung zuwiderlaufenden Erkenntnisse des Sachverständigen Prof. Dr. A. am Ende nicht weiterhilft.
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2013 - 5 U 4/13
    Vielmehr sind die Schadensursächlichkeiten geklärt oder zumindest - was beweisrechtlich gleichzustellen ist (BGHZ 159, 48 ) - mit größter Wahrscheinlichkeit gesichert.".
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2013 - 5 U 4/13
    Der Umstand, dass die Beklagte die streitigen Aufnahmen aus der Hand gegeben hat und sie heute nicht mehr zur Verfügung stehen, würde einen solchen Beleg nur dann entbehrlich machen, wenn das Vorbringen des Klägers zum Aussagegehalt der Aufnahmen mit Wahrscheinlichkeit richtig wäre (BGHZ 132, 47 ) oder wenn sich die Beklagte dem Vorwurf einer missbilligenswerten Beweisvereitelung ausgesetzt hätte (BGH NJW 1963, 389 ).
  • BGH, 06.11.1962 - VI ZR 29/62

    Beweiswürdigung bei Vereitelung oder Erschwerung der Beweisführung durch eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2013 - 5 U 4/13
    Der Umstand, dass die Beklagte die streitigen Aufnahmen aus der Hand gegeben hat und sie heute nicht mehr zur Verfügung stehen, würde einen solchen Beleg nur dann entbehrlich machen, wenn das Vorbringen des Klägers zum Aussagegehalt der Aufnahmen mit Wahrscheinlichkeit richtig wäre (BGHZ 132, 47 ) oder wenn sich die Beklagte dem Vorwurf einer missbilligenswerten Beweisvereitelung ausgesetzt hätte (BGH NJW 1963, 389 ).
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