Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 11.10.2018

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.04.2019 - I-5 U 40/18   

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https://dejure.org/2019,17662
OLG Hamm, 04.04.2019 - I-5 U 40/18 (https://dejure.org/2019,17662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2019 - I-5 U 40/18 (https://dejure.org/2019,17662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2019 - I-5 U 40/18 (https://dejure.org/2019,17662)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alter und Stammbaum eines Pferdes als wertbildende Merkmale und daher verkehrswesentliche Eigenschaften

Besprechungen u.ä. (4)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Alter und Stammbaum eines Pferdes als wertbildende Merkmale

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 119, 433, 929, 985 BGB
    Anfechtung bei Verwechselung eines Pferdes

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung von Inhalts- und Eigenschaftsirrtum beim Pferdekauf

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Pferdetausch - vertauscht!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3387
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2019 - 5 U 40/18
    Entgegen dem Wortlaut von § 513 Abs. 2 ZPO hat das Gericht wegen der Bedeutung der internationalen Zuständigkeit, die über das IPR des Gerichtsstaates auch das anwendbare Recht steuert, diese in jedem Verfahrensabschnitt von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH MDR 2004, 707 f. - Rdnr. 12 zitiert nach Juris; BGH MDR 1965, 723 f. und Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 513 Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2019 - 5 U 40/18
    Entgegen dem Wortlaut von § 513 Abs. 2 ZPO hat das Gericht wegen der Bedeutung der internationalen Zuständigkeit, die über das IPR des Gerichtsstaates auch das anwendbare Recht steuert, diese in jedem Verfahrensabschnitt von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH MDR 2004, 707 f. - Rdnr. 12 zitiert nach Juris; BGH MDR 1965, 723 f. und Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 513 Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2019 - 5 U 40/18
    Er ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Schuldner während eines Rechtsstreits - etwa zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel - leistet und den Rechtsstreit gleichwohl fortsetzt (vgl. NJW 2007, 1269 ff - Rdnr. 19 zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.10.2018 - 5 U 40/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,64043
OLG Celle, 11.10.2018 - 5 U 40/18 (https://dejure.org/2018,64043)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.10.2018 - 5 U 40/18 (https://dejure.org/2018,64043)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 5 U 40/18 (https://dejure.org/2018,64043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auf Fristsetzung nicht reagiert: Auftragnehmer kann kündigen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auf Fristsetzung nicht reagiert: Auftragnehmer kann kündigen! (IBR 2020, 517)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2018 - 5 U 40/18
    Eine erneute Tatsachenfeststellung ist darüber hinaus geboten, wenn sich das Berufungsgericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen vermag, weil es die durchgeführte Beweisaufnahme anders wertet (BGHZ 158, 269; 162, 313).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2018 - 5 U 40/18
    Erklärt der Auftraggeber die Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund, ist die Kündigungserklärung in der Regel dahin zu verstehen, dass auch eine freie Kündigung gewollt ist (BGH, IBR 2003, 595).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2018 - 5 U 40/18
    Eine erneute Tatsachenfeststellung ist darüber hinaus geboten, wenn sich das Berufungsgericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen vermag, weil es die durchgeführte Beweisaufnahme anders wertet (BGHZ 158, 269; 162, 313).
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