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   OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01   

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OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01 (https://dejure.org/2002,2526)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.07.2002 - 5 U 41/01 (https://dejure.org/2002,2526)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 5 U 41/01 (https://dejure.org/2002,2526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maschinenmensch; Berufung; Urheberrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung des Fotos der Plastik des "Maschinenmenschen"; Nutzungsrechte an der Vervielfältigung und Verbreitung von Abbildungen ; Miturheberschaft anderer Beteiligter nach ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Maschinenmensch

  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; UrhG § 8; ; UrhG § 10 Abs. 1.; ; UrhG § 24; ; UrhG § 51 Nr. 3; ; GG Art. 5; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Abbildungsrechte nach Übertragung der Rechte zur filmischen Verwertung an Dritte [Maschinenmensch]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nennen.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Metropolis: Maschinenmensch durch Urheberrecht geschützt

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 679 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 112
  • GRUR-RR 2003, 33
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 07.03.1985 - I ZR 70/82

    "Liedtextwiedergabe"; Abdruck eines urheberrechtlich geschützten Liedtextes

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01
    Das Zitat muss als Beleg des zitierenden Werkes (BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum), als dessen Erörterungsgrundlage (BGH GRUR 1987, 34, 35 - Liedtextwiedergabe I) oder zumindest dazu dienen, sich kritisch mit dem zitierten Werk auseinander zu setzen (LG Hamburg ZUM-RD 1997, 469, 471; Waldenberger in Möhring/Nicolini, a.a.O., § 51 Rdn. 5).

    Der vorausgesetzte Zitatzweck ist damit in den Fällen nicht erfüllt, wenn der entnommene Werkteil in einem Zeitschriftenartikel nur ein "Anhängsel" darstellt, ohne zugleich eine Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für die Ausführungen des Artikels zu sein (BGH GRUR 87, 34, 35 Liedtextwiedergabe).

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung "Liedtextwiedergabe" (BGH GRUR 87, 34 - Liedtextwiedergabe) die Wiedergabe einer Strophe des Liedtextes "Lili Marleen" am Ende eines Zeitschriftenartikels über die Interpretin dieses Lieds (Lale Andersen) wegen der fehlenden inhaltlichen Verknüpfung als nicht von dem Zitatzweck gedeckt angesehen.

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01
    Dabei hat das Zitat einen inneren Bezug zu dem Inhalt des zitierenden Werkes aufzuweisen (BGHZ 50, 147, 154 - Kandinsky I).

    Dass das Zitat dabei zur Vervollständigung dient, schadet nicht, solange das Zitat erläuternd an den konkreten gedanklichen Inhalt anknüpft (BGHZ 50, 147, 156 - Kandinsky I).

    Ein Zitat ist deshalb nur zulässig, wenn es als ein Beleg für eigene Erörterungen des Zitierenden erscheint (BGHZ 50, 147, 155 - Kandinsky I; BGH GRUR 73, 216, 218 - Handbuch moderner Zitate).

  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 156/92

    "Rosaroter Elefant"; Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01
    Wirken mehrere Personen bei der Erschaffung eines Werkes zusammen, so ist derjenige Urheber, der einen eigenschöpferischen Beitrag leistet (BGH GRUR 1995, 47, 48 Rosaroter Elefant).

    Dabei stellen reine - gedankliche bzw. sprachlich geäußerte - Ideen oder Anregungen zu einem Werk anerkanntermaßen zumeist noch keinen eigenschöpferischen Beitrag dar und begründen keine Urheberschaft an dem auf ihnen beruhenden Werk (BGH GRUR 1995, 47, 48 - Rosaroter Elefant).

    Der Urheberschutz einer Idee setzt vielmehr voraus, dass solche Anregungen bereits irgendeine konkrete Gestalt angenommen hat (BGH GRUR 1963, 40, 41 - Straßen - gestern und morgen; 1987, 704, 706 - Warenzeichenlexika; BGH GRUR 1995, 47, 48 - Rosaroter Elefant).

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01
    Die Schaffung eines selbständigen Werkes in freier Benutzung eines anderen setzt voraus, dass das fremde Werk lediglich als Anregung für das eigene Werkschaffen dient (BGH GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen).

    Dies ist dann anzunehmen, wenn die dem geschützten älteren Werk entnommenen individuellen Züge gegenüber der Eigenart des neugeschaffenen Werkes verblassen, wenn demnach das ältere Werk im neuen nicht mehr in relevantem Umfang benutzt wird (BGH GRUR 1994, 191, 193 - Asterix Persiflagen; BGH GRUR 1994, 206, 208 - Alcolix).

  • BGH, 19.10.1962 - I ZR 174/60

    Straßen - gestern und morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01
    Der Urheberschutz einer Idee setzt vielmehr voraus, dass solche Anregungen bereits irgendeine konkrete Gestalt angenommen hat (BGH GRUR 1963, 40, 41 - Straßen - gestern und morgen; 1987, 704, 706 - Warenzeichenlexika; BGH GRUR 1995, 47, 48 - Rosaroter Elefant).

    Denn Miturheber kann nur derjenige sein, dessen Beitrag zu dem gemeinschaftlichen Werk eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (BGH GRUR 1963, 40, 41 - Straßen - gestern und morgen; BGH GRUR 1994, 39, 40 Buchhaltungsprogramm).

  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83

    Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01
    Das Zitat muss als Beleg des zitierenden Werkes (BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum), als dessen Erörterungsgrundlage (BGH GRUR 1987, 34, 35 - Liedtextwiedergabe I) oder zumindest dazu dienen, sich kritisch mit dem zitierten Werk auseinander zu setzen (LG Hamburg ZUM-RD 1997, 469, 471; Waldenberger in Möhring/Nicolini, a.a.O., § 51 Rdn. 5).

    Es reicht nicht aus, dass die Zitate in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt werden; vielmehr muss eine nicht nur formale, sondern innere Verbindung mit den eigenen Gedanken hergestellt werden (BGH GRUR 86, 59, 60 - Geistchristentum; BGH GRUR 87, 363 - Filmzitat; BGHZ 28, 234, 240 - Verkehrskinderlied).

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 6/71

    "Handbuch moderner Zitate"

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01
    Ein Zitat ist deshalb nur zulässig, wenn es als ein Beleg für eigene Erörterungen des Zitierenden erscheint (BGHZ 50, 147, 155 - Kandinsky I; BGH GRUR 73, 216, 218 - Handbuch moderner Zitate).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01
    Die von § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG vorausgesetzte Wiederholungsgefahr wird durch die hier begangene Rechtsverletzung indiziert (vgl. BGHZ 14, 163, 167 - Constanze II) und ist insbesondere gegeben, wenn der Verletzer - wie es hier die Beklagte tut - ihr Verhalten als rechtmäßig verteidigt (BGHZ 14, 163, 167 - Constanze II).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91

    Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01
    Dies ist dann anzunehmen, wenn die dem geschützten älteren Werk entnommenen individuellen Züge gegenüber der Eigenart des neugeschaffenen Werkes verblassen, wenn demnach das ältere Werk im neuen nicht mehr in relevantem Umfang benutzt wird (BGH GRUR 1994, 191, 193 - Asterix Persiflagen; BGH GRUR 1994, 206, 208 - Alcolix).
  • OLG München, 24.11.1955 - 6 U 916/55

    Solange Du da bist

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01
    So ist zum Beispiel die Anregung, den Betrieb bei der Filmherstellung zum Gegenstand eines Drehbuchs zu machen, selbst dann nicht als schöpferischer Beitrag anzusehen, wenn die Anregung durch Schilderung eigener Erlebnisse ausgestaltet wird (OLG München GRUR 1956, 432 - Solange Du da bist).
  • BGH, 04.12.1986 - I ZR 189/84

    Filmzitat; Zitierfreiheit für Filmwerke

  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 71/85

    Warenzeichenlexika

  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 47/91

    Schutzfähigkeit einer Buchhaltungssoftware

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 72/89

    "Brown Girl II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit der Bearbeitung eines Volksliedes

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 137/72

    Kassettenfilm

  • LG Hamburg, 12.11.1996 - 308 O 267/96

    Ausschließliches Recht des Herstellers eines Films zur Nutzung des Films;

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 32/92

    Umfang der Katalogbildfreiheit; Aufnahme zur Erläuterung des Inhalts

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 78/89

    Brown Girl I

  • BGH, 17.10.1958 - I ZR 180/57

    " Kleinzitat"

  • LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09

    Einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland erlassen

    Wirken mehrere Personen bei der Erschaffung eines Werks zusammen, so ist derjenige Urheber, der einen eigenschöpferischen Beitrag leistet (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 33).

    Die Darlegungslast hierfür obliegt der Antragsgegnerin (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 33).

  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09

    Schloss Moyland wehrt sich gegen Ausstellungsverbot

    Wirken mehrere Personen bei der Erschaffung eines Werkes zusammen, so ist derjenige Urheber, der einen eigenschöpferischen Beitrag leistet (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 33).
  • LG Hamburg, 02.01.2009 - 308 O 255/07

    Deutscher Urheberrecht: Verletzung des Verbreitungsrechts durch öffentliches

    Im Übrigen begründet der vorstehende Sachverhalt eine tatsächliche Vermutung der Urheberschaft B. (so auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 33, 34 - Maschinenmensch - bei einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation), welche die Beklagten durch ihr bloßes Bestreiten nicht erschüttert haben.

    Das alles reicht zur Erschütterung der tatsächlichen Vermutung der Alleinurheberschaft M. v. der R. nicht aus (siehe zu einem ähnlichen Sachverhalt OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 33, 34 - Maschinenmensch).

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 248/07

    Haftung für Thumbnails

    Darüber hinaus muss das zitierte Werk überhaupt zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl. BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum ; BGH GRUR 1987, 34 - Liedtextwiedergabe I ; BGH GRUR 1987, 362, 364 - Filmzitat , KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33, 37 - Maschinenmensch ).
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06

    Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte

    Darüber hinaus muss das zitierte Werk überhaupt zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl. BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum ; BGH GRUR 1987, 34 - Liedtextwiedergabe I ; BGH GRUR 1987, 362, 364 - Filmzitat , KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33, 37 - Maschinenmensch ).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19

    Urheberrechtliche Ansprüche einer Erbin eines Porsche-Konstrukteurs auf weitere

    Ein Indizienbeweis ist zulässig (vgl. zB OLG Hamm BeckRS 2006, 06870, S. 12 - Kircheninnenraumgestaltung; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33 f.; LG Bielefeld ZUM-RD 2005, 149 - Urheberschaft an Liedtext; LG Düsseldorf ZUM-RD 2010, 696 - Kaugummi-Bilder; AG Düsseldorf NJOZ 2010, 685 - Autogrammkarte mit Fotografie; LG München I BeckRS 2008, 10053 - Digitalfotos).
  • OLG München, 05.07.2007 - 6 U 4794/06

    Auslegung des Begriffs der "filmischen Verwertung" in § 91 UrhG a.F. - Begriff

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 10.07.2002 (Az.: 5 U 41/01 - veröffentlicht bei Juris sowie GRUR-RR 2003, 33) ausgeführt, der Schöpfer des "Maschinenmenschen" aus dem Film "Metropolis" habe die Nutzungsrechte an der Vervielfältigung und Verbreitung von Abbildern der Plastik nicht insoweit auf die UFA übertragen, als die Rechte an der Vervielfältigung und Verbreitung von Abbildung des "Maschinenmenschen" außerhalb einer Vorführung oder Bewerbung des Films in Rede stehen (Ziffer I. 2. b der Urteilsgründe - Rz. 40 bei Juris).
  • AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20

    Urheberrechtsverletzung durch Einbindung der Fotografie einer Protestaktion in

    Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit des Zitats ist daher, dass es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken hergestellt wird (Wandtke/Bullinger/Lüft, 5. Aufl. 2019, UrhG § 51 Rn. 3), unzulässig ist es dagegen, Werk oder Werkteile in das zitierende Werk nur zur Ausschmückung aufzunehmen (BGHZ 50, 147 - Kandinsky I), als Blickfang ohne Belegfunktion zu verwenden (OLG Hamburg ZUM-RD 2004, 75 (79); GRUR-RR 2003, 33 - Maschinenmensch; KG ZUM 2010, 883 - Lichtbild im Lichtbild) oder mit Zitaten eigene Ausführungen des Autors zu ersetzen (Wandtke/Bullinger/Lüft, 5. Aufl. 2019, UrhG § 51).
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 115/06
    zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl. BGH GRUR 1986, 59.60 - Geistchristentum; BGH GRUR 1987, 34 - Liedtextwiedergabe I BGH GRUR 1987, 362, 364 Filmzitat, KG GRUR-RR 2002 313, 315 Übernahme nicht genehmigter Zitate, OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33.37 Maschinenmensch) Keine dieser Voraussetzungen ist vorliegend erfüllt Weder stellen die Ergebnislisten, in die die streitgegenständlichen Werke aufgenommen werden, ein selbständiges Werk dar, noch erfolgt die Werknutzung durch die Beklagte als Beleg oder Erörterungsgrundlage für eigene geistige Auseinandersetzungen mit den dargestellten Werken Dieser fehlende Rückbezug der streitgegenständlichen Nutzung auf die mit dem Zitatrecht verbundenen Zwecke schließt eine erweiternde Auslegung oder analoge Anwendung der Schrankenbestimmung aus.
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    1987, 34 - Liedtextwiedergabe I; BGH GRUR 1987, 362, 364 - Filmzitat, KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Übernahme nicht genehmigter Zitate, OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33, 37 - Maschinenmensch) Keine dieser Voraussetzungen ist vorliegend erfüllt Weder stellen die Ergebnislisten, in die die streitgegenständlichen Werke aufgenommen werden, ein selbständiges Werk dar, noch erfolgt die Werknutzung durch die Beklagte als Beleg oder Erörterungsgrundlage für eigene geistige Auseinandersetzungen mit den dargestellten Werken.
  • LG Köln, 24.10.2007 - 28 O 153/07
  • LG Köln, 17.09.2008 - 28 O 103/08
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