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   OLG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 U 42/04   

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https://dejure.org/2005,63631
OLG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 U 42/04 (https://dejure.org/2005,63631)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2005 - 5 U 42/04 (https://dejure.org/2005,63631)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 5 U 42/04 (https://dejure.org/2005,63631)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 18.10.2001 - 5 U 64/00

    Neue Bundesländer: Zur Frage der Duldung der Nutzung eines Grundstücks als Zuweg

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 U 42/04
    Nach Beweisaufnahme zu der Frage, ob das Flurstück 36 seit jeher bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 aber auch noch danach ausschließlich dem Zugang und der Zufahrt zu dem nunmehr im Eigentum der Kläger stehenden Wohnhaus G... (x) diente und ob der am Bahndamm entlang führende Weg eine Alternative darstelle, verurteilte der Senat die Beklagte mit Urteil vom 18. Oktober 2001 (5 U 64/00), zu Gunsten des Grundstücks G... (x) ein Wege- und Fahrrecht nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu bewilligen.

    Dies stehe auf Grund der vom Senat in Sachen 5 U 64/00 durchgeführten Beweisaufnahme ebenso fest wie der Umstand, dass das Flurstücks 36 für die Erschließung des Grundstücks der Klägerin erforderlich sei.

    Sie rügt die Verletzung formellen Rechts, weil das Landgericht zu Unrecht das Protokoll des Senates vom Ortstermin in Sachen 5 U 64/00 im Wege des Urkundsbeweises verwertet habe, obwohl sie, die Beklagte, dem widersprochen habe.

    Es hat vielmehr die vom Senat im Ortstermin vom 17. September 2001 in dem Verfahren 5 U 64/00 erhobenen Beweise im Wege des Urkundenbeweises verwertet und seiner Entscheidung zugrunde gelegt, obwohl die Beklagte dieser Verwertung widersprochen hatte.

  • BGH, 09.05.2003 - V ZR 388/02

    Ansprüche des Eigentümers eines benachbarten Grundstücks auf Einräumung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 U 42/04
    Die langjährige Mitbenutzung des Weges ist ohne Duldung des eingesetzten Rechtsträgers nicht vorstellbar (BGH WM 2003, 1961, 1962).

    Hierfür sind nicht die strengen Maßstäbe des Notwegrechts (§ 917 BGB ) maßgebend, es reicht vielmehr aus, dass die Erschließung des Grundstücks der Klägerin auf anderem Wege als dem der Mitbenutzung des betroffenen Grundstücks unverhältnismäßig kostspieliger, technisch aufwendiger oder anderweit belästigender wäre (BGH WM 2003, 1961, 1963).

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 72/03

    Bereinigungsfähigkeit einer Erschließungsanlage; Begriff der Nutzung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 U 42/04
    Nunmehr hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. November 2003 (BGHWM 2004, 1394) klargestellt, dass der Begriff der Nutzung in § 116 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG grundstücksbezogen in dem Sinne zu verstehen sei, dass das betroffene Grundstück am 2. Oktober 1990 in dem bei Geltendmachung des Anspruchs abzusichernden Umfang dem herrschenden Grundstück gedient haben muss und dass Ansprüche nach § 116 SachenRBerG nicht nur der sogenannte Stichtagsnutzer sondern auch sein Rechtsnachfolger geltend machen könne (BGH WM 2004, 1394, 1395).
  • RG, 05.10.1922 - VI 752/21

    Beweisverwertung bei Teilurteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 U 42/04
    Das ist auch zulässig, wenn die Gegenpartei der Verwertung der Protokoll widerspricht; denn die Führung des Urkundenbeweises bedarf grundsätzlich nicht des Einverständnisses der Gegenpartei (h.M. seit RGZ 105, 219, 221; RG JW 1935, 2953 ).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 U 42/04
    In einem solchen Falle kann die Vernehmung nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass bereits das Protokoll über die Vernehmung in dem anderen Verfahren vorliege (BGH VersR 1970, 322, 323; MDR 1992, 803 )).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 5 U 64/02

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Restitutionsklage ; Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 U 42/04
    Dieses Urteil wurde mit Urteil des Senates vom 19. Dezember 2002 (5 U 64/02) für wirkungslos erklärt, weil der verstorbene Gesellschafter D... S... als nicht mehr existente Partei mitgeklagt hatte.
  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 128/68

    Beweispflichtige Partei - Urkundenbeweis - Vernehmungsprotokolle - Zeuge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 U 42/04
    In einem solchen Falle kann die Vernehmung nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass bereits das Protokoll über die Vernehmung in dem anderen Verfahren vorliege (BGH VersR 1970, 322, 323; MDR 1992, 803 )).
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   OLG Hamm, 14.06.2004 - 5 U 42/04   

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https://dejure.org/2004,19900
OLG Hamm, 14.06.2004 - 5 U 42/04 (https://dejure.org/2004,19900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.2004 - 5 U 42/04 (https://dejure.org/2004,19900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 2004 - 5 U 42/04 (https://dejure.org/2004,19900)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 5 U 42/04
    Es kann dahinstehen, ob angesichts des Zeitablaufs zwischen dem erstmaligen Angebot der Wohnung im Mai 2001 und dem Darlehensabschluß am 13./19.06.2001 noch von einer Mitursächlichkeit der Haustürsituation ausgegangen werden kann (vgl. hierzu BGH NJW 2003, 1390).

    Zur Beantwortung der Frage nach der Zurechnung ist auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (vgl. BGH WM 2004, 521; ZIP 2003, 1741; NJW 2003, 1390).

    § 9 Verbraucherkreditgesetz a.F. ist nicht auf Realkredite der vorgenannten Art anzuwenden (BGH ZIP 2003, 1741; NJW 2003, 1390, NJW 2003, 442, NJW 2002, 1881).

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 5 U 42/04
    Zur Beantwortung der Frage nach der Zurechnung ist auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (vgl. BGH WM 2004, 521; ZIP 2003, 1741; NJW 2003, 1390).

    Aus einem etwaigen Wissen der finanzierenden Bank um die Vermittlung des Darlehensvertrages durch ein gewerbliches Unternehmen jedenfalls kann dies nicht schon gefolgert werden (BGH WM 2004, 521).

  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00

    Widerruf von Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 5 U 42/04
    Zur Beantwortung der Frage nach der Zurechnung ist auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (vgl. BGH WM 2004, 521; ZIP 2003, 1741; NJW 2003, 1390).

    § 9 Verbraucherkreditgesetz a.F. ist nicht auf Realkredite der vorgenannten Art anzuwenden (BGH ZIP 2003, 1741; NJW 2003, 1390, NJW 2003, 442, NJW 2002, 1881).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 5 U 42/04
    Die Haustürgeschäfterichtlinie steht dem nicht entgegen, weil Artikel 7 die Regelung der Rechtsfolgen des Widerrufs von Haustürgeschäften ausdrücklich dem einzelstaatlichen Recht überläßt (BGH NJW 2003, 422).
  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 5 U 42/04
    Aus diesen Gründen ist auch weder eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof noch die Aussetzung des Rechtsstreits bis zu einer Entscheidung in der Rechtssache C-350/03 angezeigt (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2003, XI ZR 263/02).
  • OLG Koblenz, 18.11.2002 - 12 U 566/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 5 U 42/04
    § 9 Verbraucherkreditgesetz a.F. ist nicht auf Realkredite der vorgenannten Art anzuwenden (BGH ZIP 2003, 1741; NJW 2003, 1390, NJW 2003, 442, NJW 2002, 1881).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 5 U 42/04
    § 9 Verbraucherkreditgesetz a.F. ist nicht auf Realkredite der vorgenannten Art anzuwenden (BGH ZIP 2003, 1741; NJW 2003, 1390, NJW 2003, 442, NJW 2002, 1881).
  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 5 U 42/04
    Möglicherweise falsche Erklärungen zum Wert des Objektes, zu den monatlichen Belastungen unter Berücksichtigung von Mieteinnahmen, Steuervorteilen sowie Zins- und Tilgungsleistungen betreffen nicht das Kreditgeschäft sondern die Rentabilität des Anlagegeschäftes und liegen somit außerhalb des Pflichtenkreises der finanzierenden Bank (BGH NJW 2004, 154; BKR 2003, 623).
  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 5 U 42/04
    Bei einem Ausschluß des Einwendungsdurchgriffs nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 Verbraucherkreditgesetz a.F. kommt ein Rückgriff auf die von der Rechtsprechung aus § 242 BGB hergeleiteten Grundsätze nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 27.01.2004, XI ZR 37/03).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 5 U 42/04
    Möglicherweise falsche Erklärungen zum Wert des Objektes, zu den monatlichen Belastungen unter Berücksichtigung von Mieteinnahmen, Steuervorteilen sowie Zins- und Tilgungsleistungen betreffen nicht das Kreditgeschäft sondern die Rentabilität des Anlagegeschäftes und liegen somit außerhalb des Pflichtenkreises der finanzierenden Bank (BGH NJW 2004, 154; BKR 2003, 623).
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   SG Osnabrück, 27.09.2007 - S 5 U 42/04   

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SG Osnabrück, 27.09.2007 - S 5 U 42/04 (https://dejure.org/2007,118412)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 27.09.2007 - S 5 U 42/04 (https://dejure.org/2007,118412)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 27. September 2007 - S 5 U 42/04 (https://dejure.org/2007,118412)
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