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   OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - I-5 U 43/12   

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OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - I-5 U 43/12 (https://dejure.org/2012,51696)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2012 - I-5 U 43/12 (https://dejure.org/2012,51696)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - I-5 U 43/12 (https://dejure.org/2012,51696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Euroweb Vertrag vorzeitig kündigen, hohe Rechnungen bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10

    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 5 U 43/12
    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10, juris Rz. 13 = WM 2011, 1716 ff.).

    Allerdings müssen ihre Angaben so konkret sein, dass es dem Beklagten möglich ist, seinerseits vorzutragen, dass und in welcher Höhe die Klägerin tatsächlich Ersparnisse erzielt hat (Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10, juris Rz. 13 = WM 2011, 1716 ff.).

  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 5 U 43/12
    a) Zwischen den Parteien ist am 29.10.2009 ein wirksamer Internet-System-Vertrag geschlossen worden, der als Werkvertrag einzuordnen ist (vgl. BGH Urteil v. 04.03.2010, NJW 2010, 1449).

    Insoweit wird auf das Urteil des BGH vom 04.10.2010 (III ZR 79/09, juris Rz.28 ff. = NJW 2010, 1449 ff.) verwiesen.

  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 216/09

    Nichterhebung des angebotenen Beweises: Änderung des Parteivortrages im Laufe des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 5 U 43/12
    Eine Partei ist nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere auch zu berichtigen (vgl. BGH VersR 2011, 1384).
  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 394/02

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 5 U 43/12
    Deswegen war die Klägerin berechtigt, die gesamte Leistung als nicht erbracht zugrunde zu legen und die hinsichtlich der Gesamtleistung ersparten Aufwendungen abzusetzen (vgl. BGH BauR 2005, 385 ff.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage 2011, Rz. 1558).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 5 U 43/12
    Dagegen ist es grundsätzlich keine Frage der ersparten Aufwendungen, wenn das Personal weiter beschäftigt und für andere Aufträge eingesetzt wird (BGH IBR 2000, 126).
  • LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17

    Irreführende Werbung mit "Nirgendwo Günstiger Garantie"

    Für einen Versicherungsvergleich zutreffend ist aus Sicht der Kammer das vom Kammergericht (KG Urteil vom 05.10.2012, Az. 5 U 43/12 = Anl. K 20) skizzierte Verkehrsverständnis, wonach die Garantie vom Verkehr auf den Gesamtmarkt bezogen wird.
  • LG Köln, 22.04.2020 - 84 O 76/19

    Verbot einer Werbung mit einer "Nirgendwo Günstiger Garantie" auf einem

    Ergänzend nimmt die Kammer auf die Urteile der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.09.2018 (31 O 376/18, Anlage K 1) und des Kammergerichts Berlin vom 05.10.2012 (5 U 43/12, Anlage K 39) Bezug.
  • LG Bielefeld, 15.11.2013 - 16 O 10/13

    Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrags mit fester

    Aber nur dann, wenn die Klägerin absolut voll ausgelastet gewesen wäre, so dass sie keinen weiteren Auftrag hätte annehmen können, wären bei der Kündigung eines Vertrags Kapazitäten frei geworden, die für einen Füllauftrag hätten eingesetzt werden können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2012, Az.: I-5 U 43/12).
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