Weitere Entscheidung unten: OLG München, 31.05.2011

Rechtsprechung
   OLG München, 13.05.2011 - 5 U 4349/10   

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https://dejure.org/2011,23053
OLG München, 13.05.2011 - 5 U 4349/10 (https://dejure.org/2011,23053)
OLG München, Entscheidung vom 13.05.2011 - 5 U 4349/10 (https://dejure.org/2011,23053)
OLG München, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - 5 U 4349/10 (https://dejure.org/2011,23053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadensersatz aus Kapitalanlageberatung: Anrechnung außergewöhnlich hoher Steuervorteile durch Verlustzuweisungen bei Rückabwicklung der Kapitalanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbleib von Steuervorteilen i.R.v. Verlustzuweisungen i.H.v. 100 % bei anspruchsmindernder Anrechnung außergewöhnlich hoher Steuervorteile einer auf das negative Interesse gerichteten Rückabwicklung einer Kapitalanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruchsmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung einer Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung einer Kapitalanlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG München, 13.05.2011 - 5 U 4349/10
    Sind bei der auf das negative Interesse gerichteten Rückabwicklung einer Kapitalanlage ausnahmsweise außergewöhnlich hohe Steuervorteile (insbesondere bei Verlustzuweisungen, die über die Einlageleistungen hinausgehen) anspruchsmindernd anzurechnen, so verbleiben dem Geschädigten diejenigen Steuervorteile, die er bei einer Verlustzuweisung von lediglich 100 % erhalten hätte (im Anschluss an BGH, Urteil vom 01. März 2011 - XI ZR 96/09 , WM 2011, 740-743).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 1. März 2011 - XI ZR 96/09) kommt eine Anrechnung von Steuervorteilen zwar grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die im Wege des auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzes vorzunehmende Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

    Auszug aus OLG München, 13.05.2011 - 5 U 4349/10
    Die in diesem Zusammenhang somit möglicherweise zu erwartenden Schwierigkeiten fallen indessen in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen der geschädigten Klägerseite (BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - III ZR 214/06, Rn. 3).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG München, 13.05.2011 - 5 U 4349/10
    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen (...), dass die Höhe dieser künftigen Besteuerung schwer (so der BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, WM 2010, 1641, Rn. 37 und 48), nach Auffassung des Senats dagegen praktisch überhaupt nicht verlässlich abzuschätzen ist.
  • OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 23 U 166/11

    Anlageberatung: Haftung für Verschweigen von Rückvergütungen bei Beitritt zu

    Denn durch die anfänglichen Verlustzuweisungen, die bezogen auf den Anlagebetrag (incl. Agio) selbst nach der Abänderung durch das Finanzamt noch ca. 158% ausmachen, ist ein atypischer Fall des Zuflusses außergewöhnlicher Vorteile dokumentiert, die dem Kläger auch nicht durch spätere Gewinne genommen werden (vgl. OLG München, Urt.v. 13.05.2011 - 5 U 4349/10, BKR 2011, 304).

    Nach dem jeweiligen Parteivortrag mögen im Einzelfall durchaus auch pauschalierende Lösungen in Betracht zu ziehen sein (vgl. etwa OLG München BKR 2011, 304).

  • OLG Frankfurt, 23.01.2012 - 23 U 114/10

    Steuervorteile bei VIP 2 Medienfonds

    Denn durch die anfänglichen Verlustzuweisungen, die bezogen auf den Anlagebetrag (incl. Agio) selbst nach der Abänderung durch das Finanzamt noch ca. 158% ausmachen, ist ein atypischer Fall des Zuflusses außergewöhnlicher Vorteile dokumentiert, die dem Kläger auch nicht durch spätere Gewinne genommen werden (vgl. OLG München, Urt.v. 13.05.2011 - 5 U 4349/10, BKR 2011, 304).

    Nach dem jeweiligen Parteivortrag mögen im Einzelfall durchaus auch pauschalierende Lösungen in Betracht zu ziehen sein (vgl. etwa OLG München BKR 2011, 304).

  • OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 23 U 119/11

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zum Medienfonds (hier: Verschweigen von

    Denn durch die anfänglichen Verlustzuweisungen, die bezogen auf den Anlagebetrag (incl. Agio) selbst nach der Abänderung durch das Finanzamt noch ca. 158% ausmachen, ist ein atypischer Fall des Zuflusses außergewöhnlicher Vorteile dokumentiert, die der Klägerin auch nicht durch spätere Gewinne genommen werden (vgl. OLG München, Urt.v. 13.05.2011 - 5 U 4349/10, BKR 2011, 304).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 17 U 132/12

    Fehlerhafte Anlageberatung bei einem Medienfonds: Schadensmindernde Anrechnung

    Dies gilt insbesondere auch für die Entscheidung des OLG München (Urteil vom 13. Mai 2011 - 5 U 4349/10, BKR 2010, 304), auf die sich das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11. Juni 2012 bezieht.
  • OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 17 U 95/12

    Fehlerhafte Anlageberatung bei einem Medienfonds: Schadensmindernde Anrechnung

    Dies gilt insbesondere auch für die Entscheidung des OLG München (Urteil vom 13. Mai 2011 - 5 U 4349/10, BKR 2010, 304), auf die sich das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11. Juni 2012 bezieht.
  • OLG Frankfurt, 05.02.2014 - 1 U 259/11

    Schadenersatz des Anlegers wegen unzureichender Beratung und Prospektfehler bei

    (ii) Der Einwand der Beklagten, der Kläger habe Steuervorteile erzielt, die er zunächst habe zinsbringend anlegen können, ist im Ansatz berechtigt (vgl. OLG München BKR 2011, 304, 306) und nicht dadurch widerlegt, dass der Kläger möglicherweise Steuern nachzahlen und hierauf auch noch Zinsen entrichten muss, weil dies Gegenstand seines Feststellungsbegehrens ist.
  • LG Wiesbaden, 02.07.2013 - 8 O 188/09

    Zur Pflicht, über die Gefahr einer möglichen "Quersubventionierung" aufzuklären

    Dies gilt jedenfalls für Schadensersatzansprüche, die - wie hier - auf das negative Interesse gerichtet sind, also der Kläger so zu stellen ist, als hätte er die streitgegenständliche Anlage nicht gezeichnet (OLG München, Urteil vom 13.05.2011 - 5 U 4349/10).
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