Rechtsprechung
OLG Dresden, 12.07.2011 - 5 U 437/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Sachsen
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- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergabe eines Barkredits durch eine Bank ohne Ausrichtung auf die Finanzierung des Erwerbs eines konkreten Gegenstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 28.02.2011 - 9 O 1750/10
- OLG Dresden, 12.07.2011 - 5 U 437/11
Papierfundstellen
- MDR 2011, 1056
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.06.2007 - XI ZR 142/05
Voraussetzungen und Rechtsfolgen der wirtschaftlichen Einheit von Kreditvertrag …
Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 5 U 437/11
An die Stelle einer festgestellten Finanzierungszusage kann allerdings nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 19.06.2007, XI ZR 142/05, NJW 2007, 3200) treten, dass sich aus Indizien ergibt, dass die Bank zumindest faktisch planmäßig und arbeitsteilig, nicht notwendig auf Dauer angelegt, mit dem Verkäufer oder dem in seinem Auftrag tätigen Vermittler bei der Vorbereitung des Kreditvertrages zusammengewirkt hat.Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 19.06.2007, aaO) ist diese positive Kenntnis zwar unabdingbare Voraussetzung für die Annahme der unwiderleglichen Vermutung nach § 358 Abs. 3 S. 2 BGB.
- BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09
Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene …
Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 5 U 437/11
Die Verträge müssen sich dann wechselseitig bedingen bzw. der eine seinen Sinn erst durch den anderen erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2009, XI ZR 45/09, NJW 2010, 531).Für die Verknüpfung beider Verträge bedarf es konkreter Umstände, die sich nicht wie notwendige Tatbestandsmerkmale abschließend umschreiben lassen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2009, a.a.O.;… Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 358 Rn. 12).
- BGH, 13.06.2006 - XI ZR 432/04
Begriff der Privatwohnung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG
Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 5 U 437/11
Davon ist auszugehen, wenn der Darlehensvertrag nicht aufgrund einer Initiative des Darlehensnehmers zustande kommt, sondern deshalb, weil der Unternehmer oder sein Vertriebsbeauftragter seinem Vertragspartner zugleich mit dem Kaufvertrag einen Kreditantrag des Finanzierungsinstitutes vorlegt, welches sich zuvor ihm gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hat (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2006, XI ZR 432/04, NZM 2006, 711).