Weitere Entscheidung unten: LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.07.2013 - 5 U 44/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37231
OLG Köln, 01.07.2013 - 5 U 44/13 (https://dejure.org/2013,37231)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.2013 - 5 U 44/13 (https://dejure.org/2013,37231)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 5 U 44/13 (https://dejure.org/2013,37231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Keine Hemmung der Verjährung durch Verfahren vor der Gutachterkommission der Ärztekammer, wenn eine Partei dem Verfahren widerspricht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen durch Einleitung des Verfahrens vor der Gutachterkommission der Ärztekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrere Verhandlungen: Verjährung in den Zwischenzeiten gehemmt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nicht notwendigerweise Hemmung der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen durch Verfahren vor der Gutachterkommission

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht notwendigerweise Hemmung der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen durch Verfahren vor der Gutachterkommission

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 173/81

    Ärztliche Schieds- oder Gutachterstelle - Arzthaftungsprozeß - Verjährung -

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2013 - 5 U 44/13
    Das Verfahren vor der Gutachterkommission der Ärztekammer bewirkt eine Hemmung der Verjährungsfrist nur dann, wenn der Schuldner an dem Verfahren beteiligt ist und sich auf dieses einlässt (vgl. Spickhoff, Medizinrecht, 2011, Kapitel 80, Rz. 35; Laufs/Kern-Ulsenheimer, Handbuch des Arztrechts, 4. Auflage 2010, § 113, Rz. 11; Prütting-Jaeger, Fachanwaltskommentar Medizinrecht, 2010, § 203 BGB, Rz. 7; Kienzle/Smentkowski, "Streitschlichtung und Behandlungsfehlerprophylaxe - Fallberichte aus der Gutachterkommission Nordrhein, MedR 2011, 425 f; BGH, Urteil vom 10.05.1983, Az. VI ZR 173/81, Tz. 19, zu § 852 Abs. 2 BGB a.F.).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2013 - 5 U 44/13
    Für die Beendigung von Verhandlungen genügt daher nicht schon, dass der Einstandspflichtige seine Einstandspflicht verneint, wenn er nicht zugleich klar und eindeutig den Abbruch der Verhandlungen zum Ausdruck bringt (BGH, Urteil vom 17.02.2004, Az. VI ZR 429/02, Tz. 15, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 25.01.2000 - 5 U 14/99
    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2013 - 5 U 44/13
    Auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Urteil vom 25.01.2000, Az. 5 U 14/99) stützt ihre Rechtsauffassung nicht.
  • BGH, 15.12.2016 - IX ZR 58/16

    Rückwirkung der Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen

    (1) In Literatur (Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2014, § 203 Rn. 12; MünchKomm-BGB/Grothe, 7. Aufl., § 203 Rn. 8; BeckOGK-BGB/Meller-Hannich, 2016, § 203 Rn. 54; BeckOK-BGB/Spindler, 2016, § 203 Rn. 5) und Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 U 44/13, nv) wird erwogen, dass dann, wenn über einen Anspruch mehrfach verhandelt wird, die dazwischen liegenden Zeiträume insgesamt als hemmend zu behandeln sind.

    Hat aber der Verpflichtete die Fortsetzung der Verhandlungen ausdrücklich abgelehnt, würde es ihn unzumutbar belasten, wenn die Hemmung nur deshalb zurückwirkte, weil er später wieder gesprächsbereit ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 U 44/13, nv; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2014, § 203 Rn. 12; BeckOGK-BGB/Meller-Hannich, 2016, § 203 Rn. 56).

  • OLG Koblenz, 16.03.2016 - 10 U 557/15

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche eines

    Mit dieser für den vorliegenden Rechtsstreit relevanten Fragestellung befasst sich das Urteil des OLG Köln vom 01.07.2013 (- 5 U 44/13 -, juris).
  • OLG Jena, 16.03.2015 - 4 U 446/14

    Behandlungsfehler - Verjährung der Schadensersatzansprüche

    Das Verfahren vor der Gutachterkommission der Ärztekammer bewirkt eine Hemmung der Verjährungsfrist nur dann, wenn der Schuldner an dem Verfahren beteiligt ist und sich auf dieses einlässt (OLG Köln Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 U 44/13 - juris; Spickhoff, Medizinrecht, 2011, Kapitel 80, Rz. 35; Laufs/Kern-Ulsenheimer, Handbuch des Arztrechts, 4. Auflage 2010, § 113, Rz. 11; Prütting-Jaeger, Fachanwaltskommentar Medizinrecht, 2010, § 203 BGB, Rz. 7; Kienzle/Smentkowski, "Streitschlichtung und Behandlungsfehlerprophylaxe - Fallberichte aus der Gutachterkommission Nordrhein, MedR 2011, 425 f).

    Dies steht mit den allein als Hemmungstatbestand in Betracht kommenden Vorschriften der §§ 203, 204 Abs. 1 Nr. 4 2. Alt. BGB, die ein einvernehmliches Verhandeln der Parteien voraussetzen, nicht im Einklang (OLG Köln Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 U 44/13 - juris).

    Sie ist auch nicht notwendig, denn es dem Patienten durchaus zuzumuten, innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist die ihm durch § 204 BGB eingeräumten Möglichkeiten der Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung zu nutzen (OLG Köln Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 U 44/13 - juris).".

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Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47713
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13 (https://dejure.org/2018,47713)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.09.2018 - L 5 U 44/13 (https://dejure.org/2018,47713)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. September 2018 - L 5 U 44/13 (https://dejure.org/2018,47713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 215 Abs 1 S 1 SGB 7, § 1150 Abs 2 S 2 Nr 1 RVO, § 548 Abs 1 S 1 RVO
    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - Arbeitsunfall vor dem 1.1.1992 - Betriebsweg - keine geringfügige Unterbrechung: Gespräch mit Ehemann und Sohn - objektivierte Handlungstendenz - deutliche Zäsur: Stehenbleiben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13
    Eine solche liegt vor, wenn jemand mit ein - und derselben Verrichtung - hier der Unterhaltung mit dem Ehegatten - sowohl betriebliche als auch eigenwirtschaftliche oder private Zwecke verfolgt (grundlegend und auch zur Abgrenzung zur sog. gemischten Tätigkeit BSG, Urteile vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R und vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R).

    Es ist vielmehr zu fragen, ob die Verrichtung, so wie sie durchgeführt wurde, objektiv die versicherungsbezogene Handlungstendenz erkennen lässt (BSG, Urteil vom 9. November 2010, aaO).

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13
    Die zum Unfall führende Verrichtung als solche muss im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit liegen (BSG SozR 3 - 2200 § 539 Nr. 25 und 28; Urteil des BSG vom 28. April 2004, B 2 U 26/03 R).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13
    Mit der Bekanntgabe im Sinne des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO ist ein rein tatsächlicher Vorgang gemeint, der z. B. nicht über § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I fingiert werden kann (vgl. Urteil des BSG vom 18. August 2004 - B 8 KN 1/03 R [richtig: B 8 KN 1/03 U R - d. Red.] ; BSG vom 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13
    Dazu ist in der Regel erforderlich, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist und dass diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (vgl. BSGE 61, 127, 128; BSG, Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu welcher nach den gesetzlichen Vorgaben der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; BSG SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 32).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13
    Die zum Unfall führende Verrichtung als solche muss im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit liegen (BSG SozR 3 - 2200 § 539 Nr. 25 und 28; Urteil des BSG vom 28. April 2004, B 2 U 26/03 R).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog. innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSGE 63, 273, 274; vgl. zu § 8 SGB VII etwa das Urteil des BSG vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13
    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten (BSG SozR 3 - 2200 § 550 Nr. 4 und Nr. 17), so wie sie insbesondere durch objektive Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 90).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalles eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns im Vordergrund (BSG SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13
    Selbst wenn man annimmt, das Gespräch mit dem Ehemann, bei dem die Klägerin dann durch die herabstürzende Eisplatte verletzt wurde, habe neben der privaten Motivation des Tapeteneinkaufs, Begrüßung etc. auch dazu dienen sollen, die Rückfahrt der Klägerin von dem Rathaus in A-Stadt bzw. dann den Rückweg "über den Tapetenladen" nach Hause zu organisieren, dann kann die allein zu bewertende Verrichtung des unfallbringendes Gespräches für die Klägerin günstigstenfalls als eine Tätigkeit mit gemischter Motivationslage (auch als gespaltene Handlungstendenz bezeichnet, vgl. BSG, Urteil vom 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 R) angesehen werden.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 20.03.1981 - 8a RU 8/80

    Unfallversicherungsschutz - Mitgliedschaft eines Unternehmers - Entschädigung

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

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