Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07   

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https://dejure.org/2011,376
OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07 (https://dejure.org/2011,376)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.11.2011 - 5 U 45/07 (https://dejure.org/2011,376)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. November 2011 - 5 U 45/07 (https://dejure.org/2011,376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bewirbt die Firma eBay selbst die Angebote ihrer Mitglieder, hat sie deren Angebot auf Rechtsverstöße zu überprüfen / Gesteigerte Betreiber-Prüfungspflichten

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Rechtsverletzende Angebote - Prüfungspflichten des Betreibers eines Internetauktionshauses. OLG Hamburg entscheidet über Reichweite der Betreiber-Prüfungspflichten

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Rechtsverletzende Angebote - Prüfungspflichten des Betreibers eines Internetauktionshauses. Reichweite der Betreiber-Prüfungspflichten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EBay ist verpflichtet Angebote der Kunden auf Rechtsverletzungen zu überprüfen, wenn eBay AdWords-Werbung für die Angebote schaltet - Tripp Trapp

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Bei eigenen Werbemaßnahmen für Verkaufsangebote hat eBay eine erhöhte Prüfpflicht für Rechtsverletzungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verschärfte Prüfungspflichten eines Internetauktionshauses bei Werbeunterstützung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    OLG Hamburg entscheidet über Reichweite der Betreiber-Prüfungspflichten eines Internetauktionshauses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Plagiate und die Prüfungspflicht eines Internetauktionshauses

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Plagiate und Reichweite der Betreiber-Prüfungspflichten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Internet-Auktionshaus muss Angebote prüfen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Prüfungspflicht des Betreibers bei Angeboten in Internetauktionshäusern - eBay-Recht

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    EBay haftet für "Tripp Trap"-Plagiate - Bei eigenen Werbemaßnahmen (z.B. Google AdWords) hat Internetauktionshaus erhöhte Pflicht zur Prüfung möglicher Rechtsverletzungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verschärfte Prüfungspflichten eines Internetauktionshauses bei Werbeunterstützung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Tripp Trapp"-Plagiate bei eBay angeboten - Unterstützt das Internetauktionshaus den Verkauf, muss es genauer prüfen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Prüfungspflichten des Betreibers eines Internetauktionshauses

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wirbt eBay mittels AdWords für Auktions-Angebote besteht Überprüfungspflicht

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Ebay muss Angebote prüfen, wenn es die Inserate der Kunden unterstützt

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Tripp Trapp - eBay schmiert ab

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Störerhaftung von Plattform-Betreibern: Vorsicht bei "Ad-Words"!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Prüfpflichten für Ebay, wenn Adwords-Anzeigen geschaltet sind

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwendet ein Plattform-Betreiber Ad-Words besteht eine erhöhte Prüfpflicht für Rechtsverletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Prüfpflichten für eBay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Prüfpflichten für eBay, wenn Adwords-Anzeigen geschaltet sind

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfungspflichten eines Internetauktionshauses

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung von eBay für Urheberrechtsverletzungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ebay hat bei gezielt beworbenen Kunden-Inseraten besondere Prüfpflichten hinsichtlich etwaiger Rechtsverletzungen - OLG Hamburg zu den Prüfungspflichten des Betreibers eines Internetauktionshauses

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07
    So hat es der BGH für den Grad der Zumutbarkeit der Verhinderung von Rechtsverletzungen Dritter für erheblich gehalten, ob der als Störer in Anspruch Genommene ohne Gewinnerzielungsabsicht zugleich im öffentlichen Interesse handelt (was hier nicht der Fall ist) oder aber eigene erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt und etwa - wie die Beklagte als Betreiberin einer Internethandelsplattform - durch die ihr geschuldete Provision an dem rechtsverletzenden Verkauf von Plagiaten beteiligt ist (BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I).

    Weiter ist zu berücksichtigen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGHZ 158, 343, 353 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher (BGH, GRUR 2011, 152 [Tz.39ff] - Kinderhochstühle im Internet) Prüfung festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig oder unschwer zu erkennen ist (BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I; BGHZ 172, 119 [Tz.46] - Internet-Versteigerung II).

    Wird er allerdings auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenverletzungen kommt (BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I; BGHZ 172, 119 [Tz.45] - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2008, 702 [Tz.51] - Internet-Versteigerung III).

    Zwar dürfen Diensteanbietern wie der Beklagten nach der Rechtsprechung des BGH keine Anforderungen auferlegt werden, die ihr von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH GRUR 2004, 860- Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07
    (1) Dem Ansatz einer dergestalt begründeten täterschaftlichen Haftung der Beklagten hat der BGH mit der Entscheidung "Kinderhochstühle im Internet" (Urt. v. 22.7.2010 - I ZR 139/08 - GRUR 2011, 152) indes eine klare Absage erteilt: Die Beklagte erfülle dadurch, dass sie Dritten die Internetplattform für deren Angebote und Versteigerungen mit den Klagemarken zur Verfügung gestellt habe, selbst nicht die Merkmale einer Markenverletzung.

    Ohne Kenntnis von konkret drohenden Haupttaten scheide ein vorsätzliches Zusammenwirken der Beklagten mit Dritten aus, die die Rechte der Klägerin verletzende Produkte anböten (BGH GRUR 2011, 152 [Tz.31] - Kinderhochstühle im Internet).

    Als Störer kann demnach bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH GRUR 2011, 152 [Tz. 45] - Kinderhochstühle im Internet).

    Weiter ist zu berücksichtigen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGHZ 158, 343, 353 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher (BGH, GRUR 2011, 152 [Tz.39ff] - Kinderhochstühle im Internet) Prüfung festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig oder unschwer zu erkennen ist (BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I; BGHZ 172, 119 [Tz.46] - Internet-Versteigerung II).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07
    Weiter ist zu berücksichtigen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGHZ 158, 343, 353 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher (BGH, GRUR 2011, 152 [Tz.39ff] - Kinderhochstühle im Internet) Prüfung festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig oder unschwer zu erkennen ist (BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I; BGHZ 172, 119 [Tz.46] - Internet-Versteigerung II).

    Wird er allerdings auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenverletzungen kommt (BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I; BGHZ 172, 119 [Tz.45] - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2008, 702 [Tz.51] - Internet-Versteigerung III).

    Zwar dürfen Diensteanbietern wie der Beklagten nach der Rechtsprechung des BGH keine Anforderungen auferlegt werden, die ihr von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH GRUR 2004, 860- Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07
    Zwar dürfen Diensteanbietern wie der Beklagten nach der Rechtsprechung des BGH keine Anforderungen auferlegt werden, die ihr von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH GRUR 2004, 860- Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

    Für die Annahme von Wiederholungsgefahr ist vielmehr eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht zur Verhinderung weiterer derartiger Rechtsverletzungen erforderlich (BGH aaO [Tz.39] - Stiftparfüm; BGHZ 173, 188 [Tz.53] - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07
    Wird er allerdings auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenverletzungen kommt (BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I; BGHZ 172, 119 [Tz.45] - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2008, 702 [Tz.51] - Internet-Versteigerung III).

    Rechtlich nicht erforderlich ist danach grundsätzlich eine Überprüfung, bei der Rechtsverletzungen nicht durch zumutbare Filterverfahren und eine eventuell anschließende manuelle Kontrolle der dadurch ermittelten Treffer erkennbar sind (BGH GRUR 2008, 702 [Tz.53] - Internet- Versteigerung III), eine solche Überprüfung ist ihr demnach aber stets zuzumuten.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07
    Weiter ist zu berücksichtigen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGHZ 158, 343, 353 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher (BGH, GRUR 2011, 152 [Tz.39ff] - Kinderhochstühle im Internet) Prüfung festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig oder unschwer zu erkennen ist (BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I; BGHZ 172, 119 [Tz.46] - Internet-Versteigerung II).

    (1) Die Funktion des Hinweises auf Rechtsverletzungen, der sowohl vorprozessual - etwa durch eine Abmahnung - als auch durch die Klageerhebung erfolgen kann (BGHZ 158, 343, 353 - Schöner Wetten), besteht darin, den grundsätzlich nicht zur präventiven Kontrolle verpflichteten Betreiber einer Internethandelsplattform in die Lage zu versetzen, in der Vielzahl der ohne seine Kenntnis von den registrierten Mitgliedern der Plattform mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Software eingestellten Verkaufsangebote diejenigen auffinden zu können, die Rechte Dritter verletzen.

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07
    Es erscheint deshalb wenig zielführend, diese Diskussion erneut zu eröffnen, vielmehr legt der Senat seiner Entscheidung im Folgenden die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zugrunde, zumal der BGH diese auch in der jüngst ergangenen Entscheidung zur Haftung der Beklagten für Schutzrechtsverletzungen durch in ihre Plattform eingestellte Angebote bekräftigt hat (BGH Urt. v. 17.8.2011 [Az. I ZR 57/09] - Stiftparfüm).

    Hinsichtlich dieser Daten kann er sich deshalb ebenfalls nicht auf die in Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG geregelte Ausnahme im Bereich der Verantwortlichkeit berufen (BGH Urt. v. 17.8.2011 - I ZR 57/09 - [Tz.24] Stiftparfüm, zitiert nach www.juris.bundesgerichtshof.de; EuGH aaO [Tz. 116] - L'Oreal / eBay).

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07
    Eine Rechtsverteidigung kann aber dann eine Erstbegehungsgefahr begründen, wenn nicht nur der eigene Rechtsstandpunkt vertreten wird, um sich die bloße Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offenzuhalten, sondern den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falls auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (BGH GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe, mwN).
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07
    Dem entsprechen die Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 12.7.2011 (C-324/09 [BeckRS 2011, 81084] - L'Oreal / eBay) aufgestellt hat.
  • OLG Köln, 19.01.2005 - 5 U 81/04

    Stationäre zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose zur Einbringung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07
    Mit rechtskräftigen Urteilen des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1.11.2001 (Az. 3 U 115/99; vgl. Anlage K 32), vom 27.1.2005 (Az. 5 U 81/04; vgl. Anlage K 35), vom 18.9.2003 (Az. 5 U 155/02; vgl. Anlage K 38) und vom 21.8.2002 (Az. 5 U 217/01; vgl. Anlage K 24) ist festgestellt worden, dass es sich bei den Kinderhochstühlen Hauck "Alpha", Hauck "Beta", Hauck "Gamma" und Kettler "Herlag Moritz" um urheberrechtsverletzende Nachbauten des "Tripp Trapp"-Stuhls handelt.
  • OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 115/99

    Schutzfähigkeit eines Kinderhochstuhls als Werk der angewandten Kunst

  • OLG Hamburg, 21.08.2002 - 5 U 217/01

    Pauschale Bezugnahme

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

  • OLG Hamburg, 24.07.2008 - 3 U 216/06

    Internet-Handelsplattform: Täterschaftliche Unterlassungshaftung des Betreibers

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11

    Kinderhochstühle im Internet II

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Hamburg, ZUM-RD 2012, 465), wobei es den Unterlassungstenor wie folgt gefasst hat:.
  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09

    Rapidshare II

    Hinsichtlich dieser Daten kann er sich deshalb ebenfalls nicht auf die in Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG geregelte Ausnahme im Bereich der Verantwortlichkeit berufen (BGH GRUR 2011, 1038, 1040 - Stiftparfüm; EuGH a.a.O., S. 1032 - L"Oréal / eBay; vgl. auch Senat, Urteil vom 04.11.2011, 5 U 45/07).
  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

    Das Verfahren vor dem österreichischen Obersten Gerichtshof, in dessen Verlauf die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs "kino.to" (GRUR 2014, 468) ergangen ist, betraf nach der Darstellung des Sachverhalts in dem Vorabentscheidungsersuchen beispielsweise eine Seite, auf der urheberrechtsverletzende Inhalte direkt angeboten wurden (OGH, ZUM-RD 2012, 465 = BeckRS 2012, 15042).
  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 41/11

    Unterlassung wegen der Möglichkeit des Herunterladens illegaler Kopien von

    Hinsichtlich dieser Daten kann er sich deshalb ebenfalls nicht auf die in Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG geregelte Ausnahme im Bereich der Verantwortlichkeit berufen (BGH GRUR 2011, 1038, 1040 [BGH 17.08.2011 - I ZR 57/09] - Stiftparfüm; EuGH a.a.O., S. 1032 - L'Oréal / eBay; vgl. auch Senat, Urteil vom 04.11.2011, 5 U 45/07).
  • OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Sharehosters bei

    Hinsichtlich dieser Daten kann er sich deshalb ebenfalls nicht auf die in Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG geregelte Ausnahme im Bereich der Verantwortlichkeit berufen (BGH GRUR 2011, 1038, 1040 - Stiftparfüm; EuGH a.a.O., S. 1032 L'Oreal / eBay; vgl. auch Senat, Urteil vom 04.11.2011, 5 U 45/07).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.05.2011 - 5 U 45/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15188
OLG Brandenburg, 12.05.2011 - 5 U 45/07 (https://dejure.org/2011,15188)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2011 - 5 U 45/07 (https://dejure.org/2011,15188)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 5 U 45/07 (https://dejure.org/2011,15188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 80 Abs. 1; InsO § 103 Abs. 2 S. 1
    Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Herausgabe eines mit einer Sporthalle bebauten Grundstücks nach Ablehnung der Erfüllung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auflassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht vollziehbare Auflassung als Vertragserfüllung? (IMR 2011, 1022)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 81/05

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietsache; Rechtsnatur des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2011 - 5 U 45/07
    40 Damit ist das Besitzrecht der Beklagten erloschen, weil die Erfüllung des Vertrages (Übereignung und Besitzverschaffung an der Sache) mit Wirkung für und gegen die Masse nicht mehr betrieben werden kann (vgl. BGH NJW 2007, 1594; MünchKomm/Huber, InsO, 2. Aufl., § 103 Rn 177).
  • BGH, 06.08.2008 - XII ZR 67/06

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Geschäftsraummietvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2011 - 5 U 45/07
    Maßgeblich ist diejenige Miete, die auf dem örtlichen Markt für vergleichbare Objekte erzielt wird (BGHZ 178, 16ff Tz 49).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 45/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,47873
OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 45/07 (https://dejure.org/2008,47873)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2008 - 5 U 45/07 (https://dejure.org/2008,47873)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 5 U 45/07 (https://dejure.org/2008,47873)
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