Rechtsprechung
OLG Schleswig, 29.09.2005 - 5 U 46/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einer Bank für eine irrtümlich ausgeführte Doppelüberweisung; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276 § 280 § 675 § 676a
Sorgfaltspflichten einer Bank bei telefonisch veranlasster Blitzüberweisung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer vom Standardverfahren abweicht, kann sich nicht darauf berufen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Sorgfaltspflichten der Bank bei einer Blitzüberweisung
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 276 a. F., 280 a. F., 675, 676a, 254
Besondere Sorgfaltspflichten einer Bank bei telefonisch veranlasster Blitzüberweisung - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Doppelte Ausführung einer Blitzüberweisung
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 24.02.2004 - 2 O 166/03
- LG Flensburg, 24.02.2004 - 2 O 266/03
- OLG Schleswig, 29.09.2005 - 5 U 46/04
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 2008
- MDR 2006, 278
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96
Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks
Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2005 - 5 U 46/04
Dies wäre jedoch auch unter den Bedingungen des arbeitsteiligen Betriebs von Großunternehmen besonders deshalb zumutbar gewesen, weil es sich um die Sicherstellung von Informationen gehandelt hätte, die sowohl nach tatsächlicher Praxis als auch dem Erwartungshorizont des Geschäftsverkehrs typischerweise aktenmäßig festgehalten werden (vgl. zur entsprechenden Diskussion beim Problem der Wissenszurechnung BGH WM 1990, 524, 525; BGH WM 1995, 1145, 1147; BGH WM 1997, 1092 f). - BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87
Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2005 - 5 U 46/04
Dies wäre jedoch auch unter den Bedingungen des arbeitsteiligen Betriebs von Großunternehmen besonders deshalb zumutbar gewesen, weil es sich um die Sicherstellung von Informationen gehandelt hätte, die sowohl nach tatsächlicher Praxis als auch dem Erwartungshorizont des Geschäftsverkehrs typischerweise aktenmäßig festgehalten werden (vgl. zur entsprechenden Diskussion beim Problem der Wissenszurechnung BGH WM 1990, 524, 525; BGH WM 1995, 1145, 1147; BGH WM 1997, 1092 f). - OLG Jena, 19.12.2000 - 5 U 126/00
Erforderliche Rückfrage der Bank bei fehlender Übereinstimmung von angegebenem …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2005 - 5 U 46/04
Gleichwohl ist es selbst unter den Bedingungen des massenhaften Anfalls von Überweisungsvorgängen als derartige Sondersituation angesehen worden, wenn etwa Empfängerbezeichnung und Namen des Kontoinhabers differierten (angenommen von OLG Jena ZIP 2001, 955 ff; offengelassen noch in BGH NJW 1989, 1754 ff). - BGH, 28.11.1977 - II ZR 122/76
Zahlung einer Rentenzusatzversorgung - Erstattung von Rentenbeträgen - Erhalt von …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2005 - 5 U 46/04
Im Rahmen des gemäß § 254 Abs. 1 BGB anzurechnenden Mitverschuldens ist der Zahlungsanspruch der Klägerin - im Rahmen einer entsprechenden Anwendung des § 254 Abs. 1 BGB auch ein Anspruch aus §§ 675, 677 BGB (BGH WM 1978, 367; BGH WM 1983, 834, 835; BGH WM 1989, 1754, 1755) - jedoch um eine Mitverschuldensquote von 1/3 zu Lasten der Klägerin zu kürzen.
- OLG Köln, 06.12.2018 - 12 U 144/17
Ansprüche wegen Überweisungen von einem Geschäftsgirokonto; Versuch der …
Da der Klägerin aufgrund der hier in Rede stehenden Ereignisse zudem ein Bereicherungsanspruch gegen Herrn B als Inhaber des im Tenor näher bezeichneten Kontos bei der Sparkasse zusteht (s. zur grds. Rückabwicklung innerhalb der jeweiligen Leistungsbeziehung BGH…, Urteil vom 16.06.2015 - XI ZR 243/13, juris Rn. 17 mwN) und auch Ansprüche gegen dessen noch unbekannte "Hintermänner" in Betracht kommen, die ihr bei wertungsmäßiger Betrachtung nach Entschädigung durch die Beklagte nicht zusätzlich verbleiben können, war allerdings unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung keine uneingeschränkte Verurteilung der Beklagten möglich, sondern - auch ohne entsprechenden Antrag der Beklagten (vgl. BGH…, Urteil vom 12.05.1958 - II ZR 103/57, juris Rn. 15) - nur eine solche Zug-um-Zug gegen Abtretung dieser Ansprüche (vgl. auch OLG Schleswig, Urt. v. 29.09.2005, 5 U 46/04, juris Rn. 34).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - I-5 U 46/04 |
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Weiterleitung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Weiterleitung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
- brak-mitteilungen.de , S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Weiterleitung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - I-5 U 46/04
- OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 5 U 46/04
Papierfundstellen
- MDR 2004, 830
- ZfBR 2004, 455 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04
Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift; …
Sie ist auch nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, weil ein anderer Senat des Oberlandesgerichts in einer vergleichbaren Sache Wiedereinsetzung gewährt hat (MDR 2004, 830). - OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 4 U 76/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Unterschrift …
Ein Rechtsanwalt muss die Bundesgesetze, welche er gewöhnlich anzuwenden hat, kennen (BGH NJW 1993, 2538; OLG Düsseldorf - Urteil vom 29. März 2004 - I - 5 U 46/04 - m.w.N. bei Juris). - BGH, 13.01.2009 - VIII ZB 29/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist durch …
Richtig ist zwar, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLGR 2004, 307, 309 = MDR 2004, 830, 831) in einem vergleichbaren Fall anders als das Oberlandesgericht im vorliegenden Fall davon ausgegangen ist, auch ein vorher nicht mit der Sache befasstes Landgericht sei zur Weiterleitung einer ihm unzuständigerweise zugegangenen Berufungsschrift an das zuständige Oberlandesgericht im ordentlichen Geschäftsgang verpflichtet.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - I-5 U 46/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Zurechenbares Verschulden hinschtlich Versäumung der Berfungsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Pflichtwidriges Verhalten des Rechtsanwalts bei Unkenntnis einer Gerichtszuständigkeitsänderung; Ursächliches Verschulden als Voraussetzung für einen Ausschluss ...
- Judicialis
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 c; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 517
- rewis.io
- rechtsportal.de
Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung infolge Einreichung der Berufungsschrift bei unzuständigem Gericht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 5 U 46/04
- OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - I-5 U 46/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 5 U 46/04
Es hätte zur Wahrung des Anspruches des Klägers auf ein faires Verfahren, der als "allgemeines Prozessgrundrecht" aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet wird (BVerfG NJW 2001, 1343), die bei ihm eingegangene Berufungsschrift an das Oberlandesgericht weiterleiten müssen.Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (BVerfG NJW 2001, 1343 m.N.).
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 5 U 46/04
Der Anspruch auf ein faires Verfahren besagt, dass der Richter das Verfahren so gestalten muss, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen (BVerfG a.a.O. und BVerfGE 78, 123, 126).