Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 17.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 46/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5905
OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 46/05 (https://dejure.org/2005,5905)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.2005 - 5 U 46/05 (https://dejure.org/2005,5905)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 2005 - 5 U 46/05 (https://dejure.org/2005,5905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung der Bezeichnung "SprudelFixx" für ein Gerät zur Anreicherung von Trinkwasser aus der Wasserleitung mit Kohlensäure; Irreführung über dieselben Eigenschaften wie "Sprudel" aus natürlichem Mineralwasser im Sinne der Mineral- und Tafelwasserverordnung; ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5; ; Mineral- und Tafelwasserverordnung § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch die Bezeichnung "SprudelFixx" für ein Gerät zur Anreicherung von Trinkwasser aus der Wasserleitung mit Kohlensäure

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 289
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 17/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 46/05
    Der Senat sieht sich mit dieser Bewertung nicht nur im Einklang mit der Vorinstanz, sondern auch mit der Kammer 16 für Handelssachen des Landgerichts Hamburg im Parallelverfahren 5 U 17/05, in dem es um die Verwendung der Bezeichnung "Sprudel-Power" für einen Trinkwassersprudler geht, und ferner mit einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 1.8.2000 zum Aktz. 15 O 159/00 (vorgelegt im Parallelverfahren 5 U 17/05; diese Entscheidung ist aber im Senatstermin, in dem beide Verfahren parallel verhandelt worden sind, ebenfalls angesprochen worden).
  • OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 17/05

    "SprudelPower"

    Hierfür spricht - wenn auch nur indiziell - auch die hohe Trefferquote, die die Antragsgegnerin des Parallelverfahrens 5 U 46/05 mit den Worten "Orangensprudel" und "Zitronensprudel" bei der Suchmaschine Google erzielt hat (dortige Anlage BB 10).

    Der Senat sieht sich mit dieser Bewertung nicht nur im Einklang mit der Vorinstanz, sondern auch mit der Zivilkammer 15 des Landgerichts Hamburg im Parallelverfahren 5 U 46/05, in dem es um die Verwendung der Bezeichnung "Sprudel-Fixx" für einen Trinkwassersprudler geht, und ferner mit der von der Antragsgegnerin vorgelegten Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 1.8.2000 (Anlage AG 4).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.10.2007 - 5 U 46/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11813
OLG Köln, 17.10.2007 - 5 U 46/05 (https://dejure.org/2007,11813)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.10.2007 - 5 U 46/05 (https://dejure.org/2007,11813)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 5 U 46/05 (https://dejure.org/2007,11813)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Patienten auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften und rechtswidrigen ärztlichen Behandlung; Anforderungen an die medizinische Indikation einer endoskopisch retrograden Cholangiopankreatikographie (ERCP)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2007 - 5 U 46/05
    Nur dann, wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht eine Aufklärungspflicht des Arztes (vgl. BGH, VersR 2005, 836).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08

    Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung;

    Denn einem Befunderhebungsfehler steht es gleich, wenn der Befund deshalb nicht erhoben wird, weil der Arzt den Patienten nicht auf die Notwendigkeit der diagnostischen Maßnahme aufmerksam gemacht hat (vgl. Senat, Urteil vom 5.10.2005, Az. 5 U 46/05, S. 7 m.w.N.; Oberlandesgericht Köln, NJW-RR 2003, S. 1031, 1031).
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