Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 21.02.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.06.2013 - I-5 U 46/12   

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https://dejure.org/2013,12473
OLG Köln, 12.06.2013 - I-5 U 46/12 (https://dejure.org/2013,12473)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2013 - I-5 U 46/12 (https://dejure.org/2013,12473)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - I-5 U 46/12 (https://dejure.org/2013,12473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel, nach welcher Prämien aus dem Miles & More-Programm nicht entgeltlich übertragen werden dürfen, ist unwirksam

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erlaubte Übertragung der "Meilen" aus Vielfliegerprogramm

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 307 BGB
    OLG Köln zu Lufthansa - Kunde durfte Ticket aus Bonusmeilen verkaufen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Prämien des Miles & More-Programms müssen frei übertragbar sein

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Prämien des Miles & More-Programms müssen frei übertragbar sein - Einschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lufthansa unwirksam

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    AGB des "Miles & More"-Programms hinsichtlich Einschränkung der Übertragbarkeit von Meilen und Prämien teilweise unwirksam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Miles & More"-Programm - Prämien der Lufthansa im Rahmen dieses Programms müssen frei übertragbar sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Übertragungs- und Veräußerungsverbote für Prämien und Meilen in Vielflieger-AGB unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Prämien des Miles & More-Programms müssen frei übertragbar sein

  • channelpartner.de (Zusammenfassung)

    Lufthansa verliert vor Gericht - Meilen und Prämien können übertragen werden

  • spiegel.de (Pressemeldung, 12.06.2013)

    Urteil gegen Lufthansa: Kunde darf Bonusmeilen-Ticket verkaufen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Prämien des Miles and More-Programms müssen frei übertragbar sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lufthansa-Bonusmeilen sollen frei übertragbar sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prämien des Miles & More-Programms müssen frei übertragbar sein - OLG Köln hält Einschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lufthansa für unwirksam

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Vielflieger darf Miles&More-Bonusflug verkaufen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 65
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2010 - Xa ZR 37/09

    Zum Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2013 - 5 U 46/12
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigt ist (BGH, Urteile vom 1.2.2005 - X ZR 10/04, iuris Rdn. 21, abgedruckt in NJW 2005, 1774 f., und vom 28.1.2010 - Xa ZR 37/09, iuris Rdn. 13, abgedruckt in NJW 2010, 2046 ff. jeweils m.w.Nachw.).

    Sie wird vom Kläger allein unter dem Gesichtspunkt angegriffen, dass die Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von zwei Wochen und die in Ziff. 3.2 S. 1 der Teilnahmebedingungen für den Fall der ordentlichen Kündigung festgelegte Verfallsfrist für gesammelte Meilen von sechs Monaten ab Zugang in ihrer Gesamtwirkung eine unangemessene Benachteiligung herbeiführten, weil dem Kunden - entsprechend der Red Points-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28.1.2010 - Xa ZR 37/09, iuris Rdn. 13, abgedruckt in NJW 2010, 2046 ff.) keine ausreichend lange Frist für die Inanspruchnahme des in Aussicht gestellten Rabatts und für einen werthaltigen Einsatz der gesammelten Punkte bleibe.

  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2013 - 5 U 46/12
    Soweit es um die einem Teilnehmer nach Ziff. 2.4.8 S. 1 der Teilnahmebedingungen obliegenden Pflichten einerseits und die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung andererseits geht, kommen ein unzulässiger Summierungseffekt (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14.5.2003 - VIII ZR 308/02, iuris Rdn. 20 f., abgedruckt in NJW 2003, 2234 f. und vom 30.6.2004 - VIII ZR 243/03, iuris 27 f., abgedruckt in NJW 2004, 3045 ff.) und eine unzulässige Gesamtwirkung der Klauseln nicht in Betracht.
  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2013 - 5 U 46/12
    Soweit es um die einem Teilnehmer nach Ziff. 2.4.8 S. 1 der Teilnahmebedingungen obliegenden Pflichten einerseits und die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung andererseits geht, kommen ein unzulässiger Summierungseffekt (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14.5.2003 - VIII ZR 308/02, iuris Rdn. 20 f., abgedruckt in NJW 2003, 2234 f. und vom 30.6.2004 - VIII ZR 243/03, iuris 27 f., abgedruckt in NJW 2004, 3045 ff.) und eine unzulässige Gesamtwirkung der Klauseln nicht in Betracht.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2013 - 5 U 46/12
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigt ist (BGH, Urteile vom 1.2.2005 - X ZR 10/04, iuris Rdn. 21, abgedruckt in NJW 2005, 1774 f., und vom 28.1.2010 - Xa ZR 37/09, iuris Rdn. 13, abgedruckt in NJW 2010, 2046 ff. jeweils m.w.Nachw.).
  • LG Köln, 23.02.2012 - 14 O 245/11

    Ausgestaltung eines Vertrages über die Teilnahme an einem Vielfliegervertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2013 - 5 U 46/12
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Februar 2012 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 245/11 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3043
OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12 (https://dejure.org/2013,3043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2013 - 5 U 46/12 (https://dejure.org/2013,3043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 5 U 46/12 (https://dejure.org/2013,3043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12
    52 aa) Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nur dann vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten - ohne seine Autorisierung -entstehen soll (BGH NJW-RR 2003, 577, 578; NJW 2004, 3326).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich damit grundlegend von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Juni 2004 - VI ZR (NJW 2004, 3326) zugrunde lag.

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 34/83

    Wirksamkeit der formlosen Einräumung eines Wohnrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12
    Die Rechtskraft des Räumungsurteils nach § 322 Abs. 1 ZPO habe gemäß § 987 BGB auch materiell-rechtlich Wirkung für den Anspruch auf Vergütung der nach Rechtshängigkeit gezogenen Nutzungen (BGH NJW 1985, 1553 ff.).

    b) Die Klägerin macht insbesondere unter Hinweis auf BGH NJW 1985, 1553 geltend, ein unzulässiges Teilurteil liege entgegen der Auffassung des Senats nicht vor.

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12
    Die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen kann aber durch die von der Klägerin in II. Instanz hilfsweise erhobene Zwischenfeststellungsklage beseitigt werden (vgl. BGH ZIP 1999, 447).

    Die Möglichkeit einer Zwischenfeststellungsklage besteht immer dann, wenn mit der Klage mehrere selbständige Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis verfolgt werden (BGH ZIP 1999, 447).

  • BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95

    Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12
    Ein solcher Vertrag, durch den die Vertragsparteien einen Dritten durch bewusstes Zusammenwirken schädigen, verstößt gegen § 138 Abs. 1 BGB (BGH NJW-RR 1996, 869; Palandt/Ellenberger, 72. Aufl. 2013, § 138 BGB Rdnr. 61).
  • BGH, 23.01.2003 - V ZB 48/02

    Auslegung der Einräumung eines Wohnungsrechts mit Pflege- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12
    52 aa) Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nur dann vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten - ohne seine Autorisierung -entstehen soll (BGH NJW-RR 2003, 577, 578; NJW 2004, 3326).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12
    Der Anschlusswille soll grds. durch einen entsprechenden Sachantrag ausgedrückt werden, der eindeutig den Willen erkennen lässt, eine Änderung des vorinstanzlichen Urteils zugunsten des Rechtsmittelsbeklagten zu erreichen (BGH WM 1990, 30; 2000, 3216).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17

    VOB-Vertrag: Auftragnehmerkündigung des Vertrages nach Unterbrechung der

    Allerdings kann die Gefahr der Widersprüchlichkeit von Entscheidungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Berufungsinstanz in geeigneten Fällen dadurch beseitigt werden, dass über die Vorfragen ein Zwischenfeststellungsurteil gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ergeht, durch das die Möglichkeit eines Widerspruchs zwischen dem Teilurteil und dem Schlussurteil ausgeräumt wird (BGH, Urteil vom 26.04.2012 - VII ZR 25/11; Urteil vom 28.11.2012 - VII ZR 270/01; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.02.2013 - 5 U 46/12; juris).
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