Rechtsprechung
KG, 11.06.2010 - 5 U 47/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- burchert-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.02.2008 - 15 O 241/07
- KG, 11.06.2010 - 5 U 47/08
- BGH, 21.07.2011 - I ZR 138/10
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 03.12.2019 - 5 U 45/19
virtueller Konsultationsservice - Umfang des Verbots der Werbung für …
Denn § 9 HWG stellt ein abstraktes Gefährdungsdelikt dar (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - 5 U 47/08 - Rn. 96, juris - Spontangeburt).§ 9 HWG ist - wie ausgeführt- ein abstraktes Gefährdungsdelikt, weshalb es auch keine Rolle spielt, ob die Durchführung von Fernbehandlungen tatsächlich beabsichtigt oder erfolgt ist und eine Gefährdung von Ratsuchenden eingetreten ist (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - 5 U 47/08 -, Rn. 96, juris - Spontangeburt).
- LG Köln, 08.11.2011 - 81 O 56/11
Zulässigkeit kostenloser ärztlicher Beratung im Internet
Bei § 9 HWG handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die dazu bestimmt ist, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln (vgl. KG, Urteil vom 11.06.2010 - 5 U 47/08 -, Rdnr. 89, zitiert nach juris).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 16.12.2009 - 5 U 47/08 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.02.2008 - 315 O 768/07
- OLG Hamburg, 16.12.2009 - 5 U 47/08
- BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10
Rechtsprechung
SG Schwerin, 12.08.2010 - S 5 U 47/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Schwerin, 12.08.2010 - S 5 U 47/08
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2014 - L 5 U 54/10
Wird zitiert von ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2014 - L 5 U 54/10
Abgrenzung des wesentlichen äußeren Ereignisses von der inneren Ursache bei der …
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte L 5 U 54/10 - S 5 U 47/08 sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang Bezug genommen, deren Inhalt im Übrigen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 11.03.2009 - 5 U 47/08 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)