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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09, I-5 U 47/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18718
OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09, I-5 U 47/09 (https://dejure.org/2009,18718)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.08.2009 - 5 U 47/09, I-5 U 47/09 (https://dejure.org/2009,18718)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. August 2009 - 5 U 47/09, I-5 U 47/09 (https://dejure.org/2009,18718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei relativ indizierten oder kosmetischen Eingriffen (hier: Augenlasern)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei relativ indizierten oder kosmetischen Eingriffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    LASIK: strenge Anforderungen an Patientenaufklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    LASIK: strenge Anforderungen an Patientenaufklärung

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Anforderungen an Aufklärung vor LASIK-Operation

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79

    Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09
    Insbesondere ist klar und deutlich anzusprechen der Stellenwert des eingetauschten Risikos gegenüber den Folgen einer Nichtbehandlung (vgl. hierzu etwa BGH VersR 1980, 1145; BGH NJW 1981, 1319).

    Verschlechterungsmöglichkeiten und ein Missverhältnis bei dem Tauschrisiko müssen in aller Deutlichkeit angesprochen werden (BGH VersR 1980, 1145; BGH NJW 1981, 1319; BGH NJW 1992, 2354; BGH NJW 1997, 1637; BGH NJW 1998, 1784).

  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 168/79

    Bewertung des Widerrufs der Zustimmung eines Prozessbeteiligten zur Verwertung

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09
    Insbesondere ist klar und deutlich anzusprechen der Stellenwert des eingetauschten Risikos gegenüber den Folgen einer Nichtbehandlung (vgl. hierzu etwa BGH VersR 1980, 1145; BGH NJW 1981, 1319).

    Verschlechterungsmöglichkeiten und ein Missverhältnis bei dem Tauschrisiko müssen in aller Deutlichkeit angesprochen werden (BGH VersR 1980, 1145; BGH NJW 1981, 1319; BGH NJW 1992, 2354; BGH NJW 1997, 1637; BGH NJW 1998, 1784).

  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97

    Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09
    Verschlechterungsmöglichkeiten und ein Missverhältnis bei dem Tauschrisiko müssen in aller Deutlichkeit angesprochen werden (BGH VersR 1980, 1145; BGH NJW 1981, 1319; BGH NJW 1992, 2354; BGH NJW 1997, 1637; BGH NJW 1998, 1784).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91

    Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09
    Verschlechterungsmöglichkeiten und ein Missverhältnis bei dem Tauschrisiko müssen in aller Deutlichkeit angesprochen werden (BGH VersR 1980, 1145; BGH NJW 1981, 1319; BGH NJW 1992, 2354; BGH NJW 1997, 1637; BGH NJW 1998, 1784).
  • BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96

    Wirksamkeit der Einwilligung in eine Uterusentfernung

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09
    Verschlechterungsmöglichkeiten und ein Missverhältnis bei dem Tauschrisiko müssen in aller Deutlichkeit angesprochen werden (BGH VersR 1980, 1145; BGH NJW 1981, 1319; BGH NJW 1992, 2354; BGH NJW 1997, 1637; BGH NJW 1998, 1784).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09
    Für eine hypothetische Einwilligung der Klägerin, für die die Beklagten ebenfalls darlegungs- und beweispflichtig sind (BGHZ 90, 103 ff.), fehlt es schon an einer hinreichenden, nachvollziehbaren Darlegung.
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1999 - 8 U 184/98

    Medizinische Indikation einer Excimer-Laser-Keratektomie; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09
    Hier ist besonders umfassend aufzuklären (vgl. etwa OLG Düsseldorf VersR 2001, 374 für den Fall einer Augenoperation).
  • OLG Hamm, 13.05.2016 - 26 U 187/15

    Komplikationen nach der ärztlichen Behandlung sog. Besenreiser - Hausarzt haftet

    Verschlechterungsmöglichkeiten und ein Missverhältnis bei dem Tauschrisiko müssen in aller Deutlichkeit angesprochen werden (vgl. OLG Köln Beschl. v. 12.08.2009 - 5 U 47/09, MedR 2010, 716; OLG Köln Beschl. v. 10.02.2010 - 5 U 120/09, VersR 2011, 226).
  • LG Bochum, 24.07.2013 - 6 O 252/12

    Aufklärungspflichtverletzungen und Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer

    Darüber hinaus hätte konkret angesprochen werden müssen, dass selbst dann, wenn nach aktuellem Befund keine besonderen Anhaltspunkte für eine besondere Gefährdung vorlägen, immer Komplikationen auftreten könnten, die dann zum endgültigen oder weitgehenden Verlust des Augenlichtes führen könnten (vgl. Beschluss des OLG Köln vom 12.08.2009, 5 U 47/09).
  • OLG Jena, 27.08.2013 - 4 U 136/12

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers nach einer

    Die Berücksichtigung der von der Klägerin zitierten Entscheidungen OLG Karlsruhe, VersR 2000, 229 [OLG Karlsruhe 11.03.1998 - 7 U 214/96] ; OLG Hamm VersR 1999, 622 [OLG Oldenburg 23.01.1998 - 6 U 236/97] ; OLG Koblenz, Urteil v. 02.03.2006, 5 U 1052/04 ; OLG Köln, Beschluss v. 12.08.2009, 5 U 47/09 führt zu keiner abweichenden Beurteilung.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.09.2009 - I-5 U 47/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18573
OLG Köln, 03.09.2009 - I-5 U 47/09 (https://dejure.org/2009,18573)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.2009 - I-5 U 47/09 (https://dejure.org/2009,18573)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 2009 - I-5 U 47/09 (https://dejure.org/2009,18573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 5 U 47/09
    Aus der seitens der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 4.10.2000 (NJW 2001, 155 ff.) ergibt sich nichts anderes.
  • LG Köln, 04.03.2009 - 25 O 164/07

    Eingriff in körperliche und gesundheitliche Befindlichkeiten ohne Einwilligung

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 5 U 47/09
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.3.2009 - 25 O 164/07 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • LG Wiesbaden, 26.04.2005 - 1 S 32/04
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 5 U 47/09
    Ein solches ist zulässig, wenn über alle Fragen zum Haftungsgrund definitiv und erschöpfend entschieden wird (das ist hier der Fall), und wenn darüber hinaus mit hoher Wahrscheinlichkeit der geltend gemachte Anspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen gegen ihn in irgendeiner Höhe besteht (BGHZ 110, 201; BGHZ 111, 133; BGH NJW-RR 2005, 1069).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 5 U 47/09
    Unzulässig ist ein Grund- und Teilurteil nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (grundlegend BGHZ 107, 236, 242 m.w.N.), auch derjenigen des erkennenden Senats, wenn hinsichtlich des verbliebenen Teils die Möglichkeit einer widersprüchlichen Entscheidung nicht auszuschließen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 5 U 47/09 - 15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28804
OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 5 U 47/09 - 15 (https://dejure.org/2009,28804)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.10.2009 - 5 U 47/09 - 15 (https://dejure.org/2009,28804)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 5 U 47/09 - 15 (https://dejure.org/2009,28804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer progressiven Invaliditätsstaffel in der privaten Unfallversicherung; Verbindlichkeit von telefonischen Auskünften des Versicherers auf anonyme Anfragen des Versicherers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 7 I Nr. 1 S. 1
    Wirksame Besondere Bedingungen für die Unfallversi-cherung mit progressiver Invaliditätsstaffel

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer progressiven Invaliditätsstaffel in der privaten Unfallversicherung; Verbindlichkeit von telefonischen Auskünften des Versicherers auf anonyme Anfragen des Versicherers

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer progressiven Invaliditätsstaffel in der privaten Unfallversicherung; Verbindlichkeit von telefonischen Auskünften des Versicherers auf anonyme Anfragen des Versicherers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel sind wirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 661
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 5 U 47/09
    Diese Bestimmung in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse die Allgemeinen Bedingungen bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1993 - IV ZR 135/92, NJW 1993, 2369 ).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12

    Private Unfallversicherung: Zuwarten des Versicherers mit der endgültigen

    Die Klausel kommt nur zum Tragen, wenn eine bereits anerkannte Invaliditätsleistung neu bemessen wurde, nicht aber, wenn, wie hier, bloß ein Vorschuss gezahlt worden war (vgl. Senat, Urt. v. 21.10.2009 - 5 U 47/09 - VersR 2010, 661).

    Dann ist die gesundheitliche Situation in das Stadium einer hinreichend verlässlich zu erwartenden Fortdauer übergetreten, dessen verbleibender Rest-Unsicherheit gegebenenfalls im Verfahren der Neubemessung Rechnung getragen werden muss (siehe auch die Überlegungen in BGH, Urt. v. 4.5.1995 - IV ZR 192/93 - VersR 1994, 971: fehle es an einer "Neu"-Feststellung innerhalb der Dreijahresfrist, so könne es "grundsätzlich nur noch darum gehen, welchen Grad die unfallbedingte Invalidität innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfalltag erreicht" habe; der vom Senat mit Urt. v. 21.10.2009 - 5 U 47/09, VersR 2010, 661, entschiedene Fall war anders gelagert; dort war eine hinreichend sichere Prognosegrundlage noch nicht gegeben).

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