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   OLG Saarbrücken, 15.07.2009 - 5 U 472/08 - 72   

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https://dejure.org/2009,26867
OLG Saarbrücken, 15.07.2009 - 5 U 472/08 - 72 (https://dejure.org/2009,26867)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.07.2009 - 5 U 472/08 - 72 (https://dejure.org/2009,26867)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 5 U 472/08 - 72 (https://dejure.org/2009,26867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der von den Erben zu tragenden Beerdigungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1968
    Umfang der von den Erben zu tragenden Beerdigungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1341
  • FamRZ 2010, 1192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 796/01

    Bestattung als Geschäftsführung ohne Auftrag bei Unkenntnis der tatsächlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2009 - 5 U 472/08
    Auch die Begrenzung von Grabsteinkosten auf 3.000 Euro durch das Landgericht entspricht der Lebensstellung des Erblassers und genügt für eine würdige Bestattung, zumal wegen der Freiheit des Totenfürsorgeberechtigten, die Ausgaben nach seiner Sicht zu gewichten, auf die Gesamtkosten abzustellen ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228).

    Obwohl § 1968 BGB nicht als Anspruchsgrundlage formuliert ist, gewährt sie anerkanntermaßen demjenigen, der die Beerdigungskosten zunächst als Totenfürsorgeberechtigter getragen hat, einen Ersatzanspruch gegen den Erben (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1161 ; Edenhofer in Palandt, BGB , 68. Aufl., 2009, § 1968 Rdn. 1).

    Die Kläger sind als Erben jedoch nur verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Kosten zu tragen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1161 ; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 155 ).

    Der Erbe muss also über das unbedingt Notwendige hinaus die Kosten für alles das auf sich nehmen, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebrauchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehört (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1994 - 18 U 10/94

    Ursprung der Bestattungsberechtigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2009 - 5 U 472/08
    Obwohl § 1968 BGB nicht als Anspruchsgrundlage formuliert ist, gewährt sie anerkanntermaßen demjenigen, der die Beerdigungskosten zunächst als Totenfürsorgeberechtigter getragen hat, einen Ersatzanspruch gegen den Erben (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1161 ; Edenhofer in Palandt, BGB , 68. Aufl., 2009, § 1968 Rdn. 1).

    Die Kläger sind als Erben jedoch nur verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Kosten zu tragen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1161 ; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 155 ).

  • BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71

    Umfang der Beerdigungskosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2009 - 5 U 472/08
    Dazu aber können die (Mehr-)Kosten für ein Doppelgrab, mithin die Kosten, die nicht für die Grabstätte des Erblassers, sondern für die seines noch lebenden Ehegatten aufgewendet werden, nicht gerechnet werden (BGH, Urteil vom 20.09.1973 - III ZR 148/71, BGHZ 61, 238 ).
  • OLG Celle, 31.01.1996 - 3 U 24/95

    Zahlungspflicht hinsichtlich einer Dreier-Grabstätte, Trauerkleidung sowie eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2009 - 5 U 472/08
    Die Kosten eines Familiengrabsteines sind vielmehr nur teilweise zu ersetzen (OLG Celle, r+s 1997, 160; aA. OLG München, NJW 1968, 252 ohne Begründung).
  • OLG Hamm, 06.07.1993 - 27 U 63/93

    Umfang eines Anspruchs auf Ersatz der Kosten für die Beerdigung des verunglückten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2009 - 5 U 472/08
    Die Kläger sind als Erben jedoch nur verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Kosten zu tragen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1161 ; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 155 ).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 198/00

    Totenfürsorge - Rückbettung des ohne Zustimmung umgebetteten Verstorbenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2009 - 5 U 472/08
    Die Totenfürsorge, zu welcher unter anderem auch die Sorge für die Bestattung gehört, obliegt in erster Linie den nächsten Angehörigen, kann aber auch dem langjährigen Lebensgefährten zustehen (OLG Karlsruhe, NJW 2001, 2980 ).
  • OLG München, 03.11.1967 - 10 U 1847/67

    Erbe; Kosten einer standesgemäßen Beerdigung des Erblassers; Standesmäßigkeit;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2009 - 5 U 472/08
    Die Kosten eines Familiengrabsteines sind vielmehr nur teilweise zu ersetzen (OLG Celle, r+s 1997, 160; aA. OLG München, NJW 1968, 252 ohne Begründung).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2020 - 5 U 59/19

    Zur Fortwirkung eines "gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzichts", mit

    Darunter fallen über das unbedingt Notwendige hinaus die Kosten für alles das, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehört (Senat, Urteil vom 15. Juli 2009 - 5 U 472/08, FamRZ 2010, 1192; Weidlich, in: Palandt a.a.O. § 1968 Rn. 2).

    Abzugsfähig sind schließlich auch die weiteren Kosten für die Anfertigung eines Grabsteins gemäß Rechnung der Firma H. vom 21. März 2019 ( 2.490,- Euro , Bl. 136 GA), die unter Berücksichtigung aller Umstände noch nicht übersetzt erscheinen, sowie die mit Bescheid der Gemeinde Sch. vom 4. September 2018 berechnete "Pauschal für Unterhaltungsarbeiten" in Höhe von 1.872,- Euro (Bl. 274 GA) als Teil der durch die Bestattung veranlassten öffentlich-rechtlichen Gebühren (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juli 2009 - 5 U 472/08, FamRZ 2010, 1192).

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