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   OLG München, 10.12.2002 - 5 U 4733/02   

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https://dejure.org/2002,12337
OLG München, 10.12.2002 - 5 U 4733/02 (https://dejure.org/2002,12337)
OLG München, Entscheidung vom 10.12.2002 - 5 U 4733/02 (https://dejure.org/2002,12337)
OLG München, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 5 U 4733/02 (https://dejure.org/2002,12337)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 15 Abs. 3; BGB § 1004
    Duldung der Wiederanpflanzung von Bäumen durch den Mieter eines Wohnungseigentümers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 445
  • ZMR 2003, 708
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06

    Inanspruchnahme des Mieters als Störer

    Die gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts München (NZM 2003, 445) überzeuge nicht.

    Besteht der Beitrag des Besitzers - wie hier - nur darin, dass er sich kraft seiner Sachherrschaft der Beseitigung der Störung widersetzt, kann er deshalb - sofern er Störer ist - auf Duldung der Beseitigung in Anspruch genommen werden (vgl. Senat, BGHZ 41, 393, 398 f.; Staudinger/Gursky, BGB [2006], § 1004 Rdn. 118 u. 150; Westermann, Lehrbuch des Sachenrechts, 7. Aufl., S. 267; Larenz/Canaris, Schuldrecht BT II 2, 13. Aufl., S. 687; a.A. OLG München NZM 2003, 445).

  • AG Hannover, 28.04.2016 - 541 C 3858/15

    Darf Toby bleiben?

    Unabhängige Dritte wie die Mieter sind von diesen Normen nicht betroffen (OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 5 U 4733/02 -, Rn. 35, juris).
  • KG, 21.03.2006 - 4 U 97/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflicht des Mieters einer Eigentumswohnung zur

    Der hieraus folgende Beseitigungsanspruch ist darauf gerichtet, dass die Mieter die von einem anderen Wohnungseigentümer im Wege der Ersatzvornahme beabsichtigten Rückbaumaßnahmen zu dulden verpflichtet sind (entgegen OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 5 U 4733/02 - in NZN 2003, 445 f).

    Sie meinen, dass die Beklagten als Mieter nicht Störer im Sinne des § 1004 BGB seien und beziehen sich auf das entgegenstehende Urteil des OLG München vom 10. Dezember 2002 (NZM 2003, 445 f.).

    Nach Ansicht des OLG München setzt eine Beeinträchtigung, die wenigstens mittelbar auf den Willen des Besitzers einer Sache zurückgeht, in diesem Sinne voraus, dass der Besitzer die Beeinträchtigung durch eigene Handlung adäquat mitverursacht hat oder ihre Beseitigung entgegen einer Handlungspflicht insbesondere aus Rechtsvorschriften oder nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis unterlässt (OLG München in NZM 2003, 445 f., vgl. auch Palandt, BGB, 65, Aufl., § 1004 Rdnr. 19 m.w.N.).

    Neben der Abweichung vom Urteil des OLG München vom 10. Dezember 2002 zum Aktenzeichen 5 U 4733/02 hat die Rechtssache auch grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich der Frage, ob den Interessen des Miteigentümers an der Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes am Gemeinschaftseigentum der Vorrang gegenüber den Interessen von Mietern an der Aufrechterhaltung des von diesen nicht geschaffenen rechtswidrigen Zustandes Vorrang einzuräumen ist.

  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Urteile des Landgerichts München I vom 23. Juli 2002 Az. 12 O 4689/02 und des Oberlandesgerichts München vom 10. Dezember 2002 Az. 5 U 4733/02, durch die eine Klage des Beschwerdeführers auf Duldung der Wiederanpflanzung mehrerer Bäume abgewiesen wurde, sowie gegen den Beschluss vom 25. September 2003 Az. V ZR 27/03, mit dem der Bundesgerichtshof die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verworfen hat.
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