Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9271
OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2022,9271)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2022 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2022,9271)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2022 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2022,9271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,9271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Metall auf Metall III

    § 24 Abs 1 UrhG, § 24 Abs 2 UrhG, § 85 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberrechtsschutz des Tonträgerherstellers: Entsprechende Anwendung der Regelung zur freien Werkbenutzung bei Übernahme einer Rhythmussequenz in einem neuen Musikstück; Vorliegen einer Melodie

  • rewis.io

    Metall auf Metall III: Urheberrechtsschutz des Tonträgerherstellers: Entsprechende Anwendung der Regelung zur freien Werkbenutzung bei Übernahme einer Rhythmussequenz in einem neuen Musikstück; Vorliegen einer Melodie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    UrhG § 24 Abs. 1 ; UrhG § 85
    Zulässigkeit des Einfügens einer kurzen Rhythmussequenz aus einem Musikstück in ein anderes Musikstück (sog. Sampling); Ansprüche der Gruppe Kraftwerk gegen einen international tätigen Musikproduzenten

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »Metall auf Metall« geht womöglich weiter

  • lto.de (Kurzinformation)

    OLG Hamburg lässt wieder Revision zu: "Metall auf Metall" kann weitergehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entsprechende Anwendung der Regelung zur freien Werkbenutzung bei Übernahme einer ...

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Sampling i.d.R. zulässiges Pastiche

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Streit um Sample - Metall auf Metall findet kein Ende

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Musiker von Kraftwerk zum dritten Mal vorm OLG Hamburg: Endet nun der Streit um "Metall auf Metall"?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1217
  • MMR 2022, 702
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16

    Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05
    Der Bundesgerichtshof hat - nach Durchführung eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union (BGH, GRUR 2017, 895 - M. a. M. III) und deren Beantwortung durch den EuGH (GRUR 2019, 929 - Pelham ua) - auf die Revision der Beklagten auch das erste Senatsurteil vom 07.06.2006 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen (GRUR 2020, 843 - M. a. M. IV).

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.2016 scheidet bei einer autonomen, nicht vom Unionsrecht geprägten Anwendung des § 85 Abs. 1 S. 1 Fall 1 UrhG im Streitfall die Annahme einer Verletzung des Vervielfältigungsrechts der Kläger als Tonträgerhersteller mit Blick auf die andernfalls drohende Verletzung des Grundrechts der Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG aus (vgl. BVerfG, GRUR 2016, 690 Rn. 88 ff. - M. a. M.; BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 16 - M. a. M. IV).

    Aufgrund der Aufhebung auch der im zweiten Berufungsurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen hat der Bundesgerichtshof dem Senat mit dem dritten Revisionsurteil aufgegeben, Feststellungen darüber zu treffen, ob die Voraussetzungen einer analogen Anwendung des § 24 UrhG vorliegen, insbesondere ob die Beklagten mit dem Musikstück "N. m." ein selbstständiges Werk iSv § 24 Abs. 1 UrhG geschaffen haben (vgl. BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 86 - M. a. M. IV).

    Der Bundesgerichtshof hat dem Senat ferner aufgegeben, Feststellungen darüber zu treffen, ob die Voraussetzungen einer analogen Anwendung des § 24 UrhG vorliegen, insbesondere ob es sich bei der entnommenen Passage um eine Melodie iSd § 24 Abs. 2 UrhG handelt (vgl. BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 86 - M. a. M. IV).

    Bei Melodie und Rhythmus handelt es sich um unterschiedliche Grundelemente der Musik, was unabhängig davon, dass es sich bei § 24 Abs. 2 UrhG a.F. um eine systematisch und unionsrechtlich höchst problematische Norm handelt, gegen eine Gleichstellung spricht (vgl. Ohly, Anm. zu BGH, GRUR 2020, 843, 851).

    Bei § 24 Abs. 2 UrhG a.F. handelt es sich um eine eng auszulegende Ausnahmebestimmung (BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 87).

    Jedenfalls können sich die Beklagten für sämtliche Nutzungshandlungen vor dem 22.12.2002 auch insoweit auf das Recht zur freien Benutzung aus § 24 Abs. 1 UrhG a.F.berufen (vgl. BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 91).

    Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof im Streitfall angenommen, dass nach diesen Maßstäben die Entnahme von zwei Takten einer Rhythmussequenz aus dem Tonträger der Kläger und ihre Übertragung auf den Tonträger der Beklagten eine Vervielfältigung iSd Art. 2 Buchst. c der RL 2001/29/EG und damit auch des § 85 Abs. S. 1 Fall 1 UrhG darstellt (vgl. BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 28).

    Nach diesem Verständnis sind die Interessen des Tonträgerherstellers jedenfalls hinreichend betroffen, wenn ein Audiofragment in beim Hören wiedererkennbarer Form übernommen wird (BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 29).

    Insbesondere aufgrund des zunächst noch ohne Sprechgesang vorangestellten Intros mit einer Schleife der übernommenen Sequenz besteht nicht nur eine Wahrnehmbarkeit, sondern der geneigte Hörer - also das Hörverständnis eines durchschnittlichen Musikhörers (BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 29) - erkennt auch das Original wieder, jedenfalls wenn er beide Stücke nacheinander hört.

    Auch das unmittelbare Eingreifen der Pastiche-Schranke aus Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der RL 2001/29/EG hat der Bundesgerichtshof für den Senat verbindlich (§ 563 ZPO) mangels gesetzlicher Regelung verworfen (BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 64 - M. a. M. IV).

    Auf andere Handlungsmodalitäten als das Herstellen oder Herstellenlassen rechtswidriger Vervielfältigungsstücke gestützte Ansprüche kommen daher nicht in Betracht (BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 82).

    Eine Stütze des Annexanspruchs auf § 96 UrhG für nach dem 22.12.2002 vorgenommene Handlungsmodalitäten des Anbietens und Inverkehrbringens der im Verbotstenor des Landgerichts näher bezeichneten Tonträger, hat der BGH ebenfalls verneint (BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 78).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs an, dass, soweit die Ansprüche auf das Leistungsschutzrecht als ausübende Künstler gestützt sind, sie aus denselben Gründen wie die auf das Leistungsschutzrecht als Tonträgerhersteller gestützten Ansprüche unbegründet sind (vgl. BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 89 und 90 - M. a. M. IV).

  • OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 80/20

    Ottifanten in the city - Urheberrecht: "Ottifanten in the City" als Parodie des

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05
    Der EuGH hat jedoch, wie ausgeführt, zum parallelen Begriff der "Parodie" aus Art. 5 Abs. 3 Buchst. k RL 2001/29 angenommen, dass dieser Begriff nicht von weiteren Voraussetzungen abhängt, dass etwa die Parodie einen eigenen ursprünglichen Charakter hat, der nicht nur darin besteht, gegenüber dem parodierten ursprünglichen Werk wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, oder dass sie vernünftigerweise einer anderen Person als dem Urheber des ursprünglichen Werkes zugeschrieben werden kann, oder dass sie das ursprüngliche Werk selbst betrifft oder dass sie das parodierte Werk angibt (vgl. EuGH, GRUR 2014, 972 Rn. 33 - Deckmyn/Vrijheidsfonds; Senat, Urteil vom 10.06.2021 - 5 U 80/20, GRUR-RR 2022, 116 Rn. 60 - Ottifanten in the city).

    Diese drei Bedingungen für die Anwendbarkeit der Ausnahmen werden Dreistufentest genannt (Senat, Urteil vom 10.06.2021 - 5 U 80/20, GRUR-RR 2022, 116 Rn. 70 - Ottifanten in the city, mwN).

    Er kann dabei quantitativ oder qualitativ begrenzt sein; eine starre Schwelle existiert nicht (Senat, GRUR-RR 2022, 116 Rn. 71 und 73 - Ottifanten in the city, mwN).

    Insoweit begründet der Umstand, die Beklagten könnten letztlich nur am kommerziellen Erfolg interessiert seien, keine Rechtswidrigkeit ihres Handelns (vgl. Senat, GRUR-RR 2022, 116 Rn. 83 - Ottifanten in the city).

    Es ist anerkannt, dass die Intensität einer Urheberrechtsverletzung von der Aktualität - also dem zeitlichen Abstand zum Ersterscheinen des Ursprungswerks - und von der Popularität des verletzten Werkes und dem Umfang der vom Rechtsinhaber bereits vorgenommenen Auswertung abhängig sein kann (Senat, GRUR-RR 2022, 116 Rn. 87 - Ottifanten in the city, mwN).

    (5) Zwar kann eine Unzumutbarkeit einer Heranziehung eigener Werke im Wege des Pastiches aus dem Gesichtspunkt der Herstellung einer für den Künstler des Originals (oder seine Rechtsnachfolger) abträglichen Verbindung mit dem Urheber des Pastiches führen (vgl. Senat, GRUR-RR 2022, 116 Rn. 89 - Ottifanten in the city).

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat beide vorangegangenen Revisionsurteile des Bundesgerichtshofs und das zweite Berufungsurteil des Senats aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen (BVerfGE 142, 74 = GRUR 2016, 690 - M. a. M.).

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.2016 scheidet bei einer autonomen, nicht vom Unionsrecht geprägten Anwendung des § 85 Abs. 1 S. 1 Fall 1 UrhG im Streitfall die Annahme einer Verletzung des Vervielfältigungsrechts der Kläger als Tonträgerhersteller mit Blick auf die andernfalls drohende Verletzung des Grundrechts der Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG aus (vgl. BVerfG, GRUR 2016, 690 Rn. 88 ff. - M. a. M.; BGH, GRUR 2020, 843 Rn. 16 - M. a. M. IV).

    Geboten ist vielmehr, dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 GG der Bearbeiter bei der erneuten Entscheidung durch eine einschränkende Auslegung von § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG, durch eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG oder mittels des Rückgriffs auf das Zitatrecht nach § 51 UrhG Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG GRUR 2016, 690 Rn. 110).

    Insoweit ist auch in Bezug auf etwaige Urheberrechte des Klägers zu 1. den Fachgerichten vorgegeben, dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 GG der Bearbeiter bei der erneuten Entscheidung nicht nur durch eine einschränkende Auslegung von § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG, sondern auch der weiteren im Streitfall von Anfang an klägerseitig geltend gemachten Rechte, durch eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG oder mittels des Rückgriffs auf das Zitatrecht nach § 51 UrhG Rechnung zu tragen und die Nutzung von Samples bei einer kunstspezifischen Betrachtungsweise auch unabhängig von der Nachspielbarkeit grundsätzlich zu ermöglichen (vgl. BVerfG, GRUR 2016, 690 Rn. 91).

    Nach der Entscheidung des BVerfG hat die hier konkret in Rede stehende Entnahme dem Urheber des Originals nicht die Möglichkeit genommen, einen zufriedenstellenden Ertrag aus seinen Investitionen zu erzielen, weil das neu geschaffene Werk einen großen Abstand hält und keine Konkurrenzsituation mit dem ursprünglichen Tonträger begründet (GRUR 2016, 690 Rn. 102-107):.

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen, grundsätzlich nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, sondern allein am Unionsrecht und damit auch an den durch das Unionsrecht gewährleisteten Grundrechten zu messen, soweit die Richtlinie den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum überlässt, sondern zwingende Vorgaben macht (BVerfG, GRUR 2016, 690 Rn. 115 - M. a. M.).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-476/17

    Pelham u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05
    Der Bundesgerichtshof hat - nach Durchführung eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union (BGH, GRUR 2017, 895 - M. a. M. III) und deren Beantwortung durch den EuGH (GRUR 2019, 929 - Pelham ua) - auf die Revision der Beklagten auch das erste Senatsurteil vom 07.06.2006 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen (GRUR 2020, 843 - M. a. M. IV).

    Dieses Verhalten hat er als eine künstlerische Ausdrucksform anerkannt, die unter die durch Art. 13 EU-GrCh geschützte Freiheit der Kunst fällt (vgl. EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 35 - Pelham/Hütter [M. a. M. III]).

    Art. 2 Buchst. c der RL 2001/29/EG stellt eine Maßnahme zur vollständigen Harmonisierung des materiellen Gehalts des in ihm geregelten Rechts dar (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 85 - Pelham/Hütter), die den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum überlässt, sondern zwingende Vorgaben macht.

    Eine solche Nutzung stellt keine "Vervielfältigung" iSv Art. 2 Buchst. c der RL 2001/29 dar (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 31).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH folgt aus einer Abwägung der Freiheit der Kunst (Art. 13 EU-GRCh) und der Gewährleistung des geistigen Eigentums (Art. 17 II EU-GRCh), dass es an einer hinreichenden Beeinträchtigung der Interessen des Tonträgerherstellers fehlt, wenn die Übernahme des Audiofragments in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbaren Form erfolgt (vgl. EuGH GRUR 2019, 929 Rn. 37 f. - Pelham ua).

    Denn gleichzeitig hat der Gerichtshof der Europäischen Union eine Anwendung von § 24 UrhG a.F. - gerade auch als immanente Beschränkung des Schutzbereichs - verworfen (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2018 - C-476/17

    Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass Sampling

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05
    Zwar hat der Generalanwalt beim EuGH (Szpunar) den Begriff des Pastiches als eine Nachahmung des Stils eines Werks oder eines Urhebers bezeichnet, ohne dass notwendigerweise Bestandteile dieses Werks übernommen werden (vgl. Schlussantrag vom 12.12.2018 - C-476/17, BeckRS 2018, 33735 Fussnote 30).

    Einen Ausfluss der Kunst- und Meinungsfreiheit stellt eine erkennbare Übernahme von Bestandteilen fremder Werke daher nur dann dar, wenn ebenso wie bei der Ausnahme des Zitats eine Interaktion mit dem benutzten Werk oder zumindest mit dessen Urheber stattfindet (vgl. GenA [Szpunar], BeckRS 2018, 33735 Rn. 70).

    Denn die Ausnahmen für Zitate oder Karikaturen, Parodien oder Pastiches, ermöglichen den Dialog und die künstlerische Auseinandersetzung durch Bezugnahmen auf bereits bestehende Werke (GenA [Szpunar], BeckRS 2018, 33735 Rn. 95).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Generalanwalt in der Sache "M. a. M." eine Interaktion mit dem benutzten Werk oder zumindest mit dessen Urheber in einem Fall des Sampling wie dem im Ausgangsrechtsstreit als nicht gegeben angesehen hat (vgl. GenA [Szpunar], BeckRS 2018, 33735 Rn. 70).

  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15

    auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos:

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05
    Daher setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Gerichtshofs der Europäischen Union das Eingreifen der Schranke von Parodien, Karikaturen und Pastiches wegen der insoweit maßgeblichen unionsrechtskonformen Auslegung nicht (mehr) voraus, dass durch die Benutzung des fremden Werkes eine persönliche geistige Schöpfung iSv § 2 Abs. 2 UrhG entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2016 - I ZR 9/15 GRUR 2016, 1157 Rn. 28 - auf fett getrimmt).

    Vielmehr ist im Wesentlichen objektiv danach zu beurteilen, ob im Einzelfall eine Nutzung einer Schutzschranke vorliegt, ob diese Art der künstlerischen Auseinandersetzung für denjenigen erkennbar ist, dem das ursprüngliche Werk bekannt ist und der das für die Wahrnehmung einer Karikatur, Parodie oder Pastiche erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt (vgl. BGH, GRUR 2016, 1157 Rn. 33 - auf fett getrimmt, zur Parodie).

    Wenn sich das Sampling unmittelbar mit dem Original-Werk selbst auseinandersetzt, ist das vom Urheber im Interesse der Meinungsfreiheit eher hinzunehmen als wenn das Original-Werk lediglich als Mittel der Auseinandersetzung mit dem ihm als Subtext zu entnehmenden Thema benutzt wird (vgl. BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 38 - auf fett getrimmt).

    Vielmehr geht es um eine objektive Beurteilung, ob die Art der künstlerischen Auseinandersetzung für denjenigen erkennbar ist, dem das Original-Werk bekannt ist und der das für die Wahrnehmung einer Karikatur, Parodie oder Pastiche erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt (vgl. BGH, GRUR 2016, 1157 Rn. 33 - auf fett getrimmt, zur Parodie).

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05
    Der Bundesgerichtshof hat - nach Durchführung eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union (BGH, GRUR 2017, 895 - M. a. M. III) und deren Beantwortung durch den EuGH (GRUR 2019, 929 - Pelham ua) - auf die Revision der Beklagten auch das erste Senatsurteil vom 07.06.2006 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen (GRUR 2020, 843 - M. a. M. IV).

    Erstens stehe sie im musikalischen Mittelpunkt von "M. a. M." (so auch BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - I ZR 115/16 Rn. 37).

    Bei der Beurteilung der Benutzung eines Tonträgers ist in entsprechender Weise zu prüfen, ob das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es seinem Wesen nach als selbstständig anzusehen ist (BGH, GRUR 2017, 895 Rn. 25 - M. a. M. III).

    Teile eines Musikwerkes können zwar auch, aber nur dann Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie für sich genommen den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügen (BGH, GRUR 2017, 895 Rn. 19 - M. a. M. III, unter Verweis auf EuGH, GRUR 2009, 1041 Rn. 39 - Infopaq/DDF I, zum Schutz von Teilen eines Werkes nach Art. 2 Buchst. a RL 2001/29/EG), also insbesondere die notwendige Gestaltungshöhe erreichen (Fromm/Nordemann/Axel Nordemann, 12. Aufl., UrhG § 2 Rn. 51).

  • EuGH, 03.09.2014 - C-201/13

    Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05
    Um zu prüfen, ob in einem konkreten Fall bei der Anwendung der Ausnahme des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k RL 2001/29 dieser angemessene Ausgleich gewahrt wird, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 03.09.2014 - C-201/13, GRUR 2014, 972 Rn. 27 f. - Deckmyn/Vrijheidsfonds, zur Parodie).

    Der EuGH hat zum Begriff der "Parodie" angenommen, dass weder aus dem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch noch aus dem Wortlaut von Art. 5 Abs. 3 Buchst. k RL 2001/29 hervorgeht, dass dieser Begriff von weiteren Voraussetzungen abhängt, dass nämlich die Parodie einen eigenen ursprünglichen Charakter hat, der nicht nur darin besteht, gegenüber dem parodierten ursprünglichen Werk wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, dass sie vernünftigerweise einer anderen Person als dem Urheber des ursprünglichen Werkes zugeschrieben werden kann, dass sie das ursprüngliche Werk selbst betrifft oder dass sie das parodierte Werk angibt (EuGH, GRUR 2014, 972 Rn. 21 - Deckmyn/Vrijheidsfonds).

    Der EuGH hat jedoch, wie ausgeführt, zum parallelen Begriff der "Parodie" aus Art. 5 Abs. 3 Buchst. k RL 2001/29 angenommen, dass dieser Begriff nicht von weiteren Voraussetzungen abhängt, dass etwa die Parodie einen eigenen ursprünglichen Charakter hat, der nicht nur darin besteht, gegenüber dem parodierten ursprünglichen Werk wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, oder dass sie vernünftigerweise einer anderen Person als dem Urheber des ursprünglichen Werkes zugeschrieben werden kann, oder dass sie das ursprüngliche Werk selbst betrifft oder dass sie das parodierte Werk angibt (vgl. EuGH, GRUR 2014, 972 Rn. 33 - Deckmyn/Vrijheidsfonds; Senat, Urteil vom 10.06.2021 - 5 U 80/20, GRUR-RR 2022, 116 Rn. 60 - Ottifanten in the city).

  • LG Berlin, 02.11.2021 - 15 O 551/19

    Pastiche: Übernahme einer ganzen Computergrafik in ein Gemälde zulässig

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05
    Im Ausgangspunkt geht es im Kern um einen kommunikativen Akt der stilistischen Nachahmung, wobei auch die Übernahme fremder Werke oder Werkteile erlaubt ist, der eine bewertende Referenz auf ein Original voraussetzt (LG Berlin, Urteil vom 02.11.2021 - 15 O 551/19, GRUR-RS 2021, 48603 Rn. 35).

    Dazu reicht es aus, dem Werk andere Elemente hinzuzufügen oder das Werk in eine neue Gestaltung zu integrieren, vgl. § 62 Abs. 4a UrhG (LG Berlin, Urteil vom 02.11.2021 - 15 O 551/19, GRUR-RS 2021, 48603 Rn. 35).

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05
    Dabei ist auch im Hinblick auf Musikwerke zu berücksichtigen, dass für einen urheberrechtlichen Schutz eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe zu fordern ist (BGH, GRUR 2015, 1189 Rn. 44 - Goldrapper).

    Es wird für eine tatrichterliche Würdigung vielmehr im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich sein (BGH, GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper).

  • OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05

    Urheberrechtsschutz für Musik-Samples? Entscheidung über Sabrina-Setlur-Titel Nur

  • OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05

    Urheberrechtsverletzung: Verletzung der Tonträgerherstellerrechte bei Unterlegung

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 143/86

    "Fantasy"; Urheberrechtsverletzung durch Entnahme einer Melodie

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 775/86

    Verevielfältigungs- und Verbreitungsrecht von Tonträgern und Eigentumsgarantie

  • OLG München, 20.05.1999 - 29 U 3512/96

    Green Grass Grows / Melodieentnahme

  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

  • BGH, 27.10.2021 - XII ZR 84/20

    Herausgabeanspruch der neuen Grundstückseigentümerin einer verpachteten

  • LG Hamburg, 26.02.2015 - 310 O 315/11

    Gitarrenriff - Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung aufgrund der Übernahme von

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst

  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

  • LG Hamburg, 08.10.2004 - 308 O 90/99

    Unterlassung bzgl. der Vervielfältigung und Verbreitung von Tonaufnahmen;

  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

  • BGH, 14.09.2023 - I ZR 74/22

    Metall auf Metall V - BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum

    Das Berufungsgericht hat das Urteil des Landgerichts nunmehr dahingehend abgeändert, dass die Beklagten unter Abweisung der weitergehenden Klage zur Auskunft über die Anzahl der zwischen dem 22. Dezember 2002 und dem 7. Juni 2021 hergestellten und/oder ausgelieferten Tonträger mit Schallaufnahmen des Titels "Nur mir", wie sie sich auf zwei näher bezeichneten Tonträgern befinden, sowie zur Herausgabe von Vervielfältigungsstücken dieser Tonträger zum Zwecke der Vernichtung verurteilt werden und insoweit ihre Verpflichtung zum Schadensersatz festgestellt wird (OLG Hamburg, GRUR 2022, 1217).
  • LG München I, 20.06.2022 - 42 S 231/21

    Berufsfotograf klagt gegen die Verwendung seines Bildes auf Facebook Account

    In Abgrenzung zum unzulässigen Plagiat müssen Parodien, Karikaturen und Pastiches wahrnehmbare Unterschiede zum Originalwerk aufweisen (BT-Drs. 19/27426, 90; LG Berlin, 02.11.2021, 15 O 551/19; OLG Hamburg, 28.04.2022, 5 U 48/05).

    Dadurch sind keine wahrnehmbaren Unterschiede zwischen der Verwendung der Beklagten als möglicher Parodie und dem parodierten Werk zu erkennen und es fehlt somit an dieser notwendigen Voraussetzung für das Vorliegen der Schrankenbestimmung (vgl. hierzu OLG Köln, 20.04.2018, 6 U 116/17 - TV Pannenshow; LG Berlin, 02.11.2021, 15 O 551/19; OLG Hamburg, 28.04.2022, 5 U 48/05).

  • OLG Hamburg, 30.03.2023 - 5 U 77/21

    Heizstrahler - Urheberrechtsverletzung in Bezug auf einen Heizstrahler -

    Nach dem Zeitpunkt der von der Antragstellerin beanstandeten Verbreitungshandlung im Jahre 2020 ist das im Streitfall maßgebliche Recht - das Urheberrecht - Änderungen unterworfen worden, so dass zwischen der Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten der Schrankenregelung des § 23 Abs. 1 UrhG n.F. am 07.06.2021 zu unterscheiden ist (dazu nachfolgend unter 4. e); vgl. auch Senat, Urteil vom 28.04.2022 - 5 U 48/05, GRUR-RS 2022, 9866 Rn. 48 - Metall auf Metall III).
  • OLG Hamburg, 30.03.2023 - 5 U 84/21

    Urherrechtliche Ansprüche wegen des Vertriebs eines Terrassen-Heizstrahlers

    Nach dem Zeitpunkt der von der Klägerin beanstandeten Verbreitungshandlung im Jahre 2020 ist das im Streitfall maßgebliche Recht - das Urheberrecht - Änderungen unterworfen worden, so dass zwischen der Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten der Schrankenregelung des § 23 Abs. 1 UrhG n.F. am 07.06.2021 zu unterscheiden ist (dazu nachfolgend unter 2. e); vgl. auch Senat, Urteil vom 28.04.2022 - 5 U 48/05, GRUR-RS 2022, 9866 Rn. 48 - Metall auf Metall III).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,389
OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2011,389)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.08.2011 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2011,389)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2011,389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 85 Abs. 1, 24 Abs. 1 UrhG
    Metall auf Metall 2

  • Justiz Hamburg

    Metall auf Metall 2, Metall auf Metall II

    § 24 UrhG, § 85 Abs 1 S 1 UrhG
    Urheberrechtsverletzung: Aufnahme von fremden Tonträgern im Wege des Sampling

  • JurPC

    "Metall auf Metall 2"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benutzung von Aufnahmen von fremden Tonträgern ohne Einwilligung des Tonträgerherstellers im Wege des Sampling durch einen Musikproduzenten; Fähigkeiten und technische Möglichkeiten eines Musikproduzenten zum Zeitpunkt der beabsichtigten Nutzung der fremden Tonaufnahme ...

  • kanzlei.biz

    "Nur Mir' beklaut "Metall auf Metall'

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 24 Abs. 1 UrhG
    Der von Moses Pelham/Haas komponierte Titel "Nur mir” (Sabrina Setlur) verstößt gegen Urheberrechte der Musikgruppe Kraftwerk

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Urheberrechtsschutz für Musik-Samples? Entscheidung über Sabrina-Setlur-Titel Nur mir

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Urheberrechtsschutz für Musik-Samples? Sabrina-Setlur-Titel Nur mir

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Moses Pelham verletzt Urheberrechte von Kraftwerk

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Sabrina Setlur Titel "Nur Mir", da unerlaubt Samples aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" verwendet wurden

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Meins oder deins? "Nur mir" von Sabrina Setlur verletzt das Urheberrecht

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Urheberrechtsschutz für Musik-Samples?

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Moses Pelham hätte Kraftwerk-Sample auch selbst einspielen können

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urheberrechtsschutz für Musik-Samples

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Pelham/Haas-Titel "Nur mir" verstößt gegen Urheberrechte der Musikgruppe "Kraftwerk" - Zum urheberrechtlichen Schutz von Musik-Samples

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum Urheberrechtsschutz bei sog. "Musik-Samples"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Hip-Hop-Song geht in die nächste Runde - In einem von Sabrina Setlur gesungenen Hit war eine Rhythmussequenz von "Kraftwerk" übernommen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Urheberrechtsschutz bei sog. "Musik-Samples"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung von "Kraftwerk" durch Sabrina Setlur-Song

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sabrina Setlur-Song "Nur mir" verletzt Urheberrechte der Musikgruppe Kraftwerk

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    "Metall auf Metall” gehört "Nur mir”?

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Kein Recht auf freie Benutzung eines Kraftwerk-Samples in Song von Sabrina Setlur

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)

    OLG Hamburg entscheidet über Sabrina-Setlur Titel Nur mir wegen unberechtiger Übernahme von Samples der Gruppe Krafwerk

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Urheberschutz von Musiksamples

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Musikrecht

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Urheberrecht für Musik-Samples: Verkauf von Sabrina-Setlur-Titel "Nur mir” verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Recht auf freie Nutzung eines Musik-Samples von "Kraftwerk" für Song von Sabrina Setlur - Produzent wäre in der Lage gewesen, gleichwertige Sequenz selbst herzustellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 396
  • MMR 2011, 755
  • K&R 2011, 658
  • ZUM 2011, 748
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05
    Zwingend ist jedoch auch das nicht, wenn der erforderliche innere Abstand auf andere Weise hergestellt wird und groß genug ist ( BGH GRUR 94, 191, 199 " Asterix-Persiflagen ).

    Maßgeblich ist die Sichtweise eines Betrachters, der die Vorlage kennt, aber auch das für das neue Werk erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt ( BGH GRUR 94, 191/194 - Asterix-Persiflagen; BGH GRUR 94, 206, 208 f. " Alcolix ).

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05
    Nach der Entscheidung "TV Total" des BGH, bei der es um die Frage der freien Benutzung eines Filmträgers in einem Fernsehbeitrag geht, ist der neue Beitrag insoweit Gegenstand des Vergleichs, als er mit den übernommenen Elementen des alten Beitrags in einem inneren Zusammenhang steht ( GRUR 08, 693 Rn.31 ).
  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 121/96

    Knopflochnähmaschinen; Ausübungspflicht bei ausschließlicher Übertragung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05
    Es bedarf auch keines weiteren Sachverständigengutachtens, weil ein Widerspruch zwischen dem zunächst eingeholten Gutachten des Sachverständigen M. und den Privatgutachten H. und L. bestünde ( BGH NJW-RR 2000, 44,46 ).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05
    Auch wenn es sich bei den Parteigutachten H. und L. nicht um Beweismittel im Sinne der §§ 355 ff.ZPO, sondern um qualifizierten Parteivortrag handelt, kann der Tatrichter aufgrund eines solchermaßen substantiierten Parteivortrags ohne Rechtsfehler zu einer zuverlässigen Beantwortung der Beweisfrage gelangen ( BGH NJW 93, 2382,2383 ).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91

    Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05
    Maßgeblich ist die Sichtweise eines Betrachters, der die Vorlage kennt, aber auch das für das neue Werk erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt ( BGH GRUR 94, 191/194 - Asterix-Persiflagen; BGH GRUR 94, 206, 208 f. " Alcolix ).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05
    Dabei ist " ähnlich wie bei der Frage der Schöpfungshöhe eines Musikstücks - auf die Auffassung eines mit musikalischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Hörers abzustellen ( BGH GRUR 81, 267, 268 " Dirlada ).
  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 143/86

    "Fantasy"; Urheberrechtsverletzung durch Entnahme einer Melodie

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs versteht man unter einer Melodie eine in sich geschlossene und geordnete Tonfolge ( GRUR 88, 810, 811 " Fantasy).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08

    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05
    Ein Musikproduzent darf Aufnahmen von fremden Tonträgern ohne Einwilligung des Tonträgerherstellers nicht im Wege des Sampling benutzen, wenn er die entnommene Aufnahme selbst herstellen kann ( BGH, Urteil v. 20.11.2008, Aktz.I ZR 112/08 "Metall auf Metall" ).
  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    b) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 -,.

    d) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 -,.

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - und vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 -, die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - und vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 - sowie das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Oktober 2004 - 308 O 90/99 - verletzen die Beschwerdeführer zu 1) bis 3) in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1, 1. Alternative des Grundgesetzes.

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - und vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 - sowie das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - werden aufgehoben.

    Das Oberlandesgericht wies die Berufung der Beschwerdeführer zu 1) bis 3) im Wesentlichen zurück (Hanseatisches OLG, Urteil vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 -, GRUR-RR 2007, S. 3).

    Nach Fortsetzung des Berufungsverfahrens wies das Oberlandesgericht die Berufung der Beschwerdeführer zu 1) bis 3) erneut zurück, da diese sich nicht auf § 24 Abs. 1 UrhG berufen könnten (Hanseatisches OLG, Urteil vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 -, ZUM 2011, S. 748).

    Schließlich kann ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil auch nicht damit begründet werden, dass der Verwender des Sample durch die Übernahme das eigene Nachspielen und damit eigene Aufwendungen vermeide (vgl. in diesem Sinne das angegriffene Urteil des Hanseatischen OLG vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 -, GRUR-RR 2007, S. 3 [4]).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16

    Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren hat das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten erneut zurückgewiesen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 396).

    Die Frage, ob sich die Beklagten im Rahmen der Anwendung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 UrhG wegen Vervielfältigungshandlungen vor dem 22. Dezember 2002 (dazu B I 1) mit Erfolg auf das Recht zu freien Benutzung in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG berufen können, setzt nochmalige Feststellungen des Berufungsgerichts dazu voraus, ob die Beklagten mit dem Musikstück "Nur mir" ein selbständiges Werk im Sinne von § 24 Abs. 1 UrhG geschaffen haben (vgl. hierzu bereits OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 396 f. [juris Rn. 12 bis 20]).

    Dies dürfte zu verneinen sein (so bereits OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 396, 397 f. [juris Rn. 21 bis 25]).

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren hat das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten erneut zurückgewiesen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 396).

    f) Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts haben die Beklagten mit dem Musikstück "Nur mir" ein selbständiges Werk im Sinne von § 24 Abs. 1 UrhG geschaffen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 396 Rn. 12 bis 20).

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11

    Metall auf Metall II

    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren hat das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten erneut zurückgewiesen (GRUR-RR 2011, 396).
  • OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05

    Metall auf Metall III - Urheberrechtsschutz des Tonträgerherstellers:

    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren hat der Senat die Berufung der Beklagten erneut - mit gleichlautender Maßgabe - zurückgewiesen (GRUR-RR 2011, 396).

    Während des ganzen Stücks "N. m." ist die übernommene Sequenz - insbesondere die metallenen Schläge - noch deutlich wahrnehmbar, wie der Senat bereits in seinem ersten Urteil ausgeführt hat (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 396).

  • BGH, 14.09.2023 - I ZR 74/22

    Metall auf Metall V - BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum

    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren hat das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten erneut zurückgewiesen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 396).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4068
OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2006,4068)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.06.2006 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2006,4068)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2006,4068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Sampling eines Ausschnittes eines Musikstückes (hier: "Kraftwerk" - "Metall auf Metall"); Vertrauen auf die Rechtsprechung zur Verwendung von Soundpartikeln; Fahrlässigkeit bei erkennbarem Bewegen in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen; Verletzung der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Metall auf Metall

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 85, 97, 98, 112 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 85; ; UrhG § 97

  • rechtsportal.de

    UrhG § 85 § 97
    "Metall auf Metall": Verletzung von Tonträgerherstellerrechten durch Sampling

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 3
  • GRUR-RR 2009, 200 (Ls.)
  • ZUM 2006, 758
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 194/97

    Kabelweitersendung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05
    Fahrlässig handelt bereits, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (z.B. BGH GRUR 2000, 699, 702 "Kabelerweiterung"; GRUR 99, 984 "Laras Tochter"; GRUR 99, 923,928 "Tele-Info-CD").
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05
    Fahrlässig handelt bereits, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (z.B. BGH GRUR 2000, 699, 702 "Kabelerweiterung"; GRUR 99, 984 "Laras Tochter"; GRUR 99, 923,928 "Tele-Info-CD").
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05
    Fahrlässig handelt bereits, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (z.B. BGH GRUR 2000, 699, 702 "Kabelerweiterung"; GRUR 99, 984 "Laras Tochter"; GRUR 99, 923,928 "Tele-Info-CD").
  • OLG Hamburg, 16.05.1991 - 3 U 237/90

    Konzertmitschnitt / Basel

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05
    Nur wenn im Wege des Sampling kleinste Tonpartikel einer fremden Tonaufnahme verwendet werden, hat das HansOLG in zwei Entscheidungen aus dem Jahre 1991 eine Verletzung der Tonträgerherstellerrechte verneint (HansOLG GRURInt 92, 390 und NJW-RR 92, 746).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05
    Allerdings war nach ständiger Rechtsprechung des 1. Zivilsenats des BGH, der der Senat folgt, ein Anfangszeitpunkt festzulegen (seit BGH GRUR 88, 307, 308 "Gaby").
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05
    bb) Es ist anerkannt, dass der Vernichtungsanspruch jedenfalls in der Form geltend gemacht werden kann, dass die Herausgabe zum Zwecke der Vernichtung an einen Gerichtsvollzieher beantragt wird (BGH GRUR 03, 228, 230 "P-Vermerk").
  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Das Oberlandesgericht wies die Berufung der Beschwerdeführer zu 1) bis 3) im Wesentlichen zurück (Hanseatisches OLG, Urteil vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 -, GRUR-RR 2007, S. 3).

    Schließlich kann ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil auch nicht damit begründet werden, dass der Verwender des Sample durch die Übernahme das eigene Nachspielen und damit eigene Aufwendungen vermeide (vgl. in diesem Sinne das angegriffene Urteil des Hanseatischen OLG vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 -, GRUR-RR 2007, S. 3 [4]).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16

    Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 3).
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

    Das Berufungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 3 = ZUM 2006, 758).
  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 3).
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11

    Metall auf Metall II

    Das Berufungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 3).
  • OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05

    Metall auf Metall III - Urheberrechtsschutz des Tonträgerherstellers:

    Der Senat hat die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten mit Urteil vom 07.06.2006 zunächst weitestgehend zurückgewiesen (GRUR-RR 2007, 3).

    Schließlich kann ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil auch nicht damit begründet werden, dass der Verwender des Sample durch die Übernahme das eigene Nachspielen und damit eigene Aufwendungen vermeide (vgl. in diesem Sinne das angegriffene Urteil des OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 3 [4]).

  • BGH, 14.09.2023 - I ZR 74/22

    Metall auf Metall V - BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6131
OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2005,6131)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.08.2005 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2005,6131)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. August 2005 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2005,6131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    MBKK 94 § 1 Abs. 2; ; MBKK 94 § 4 Abs. 6

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1; MBKK 94 § 4
    Keine Kostenerstattung einer ECT-Galvanotherapie bei Prostatakarzinom

  • rechtsportal.de

    MBKK 94 § 1 Abs. 2 § 4 Abs. 6
    Versicherungsrecht - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für alternativmedizinische Behandlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alternativmedizinisches Therapieexperiment? - Krankenversicherung muss ECT-Galvanotherapie für krebskranken Patienten nicht erstatten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Private Krankenversicherung - Muss der Versicherer die Kosten für eine alternative Krebsbehandlung erstatten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05
    Die als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nunmehr in § 4 Abs. 6 AVB verwendete Klausel ist hingegen wirksam (BGHZ 152, 262 ff; OLG Köln, VersR 2001, 851 ff.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05
    Soweit in der Rechtsprechung bislang meist auf § 1 Abs. 2 MB/KK 94 zurückgegriffen worden ist, beruhte dies darauf, dass der Bundesgerichtshof die früher verwendete sog. Wissenschaftlichkeitsklausel (§ 5 Abs. 1 Buchst. f MB/KK 76) für unwirksam erklärt hatte (BGHZ 123, 83 ff.).
  • OLG Köln, 26.03.2001 - 5 U 140/00

    Prüfung von Klauseln in Versicherungsbedingungen auf Wirksamkeit nach dem AGBG;

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05
    Die als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nunmehr in § 4 Abs. 6 AVB verwendete Klausel ist hingegen wirksam (BGHZ 152, 262 ff; OLG Köln, VersR 2001, 851 ff.).
  • OLG Köln, 07.10.2009 - 20 U 55/09

    Galvano-Therapie zur Behandlung von Prostatakrebs als Methode im Sinne der

    Das kann vor allem bei neu auftretenden oder unheilbaren Erkrankungen der Fall sein (BGHZ 152, 262; OLG Köln VersR 2001, 851; OLG Köln VersR 2006, 397).

    Stehen anerkannte schulmedizinische Methoden zur Verfügung, ist es nicht zu beanstanden, dass der Versicherer seine Leistungspflicht darauf begrenzt und es ablehnt, sich an den Kosten für Therapieexperimente zu beteiligen, solange deren Erfolg nicht hinreichend belegt ist (OLG Köln VersR 2006, 397).

  • OLG Köln, 24.07.2009 - 20 U 55/09

    Wirksamkeit der sog. "Schulmedizinklausel" in der privaten Krankenversicherung

    Voraussetzung dafür ist, dass sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden ist und Erfolge vorweisen kann ("Erfolg versprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden erzielt wurden, gleichstehen ("ebenso", vgl. BGHZ 152, 262; OLG Köln VersR 2001, 851; OLG Köln VersR 2006, 397).

    Vielmehr ist nach den Versicherungsbedingungen maßgebend, dass zur Heilbehandlung keine anerkannten Methoden zur Verfügung stehen (so auch OLG Köln VersR 2006, 397).

  • OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 71/12

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Behandlung

    Die Regelung in § 6 Abs. 6 der AVB-G ist - unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers - dahin zu verstehen, dass dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können ("Erfolg versprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (OLG Köln, 5. Zivilsenat, NJOZ 2006, 184).
  • OLG Köln, 26.02.2010 - 20 U 159/09

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für eine Orthokin-Therapie in der privaten

    Diese Regelung ist - unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers - dahin auszulegen, dass nach der (hier alleine in Betracht kommenden) 1. Alternative dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können ("erfolgversprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen ("ebenso"; vgl. BGH, aaO; OLG Köln, aaO und VersR 2006, 397).
  • LG Köln, 21.12.2016 - 23 O 139/16

    Keine Erstattungspflicht für Kosten einer Behandlung mittels irreversibler

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln ist diese Regelung unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin zu verstehen, dass dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können, die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (vgl. OLG Köln r + s 2010, 71; NJOZ 2006, 184).
  • LG Köln, 21.03.2012 - 23 O 250/10

    Kostenerstattung für eine sog. dendritische Zelltherapie

    Beurteilungsgrundlage bietet auch insofern die Schulmedizin (vgl. BGH MDR 93, 841, VersR 96, 1224; OLG Köln VersR 2006, 397).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 20 U 159/10

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Behandlung

    Die Regelung in § 6 Abs. 6 der AVB-G ist - unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers - dahin zu verstehen, dass dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können ("Erfolg versprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (OLG Köln, 5. Zivilsenat, NJOZ 2006, 184).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 1 A 2861/09

    Voraussetzungen für eine Beihilfefähigkeit von Therapie-Leistungen; Ermittlung

    vgl. zur ähnlichen Situation in der privaten Krankenversicherung OLG Köln, Beschluss vom 1. August 2005 - 5 U 48/05 -, VersR 2006, 397 = juris Rn. 2.
  • LG Landshut, 16.12.2021 - 82 O 3792/20

    Erkrankung, Streitwert, Versicherungsnehmer, Heilbehandlung, Verfahren,

    Ein in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährtes Verfahren setzt voraus, dass es über eine gewisse Dauer eingesetzt wurde und Erfolge vorweisen kann, die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (vgl. OLG Köln, Versicherungsrecht 10, 621; Versicherungsrecht 06, 397).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2010 - 9 U 108/09
    Die Beurteilung der Frage, ob eine unheilbare Erkrankung vorliegt (vgl. BGHZ 123, 83, 89; OLG Köln VersR 2006, 397) unterliegt angesichts des medizinischen Fortschritts ständiger Veränderung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht