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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10   

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https://dejure.org/2011,10995
OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10 (https://dejure.org/2011,10995)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.03.2011 - 5 U 48/10 (https://dejure.org/2011,10995)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. März 2011 - 5 U 48/10 (https://dejure.org/2011,10995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 631 Abs 1 BGB, § 632 Abs 1 BGB, § 145 BGB, § 147 BGB, § 683 S 1 BGB
    Baurecht: konkludenter Vertrag; Geschäftsführung ohne Auftrag; Bereicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis eines Werkvertrags zur Aushebung der Suchgräben und zur Freilegung bereits verlegter Leitungen anlässlich der Erschließung des Neubaugebiets beauftragenden Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungsersatzanspruch; Bereicherungsanspruch; Geschäftsführung ohne Auftrag; konkludenter Vertrag; Nacherfüllungsanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungen ohne Auftrag: Muss kommunales Unternehmen (nie) zahlen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungen ohne Auftrag: Muss kommunales Unternehmen (nie) zahlen? (IBR 2011, 568)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10
    Die Klägerin kann sich auch nicht nachträglich gegenüber der Beklagten als Leistende bestimmen, wie sie es in der Berufungsbegründung unter Hinweis auf eine Entscheidung des BGH vom 15.5.1986 (NJW 1986, 2700) aber unternimmt.

    Nach der Entscheidung BGH NJW 1986, 2700, musste sich die Krankenkasse, die sich irrtümlich für leistungsverpflichtet angesehen hatte, nicht an das vermögenslose Kind halten, sondern durfte die Heilkosten als auf den Unterhaltsanspruch des Vaters erbracht bestimmen.

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10
    Die Prüfungspflicht des Auftragnehmers folgt nämlich bereits aus dem Wesen des erfolgsbezogenen Werkvertrags (BGH BauR 2008, 344, 348, Rz. 21 bei juris m.w.N.; Kleine-Möller/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 4. Aufl. 2009, § 15 Rz. 132).
  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 111/84

    Chanel No. 5; Bereicherungsansprüche des Berechtigten bei Nutzung eines fremden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10
    Für den Gegenstand der Bereicherung ist mit der herrschenden Auffassung nicht auf die ersparte Aufwendung bei der Beklagten abzustellen, sondern auf den unkörperlichen Vorteil selbst, dessen Wert nach § 818 Abs. 2 BGB unter Berücksichtigung der Vermögensauswirkung über § 818 Abs. 3 BGB zu erstatten ist (vgl. Staudinger/Lorenz, BGB, Bearb. 2007, § 812 Rz. 72; Ermann/Westermann/Buck-Heeb, BGB, 12. Aufl. 2008, § 812 Rz. 9; Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl. 2010, § 812 Rz.30; offen bei Palandt/Sprau, wie oben, § 812 Rz.11; so auch BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, sowie ständige Rechtsprechung zum warenzeichenrechtlichen Bereicherungsanspruch etwa BGHZ 99, 244, 248; anders noch BGHZ 14, 7, 10), wobei von § 818 Abs. 3 BGB auch solche Umstände erfasst sind, die nicht erst nachträglich die Bereicherung entfallen lassen, sondern, mit dem Zuwendungsempfang zusammenfallend, eine Bereicherung gar nicht erst entstehen lassen (BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, Staudinger/Lorenz, Rz. 72 am Ende).
  • BGH, 03.06.1954 - IV ZR 218/53

    Treibstoff - § 812 BGB, Verbrauch fremder Sachen, § 818 Abs. 3 BGB; §§ 989, 990

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10
    Für den Gegenstand der Bereicherung ist mit der herrschenden Auffassung nicht auf die ersparte Aufwendung bei der Beklagten abzustellen, sondern auf den unkörperlichen Vorteil selbst, dessen Wert nach § 818 Abs. 2 BGB unter Berücksichtigung der Vermögensauswirkung über § 818 Abs. 3 BGB zu erstatten ist (vgl. Staudinger/Lorenz, BGB, Bearb. 2007, § 812 Rz. 72; Ermann/Westermann/Buck-Heeb, BGB, 12. Aufl. 2008, § 812 Rz. 9; Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl. 2010, § 812 Rz.30; offen bei Palandt/Sprau, wie oben, § 812 Rz.11; so auch BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, sowie ständige Rechtsprechung zum warenzeichenrechtlichen Bereicherungsanspruch etwa BGHZ 99, 244, 248; anders noch BGHZ 14, 7, 10), wobei von § 818 Abs. 3 BGB auch solche Umstände erfasst sind, die nicht erst nachträglich die Bereicherung entfallen lassen, sondern, mit dem Zuwendungsempfang zusammenfallend, eine Bereicherung gar nicht erst entstehen lassen (BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, Staudinger/Lorenz, Rz. 72 am Ende).
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10
    Für den Gegenstand der Bereicherung ist mit der herrschenden Auffassung nicht auf die ersparte Aufwendung bei der Beklagten abzustellen, sondern auf den unkörperlichen Vorteil selbst, dessen Wert nach § 818 Abs. 2 BGB unter Berücksichtigung der Vermögensauswirkung über § 818 Abs. 3 BGB zu erstatten ist (vgl. Staudinger/Lorenz, BGB, Bearb. 2007, § 812 Rz. 72; Ermann/Westermann/Buck-Heeb, BGB, 12. Aufl. 2008, § 812 Rz. 9; Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl. 2010, § 812 Rz.30; offen bei Palandt/Sprau, wie oben, § 812 Rz.11; so auch BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, sowie ständige Rechtsprechung zum warenzeichenrechtlichen Bereicherungsanspruch etwa BGHZ 99, 244, 248; anders noch BGHZ 14, 7, 10), wobei von § 818 Abs. 3 BGB auch solche Umstände erfasst sind, die nicht erst nachträglich die Bereicherung entfallen lassen, sondern, mit dem Zuwendungsempfang zusammenfallend, eine Bereicherung gar nicht erst entstehen lassen (BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, Staudinger/Lorenz, Rz. 72 am Ende).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.01.2011 - 5 U 48/10   

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https://dejure.org/2011,6613
OLG Oldenburg, 19.01.2011 - 5 U 48/10 (https://dejure.org/2011,6613)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.01.2011 - 5 U 48/10 (https://dejure.org/2011,6613)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 5 U 48/10 (https://dejure.org/2011,6613)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anspruch auf Feststellung der Berechnungsgrundlage eines späteren eventuellen Unterhaltsanspruches der Eltern eines bei einem Unfall getöteten Kindes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feststellungsinteresse für Unterhaltsschäden aus einem Verkehrsunfall

  • verkehrslexikon.de

    Die von den Eltern einer bei einem Unfall verstorbenen Schülerin begehrte Feststellung, dass die Berechnung eines späteren eventuellen Unterhaltsanspruches auf der Basis einer beruflichen Tätigkeit der verstorbenen Tochter als Chemieingenieurin und dem durchschnittlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse für Unterhaltsschäden aus einem Verkehrsunfall

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Unterhaltsschaden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256; BGB § 844
    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage der Eltern einer getöteten Schülerin auf Berechnung eines möglichen Unterhaltsschadens auf der Basis des Einkommens einer Chemieingenieurin

  • captain-huk.de

    Zum Unterhaltsanspruch von Hinterbliebenen einer tödlich verunglückten Motorradsozia

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsinteresse für Unterhaltsschäden aus einem Verkehrsunfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall mit Todesfolge - Fiktiver Unterhaltsschaden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fiktiver Unterhaltsschaden von Hinterbliebenen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Junges Unfallopfer: Schadensersatz nach fiktivem beruflichen Werdegang?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Oldenburg zur Schadensersatzpflicht gegenüber den Hinterbliebenen eines Unfallopfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1202
  • NZV 2011, 446
  • VersR 2011, 1027
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.01.2011 - 5 U 48/10
    Nach höchstrichterlicher Judikatur können Inhalt eines Feststellungsurteils zwar auch einzelne Beziehungen oder Folgen eines Rechtsverhältnisses, auch Umfang und Inhalt einer Leistungspflicht sein, nicht aber einzelne rechtserhebliche Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs (vgl. BGH. NJW 1995, S. 1097 m. w. N.).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.01.2011 - 5 U 48/10
    a) Das für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage notwendige Feststellungsinteresse besteht grundsätzlich dann, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 1986, S. 2507 m. w. N.).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.01.2011 - 5 U 48/10
    Prinzipiell wirkt eine derartige Vereinbarung auf die Rechtsbeziehungen der Parteien insoweit konstitutiv ein, als sie den fraglichen Anspruch wie bei einem erwirkten Feststellungsurteil gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB von der Verjährungseinrede befreit (vgl. BGH, NJW 1985, S. 791, 792 unter Bezug auf § 218 Abs. 1 BGB a. F. mit w. N. (ferner OLG Karlsruhe, NZV 1990, S. 428 f.).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.1990 - 14 U 172/89

    Verzicht auf gerichtliche Feststellung in vergleichsähnlicher Vereinbarung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.01.2011 - 5 U 48/10
    Prinzipiell wirkt eine derartige Vereinbarung auf die Rechtsbeziehungen der Parteien insoweit konstitutiv ein, als sie den fraglichen Anspruch wie bei einem erwirkten Feststellungsurteil gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB von der Verjährungseinrede befreit (vgl. BGH, NJW 1985, S. 791, 792 unter Bezug auf § 218 Abs. 1 BGB a. F. mit w. N. (ferner OLG Karlsruhe, NZV 1990, S. 428 f.).
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