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   OLG Jena, 16.12.2014 - 5 U 483/13   

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https://dejure.org/2014,61121
OLG Jena, 16.12.2014 - 5 U 483/13 (https://dejure.org/2014,61121)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.12.2014 - 5 U 483/13 (https://dejure.org/2014,61121)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 5 U 483/13 (https://dejure.org/2014,61121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 280 Abs 1 BGB, § 172 Abs 4 HGB
    Schadensersatz wegen Beratungspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Zeichnung eines geschlossenen Immobilienfonds: Zustandekommen eines stillschweigenden Beratungsvertrags; anlegergerechte Beratung; Prüfungs- und Informationspflichten des Beraters bei Übergabe eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.02.2014 - II ZR 276/12

    Prospekthaftung beim geschlossenen Immobilienfonds: Anrechnung von

    Auszug aus OLG Jena, 16.12.2014 - 5 U 483/13
    Soweit die Schadenersatzleistung - als Rückfluss der zuvor angefallenen Betriebsausgaben oder Werbungskosten - vom Anleger zu versteuern ist, ohne dass es bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise darauf ankommt, ob der Anleger die Schadenersatzleistung tatsächlich versteuert, sind die erzielten Steuervorteile nur dann anzurechnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anleger derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (ständige Rechtsprechung, beispielsweise BGH, Urt. v. 11.02.2014, BGHZ 200, 51 ff.).

    Bei der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sind auf einen Schadenersatzanspruch eines Anlegers Steuervorteile, die sich aus der Berücksichtigung von Werbungskosten ergeben, grundsätzlich nicht schadensmindernd anzurechnen, weil die Ersatzleistung im Umfang der zuvor geltend gemachten Werbungskosten zu versteuern ist (BGH, Urteil v. 11.02.2014, aaO.).

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG Jena, 16.12.2014 - 5 U 483/13
    Bei einem geschlossenen Immobilienfonds geht es um eine Art der Unternehmensbeteiligung, bei der das Risiko eines hohen oder vollständigen Kapitalverlusts gering ist, weil selbst bei unzureichendem Mietertrag jedenfalls der Sachwert des Immobilienvermögens erhalten bleibt (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2104, NJW-RR 2014, S. 1075 ff.; Urt. v. 8.07.2010, NJW 2010, S. 3292 ff.).

    Eine ordnungsgemäße Beratung kann dabei auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH, Urt. v . 24.04.2014, NJW-RR 2014, S. 1075 ff.; Urt. v. 14.04.2011, NJW-RR 2011, S. 1139; Urt. v. 19.11.2009, zit. bei juris).

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Jena, 16.12.2014 - 5 U 483/13
    Zwar ist einem Anleger, der durch schuldhaft unrichtige Angaben zu einer Anlageentscheidung bewogen wurde, grundsätzlich auch der Schaden zu ersetzen, der sich typischerweise daraus ergibt, dass Eigenkapital in einer gewissen, hier vorliegenden Größenordnung, erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben wäre (vgl. BGH, Urt. v. 12.1991, Az.: II ZR 141/90, zitiert bei juris).
  • BGH, 18.12.2012 - II ZR 259/11

    Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG Jena, 16.12.2014 - 5 U 483/13
    Soweit sie als AfA steuerlich berücksichtigt worden sind, der Anleger also entsprechende Steuervorteile erlangt hat, ist die Schadenersatzleistung bei der Einkunftsart, bei der diese Werbungskosten geltend gemacht worden sind, hier also bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, zu versteuern (BGH, Urt. v. 18.11.2012, ZIP 2013, S. 311 ff.; vgl. hierzu auch LG Köln, Urt. v. 16.09.2014, zit. bei juris.).
  • BGH, 15.07.2014 - XI ZR 418/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung bei

    Auszug aus OLG Jena, 16.12.2014 - 5 U 483/13
    Diese Beweislastumkehr bedeutet nicht lediglich eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises und greift bereits bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung ein (BGH, Urt. v. 08.05.2012, BGHZ 193, 159 ff.; Urt. v. 15.07.2014, ZIP 2014, S. 1672 ff.).
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Jena, 16.12.2014 - 5 U 483/13
    Für seine Behauptung, den Prospekt nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben, trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urt. v. 11.05.2006, MDR 2006, S. 1358).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Jena, 16.12.2014 - 5 U 483/13
    Zwischen den Parteien ist zu der streitgegenständlichen Kapitalanlage ein stillschweigender Beratungsvertrag zustande gekommen, da die Beklagte mit einer entsprechenden Empfehlung an den Kläger herangetreten ist und tatsächlich eine Beratung stattgefunden hat (BGH, Urt. v. 27.10.2009, MDR 2010, S. 208 ff; Urt. v. 21.03.2006, WM 2006, S. 851 ff.; Urt. v. 06.07.1993, BGHZ 123, 126 ff.).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Jena, 16.12.2014 - 5 U 483/13
    Zwischen den Parteien ist zu der streitgegenständlichen Kapitalanlage ein stillschweigender Beratungsvertrag zustande gekommen, da die Beklagte mit einer entsprechenden Empfehlung an den Kläger herangetreten ist und tatsächlich eine Beratung stattgefunden hat (BGH, Urt. v. 27.10.2009, MDR 2010, S. 208 ff; Urt. v. 21.03.2006, WM 2006, S. 851 ff.; Urt. v. 06.07.1993, BGHZ 123, 126 ff.).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Jena, 16.12.2014 - 5 U 483/13
    Diese Beweislastumkehr bedeutet nicht lediglich eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises und greift bereits bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung ein (BGH, Urt. v. 08.05.2012, BGHZ 193, 159 ff.; Urt. v. 15.07.2014, ZIP 2014, S. 1672 ff.).
  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09

    Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB

    Auszug aus OLG Jena, 16.12.2014 - 5 U 483/13
    Es genügt, wenn die erteilten Hinweise dem Anleger das sich - jedenfalls für die Startphase, aber auch bei Ausbleiben des erwarteten wirtschaftlichen Erfolgs des Projekts - aufdrängende Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung vor Augen führen (BGH, Beschl. v. 09.11.2009, MDR 2010, S. 93 f.).
  • BGH, 14.04.2011 - III ZR 27/10

    Beratungspflichtverletzung des Anlageberaters trotz richtigen Prospekts;

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

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