Rechtsprechung
OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
§ 14 MarkenG
Prismenpackung - aufrecht.de
Keine herkunftsweisende Bedeutung von abgeschrägten Ecken einer Zigarettenschachtel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herkunftshinweisende Bedeutung der Formgestaltung einer Zigarettenpackung; Angebot einer Zigarettenmarke in verschiedenfarbigen Packungen; Klage auf Unterlassung der Verwendung von Zigarettenschachteln mit abgeschrägten Ecken - sog. Prismenpackungen; Eintragung und ...
- info-it-recht.de
Zur Frage der herkunftsweisenden Bedeutung von abgeschrägten Ecken einer Zigarettenschachtel
- Judicialis
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrechtsverstoß bei Verwendung einer bestimmten Verpackungsform für Zigarettenschachteln (sog. Prismenpakkung)?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.12.2004 - 312 O 406/04
- OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 321
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 28.11.2002 - I ZR 204/00
"Goldbarren"; Verkehrsbedeutung einer aus einer dreidimensionalen Marke mit …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
aa) Nach der Rechtsprechung des BGH und des EUGH sieht der Verkehr in der Verpackung einer Ware grundsätzlich keinen Herkunftshinweis, sondern nur ein Behältnis mit funktioneller und ästhetischer Funktion ( BGH WRP 00, 1290,1292 "Likörflasche"; WRP 03, 889,891 "Goldbarren"; EUGH GRUR 04, 428,431 "Henkel" ).Selbst wenn man einen Rückgriff auf das UWG für zulässig hielte, ist eine wettbewerbliche vermeidbare Herkunftstäuschung zu verneinen, solange keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr vorliegt ( BGH WRP 03, 889, 891 "Goldbarren" ).
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
aa) Nach der Rechtsprechung des BGH und des EUGH sieht der Verkehr in der Verpackung einer Ware grundsätzlich keinen Herkunftshinweis, sondern nur ein Behältnis mit funktioneller und ästhetischer Funktion ( BGH WRP 00, 1290,1292 "Likörflasche"; WRP 03, 889,891 "Goldbarren"; EUGH GRUR 04, 428,431 "Henkel" ).Hingegen habe eine Verpackungsform hinreichende Unterscheidungskraft, wenn sie erheblich von der Norm oder Branchenüblichkeit abweiche ( GRUR 04, 428,431; Hervorhebungen durch den Senat ).
- OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03
Markenrechtliche Schutzfähigkeit des Begriffs "Kinderzeit"
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
Der Marke Davidoff wurde die Packungsform von 9 % der Gesamtbevölkerung und 22 % des engeren Verkehrskreises zugeordnet ( sog. Zuordnungsgrad, s. zur Begrifflichkeit auch Senatsurteil "Kinderzeit" GRUR-RR 05, 76,79 ) .
- BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95
GS-Zeichen - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
Selbst wenn man nur auf den engeren Verkehrskreis abstellen wollte, was bereits zweifelhaft ist, da sich das Angebot von Fertigzigaretten an die gesamte Bevölkerung richtet ( vgl .BGH GRUR 98, 1043, 1036 "Makalu" ), sind die erreichten Prozentwerte für eine gesteigerte Kennzeichnungskraft zu gering. - BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98
Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
Eine Zeichenähnlichkeit könnte mit dem Landgericht in dieser Konstellation daher nur bejaht werden, wenn gerade der Verpackungsform eine eigenständige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen wäre ( BGH GRUR 2002, 171,174 "Marlboro-Dach"). - EuGH, 14.09.1999 - C-375/97
General Motors
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
dd) Schließlich kommt es für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft einer Marke auch nicht allein auf die Ermittlung eines bestimmten prozentualen Bekanntheitsgrades an, sondern es ist eine Beurteilung unter Heranziehung aller relevanten Umstände erforderlich, insbesondere der Eigenschaften, die die Marke von Haus aus besitzt, des Marktanteils der mit der Marke vertriebenen Waren, der Intensität, der geographischen Ausdehnung und der Dauer der Benutzung sowie des Werbeaufwandes ( EUGH GRURInt 2000, 73, 75 "Chevy";… BGH "Kinder" a.a.O., S.1044 ). - BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01
"Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
Es ist anerkannt, dass bei Wortzeichen, die wegen stark beschreibender Anklänge nur eine sehr geringe Unterscheidungskraft besitzen, hohe Prozentsätze im Kennzeichnungs- und Zuordnungsgrad erreicht werden müssen, um eine gesteigerte Kennzeichnungskraft annehmen zu können ( BGH GRUR 03, 1040,1043 f. "Kinder"; GRUR 04, 514,516 "Telekom" ). - BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
Es ist anerkannt, dass bei Wortzeichen, die wegen stark beschreibender Anklänge nur eine sehr geringe Unterscheidungskraft besitzen, hohe Prozentsätze im Kennzeichnungs- und Zuordnungsgrad erreicht werden müssen, um eine gesteigerte Kennzeichnungskraft annehmen zu können ( BGH GRUR 03, 1040,1043 f. "Kinder"; GRUR 04, 514,516 "Telekom" ). - BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97
MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke
- BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98
Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
Entscheidend ist nach Auffassung des Senats, ob trotz der Hinzufügung der zusätzlichen Elemente die Verpackungsform hinreichend deutlich erkennbar ist oder ob sie in der Weise mit anderen Kennzeichnungsmitteln oder dekorativen Bildelementen versehen und damit zu einer Einheit "verschmolzen" ist , dass die Aufmerksamkeit von der äußeren Form der Verpackung abgelenkt wird ( vgl. dazu auch BGH GRUR 2002, 167, 168 "Bit/Bud"; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., § 26 Rn.67, 123 ff ). - BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97
Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke
- BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00
"Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis
- BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98
Likörflasche; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Flasche)
- BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98
Viennetta
- OLG Hamburg, 27.03.2014 - 3 U 33/12
Montblanc Meisterstück - Wettbewerbs- und Markenrecht: Herkunftstäuschung bei …
Diese Ausnahme greift vor allem in Fällen, in denen die Formmarke als Verpackungsform verwendet werden soll, denn in diesem Fall würde es dem Sinn und Zweck der Eintragungsmöglichkeit einer Formmarke widersprechen, wenn diese Form nicht durch weitere Kennzeichen ergänzt werden könnte (vgl. Hans. OLG, Urteil v. 3.3.2006 - 5 U 5/05, GRUR-RR 2006, 321, 322 - Prismenpackung). - LG Braunschweig, 20.12.2013 - 22 O 1917/13
Unterlassung des Anbietens, Bewerbens u.a. der Standbeuteln sowie Umkartons von …
Eine Aussetzung kommt nur dann in Betracht, wenn mindestens überwiegende Erfolgsaussichten bestehen, die vom Verletzungsgericht selbständig zu prüfen sind (BGH GRUR 2009, 1040, 1042 - " Kinder I ", OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 321, 322 -" Prismenpackung ", Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14 Rdnr. 26). - OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 55/14
Schutzfähigkeit der Marke "Capri Sonne"
Für die Frage, ob der Verkehr in der Verpackungsform ein selbstständig kennzeichnendes Element sieht, ist auf den situationsbedingt aufmerksamen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, GRUR-RR 2006, 321, juris Tz. 71). - LG Düsseldorf, 08.03.2017 - 2a O 311/15
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung der Wort-/Bildmarke "Flasche mit …
Dies gilt auch dann, wenn die zugrundeliegende Formmarke keinen überdurchschnittlich hohen Grad an Individualität bzw. Kennzeichnungskraft aufweist (vgl. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 321, - Prismenpackung;… EuG, MarkenR 2015, 602, Rn. 35).Aus diesem Grund sind die Verbraucher daran gewöhnt, dass Formmarken nicht "nackt", sondern jeweils mit Etikett vertrieben werden, aus dem sich üblicherweise neben den Pflichtangaben auch weitere Wort- oder Bildkennzeichen oder zumindest beschreibende Angaben durch Wort und Bild ergeben (vgl. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 321, 322 - Prismenpackung ).
- LG Düsseldorf, 09.01.2013 - 2a O 87/12
Unterlassungsanspruch bei Nutzung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke
Die Aussetzung eines Verletzungsprozesses aus einer eingetragenen Marke kommt nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn der gegen die Marke gerichtete Löschungsantrag eine mindestens überwiegend wahrscheinliche Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1042 - Kinder I; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 321, 322 - Prismenpackung, Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14, Rdn. 26 m.w.N.), da andernfalls der Beklagte in einem Markenverletzungsprozess auf diese Weise stets eine effektive Rechtsdurchsetzung des Markeninhabers verhindern könnte - und sei der Löschungsantrag noch so aussichtslos.
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 18.05.2005 - 5 U 5/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Qualifizierung europarechtswidrig erteilter Zuwendungen als eigenkapitalersetzend; Einstufung eines Anspruchs auf Rückzahlung zu Unrecht gewährter Beihilfen als gewöhnliche Insolvenzforderung; Wettbewerbsverzerrung durch die nur nachrangige Berücksichtigung einer ...
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 08.12.2004 - 5 O 92/04
- OLG Naumburg, 18.05.2005 - 5 U 5/05
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 5 U 100/02
Preisanpassungsklausel für Bauzeitverlängerung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02
Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Naumburg, 22.02.2012 - 5 U 200/11
Anspruchsverjährung: Hemmung durch insolvenzrechtliche Feststellungsklage
Das Landgericht und der Senat haben die darauf gestützte Klage im Urteil zu 5 O 92/04 vom 08. Dezember 2004 (Anlage K 21) und im Urteil vom 18. Mai 2005 zu 5 U 5/05 (Anlage K 22) für begründet erachtet, bevor der Bundesgerichtshof sie im Urteil vom 05. Juli 2007 zu IX ZR 221/05 (Anlage K 23) insoweit als unzulässig abgewiesen hat, weil sie nicht den Vorgaben des § 181 InsO entspreche, wie die ihr zugrunde liegende insolvenzrechtliche Anmeldung vom 11. Oktober 2000 (Anlage K 18) nicht mit der streitgegenständlichen Forderung identisch sei.Hinsichtlich der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe zu A. aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. Juli 2007 zu IX ZR 221/05 (Anlage K 23) und die vorangegangenen Urteile des Landgerichts Magdeburg zu 5 O 92/04 und des Oberlandesgerichts Naumburg zu 5 U 5/05 (Anlagen K 22 und K 23) verwiesen.