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   OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02 - 1   

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https://dejure.org/2003,4385
OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02 - 1 (https://dejure.org/2003,4385)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.07.2003 - 5 U 50/02 - 1 (https://dejure.org/2003,4385)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 5 U 50/02 - 1 (https://dejure.org/2003,4385)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit bei unzutreffender Auskunft des Versicherungsagenten; Vergleichsberuf für eine Krankenschwester im Pflegedienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer bestehenden, im Zusammenhang mit einer Kapitallebensversicherung abgeschlossenen, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ; Jährliche Berufsunfähigkeitsrente; Heuschnupfen mit den Erscheinungsformen Schnupfen sowie juckenden und geröteten Augen; ...

  • Judicialis

    VVG § 22; ; BGB § 123; ; BGB § 242

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 22; BGB § 123; BGB § 242
    Kontrolle des Versicherungsagenten durch Antragsteller im Rahmen seiner Anzeigeobliegenheit bzgl. Allergien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02
    Alles, was diesem gesagt wurde, wurde demnach dem Versicherer gesagt, auch wenn es in dem Antrag nicht enthalten ist (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGHZ 116, 387, 389; NJW-RR 2002, 89, 90; NJW 2002, 1497, 1498).

    Ein kollusives Zusammenwirken liegt vor, wenn Agent und Versicherungsnehmer arglistig zum Nachteil des Versicherers zusammenwirken, was voraussetzt, daß der Versicherungsnehmer von dem treuwidrigen Verhalten des Versicherungsagenten gegenüber dem von ihm vertretenen Versicherer weiß (vgl. BGH NJW 1989, 26; NJW 2002, 1497, 1498; Kollhosser in Prölss/Martin, 26. Aufl., § 43 VVG Rn. 27).

    Ein Mißbrauch der Vertretungsmacht kann - als besondere Ausgestaltung des § 242 BGB - allerdings dann gegeben sein, wenn der Vertreter hiervon in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so daß beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGH NJW 1994, 2082; WM 1999, 1617; NJW 2002, 1497, 1498).

    Gibt der Agent dem Antragsteller unzutreffende Auskünfte und falsche Ratschläge im Zusammenhang mit der Beantwortung von Formularfragen im Antrag, greift demgemäß der Vorwurf, der Antragsteller habe insoweit seine Anzeigeobliegenheit verletzt, nicht durch (vgl. BGHZ 116, 387, 391; NJW 2002, 1497, 1498).

    Nichts anderes gilt, wenn der Agent die zutreffende Beantwortung der vom Versicherer gestellten Formularfragen dadurch unterläuft, daß er durch einschränkende Bemerkungen verdeckt, was auf die jeweilige Frage anzugeben und in das Formular aufzunehmen ist (BGH VersR 2001, 1541; NJW 2002, 1497).

  • OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 1634/99

    Rechtsnatur der Tätigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02
    Dabei obliegt es dem Versicherer, den als "zumutbar" angesehenen Vergleichsberuf aufzuzeigen und die hierfür prägenden Merkmale im Einzelnen zu konkretisieren (BGH, VersR 1994, 159; BGH, NJW-RR 1995, 20; OLG Koblenz VersR 2001, 1371-1372).

    Der Versicherungsnehmer kann insbesondere nicht auf Tätigkeiten verwiesen werden, zu deren Ausübung noch zu erwerbende künftige Kenntnisse (Umschulung/Weiterbildung) nötig sind (BGH, VersR 1997, 436; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 2 BUZ Rdn. 28 und § 7 BUZ Rdn. 6; OLG Koblenz VersR 2001, 1371-1372).

  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02
    Alles, was diesem gesagt wurde, wurde demnach dem Versicherer gesagt, auch wenn es in dem Antrag nicht enthalten ist (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGHZ 116, 387, 389; NJW-RR 2002, 89, 90; NJW 2002, 1497, 1498).

    Gibt der Agent dem Antragsteller unzutreffende Auskünfte und falsche Ratschläge im Zusammenhang mit der Beantwortung von Formularfragen im Antrag, greift demgemäß der Vorwurf, der Antragsteller habe insoweit seine Anzeigeobliegenheit verletzt, nicht durch (vgl. BGHZ 116, 387, 391; NJW 2002, 1497, 1498).

  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02
    Alles, was diesem gesagt wurde, wurde demnach dem Versicherer gesagt, auch wenn es in dem Antrag nicht enthalten ist (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGHZ 116, 387, 389; NJW-RR 2002, 89, 90; NJW 2002, 1497, 1498).

    Nichts anderes gilt, wenn der Agent die zutreffende Beantwortung der vom Versicherer gestellten Formularfragen dadurch unterläuft, daß er durch einschränkende Bemerkungen verdeckt, was auf die jeweilige Frage anzugeben und in das Formular aufzunehmen ist (BGH VersR 2001, 1541; NJW 2002, 1497).

  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98

    Beschwer bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02
    Bei einer auf wiederkehrende Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gerichteten Klage werden die erst nach Klageerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrags gemacht worden sind oder nicht, in keiner Instanz streitwert oder beschwerdeerhöhend berücksichtigt (BGH NVersZ 1999, 239); vielmehr sind diese Beträge gem. § 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Wert des einfachen Bezugs zu berechnen, wenn - wie hier - die Dauer des Bezugsrechts nicht geringer ist.
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02
    Der Versicherungsnehmer kann insbesondere nicht auf Tätigkeiten verwiesen werden, zu deren Ausübung noch zu erwerbende künftige Kenntnisse (Umschulung/Weiterbildung) nötig sind (BGH, VersR 1997, 436; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 2 BUZ Rdn. 28 und § 7 BUZ Rdn. 6; OLG Koblenz VersR 2001, 1371-1372).
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02
    Dabei obliegt es dem Versicherer, den als "zumutbar" angesehenen Vergleichsberuf aufzuzeigen und die hierfür prägenden Merkmale im Einzelnen zu konkretisieren (BGH, VersR 1994, 159; BGH, NJW-RR 1995, 20; OLG Koblenz VersR 2001, 1371-1372).
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02
    Ein Mißbrauch der Vertretungsmacht kann - als besondere Ausgestaltung des § 242 BGB - allerdings dann gegeben sein, wenn der Vertreter hiervon in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so daß beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGH NJW 1994, 2082; WM 1999, 1617; NJW 2002, 1497, 1498).
  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02
    Ein kollusives Zusammenwirken liegt vor, wenn Agent und Versicherungsnehmer arglistig zum Nachteil des Versicherers zusammenwirken, was voraussetzt, daß der Versicherungsnehmer von dem treuwidrigen Verhalten des Versicherungsagenten gegenüber dem von ihm vertretenen Versicherer weiß (vgl. BGH NJW 1989, 26; NJW 2002, 1497, 1498; Kollhosser in Prölss/Martin, 26. Aufl., § 43 VVG Rn. 27).
  • LG Düsseldorf, 20.07.1999 - 11 O 56/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (RuS 2000, 171), wonach eine Krankenschwester im Pflegedienst aufgrund ihrer "bisherigen Lebensstellung" auf die Tätigkeit als Arzthelferin verwiesen werden könne, gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

  • OLG Hamm, 19.12.1990 - 20 U 209/90

    Allergie; Erkrankung; Beruf; Lackierer; Erwerbsunfähigkeitsgrad; Handschuhe;

  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Dies rechtfertigt es, die Leistungsvoraussetzungen, "infolge" des gesundheitlichen Zustands oder - näherliegend - das Vorliegen des Versicherungsfalls dann zu verneinen, wenn der Versicherte - wie hier - die Inanspruchnahme solcher zumutbarer medizinischer oder anderer Hilfen ohne nachvollziehbare Gründe verweigert, die jeder anderer Betroffene ohne Versicherungsschutz ergreifen würde (vgl. Senat, Urt. v. 30.7.2003 - 5 U 50/02 - OLGR Saarbrücken 2003, 353: Vermeidung durch zumutbare Schutzmaßnahmen; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 46 Rdn. 79).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Dies kann im Regelfall durch die Aussage seines Agenten geschehen (BGH, Urt. v. 27.02.2008 - IV ZR 270/06 - VersR 2008, 765; BGH Urt. v. 03.07.2002 - IV ZR 145/01 - VersR 2002, 1089; Senat, Urt. v. 30.07.2003 - 5 U 50/02-1 - OLGR 2003, 353).
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom

    Er muss vielmehr widerlegen, dass der Versicherungsnehmer den Agenten, der - bildlich gesprochen - als Auge und Ohr des Versicherers gilt, mündlich zutreffend unterrichtet hat (vgl. BGH, Urt. v. 03.07.2002 - IV ZR 145/01 - VersR 2002, 1089 [1090]; Senat, Urt. v. 30.07.2003 - 5 U 50/02-1 - OLGR 2003, 353 [354]).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 5 U 60/11

    Wohngebäudeversicherung: Einwand der Unterversicherung bei nicht berücksichtigter

    Der Agent ist bildlich gesprochen als Auge und Ohr des Versicherers anzusehen (BGH, Urt. v. 27.02.2008 - IV ZR 270/06 - VersR 2008, 765; BGH Urt. v. 03.07.2002 - IV ZR 145/01 - VersR 2002, 1089; Senat, Urt. v. 30.07.2003 - 5 U 50/02-1 - OLGR 2003, 353).
  • OLG Bremen, 11.10.2007 - 2 U 117/01

    Schadensersatzansprüche aus einem Unfall beim Abladen einer schweren Maschine von

    Der Kläger bestellte im Jahre 1997 zur Ausstattung der von ihm betriebenen Tischlereiwerkstatt mehrere Maschinen, darunter eine Eumacop-Bandsäge Typ ER 700. Eine Skizze dieses Geräts befindet sich auf Bl. 97 der vom Senat beigezogenen Akte S 5 U 50/02 des Sozialgerichts Bremen = L 16 U 169/05 des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.

    Nachdem der gegen diesen Bescheid vom Kläger erhobene Widerspruch durch Widerspruchsbescheid der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft vom 25. Februar 2002 (zum gleichen Aktenzeichen wie der Ausgangsbescheid) zurückgewiesen worden war, ist die gegen beide Bescheide gerichtete Klage des Klägers mit Urteil des Sozialgerichts Bremen - 5. Kammer - vom 7. September 2005 - S 5 U 50/02 - (Bl. 62 - 65 der bereits erwähnten sozialgerichtlichen Akte) nach Vernehmung des Zeugen D. abgewiesen worden.

  • OLG Bremen, 11.10.2007 - 2 U 177/01

    Haftung auf Schadensersatz für das schädigende Verhalten eines

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