Weitere Entscheidung unten: KG, 24.06.2008

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   OLG Hamburg, 12.12.2007 - 5 U 50/07   

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OLG Hamburg, 12.12.2007 - 5 U 50/07 (https://dejure.org/2007,11901)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2007 - 5 U 50/07 (https://dejure.org/2007,11901)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 5 U 50/07 (https://dejure.org/2007,11901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Cold Calls" - Zur Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags wegen der Telefonwerbung für"Telekommunikationsdienstleistungen", zur Klageänderung in der Berufungsinstanz und zur Frage des Übergangs der Wiederholungsgefahr im Fall von § 20 Abs. 1 UmwG.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Bestimmtheit der Bezeichnung "Telekommunikationsdienstleistungen" bei sog. "Cold Calls"; Verspätetes Vorbringen in einem Berufungsverfahren bei erst nach der mündlichen vorinstanzlichen Verhandlung entstehenden Tatsachen; Sachdienlichkeit einer Klageänderung ...

  • kanzlei.biz

    "Cold-Calls"

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Cold Calls" - Keine Wiederholungsgefahr im Falle einer Umwandlung nach dem UmwG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Unterlassungsantrag bei unerwünschen Telefonanrufen - Cold-Calls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05

    Schuldnachfolge

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2007 - 5 U 50/07
    Auf die f. AG konnte die für den gesetzlichen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr nicht übergehen (vgl. BGH Urteil vom 26.4.2007, I ZR 34/05; Senat im Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06).

    Die Umwandlung und der Untergang der früheren Beklagten f.de AG hat keine Auswirkung auf den Zahlungsanspruch, da die Beklagte hinsichtlich der gegen die Rechtsvorgängerin gerichteten Schadensersatzansprüche Rechtsnachfolgerin ist (vgl. BGH Urteil vom 26.4.2007 (I ZR 34/05).

  • OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06

    "DSL-Testpaket"

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2007 - 5 U 50/07
    Auf die f. AG konnte die für den gesetzlichen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr nicht übergehen (vgl. BGH Urteil vom 26.4.2007, I ZR 34/05; Senat im Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06).

    Der Kläger hat sich mit seinem Berufungsvorbringen auch nicht auf eine Erstbegehungsgefahr berufen, bei der es sich um eine Klageänderung handelt, die nur nach der Bestimmung des § 533 ZPO zulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06).

  • LG Karlsruhe, 05.12.2017 - 11 S 145/16

    Wohnungseigentumssache: Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch bei unzulässigem

    Die Ergänzung des Klagantrags Ziffer 1 in Form einer konkretisierenden Ergänzung war als sachdienliche Klageänderung nach § 533 Nr. 1 ZPO auch in der Berufungsinstanz möglich (OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2007, 5 U 50/07).
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   KG, 24.06.2008 - 5 U 50/07   

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KG, 24.06.2008 - 5 U 50/07 (https://dejure.org/2008,42496)
KG, Entscheidung vom 24.06.2008 - 5 U 50/07 (https://dejure.org/2008,42496)
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