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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08   

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https://dejure.org/2008,4562
OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08 (https://dejure.org/2008,4562)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.06.2008 - 5 U 50/08 (https://dejure.org/2008,4562)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 5 U 50/08 (https://dejure.org/2008,4562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Amtshaftung des im Zwangsversteigerungsverfahren zur Grundstücksbewertung bestellten Sachverständigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer nur annähernden Ermittlung des Verkehrswertes aufgrund der Schwierigkeiten bei der Erstellung von Wertgutachten in Zwangsversteigerungsverfahren; Eigenständige Außenwirkung von festgestellten Baumängeln im Gutachten mit der Möglichkeit der Berufung auf ...

  • Judicialis

    BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 826; ; BGB § 839 a; ; WertV § 23 Abs. 3; ; ZPO § 360; ; ZPO § 398; ; ZPO § 411; ; ZPO § 412; ; ZPO § 493

  • ra.de
  • euroted.de Word Dokument
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 166 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 826; BGB § 839a
    Zu den Voraussetzungen der Fehlerhaftigkeit eines Verkehrswertgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrswertermittlung: Berücksichtigung von Baumängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienbewertung erfordert keine Feststellung von Bauschäden! (IBR 2008, 545)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 146
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 143/05

    Haftung des Sachverständigen wegen Erstattung eines Wertgutachtens im

    Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08
    Diese Ermittlung soll in erster Linie einer Verschleuderung des Grundbesitzes entgegenwirken; gleichzeitig wird sich der Erwerber aber bei der Abgabe des Mindestgebots ebenfalls an der Verkehrswertfestsetzung orientieren müssen; dann darf er aber auch darauf vertrauen, dass die Festsetzung des Grundstückswerts mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt wird (BGH, NJW 2006, 1733).

    Soweit die Klägerin meint, der Bundesgerichtshof habe in der Entscheidung vom 09.03.2006 - Az.: III ZR 143/05- im anderslautenden Sinne entschieden, vermag dem der Senat nicht zu folgen.

  • OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 61/06

    Zwangsversteigerungsverfahren: Schadensersatz wegen fehlerhaftem

    Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08
    Nach der Rechtsprechung sind Abweichungen innerhalb eines gewissen Toleranzrahmens hinzunehmen und führen nicht per se zur Unrichtigkeit der Wertermittlung (Schleswig-Holstein. OLG, MDR 2008, 25; dort: Abweichung von 12, 5 % innerhalb der Toleranz).

    Baumängel haben nur Bedeutung für die Feststellung des Verkehrswertes, als diese gemäß § 23 Abs. 3 der WertV zu berücksichtigen sind; die Feststellungen im Gutachten haben hingegen keine eigenständige Außenwirkung dergestalt, dass sich ein Ersteigerer auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der festgestellten Baumängel und Bauschäden und deren kostenmäßige Bewertung berufen oder verlassen kann (Schleswig-Holstein. OLG, Urteil vom 06.07.2007, MDR 2008, 25).

  • OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 30/04

    Haftung des gerichtlichen Wertgutachters im Zwangsversteigrungsverfahren;

    Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08
    Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Erstellung von Wertgutachten in Zwangsversteigerungsverfahren - Besichtigungshindernisse, kurzfristige Erstellungsdauer der Gutachten - werden gleichwohl geringere Anforderungen an die Gutachten gestellt, als der Verkehrswert nur annähernd zu ermitteln ist; soweit der Gutachter hierbei auf genauere Feststellungen verzichtet bzw. verzichten muss, genügt es, dass er dies im Gutachten kenntlich macht (OLG Celle, BauR 2004, 1481).
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    Für das Verkehrswertgutachten nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG ist zu berücksichtigen, dass es der Feststellung des Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts dient und gerade auch in dieser Hinsicht, also bezüglich des festgestellten Verkehrswerts, "unrichtig" sein muss (OLG Schleswig, DS 2008, 32 f; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387; Hintzen in Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 74a Rn. 71).

    Mit der Wertermittlung und -festsetzung soll vornehmlich der "Verschleuderung" des Grundbesitzes entgegengewirkt werden (s. dazu Senatsurteil vom 6. Februar 2003 aaO; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2006 aaO; OLG Rostock DS 2008, 386, 387; Hintzen aaO § 74a Rn. 32).

    Baumängel und Bauschäden haben in diesem Zusammenhang insoweit Bedeutung, als sie sich auf den Verkehrswert auswirken (vgl. § 194 BauGB, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 5 Satz 2, § 24 WertV 98; s. auch OLG Schleswig aaO S. 33; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387 f; Hintzen aaO § 74a Rn. 71).

    Anders als der speziell mit der Feststellung von Baumängeln beauftragte - und diesbezüglich besonders sachkundige - Gutachter darf sich der Verkehrswertgutachter im Allgemeinen mit der Inaugenscheinnahme des Versteigerungsobjekts begnügen und muss erst dann weitere Ermittlungen zu etwaigen Mängeln anstellen oder entsprechende Hinweise geben, wenn hierzu nach den Umständen des konkreten Falls Anlass besteht (s. dazu eingehend OLG Naumburg, Urteil vom 3. August 2005 - 11 U 100/04, juris Rn. 30, 34; vgl. auch OLG Schleswig aaO S. 32 f; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387).

    Da der Zutritt zum Versteigerungsobjekt nicht erzwungen werden kann, ist es nicht immer vermeidbar, dass das Gutachten auf der Grundlage unvollständiger oder ungesicherter Tatsachen oder aufgrund von Unterstellungen erstattet werden muss, wobei dies im Gutachten freilich kenntlich zu machen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - VI ZR 312/02, NJW 2003, 2825, 2827; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387; Hintzen aaO § 74a Rn. 51, 71; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 74a Anm. 10.5 und 10.6).

    Dementsprechend sind mehr oder weniger unterschiedliche Ergebnisse - in gewissen Toleranzen - unvermeidbar (BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 14; s. auch OLG Schleswig aaO S. 34; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387), so dass kleinere Diskrepanzen zwischen dem vom Regressgericht festgestellten und dem vom Sachverständigen ermittelten Verkehrswert nicht - jedenfalls nicht ohne Weiteres - zu dessen Lasten gehen (vgl. dazu OLG Schleswig aaO; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387 ff; OLG Köln aaO; MünchKommBGB/Wagner aaO § 839a Rn. 17; Hintzen aaO § 74a Rn. 71).

    Aus den mutmaßlichen Sanierungskosten (s. dazu Gutachten SV H.      vom 5. Juli 2005, S. 52, 53, 54, 64-65, 73-74, 76) ergibt sich kein zwingender Schluss auf eine entsprechende Minderung des Verkehrswerts (vgl. § 24 WertV 98; s. dazu auch OLG Schleswig aaO S. 33; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387 f).

  • OLG Braunschweig, 19.01.2017 - 2 U 119/14

    Wohnflächenberechnung fehlerhaft: Wann haftet der Sachverständige?

    Verzichtet der Gutachter deshalb teilweise auf genauere Feststellungen und macht er dies - wie hier - im Gutachten kenntlich, entfällt ein Anspruch aus § 849 a BGB (vgl. z. B. OLG Rostock, Urt. v. 27.06.2008, MDR 2009, 146 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 12.03.2012 - 22 U 53/11

    Fehlen einer Baugenehmigung als Mangel; Feststellung des arglistigen

    Dieses entspricht nämlich der herrschenden Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.08.2005, Az. 11 U 100/04; OLG Bamberg, Urteil vom 08.08.2002, Az. 1 U 5/02; OLG Schleswig, Urteil vom 06.07.2007, Az. 14 U 61/06; OLG Rostock, Urteil vom 27.06.2008, Az. 5 U 50/08).
  • OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung, weil es sich bei der Verkehrswertermittlung um eine Schätzung handelt, Toleranzen eingeräumt werden, innerhalb derer nicht von einer Unrichtigkeit der Begutachtung ausgegangen werden könne (Schleswig-Holsteinisches OLG MDR 2008, 25: 12, 5 % genügen noch nicht; s. a. OLG Rostock MDR 2009, 146).
  • LG Karlsruhe, 18.02.2009 - 6 O 48/06

    Haftung eines Sachverständigen für Immobilienbewertungen für Fehler in einem vom

    Denn das Verkehrswertgutachten spiegelt lediglich den Immobilienmarkt wider; dieser nimmt bei Mängeln und Bauschäden aber regelmäßig Abschläge vor, die mit den Beseitigungskosten nicht regelmäßig oder gar zwingend übereinstimmen (OLG Rostock, Urteil vom 27.06.2008, Az. 5 U 50/08, MDR 2009, 146-147, Juris, Rdn. 22).
  • LG Oldenburg, 23.03.2011 - 13 O 3477/07

    Sachverständiger eines bebauten Grundstücks muss keine exakte Feststellung eines

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Verkehrswertgutachten um eine Schätzung handelt, die das Marktverhalten wiedergeben soll (OLG Rostock, Urteil v. 27.06.2008, Az. 5 U 50/08 -zitiert nach [...]; Schleswig-Holstein.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 50/08   

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https://dejure.org/2009,19914
OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 50/08 (https://dejure.org/2009,19914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2009 - 5 U 50/08 (https://dejure.org/2009,19914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 5 U 50/08 (https://dejure.org/2009,19914)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 327a Abs 1 AktG, § 97 Abs 2 S 3 AktG, § 123 Abs 3 AktG, § 245 AktG, § 121 AktG
    Aktiengesellschaft: Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung der Hauptversammlung, insbesondere über den Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Veräußerung der Aktien nach dem "record-date"

  • Judicialis

    AktG § 97 Abs. 2 S. 3; ; AktG § ... 121 Abs. 2; ; AktG § 121 Abs. 3; ; AktG § 121 Abs. 4; ; AktG § 123 Abs. 3 S. 3; ; AktG § 123 Abs. 3 S. 4; ; AktG § 134 Abs. 3; ; AktG § 135; ; AktG § 241 Nr. 1; ; AktG § 244 Satz 1; ; AktG § 244 Satz 2; ; AktG § 245 Nr. 1; ; AktG §§ 327 a ff; ; AktG § 327 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 62; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; WpHG §§ 21 ff.

  • rechtsportal.de

    AktG § 123 Abs. 3 S. 3
    Rechtsfolgen der Veräußerung der Aktien nach dem "record-date"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 5 W 22/07

    Aktiengesellschaft: Neues Freigabeverfahren für ein Squeeze-out nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 50/08
    Einem Antrag auf Freigabe hinsichtlich des Beschlusses zu TOP 5 der streitgegenständlichen Hauptversammlung vom ...02.2007 (Squeeze-out) hat der Senat mit Beschluss vom 05.11.2007 (5 W 22/07) stattgegeben.

    Zur Begründung hat das Landgericht insoweit die Gründe des Senatsbeschlusses im Freigabeverfahren vom 05.01.2007 (5 W 22/07) wiederholt.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 05.11.2007 (5 W 22/07), welchen das angefochtene Urteil vom 21.04.2008 in Bezug nimmt, zutreffend festgestellt hat (vgl. Bl. 1763 ff. d.A.), ist dies jedoch nicht der Fall.

    Dies folgt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 5.11.2007, 5 W 22/07, zit. nach juris Rn. 81) aus einer Analogie zu den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft.

    Die Rechtmäßigkeit des beschlossenen Squeeze-out als solches hat der Senat bereits ausführlich in seinem Beschluss im Freigabeverfahren vom 05.11.2007 (5 W 22/07) geprüft, wonach dieses weder nichtig noch anfechtbar ist.

    b) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 05.11.2007 (5 W 22/07) festgestellt hat (vgl. das angefochtene Urteil vom 21.04.2008, Bl. 1764 ff. d.A.), bestehen gegen die Beschlussfassung jedoch keine Bedenken.

  • OLG Frankfurt, 22.07.2008 - 5 U 77/07

    Anfechtungsklagen mehrerer Kläger gegen Beschlüsse der Hauptversammlung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 50/08
    Mit Urteil vom 22.07.2008 (5 U 77/07) stellte der Senat fest, dass sich die Hauptsache erledigt habe.

    Vielmehr ist die Anfechtung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom ...12.2005 (Az. des Senats: 5 U 77/07) zur Zeit beim BGH anhängig.

    bb) Dies gilt zunächst, soweit die Kläger zu 21 bis 26 und 28 eine Anfechtbarkeit der ursprüngliche Beschlussfassung am ...12.2005 (dort zu TOP 2) geltend machen, da einem Aktionär rechtswidrig der Zutritt zu der Hauptversammlung verweigert wurde (vgl. hierzu LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.03.2007 - 3-O 111/06, Seite 35 ff.; insoweit bestätigt durch Urteil des Senats vom 22.07.2008 - 5 U 77/07, Seite 26).

  • OLG Schleswig, 11.03.2011 - 5 U 123/08

    Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch Auftragsentziehung durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 50/08
    Die Kläger zu 21 bis 28 haben mit Schriftsatz vom 23.05.2008 gegen das Urteil vom 21.04.2008 (Az.: 5 U 50/08) sowie mit Schriftsatz vom 06.10.2008 gegen das Urteil vom 26.08.2008 Berufung eingelegt (Az.: 5 U 123/08).

    Mit Beschluss vom 11.12.2008 (Bl. 2011 d.A.) hat der Senat die Verfahren 5 U 50/08 und 5 U 123/08 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem führenden Az. 5 U 50/08 verbunden.

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05

    Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 50/08
    Denn mit der Wirksamkeit des Beschlusses verloren diese ihre Aktien und damit u.a. auch das Recht auf Auszahlung einer Dividende (vgl. Schmidt/Lutter/ Schwab, AktG, § 244 Rdnr. 20 sowie auch BGH, Urteil vom 09.10.2006, II ZR 46/05 zitiert nach Juris, Rdnr. 14 ff.).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 194/01

    Rechtswirkungen eines Bestätigungsbeschlusses nach § 244 Satz 1 AktG;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 50/08
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (II ZR 194/01 vom 15.12.2003 zitiert nach juris, LS 2 und Rdnr. 9 ff.) wirkt ein Bestätigungsbeschluss zwar erst "ex nunc".
  • OLG Köln, 13.01.2014 - 18 U 175/13

    Sanierungskonzept der Solarworld AG ist freigegeben

    Denn hierbei handelt es sich nicht um eine Teilnahmebedingung im Sinne von § 121 Abs. 3 AktG, sondern um eine sich aus der Nichterfüllung der - zutreffend angegebenen - Teilnahmebedingungen ergebende Rechtsfolge (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 07.07.2009 - 5 U 50/08, zitiert nach juris, Rn. 49).
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