Rechtsprechung
KG, 30.01.2007 - 5 U 52/04 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.12.2003 - 16 O 646/01
- KG, 30.01.2007 - 5 U 52/04
- BGH, 03.04.2007 - X ZA 1/07
- BGH, 03.04.2007 - X ZB 3/07
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05
AOL II
Die Einreichung des Verfügungsantrages am 08.08.03 in dem Verfügungsverfahren 312 O 612/03 (5 U 52/04) hat hingegen keine weitergehende Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB bewirken können, da die Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nicht Gegenstand des Verfügungsverfahrens waren und sich die hemmenden Wirkungen aus § 209 BGB nur auf den Streitgegenstand des jeweiligen Verfahrens beziehen.