Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.03.2007 - 5 U 52/06   

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https://dejure.org/2007,15603
OLG Zweibrücken, 13.03.2007 - 5 U 52/06 (https://dejure.org/2007,15603)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.03.2007 - 5 U 52/06 (https://dejure.org/2007,15603)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. März 2007 - 5 U 52/06 (https://dejure.org/2007,15603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an eine Unzulässigkeitserklärung einer Zwangsvollstreckung aus einer Notarsurkunde im Rahmen eines Leibrentenversprechens; Möglichkeit einer Anpassung eines notariellen Leibrentenverprechens an die tatsächlich bestehenden Vermögens- und Einkommensverhältnisse ...

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323
    Verwirkung rückständiger Ansprüche aus einer vertraglich gewährten Leibrente nach vorweggenommener Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 513
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.03.2007 - 5 U 52/06
    Für Unterhaltsansprüche ist dabei ein Zeitraum von mehr als einem Jahr ausreichend (BGH FamRZ 2004, 531).
  • OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17

    Verwirkung eines "Stammrechts": Anspruch auf Haushaltshilfe als Teil einer

    Die Anwendung der unterhaltsrechtlichen Maßstäbe hat das OLG Zweibrücken zwar für die Verwirkung des Leibrentenanspruchs aus einem Grundstücksüberlassungsvertrag bejaht (OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.03.2007, Az. 5 U 52/06).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06 - 7   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6238
OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06 - 7 (https://dejure.org/2006,6238)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.06.2006 - 5 U 52/06 - 7 (https://dejure.org/2006,6238)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 5 U 52/06 - 7 (https://dejure.org/2006,6238)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Vergleichstätigkeit für einen selbstständigen Versicherungsvermittler; wirtschaftliche Vergleichsbetrachtung bei einer wechselnden Erwerbsbiografie; Einkommensvergleich zwischen bisheriger Tätigkeit und Vergleichstätigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Versicherung wegen der Möglichkeit der Annahme einer Vergleichstätigkeit durch den Versicherten; Bestimmung der Voraussetzungen für die Annahme einer Berufsunfähigkeit eines ...

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; BB-BUZ § 2; ; BB-BUZ § 2 Abs. 1; ; BB-BUZ § 2 Abs. 3; ; BB-BUZ § 5; ; BB-BUZ § 5 Abs. 1; ; BB-BUZ § 5 Abs. 2; ; BB-BUZ § 7; ; BGB § 138; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Selbstbindung durch Leistungsanerkenntnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verweisung - ja oder nein? - Worauf es bei einer Berufsunfähigkeit im Versicherungsaußendienst ankommt

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verweisung - ja oder nein? - Worauf es bei einer Berufsunfähigkeit in der Maklerschaft ankommt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 605/05

    Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06
    Der Bundesgerichtshof hat beides für zulässig erachtet (BGH, Urt. v. 22.10.1997, IV ZR 259/96, NJW-RR 1998, 239), der Senat hat zuletzt der Auffassung, wonach ein Vergleich der Nettoeinkommen vorzunehmen ist, den Vorzug gegeben (Urt. v. 31.5.2006, 5 U 605/05-92).

    Dafür, dass der Kläger bei der Ausübung der Vergleichstätigkeit spürbare Einkommensverluste im Nettoverdienst, der ebenfalls zu bereinigen ist (vgl. Senat, Urt. v. 31.5.2006, 5 U 605/05-92), hinzunehmen hätte, liegen keine Anhaltspunkte vor.

  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84

    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06
    Eine solche Tätigkeit entspricht der "bisherigen Lebensstellung des Versicherten", so dass eine Verweisung zulässig ist (BGH, Urt. v. 17.9.1986, IVa ZR 252/84, BGH Warn 1986, Nr. 248).

    Will der Versicherte geltend machen, die neu auszuübende Tätigkeit entspreche nicht der bisherigen Lebensstellung, ist es an ihm, die konkreten Umstände darzulegen, aus denen sich die fehlende Vergleichbarkeit ergeben soll; dies gilt auch, soweit es um die Frage spürbarer wirtschaftlicher Einbußen geht (BGH, Urt. v. 17.9.1986, IVa ZR 252/84, a.a.O.).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06
    § 5 BB-BUZ verlangt von dem Versicherer - sowohl im Fall des § 2 Abs. 1 BB-BUZ als auch im Fall des § 2 Abs. 3 BB-BUZ - eine Erklärung darüber, ob , in welchem Umfang und von welchem Zeitpunkt an er seine Leistungspflicht anerkennt (BGH, Urt. v. 17.2.1993, IV ZR 206/91, VersR 1993, 562 ff; Senat, Urt. v. 25.1.2006, 5 U 28/05-3, m.w.N.).

    Der Versicherer kann sich von der Erklärung seiner Leistungspflicht auch nicht mehr für die Vergangenheit, sondern nur noch für die Zukunft im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 7 BB-BUZ lösen (BGH, Urt. v. 12.11.2003, IV ZR 173/02, VersR 2004, 96 ff, m.w.N.; BGH, Urt. v. 19.11.1997, IV ZR 6/97, VersR 1998, 173 ff; BGH, Urt. v. 17.2.1993, a.a.O.; Senat, a.a.O.).

  • BGH, 12.11.2003 - IV ZR 173/02

    Zulässigkeit von Vereinbarungen für den Versicherungsfall in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06
    Der Versicherer kann sich von der Erklärung seiner Leistungspflicht auch nicht mehr für die Vergangenheit, sondern nur noch für die Zukunft im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 7 BB-BUZ lösen (BGH, Urt. v. 12.11.2003, IV ZR 173/02, VersR 2004, 96 ff, m.w.N.; BGH, Urt. v. 19.11.1997, IV ZR 6/97, VersR 1998, 173 ff; BGH, Urt. v. 17.2.1993, a.a.O.; Senat, a.a.O.).

    Denn wegen der existentiellen Bedeutung der Versicherungsleistungen für den Versicherten und wegen der für diesen schwer durchschaubaren Regelungssystematik der §§ 5-7 BB-BUZ soll verhindert werden, dass der Versicherer seine überlegene Sach- und Rechtskenntnis zum Nachteil des Versicherungsnehmers aus zu nutzt bzw. seine Verhandlungsmacht einem unerfahrenen und sich in wirtschaftlicher Bedrängnis befindenden Versicherungsnehmer gegenüber dazu missbraucht, statt ein an sich nahe liegendes unbeschränktes Anerkenntnis abzugeben sich lediglich zeitlich begrenzt zu binden, um die Erstprüfung des Versicherungsfalls und damit den zeitlichen Anknüpfungspunkt der Nachprüfung zu seinen Gunsten hinauszuschieben (BGH, Urt. v. 12.11.2003, a.a.O.; Senat, a.a.O.).

  • BSG, 16.03.1982 - 9a/9 RV 47/81

    Einkommen iS des Paragraph 10 Abs 7 Buchst b BVG - Verlustausgleichsverbot -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06
    Dem entspricht der Begriff der der Steuerpflicht unterworfenen Einkünfte aus - wie hier-nichtselbständiger Arbeit (vgl. BFH, Urt. v. 10.4.2002, VI R 46/01, BFHE 198, 563, BStBl II 2002, 579; BSG, Urt. v. 16.3.1982, 9a/9 RV 47/81, SozR 3100 § 10 Nr. 21).
  • BGH, 22.10.1997 - IV ZR 259/96

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei ausgeübter Tätigkeit als Subunternehmer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06
    Der Bundesgerichtshof hat beides für zulässig erachtet (BGH, Urt. v. 22.10.1997, IV ZR 259/96, NJW-RR 1998, 239), der Senat hat zuletzt der Auffassung, wonach ein Vergleich der Nettoeinkommen vorzunehmen ist, den Vorzug gegeben (Urt. v. 31.5.2006, 5 U 605/05-92).
  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 3, 5, 9 ZPO (vgl. hierzu auch Senat, Beschl. v.24.11.2005, 5 W 328/05-95, m.w.N., BGH, Beschl.v. 1.12.2004, IV ZR 150/04, NJW-RR 2005, 259) .
  • BFH, 10.04.2002 - VI R 46/01

    Aufwendungen für Fremdsprachenkurs als Werbungskosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06
    Dem entspricht der Begriff der der Steuerpflicht unterworfenen Einkünfte aus - wie hier-nichtselbständiger Arbeit (vgl. BFH, Urt. v. 10.4.2002, VI R 46/01, BFHE 198, 563, BStBl II 2002, 579; BSG, Urt. v. 16.3.1982, 9a/9 RV 47/81, SozR 3100 § 10 Nr. 21).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06
    Daher darf berücksichtigt werden, dass ein Versicherter, der eine neue -selbständige- Tätigkeit aufgenommen hat, zu deren Beginn, beispielsweise in der Gründungsphase eines Unternehmens, geringere Einkünfte erzielt, sich sein Verdienst im Laufe der Zeit jedoch maßgeblich erhöhen wird (BGH, NJW-RR 2000, 550; Senat, a.a.O.).
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01

    Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06
    Der von der Beklagten aufgezeigte Beruf eines Sachbearbeiters im Innendienst ist mit der von dem Kläger zuletzt ausgeübten Tätigkeit eines selbständigen Ausschließlichkeitsvertreters im Außendienst, aber auch mit seiner Außendiensttätigkeit bei der R. Versicherung, die nach seinem Sachvortrag der eines Selbständigen entsprochen hat, in seiner Wertschätzung uneingeschränkt vergleichbar (Senat, Urt. v. 8.1.2003, 5 U 910/01-77, NJW-RR 2003, 468 ff; vgl. auch BGH, a.a.O.; BGH, Urt. v. 11.12.2002, IV ZR 302/01, RuS 2003, 164; OLG Köln, RuS 1991, 323, sowie OLG Hamm, ZfS 2000, 398 ).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

  • OLG Saarbrücken, 08.01.2003 - 5 U 910/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung auf Vergleichsberuf bei

  • OLG Hamm, 08.03.2000 - 20 U 95/99

    Verweisung auf eine andere Tätigkeit in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Köln, 28.02.1991 - 5 W 13/91
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    Es darf nicht offen sein, ob sie sich hätten verwirklichen können (OLG Saarbrücken 28.6.2006 - 5 U 52/06, VersR 2004, 54; OLG Saarbrücken 26.2.1992 - 5 U 65/91, VersR 1992, 1388; vgl. OLG München 12.7.1993 - 26 U 3586/92, r+s 1996, 502).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 7 U 124/15

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung und Erwerb neuer Fähigkeiten bei

    Daher können bei Fortführung des Berufs erwartete Einkommenssteigerungen die Lebensstellung jedenfalls nur dann prägen, wenn ihr Eintritt als sicher prognostiziert werden kann (vgl. OLG Saarbrücken, Urteile vom 28. Juni 2006 - 5 U 52/06, BeckRS 2006, 09217; vom 31. Mai 2006 - 5 U 605/05-92, OLGR 2006, 902 und vom 8. Januar 2003 - 5 U 910/01-77, NJW-RR 2003, 468; dazu auch Rixecker in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 172 Rn. 55; dazu auch OLG Frankfurt, Urteil vom 5. November 2014 - 7 U 172/13 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2007 - 5 W 296/07

    Streitwertbemessung: Feststellung von künftig sukzessive fällig werdenden

    Vielmehr ist die Inanspruchnahme auf Zahlung künftiger Versicherungsbeiträge gemäß § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 9 Satz 1 ZPO mit dem 3, 5-fachen Jahresbeitrag zu bewerten (vgl. BGH, Urt. v. 12.01.2004 - IV ZR 150/04, NJW-RR 2005, 259, juris Rdnr. 7; Senat, Urt. v. 28.06.2006 - 5 U 52/06 - 7 -, OLGR Saarbrücken 2006, 987, juris Rdnr. 34).

    Demgemäß wird - spiegelbildlich - auch der Anspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer auf Beitragsfreistellung mit dem 3, 5-fachen Jahresbetrag bewertet (vgl. Senat, Urt. v. 28.06.2006 - 5 U 52/06 - 7 -, OLGR Saarbrücken 2006, 987, juris Rdnr. 34; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 239, juris Rdnr. 4).

  • LG Dortmund, 04.12.2008 - 2 O 478/04

    Beweislast bei Berufung auf eine Behauptung eines Versicherungsagenten durch den

    Auch bei einem Vergleich der Nettoeinkommen (vgl. hierzu OLG Saarbrücken NJOZ 2006, 3595) ergibt sich keine größere Einbuße als 15 %.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25349
OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06 (https://dejure.org/2008,25349)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.10.2008 - 5 U 52/06 (https://dejure.org/2008,25349)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 5 U 52/06 (https://dejure.org/2008,25349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Markenrechtsverletzung: Verletzung einer dreidimensionalen Formmarke durch Vertrieb von Schokoladenstäbchen in Wellenform

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06
    Auch bei einer dreidimensionalen Marke richtet sich der Schutz des Markenrechts vor allem gegen die Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke, nicht gegen die Übernahme technischer Lösungen, von Gebrauchseigenschaften oder ästhetischer Gestaltungsgedanken durch Mitbewerber für deren Waren (BGH GRUR 2007, 780, 782 - Pralinenform; s. auch BGH GRUR 2005, 414, 415 - Russisches Schaumgebäck).

    Auch weist das Landgericht zutreffend darauf hin, dass das Publikum daran gewöhnt ist, dass Schokoladenprodukte vielfach in Formen vertrieben werden, die Tiere oder Gegenstände mehr oder minder naturalistisch wiedergeben, wie z.B. verschiedene Tiere, Eier, Weihnachtsmänner, Blätter, Zigaretten etc. Hinzu kommt, dass es in der Tat der Lebenserfahrung entspricht, dass der Verkehr die Formgestaltung einer Ware regelmäßig nicht in gleicher Weise wie Wort- und Bildmarken als Herkunftshinweis auffasst, weil es bei der Warenform zunächst um eine funktionelle und ästhetische Ausgestaltung der Ware selbst geht; auch eine besondere Gestaltung der Ware selbst wird danach eher diesem Umstand zugeschrieben werden als der Absicht, auf die Herkunft der Ware hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2005, 414, 416 - Russisches Schaumgebäck; BGH GRUR 2007, 780, 783 - Pralinenform).

    Bei der Beurteilung, ob ein markenmäßiger Gebrauch einer Warenform vorliegt, kann auch der Grad der Kennzeichnungskraft ins Gewicht fallen, denn dieser hat Auswirkungen darauf, ob der Verkehr dieser Form einen Herkunftshinweis entnimmt, wenn er ihr als Form einer Ware begegnet; dies wird allerdings umso weniger der Fall sein, je stärker die beanstandete Warenform von der geschützten Marke abweicht (BGH GRUR 2007, 780 - Pralinenform).

    Diese Tatsache spricht grundsätzlich dagegen, dass sich in diesem Warenbereich der Pralinen eine dem Verkehr bekannte Gewohnheit entwickelt hat, die Form der Waren herkunftshinweisend zu gestalten (vgl. zu kugelförmigen Pralinen BGH GRUR 2007, 780, 783 - Pralinenform).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass gerade der Form von Pralinen eine herkunftshinweisende Funktion beigemessen werden kann, wenn sie in irgendeiner Weise erheblich vom Branchenüblichen abweicht und dadurch dem Durchschnittsverbraucher erlaubt, bereits in der Warenform - ohne eine Prüfung vorzunehmen und ohne besonders aufmerksam zu sein - einen Herkunftshinweis zu sehen (BGH GRUR 2007, 780, 783 - Pralinenform).

    Erforderlich ist vielmehr eine Beurteilung unter Heranziehung aller relevanten Umstände, insbesondere der Eigenschaften, die die Marke von Haus aus besitzt, des Marktanteils der mit der Marke versehenen Waren, der Intensität, geografischen Ausdehnung und Dauer der Benutzung sowie des Werbeaufwands (BGH GRUR 2007, 780, 783, 784 - Pralinenform).

    (ee) Bei der Beurteilung, ob eine beanstandete Pralinenform markenmäßig benutzt, sind zudem die Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Verbraucher diese Pralinenform wahrnehmen (BGH GRUR 2007, 780, 783 - Pralinenform).

    Unter solchen Umständen liegt die Annahme im Allgemeinen nicht nahe, dass der Verbraucher allein der Erscheinungsform der Ware - unabhängig von deren Verpackung, Bezeichnung und Bewerbung - einen Herkunftshinweis entnimmt (BGH GRUR 2007, 780, 783 - Pralinenform).

    Aber auch gegenüber denen, die das gekennzeichnete Produkt bestimmungsgemäß verwenden, kann die Marke herkunftshinweisend wirken (BGH GRUR 2007, 780, 782 - Pralinenform).

    Diese Grundsätze gelten auch bei einer dreidimensionalen Klagemarke (BGH GRUR 2007, 780, 783 - Pralinenform).

    Bei dieser Beurteilung der Markenähnlichkeit durch Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks der sich gegenüberstehenden Zeichen ist zu berücksichtigen, dass im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, nur Übereinstimmungen in denjenigen Merkmalen maßgeblich sein können, die jeweils herkunftshinweisende Bedeutung haben (vgl. BGH GRUR 2007, 780, 784 - Pralinenform; Ingerl / Rohnke, Markengesetz, 2.Aufl., § 14 Rz.622).

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06
    Auch bei einer dreidimensionalen Marke richtet sich der Schutz des Markenrechts vor allem gegen die Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke, nicht gegen die Übernahme technischer Lösungen, von Gebrauchseigenschaften oder ästhetischer Gestaltungsgedanken durch Mitbewerber für deren Waren (BGH GRUR 2007, 780, 782 - Pralinenform; s. auch BGH GRUR 2005, 414, 415 - Russisches Schaumgebäck).

    Es reicht vielmehr aus, dass für ein Zeichen, das bei einer Vielzahl von Verwendungen vom Verkehr nicht als Herkunftshinweis verstanden wird, noch weitere praktisch bedeutsame Einsatzmöglichkeiten bestehen, bei denen jedenfalls ein maßgeblicher Teil des angesprochenen Verkehrs einen Herkunftshinweis annehmen wird (BGH GRUR 2005, 414, 416 - Russisches Schaumgebäck).

    Auch weist das Landgericht zutreffend darauf hin, dass das Publikum daran gewöhnt ist, dass Schokoladenprodukte vielfach in Formen vertrieben werden, die Tiere oder Gegenstände mehr oder minder naturalistisch wiedergeben, wie z.B. verschiedene Tiere, Eier, Weihnachtsmänner, Blätter, Zigaretten etc. Hinzu kommt, dass es in der Tat der Lebenserfahrung entspricht, dass der Verkehr die Formgestaltung einer Ware regelmäßig nicht in gleicher Weise wie Wort- und Bildmarken als Herkunftshinweis auffasst, weil es bei der Warenform zunächst um eine funktionelle und ästhetische Ausgestaltung der Ware selbst geht; auch eine besondere Gestaltung der Ware selbst wird danach eher diesem Umstand zugeschrieben werden als der Absicht, auf die Herkunft der Ware hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2005, 414, 416 - Russisches Schaumgebäck; BGH GRUR 2007, 780, 783 - Pralinenform).

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06
    Die strengen Anforderungen gelten auch für das rechtsirrige Vertrauen auf die Schutzunfähigkeit oder sonstige Löschungsreife eines Klagezeichens (vgl. Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. [2003], Vorb §§ 14-19 Rz.110; BGH GRUR 1996, 271, 275 - Gefärbte Jeans).

    Das MarkenG hat hieran nichts geändert (BGH GRUR 2001, 1156, 1158 - Der grüne Punkt; BGH GRUR 1996, 271, 275 - Gefärbte Jeans).

  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 111/84

    Chanel No. 5; Bereicherungsansprüche des Berechtigten bei Nutzung eines fremden

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06
    Der Bereicherungsanspruch bei Verletzung von Marken aufgrund § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt. BGB ist seit der Entscheidung des BGH vom 18.12.1986 (I ZR 111/84 = GRUR 1987, 520, 523 - Chanel No. 5 I) anerkannt.

    Unter dem Gesichtspunkt des Zuweisungsgehalts im Sinne des Bereicherungsrechts kann die Rechtslage nicht anders beurteilt werden, als bei der anerkannten Verpflichtung des Verletzers zur Entrichtung einer angemessenen Lizenzgebühr als Schadensersatz, wenn er zu Unrecht eine dem Rechtsinhaber ausschließlich vorbehaltene Befugnis in Anspruch genommen hat (BGH GRUR 1987, 520, 523 - Chanel No. 5 I).

  • BGH, 15.03.2001 - I ZR 163/98

    Der Grüne Punkt; Bereicherungsanspruch bei rechtsgrundloser Inanspruchnahme des

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06
    Das MarkenG hat hieran nichts geändert (BGH GRUR 2001, 1156, 1158 - Der grüne Punkt; BGH GRUR 1996, 271, 275 - Gefärbte Jeans).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06
    Bei unsicherer Rechtslage trägt dementsprechend generell der Verletzer das "Fahrlässigkeitsrisiko" (BGH GRUR 1995, 825, 829 - Torres).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: z.B. BGH GRUR 2006, 60 Rz. 12 - coccodrillo; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella Mey).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98

    Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06
    Der Verkehr erblickt in einem angemeldeten Zeichen in der Regel einen Herkunftshinweis, wenn das Zeichen über die typischen Merkmale und die technisch notwendige Gestaltung des gattungsmäßigen Produktes hinausgehende charakteristische Elemente aufweist (BGH GRUR 2001, 334, 336 - Gabelstapler).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06
    Es handelt sich um einen Fall der Eingriffskondiktion, bei der für den erlangten Kennzeichengebrauch eine angemessene und übliche Lizenzgebühr als Wertersatz (§ 818 II BGB) zu bezahlen ist (vgl. HansOLG [5.ZS] GRUR 2006, 219, 223f - Evian / Revian; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. [2003], Vor §§ 14-19 Rz. 125; Schweyer in v.Schultz, Markenrecht, 2.Aufl., § 14 Rz.272; Ströbele / Hacker, MarkenG, 8.Aufl. [2006], § 14 Rz.306).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: z.B. BGH GRUR 2006, 60 Rz. 12 - coccodrillo; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella Mey).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 85/13

    Mars unterliegt im Streit um Bounty

    Bei einer dreidimensionalen Marke müssen grundsätzlich alle Formelemente übereinstimmen (vgl. OLG Hamburg vom 08.10.2008 - 5 U 52/06 - Rn. 59, zitiert nach juris; Ingerl/Rohnke a.a.O. § 14 Rn. 282).
  • LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17

    Ersatz von Rechtsverfolgungskosten als Schadensersatzanspruch i.R.d.

    Nur wenn das Zeichen zweifelsfrei nicht in diesem Sinne als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird, liegt kein markenmäßiger Gebrauch vor ( Ingerl/Rohnke , a.a.O., § 14 S2.145; OLG Hamburg MarkenR 2009, 220, 223 - Schokostäbchen ).
  • LG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2a O 248/16
    Nur wenn das Zeichen zweifelsfrei nicht in diesem Sinne als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird, liegt kein markenmäßiger Gebrauch vor ( Ingerl/Rohnke , a.a.O., § 14 Rn. 145; OLG Hamburg MarkenR 2009, 220, 223 - Schokostäbchen ).
  • LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Gemeinschaftsmarke wegen

    Es genügt die objektive, nicht völlig fern liegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt; nur wenn das Zeichen zweifelsfrei nicht als betriebliches Herkunftskennzeichen wahrgenommen wird, ist ein markenmäßiger Gebrauch zu verneinen (OLG Hamburg, MarkenR 2009, 220, 223).
  • LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14

    Arcuate Hangtag - Markenrechtsverletzung: Unrechtmäßige Benutzung eines

    Ein markenmäßiger Gebrauch ist allein dann zu verneinen, wenn der Verwender das Zeichen lediglich zur Kennzeichnung der besonderen Eigenschaften der von ihm angebotenen Ware auf eine Weise benutzt, die ausschließt, dass der Verkehr das Zeichen als betriebliches Herkunftszeichen auffasst (vgl. EuGH GRUR Int. 2002, 841, 841 Rn. 17 - Hölterhoff/ Freiesleben; OLG Hamburg MarkenR 2009, 220, 223 - Schokostäbchen).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2017 - 2a O 203/16

    Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung

    Nur wenn das Zeichen zweifelsfrei nicht in diesem Sinne als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird, liegt kein markenmäßiger Gebrauch vor ( Ingerl/Rohnke , a.a.O., § 14 Rn. 145; OLG Hamburg MarkenR 2009, 220, 223 - Schokostäbchen ).
  • LG Düsseldorf, 13.05.2020 - 2a O 161/19
    Nur wenn das Zeichen zweifelsfrei nicht in diesem Sinne als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird, liegt kein markenmäßiger Gebrauch vor (Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 138 ff., 144 f.; OLG Hamburg, MarkenR 2009, 220, 223 - Schokostäbchen ).
  • LG Hamburg, 24.03.2017 - 315 O 204/16

    Markenmäßige Verwendung der Bezeichnungen "GEBURTSTAGS.SPRUNG" und "SCHUL.SPRUNG"

    Der Begriff des im engeren Sinne markenmäßigen Gebrauchs ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Interesse eines effektiven Kennzeichenschutzes weit zu fassen (BGH GRUR 2002, 613 - GERRI/KERRY Spring ; BGH GRUR 1996, 68 (70) - COTTON LINE ; OLG Hamburg, MarkenR 2009, 220ff. (223) - Schokostäbchen ).
  • LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen "One" und "Lightyear One" als Zeichen

    Nur wenn das Zeichen zweifelsfrei nicht als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird, ist markenmäßiger Gebrauch zu verneinen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 8.10.2008, Az. 5 U 52/06, Rz. 41).
  • LG Düsseldorf, 11.03.2020 - 2a O 161/19
    Nur wenn das Zeichen zweifelsfrei nicht in diesem Sinne als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird, liegt kein markenmäßiger Gebrauch vor (Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 138 ff., 144 f.; OLG Hamburg, MarkenR 2009, 220, 223 - Schokostäbchen ).
  • LG Düsseldorf, 28.02.2018 - 2a O 283/16
  • LG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2a O 52/17

    Verwechslungsgefahr durch die Verwendung des Zeichenbestandteils "MO" als

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15798
OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 52/06 (https://dejure.org/2007,15798)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2007 - 5 U 52/06 (https://dejure.org/2007,15798)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2007 - 5 U 52/06 (https://dejure.org/2007,15798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kauf eines Hausgrundstücks; Arglistiges Verschweigen von Feuchtigkeitsschäden im Keller; Beschaffenheit als Niedrigenergiehaus; Unrichtige Information in einer Annonce; Vorrang der Gewährleistungsvorschriften vor der Haftung aus culpa in contrahendo; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO § 525; ; EGBGB Art. 229 § 5 Abs. 1; ; BGB §§ 459 ff. a.F.; ; BGB § 463 Satz 2; ; BGB § 467 a.F.; ; BGB § 476

  • rechtsportal.de

    Hauskauf: Keine Vermutung für Arglist bei fehlerhaften Eigenumbauten -Vorrang der §§ 459 ff. BGB a. F. vor culpa in contrahendo

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 52/06
    Denn soweit die Beklagten im Grundstückskaufvertrag versichert haben, dass ihnen keine sichtbaren oder unsichtbaren Sachmängel bekannt seien, haben sie damit lediglich eine Erklärung über ihre Kenntnis und keine garantieähnliche; von Kenntnis und Verschulden unabhängige, Haftung für Mängel des Kaufobjektes übernommen (BGH NJW 1995, 1549).
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