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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06 - 5   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2251
OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06 - 5 (https://dejure.org/2006,2251)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.07.2006 - 5 U 53/06 - 5 (https://dejure.org/2006,2251)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 5 U 53/06 - 5 (https://dejure.org/2006,2251)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Krankenversicherung: Beschränkung von Versicherungsleistungen auf Heilmaßnahmen durch einen niedergelassenen Arzt; Fehlen einer ärztlichen Niederlassung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung von Leistungen des Krankenversicherers auf ärztliche Heilmaßnahmen durch einen niedergelassenen Arzt in den Versicherungsbedingungen; Begriff des "niedergelassenen Arztes"; Vorliegen einer "überraschenden Klausel"; Unterscheidung zwischen einem ...

  • rabüro.de

    Zur Beschränkung von Leistungen des Krankenversicherers auf ärztliche Heilmaßnahmen durch einen niedergelassenen Arzt

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § ... 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 305c Abs. 1; ; BGB § 306 Abs. 1; ; BGB § 306 Abs. 2; ; BGB §§ 307 ff; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Fall 1; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; VVG § 178b; ; VVG § 178b Abs. 1; ; VVG § 178b Abs. 3; ; MBKT § 4 Abs. 5

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 4 Abs. 2; MBKT 94 § 4 Abs. 6
    Beschränkung der Leistungspflicht auf Behandlungen durch niedergelassene Ärzte ist wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 178b; MBKT § 4 Abs. 5
    Wirksamkeit der Beschränkung von Leistungen des Krankenversicherers auf ärztliche Heilmaßnahmen durch einen niedergelassenen Arzt in Versicherungsbedingungen einer Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung - Begriff des niedergelassenen Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Beschränkung der Leistung auf Behandlung durch niedergelassene Ärzte ist wirksam

  • medizinrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Beschränkung der Leistungen einer Krankenkasse auf ärztliche Heilmaßnahmen durch niedergelassenen Arzt ist rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherung darf Arztwahl beschränken

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1623
  • VersR 2007, 345
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG München, 21.12.1989 - 24 U 478/89

    Anspruch auf Erstattung verschriebener Arzneimittel aus einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06
    Wegen der großen Auswahlmöglichkeit an niedergelassenen Ärzten fehlt es bereits an einem ins Gewicht fallenden Nachteil (OLG München, VersR 1990, 614; OLG Köln, RuS 1991, 31; Prölss in Prölss/Martin, a.a.O., § 4 MBKK 94 Rn. 12).

    Somit handelt es sich um eine Risikobegrenzung (BGH, Urt. v. 30.11.1977 - IV ZR 69/76 - BGHZ 70, 158; OLG Hamm, VersR 1993, 427; OLG Köln, RuS 1991, 31; OLG München, VersR 1990, 614).

    Deshalb gelangt man zu dem gleichen Ergebnis, wenn man auf das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers abstellt (OLG München, VersR 1990, 614).

    Durch das Praxisschild oder ähnliche Maßnahmen tritt der Arzt nach außen hin der Allgemeinheit gegenüber als praktizierender Arzt in einer für jedermann erkennbaren Form in Erscheinung (OLG München, VersR 1990, 614).

  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06
    Die Ausgrenzung der nicht niedergelassenen, nur gelegentlich praktizierenden Ärzte entspräche nicht nur dem Interesse des Versicherers, in der Masse der Fälle die vom Arzt gewählte Heilbehandlung nicht auf ihre medizinische Notwendigkeit prüfen zu müssen (BGH, Urt. v. 30.11.1977 - IV ZR 69/76 - BGHZ 70, 158), sondern auch dem Interesse der Mehrheit der Versicherungsnehmer, die sich bei ambulanten Behandlungen ohnehin regelmäßig an niedergelassene Ärzte wenden und daran interessiert sind, die Ausgaben auf sinnvolle Behandlungen zu begrenzen, damit die Prämien nicht unverhältnismäßig steigen.

    Somit handelt es sich um eine Risikobegrenzung (BGH, Urt. v. 30.11.1977 - IV ZR 69/76 - BGHZ 70, 158; OLG Hamm, VersR 1993, 427; OLG Köln, RuS 1991, 31; OLG München, VersR 1990, 614).

    Für den Wortsinn des Begriffs "niedergelassener Arzt" ist der Sprachgebrauch im ärztlichen Berufsrecht maßgebend, das diesen Begriff gebildet hat (BGH, Urt. v. 30.11.1977 - IV ZR 69/76 - BGHZ 70, 158; OLG Hamm, RuS 1992, 425; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; Prölss in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27.Aufl., § 4 MBKK 94 Rn. 8ff; Schoenfeldt/Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 3.Aufl., § 4 MB/KK Rn. 21ff).

    Den Gegensatz dazu bilden diejenigen Ärzte, die - ohne eigene Praxis - gelegentlich eine selbständige Behandlung übernehmen (BGH, Urt. v. 30.11.1977 - IV ZR 69/76 - BGHZ 70, 158).

  • OLG Hamm, 24.06.1992 - 20 U 90/92

    Niederlassung; Arzt; Beruf; Praxis; GmbH; Leistungsausschluß für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06
    Soweit dies in der Literatur anders gesehen wird (Dreher, Die ärztliche Berufsausübung in Gesellschaften und § 4 Abs. 2 S. 1 MBKK, VersR 1995, 245), wenn die Behandlung durch eine "Arzt-GmbH" nicht als solche eines niedergelassenen Arztes gilt (OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; OLG Hamm VersR 1993, 427), und sich als Folge einer solchen Auslegung in der Tat die Frage stellt, ob die Anforderungen an das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) gewahrt sind, gelangte diese Ansicht jedoch hier zu keinem anderen Ergebnis.

    Somit handelt es sich um eine Risikobegrenzung (BGH, Urt. v. 30.11.1977 - IV ZR 69/76 - BGHZ 70, 158; OLG Hamm, VersR 1993, 427; OLG Köln, RuS 1991, 31; OLG München, VersR 1990, 614).

    Für den Wortsinn des Begriffs "niedergelassener Arzt" ist der Sprachgebrauch im ärztlichen Berufsrecht maßgebend, das diesen Begriff gebildet hat (BGH, Urt. v. 30.11.1977 - IV ZR 69/76 - BGHZ 70, 158; OLG Hamm, RuS 1992, 425; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; Prölss in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27.Aufl., § 4 MBKK 94 Rn. 8ff; Schoenfeldt/Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 3.Aufl., § 4 MB/KK Rn. 21ff).

  • LG Saarbrücken, 21.12.2005 - 12 O 334/04
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06
    Auf die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 21.12.2005 - Az: 12 O 334/04 - wird dieses teilweise geändert und Ziffer 1 des Tenors wie folgt neu gefasst:.

    Nach informatorischer Anhörung des Beklagten und Vernehmung der Zeugen Dr. Sch., J. und L. hat das Landgericht Saarbrücken den Beklagten durch Urteil vom 21.12.2005 - 12 O 334/04 - antragsgemäß zur Rückzahlung von 30.317,79 EUR nebst Zinsen verurteilt, weil der Beklagte nicht durch einen niedergelassenen Arzt behandelt worden sei, was Voraussetzung für die Leistungspflicht der Klägerin gewesen sei.

    unter Aufhebung des am 21.12.2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Saarbrücken - 12 O 334/04 - die Klage abzuweisen.

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 3/94

    Obliegenheitsverletzung; Versicherungsschutz; Unterscheidung von Risikobegrenzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06
    Dass durch die Auswahl des Behandelnden an ein Verhalten des Versicherungsnehmers angeknüpft wird, steht dem nicht entgegen (BGH, Urt. v. 14.12.1994 - IV ZR 3/94 - VersR 1995, 328).

    Die Anknüpfung an ein Verhalten des Versicherungsnehmers alleine besagt nichts (BGH, Urt. v. 14.12.1994 - IV ZR 3/94 - VersR 1995, 328).

  • OLG Köln, 18.10.1990 - 5 U 45/90
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06
    Wegen der großen Auswahlmöglichkeit an niedergelassenen Ärzten fehlt es bereits an einem ins Gewicht fallenden Nachteil (OLG München, VersR 1990, 614; OLG Köln, RuS 1991, 31; Prölss in Prölss/Martin, a.a.O., § 4 MBKK 94 Rn. 12).

    Somit handelt es sich um eine Risikobegrenzung (BGH, Urt. v. 30.11.1977 - IV ZR 69/76 - BGHZ 70, 158; OLG Hamm, VersR 1993, 427; OLG Köln, RuS 1991, 31; OLG München, VersR 1990, 614).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1993 - 4 U 7/92

    Behandlung durch einen bei einer GmbH angestellten Zahnarzt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06
    Soweit dies in der Literatur anders gesehen wird (Dreher, Die ärztliche Berufsausübung in Gesellschaften und § 4 Abs. 2 S. 1 MBKK, VersR 1995, 245), wenn die Behandlung durch eine "Arzt-GmbH" nicht als solche eines niedergelassenen Arztes gilt (OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; OLG Hamm VersR 1993, 427), und sich als Folge einer solchen Auslegung in der Tat die Frage stellt, ob die Anforderungen an das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) gewahrt sind, gelangte diese Ansicht jedoch hier zu keinem anderen Ergebnis.

    Für den Wortsinn des Begriffs "niedergelassener Arzt" ist der Sprachgebrauch im ärztlichen Berufsrecht maßgebend, das diesen Begriff gebildet hat (BGH, Urt. v. 30.11.1977 - IV ZR 69/76 - BGHZ 70, 158; OLG Hamm, RuS 1992, 425; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; Prölss in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27.Aufl., § 4 MBKK 94 Rn. 8ff; Schoenfeldt/Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 3.Aufl., § 4 MB/KK Rn. 21ff).

  • OLG Stuttgart, 28.07.1988 - 11 U 108/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06
    Daran ändert auch das Argument nichts, die Regelung des § 4 Abs. 5 der MBKT knüpfe an ein Verhalten des Versicherungsnehmers an, und diene erkennbar dem Interesse des Versicherers, seine Versicherungsleistungen durch eine ärztliche Behandlung und durch eine baldige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Versicherungsnehmers gering zu halten (OLG Stuttgart, VersR 1989, 242).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.1995 - 5 U 321/94

    Bestandteil; Einbauküche; Bestandteil eines Gebäudes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kommt nur dann in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH, Urt. v. 5.07.1995 - IV ZR 133/94 - VersR 1995, 951; Senat, Urt. v. 01.02.1995 - 5 U 321/94-22 - VersR 1996, 97).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kommt nur dann in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH, Urt. v. 5.07.1995 - IV ZR 133/94 - VersR 1995, 951; Senat, Urt. v. 01.02.1995 - 5 U 321/94-22 - VersR 1996, 97).
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZR 180/03

    Zurückweisung von Sachvortrag in der Berufungsinstanz

  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 235/02

    Berufung eines Geschäftsunfähigen auf den Wegfall der Bereicherung; Verbrauch von

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

  • OLG Saarbrücken, 27.10.1993 - 5 U 197/93

    Umfang der gegen Einbruchdiebstahl versicherten Sachen; Beweispflicht eines

  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 60/91

    Erstreckung einer formularmäßigen Bürgschaft auf Bereicherungsansprüche als

  • BGH, 24.05.2000 - IV ZR 186/99

    Haftungsausschluß nach AVB-Werkverkehr

  • LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 6a S 198/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine LASIK-Operation wegen

    Ausgeschlossen ist die Behandlung durch Ärzte, die nur gelegentlich tätig werden, weil sie nicht (mehr) über eine Praxis verfügen (OLG München VersR 1990, 614; OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1623).
  • OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22

    Für die Feststellung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes ist es unerheblich, ob

    Dies bringt die Verpflichtung mit sich, dass der Arzt seine Praxis entsprechend der notwendigen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen einrichtet, die es ihm ermöglichen, zu jeder Zeit ärztliche Tätigkeit nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst auszuüben, und dass er seinen Beruf grundsätzlich in oder (etwa bei Hausbesuchen) im Zusammenhang mit dieser Praxis ausübt (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.1977, IV ZR 69/76, BGHZ 70, 158, juris Rn. 10;OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.7.2006, 5 U 53/06-5,NJW-RR 2006, 1623, juris Rn. 31).
  • LG Dortmund, 16.07.2009 - 2 O 29/08

    Wirksamkeit einer die durch Arbeitsunfähigkeit begründete Leistungspflicht des

    Die berechtigten Erwartungen des Versicherungsnehmers werden von allgemeinen Umständen (wie z. B. dem Grad der Abweichung vom dispositiven Recht) und den besonderen Umständen, unter denen der Vertrag geschlossen wurde, bestimmt (BGH NJW 1992, 1234; OLG Saarbrücken VersR 2007, 345).
  • OLG Schleswig, 20.10.2021 - 9 U 246/19
    Die "Niederlassung" eines Arztes ist die öffentlich erkennbare Bereitstellung zur Ausübung des ärztlichen Berufs in selbständiger Praxis, wobei die Niederlassung auch die Verpflichtung mit sich bringt, die ärztliche Praxis entsprechend den notwendigen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen einzurichten, die es einem Arzt ermöglichen, zu jeder Zeit ärztliche Tätigkeit nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst auszuüben (BGH, Urteil vom 30. November 1977 - IV ZR 69/76, BGHZ 70, 158-173, Rn. 10 - 13; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Juli 2006 - 5 U 53/06, juris Rn. 31).
  • OLG Schleswig, 20.01.2021 - 9 U 246/19

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Gemeinschaftspraxis von Ärzten

    Die "Niederlassung" eines Arztes ist die öffentlich erkennbare Bereitstellung zur Ausübung des ärztlichen Berufs in selbständiger Praxis, wobei die Niederlassung auch die Verpflichtung mit sich bringt, die ärztliche Praxis entsprechend den notwendigen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen einzurichten, die es einem Arzt ermöglichen, zu jeder Zeit ärztliche Tätigkeit nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst auszuüben (BGH, Urteil vom 30. November 1977 - IV ZR 69/76, BGHZ 70, 158 -173, Rn. 10 - 13; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Juli 2006 - 5 U 53/06, juris Rn. 31).
  • LG Duisburg, 02.10.2008 - 12 S 51/08

    Erfordernis einer vorherigen Leistungszusage i.R.d. Anspruchs auf Zahlung von

    Die Kammer schließt sich insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung vorherrschenden Meinung an, dass ein Risikoausschluss vorliegt, da § 4 Abs. 5 AVB gerade der Begrenzung des Risikos des Versicherers gilt (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.07.1006, Az. 5 U 53/06; OLG Köln, Urt. v. 26.11.1992, Az. 5 U 131/92).
  • AG Hamburg-Altona, 08.01.2019 - 316 C 205/18

    Krankheitskostenversicherung - Behandlungskosten durch einen angestellten Arzt

    Nach allem führt § 4 Abs. 2 MB/KK mit der Beschränkung auf "approbierte niedergelassene" Ärzte nur zum Ausschluss von Behandlungskosten durch Ärzte, die nur gelegentlich und nicht nach außen erkennbar praktizieren (vgl. dazu Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Juli 2006 - 5 U 53/06 - 5 -, juris Rn 22).
  • LG Saarbrücken, 03.11.2010 - 12 S 6/10

    Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Klausel über das Erlöschen des

  • LG Paderborn, 14.12.2011 - 3 O 211/10

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf anteilige Erstattung von Kosten für einen in

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 5 U 53/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,39098
OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 5 U 53/06 (https://dejure.org/2007,39098)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2007 - 5 U 53/06 (https://dejure.org/2007,39098)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2007 - 5 U 53/06 (https://dejure.org/2007,39098)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 5 U 53/06
    27 Bei der Frage, ob von Stellplätzen und Tiefgaragenzufahrten ausgehende Geräuschemissionen die Nutzung eines Grundstücks beeinträchtigen, ist also die Wesentlichkeit des Lärms im Sinne einer wertenden Abgrenzung durch eine situationsbezogene Abwägung zu bestimmen (BGHZ 120, 239, 255) und auf das Empfinden des verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen (BGH, a. a. O.; BGH NJW 1993, 656, 658).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 5 U 53/06
    Die Frage, ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und dem, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (BGHZ 157, 33, 43).
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