Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08   

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https://dejure.org/2009,12302
OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08 (https://dejure.org/2009,12302)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2009 - 5 U 54/08 (https://dejure.org/2009,12302)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 5 U 54/08 (https://dejure.org/2009,12302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich einer Motoryacht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Motoryacht - Sachmängelhaftung

  • Judicialis

    BGB § 286; ; BGB § 323; ; BGB § 363; ; BGB § 433; ; BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 443 Abs. 1; ; BGB § 444; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; GKG § 21

  • rechtvoraus.de

    Wassersport - Sachmängelhaftung für die Fahrtüchtigkeit einer Motoryacht - Vereinbarung einer Beschaffenheitsvereinbarung durch Zusicherung im Übergabeprotokoll: Beweislast beim Bestreiten der Identität eines fehlerhaften Bauteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 443 Abs. 1; BGB § 444
    Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich einer Motoryacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Frankfurt/Oder, 30.01.2008 - 17 O 450/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30. Januar 2008 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 17 O 450/06 - einschließlich des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.

    unter teilweiser Abänderung des am 30. Januar 2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 17 O 450/06 - die Klage abzuweisen, .

  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 259/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei beschädigter Zylinderkopfdichtung und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08
    Macht ein Käufer - wie hier der Kläger - Rechte nach § 437 Nr. 2 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (vgl. BGHZ 159, 215; BGH NJW 2006, 1195; NJW 2007, 2621).
  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08
    Macht ein Käufer - wie hier der Kläger - Rechte nach § 437 Nr. 2 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (vgl. BGHZ 159, 215; BGH NJW 2006, 1195; NJW 2007, 2621).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08
    Macht ein Käufer - wie hier der Kläger - Rechte nach § 437 Nr. 2 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (vgl. BGHZ 159, 215; BGH NJW 2006, 1195; NJW 2007, 2621).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08
    Die Übernahme der Beschaffenheitsgarantie im Sinne einer bindenden Gewährübernahme, dass der Verkäufer dem Käufer zu erkennen gibt, dass er für den Bestand der Beschaffenheit und für die Folgen ihres Fehlens einstehen will bzw. dass der Käufer dies nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so verstehen durfte und musste (vgl. BGH NJW 2007, 1346; Palandt-Weidenkaff, BGB, 69. Auflage, § 444 Rdnr. 12 und § 443 Rn. 11 - m.w.N.) folgt hier aus der Bezeichnung "fahrbereit" im Übernahmeprotokoll.
  • OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09

    Beschaffenheitsvereinbarung, Beschaffenheitsgarantie

    Zwar kann es unter besonderen Umständen des Einzelfalls möglich sein, dass die individuelle Erklärung eines nichtgewerblichen Verkäufers, ein Motorfahrzeug sei "fahrbereit", als Beschaffenheitsgarantie zu bewerten ist (BGHZ 170, 86, Tz. 20; siehe auch OLG Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - 5 U 54/08, juris, Tz. 37, zum Verkauf einer Motoryacht).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08   

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https://dejure.org/2008,18111
OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08 (https://dejure.org/2008,18111)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.12.2008 - 5 U 54/08 (https://dejure.org/2008,18111)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 5 U 54/08 (https://dejure.org/2008,18111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 517, 233, 85 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Ausgangskontrolle eines Telefaxes durch organisatorische Anweisungen; Pflicht zur Überprüfung eines zu erstellenden Sendeberichts auf etwaige Übermittlungsfehler bei der Übermittlung eines Schriftsatzes durch Telefax; ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.03.2008 - III ZB 80/07

    Anforderungen an die Ausgangs Kontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
    Soll der Schriftsatz durch Telefax übermittelt werden, so ist in der Regel ein Sendebericht zu erstellen und auf etwaige Übermittlungsfehler, insbesondere die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer, zu überprüfen (BGH, Beschl. vom 19.03.2008 - III ZB 80/07 - und vom 13.02.2007 - VI ZB 70/06; wenn nicht anders angeführt, jeweils zitiert nach juris).

    Ausreichend ist auch die allgemeine Anweisung, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (BGH, Beschl. vom 19.03.2008, a.a.O., vom 24.01.1996, VersR 1996, 1125 und vom 02.07.2001, NJW-RR 2002, 60).

    Zwar kann das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen dann unerheblich sein, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (BGH, Beschl. vom 19.03.2008 - III ZB 80/07 - und vom 21.07.2008, FamRZ 2008, 1924, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Einzelanweisung der Prozessbevollmächtigten der Kläger an die Auszubildende, den Berufungsschriftsatz vorab per Telefax an das Hanseatische Oberlandesgericht zu senden, ersetzt die ordnungsgemäße Ausgangskontrolle allein jedoch nicht, weil sie keine Überprüfung der korrekten Versendung im Einzelfall an die Stelle der unzureichenden Ausgangskontrolle setzt (BGH, Beschl. vom 19.03.2008 - III ZB 80/07 - und vom 21.07.2008, FamRZ 2008, 1924).

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 70/06

    Anforderungen an die Überprüfung der Telefax-Nummer bei Übermittlung

    Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
    Soll der Schriftsatz durch Telefax übermittelt werden, so ist in der Regel ein Sendebericht zu erstellen und auf etwaige Übermittlungsfehler, insbesondere die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer, zu überprüfen (BGH, Beschl. vom 19.03.2008 - III ZB 80/07 - und vom 13.02.2007 - VI ZB 70/06; wenn nicht anders angeführt, jeweils zitiert nach juris).

    Es entspricht ferner der ständigen Rechsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die im Rahmen der Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts bei einer Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax jedenfalls dann auch darauf zu erstrecken hat, ob die zutreffende Telefaxnummer des Empfangsgerichts angewählt wurde, wenn die Telefax-Nummer aus einem elektronischen oder buchmäßig erfassten Verzeichnis von einer Büroangestellten selbständig zu ermitteln war (BGH, Beschl. vom 13.02.2007, a.a.O. und vom 10.05.2006 - XII ZB 267/04).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise wegen des deutlich verringerten Verwechslungsrisikos dann, wenn die zur Übermittlung verwendete Telefaxnummer handschriftlich unmittelbar aus dem konkreten Aktenvorgang heraus, etwa einem Schreiben des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Beschl. vom 13.02.2007 - VI ZB 70/06 - und vom 22.06.2004 - VI ZB 14/04), zu entnehmen ist.

  • BGH, 21.07.2008 - II ZA 4/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
    Zwar kann das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen dann unerheblich sein, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (BGH, Beschl. vom 19.03.2008 - III ZB 80/07 - und vom 21.07.2008, FamRZ 2008, 1924, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Einzelanweisung der Prozessbevollmächtigten der Kläger an die Auszubildende, den Berufungsschriftsatz vorab per Telefax an das Hanseatische Oberlandesgericht zu senden, ersetzt die ordnungsgemäße Ausgangskontrolle allein jedoch nicht, weil sie keine Überprüfung der korrekten Versendung im Einzelfall an die Stelle der unzureichenden Ausgangskontrolle setzt (BGH, Beschl. vom 19.03.2008 - III ZB 80/07 - und vom 21.07.2008, FamRZ 2008, 1924).

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04

    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per

    Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise wegen des deutlich verringerten Verwechslungsrisikos dann, wenn die zur Übermittlung verwendete Telefaxnummer handschriftlich unmittelbar aus dem konkreten Aktenvorgang heraus, etwa einem Schreiben des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Beschl. vom 13.02.2007 - VI ZB 70/06 - und vom 22.06.2004 - VI ZB 14/04), zu entnehmen ist.
  • LSG Hessen, 27.11.2002 - L 5 V 1038/01

    Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen - Besorgnis der Befangenheit von

    Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
    Unklarheiten gehen im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs zu Lasten der Partei (BAG, NJW 2003, 1270).
  • BGH, 02.07.2001 - II ZB 28/00

    Büroorganisation bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

    Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
    Ausreichend ist auch die allgemeine Anweisung, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (BGH, Beschl. vom 19.03.2008, a.a.O., vom 24.01.1996, VersR 1996, 1125 und vom 02.07.2001, NJW-RR 2002, 60).
  • BGH, 24.01.1996 - XII ZB 4/96

    Voraussetzungen der Streichung einer Frist im Fristenkalender; Ausgangskontrolle

    Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
    Ausreichend ist auch die allgemeine Anweisung, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (BGH, Beschl. vom 19.03.2008, a.a.O., vom 24.01.1996, VersR 1996, 1125 und vom 02.07.2001, NJW-RR 2002, 60).
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 50/96

    Berücksichtigung von im Rahmen einer Beschwerde gegen die Versagung der

    Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
    Hat das Wiedereinsetzungsgesuch - wie im vorliegenden Fall - bereits eine in sich geschlossene, an sich nicht ergänzungsbedürftig erscheinende Sachdarstellung enthalten, so können nach Fristablauf vorgetragene neue Tatsachen, die für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts von Bedeutung sein können, nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. für das Beschwerdeverfahren BGH NJW 1997, 1708; 97, 2120).
  • BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04

    Anforderungen an die Überprüfung des Sendeberichts bei Übermittlung

    Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
    Es entspricht ferner der ständigen Rechsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die im Rahmen der Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts bei einer Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax jedenfalls dann auch darauf zu erstrecken hat, ob die zutreffende Telefaxnummer des Empfangsgerichts angewählt wurde, wenn die Telefax-Nummer aus einem elektronischen oder buchmäßig erfassten Verzeichnis von einer Büroangestellten selbständig zu ermitteln war (BGH, Beschl. vom 13.02.2007, a.a.O. und vom 10.05.2006 - XII ZB 267/04).
  • BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
    Hat das Wiedereinsetzungsgesuch - wie im vorliegenden Fall - bereits eine in sich geschlossene, an sich nicht ergänzungsbedürftig erscheinende Sachdarstellung enthalten, so können nach Fristablauf vorgetragene neue Tatsachen, die für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts von Bedeutung sein können, nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. für das Beschwerdeverfahren BGH NJW 1997, 1708; 97, 2120).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21026
OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08 (https://dejure.org/2009,21026)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2009 - 5 U 54/08 (https://dejure.org/2009,21026)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 5 U 54/08 (https://dejure.org/2009,21026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbliche Eigenart eines an einem Original-Rennboot orientierten Modells; Nachahmung eines Modellboots

  • Wolters Kluwer

    "Rennkatamaran"; Wettbewerbliche Eigenart eines Bootsmodells

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 9
    "Rennkatamaran"; Wettbewerbliche Eigenart eines Bootsmodells

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rennkatamaran

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
    Der Hinweis des Antragsgegners auf die Entscheidung "Jeans" (BGH GRUR 06, 79, 82 -Jeans I) verfängt nicht.

    Hierfür sprechen nachhaltig schon die von dem Antragsgegner selbst vorgelegten Unterlagen, z.B. aus der Anlage RK 1. Es genügt, dass das wettbewerblich eigenartige Erzeugnis bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht hat, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH WRP 06, 75, 79 - Jeans I; BGH WRP 05, 88, 90 - Puppenausstattungen; BGH WRP 03, 496, 498 - Pflegebett; BGH WRP 02, 207, 210 - Noppenbahnen).

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
    Dementsprechend hat der BGH bereits früher entschieden, dass auch ästhetische Merkmale der Ware eine wettbewerblich eigenartige Besonderheit verleihen können (BGH GRUR 88, 690, 692 - Kristallfiguren; BGH GRUR 85, 876, 877 - Tchibo/Rolex I).
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
    Der Antragsgegner hat zutreffend auf die Entscheidung "McLaren" des BGH hingewiesen (BGH GRUR 94, 732 - McLaren), in der der BGH gerade festgehalten hatte, dass es wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn ein Hersteller naturgetreue Nachbildungen erfolgreicher Rennfahrzeuge im Kleinen mit Originalbeschriftung anbietet.
  • BGH, 14.04.1988 - I ZR 99/86

    Kristallfiguren

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
    Dementsprechend hat der BGH bereits früher entschieden, dass auch ästhetische Merkmale der Ware eine wettbewerblich eigenartige Besonderheit verleihen können (BGH GRUR 88, 690, 692 - Kristallfiguren; BGH GRUR 85, 876, 877 - Tchibo/Rolex I).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00

    "Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
    Hierfür sprechen nachhaltig schon die von dem Antragsgegner selbst vorgelegten Unterlagen, z.B. aus der Anlage RK 1. Es genügt, dass das wettbewerblich eigenartige Erzeugnis bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht hat, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH WRP 06, 75, 79 - Jeans I; BGH WRP 05, 88, 90 - Puppenausstattungen; BGH WRP 03, 496, 498 - Pflegebett; BGH WRP 02, 207, 210 - Noppenbahnen).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
    Hierfür sprechen nachhaltig schon die von dem Antragsgegner selbst vorgelegten Unterlagen, z.B. aus der Anlage RK 1. Es genügt, dass das wettbewerblich eigenartige Erzeugnis bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht hat, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH WRP 06, 75, 79 - Jeans I; BGH WRP 05, 88, 90 - Puppenausstattungen; BGH WRP 03, 496, 498 - Pflegebett; BGH WRP 02, 207, 210 - Noppenbahnen).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
    Hierfür sprechen nachhaltig schon die von dem Antragsgegner selbst vorgelegten Unterlagen, z.B. aus der Anlage RK 1. Es genügt, dass das wettbewerblich eigenartige Erzeugnis bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht hat, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH WRP 06, 75, 79 - Jeans I; BGH WRP 05, 88, 90 - Puppenausstattungen; BGH WRP 03, 496, 498 - Pflegebett; BGH WRP 02, 207, 210 - Noppenbahnen).
  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 11 CS 19.1432

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach regelmäßigem Cannabiskonsum

    Da es um den Verlust der Fahreignung durch die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (hier regelmäßige Einnahme von Cannabis) gemäß Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV geht, müssten sich die zur Begründung eines Ausnahmefalls vorgetragenen Gründe auf eine vom Regelfall abweichende Wirkung der regelmäßigen Einnahme von Cannabis auf seine Fahreignung beziehen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2011 - 11 ZB 11.462 - BeckRS 2011, 3..2252 Rn. 9).
  • OLG Köln, 08.11.2019 - 6 U 212/18

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des Vertriebs von

    Dies ist etwa bei einem einem tatsächlich existierenden Verkehrsmittel nachempfundenen Modell anzunehmen, wenn es sich zwar stark an dem Original orientiert, daneben aber eigene Gestaltungselemente verwirklicht, die übernommen worden sind (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 8.7.2009 - 5 U 54/08 - Rennkatamaran).
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Rechtsprechung
   SG Augsburg, 29.10.2009 - S 5 U 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,61326
SG Augsburg, 29.10.2009 - S 5 U 54/08 (https://dejure.org/2009,61326)
SG Augsburg, Entscheidung vom 29.10.2009 - S 5 U 54/08 (https://dejure.org/2009,61326)
SG Augsburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - S 5 U 54/08 (https://dejure.org/2009,61326)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Bayern, 29.03.2011 - L 3 U 545/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    In dem sich anschließenden Klageverfahren S 5 U 54/08 hat das Sozialgericht Augsburg die Unfall-Akten der Beklagten beigezogen.
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Rechtsprechung
   SG Leipzig, 28.01.2009 - S 5 U 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,62659
SG Leipzig, 28.01.2009 - S 5 U 54/08 (https://dejure.org/2009,62659)
SG Leipzig, Entscheidung vom 28.01.2009 - S 5 U 54/08 (https://dejure.org/2009,62659)
SG Leipzig, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - S 5 U 54/08 (https://dejure.org/2009,62659)
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