Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich einer Motoryacht
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Motoryacht - Sachmängelhaftung
- Judicialis
BGB § 286; ; BGB § 323; ; BGB § 363; ; BGB § 433; ; BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 443 Abs. 1; ; BGB § 444; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; GKG § 21
- rechtvoraus.de
Wassersport - Sachmängelhaftung für die Fahrtüchtigkeit einer Motoryacht - Vereinbarung einer Beschaffenheitsvereinbarung durch Zusicherung im Übergabeprotokoll: Beweislast beim Bestreiten der Identität eines fehlerhaften Bauteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 443 Abs. 1; BGB § 444
Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich einer Motoryacht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 30.01.2008 - 17 O 450/06
- OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LG Frankfurt/Oder, 30.01.2008 - 17 O 450/06
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30. Januar 2008 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 17 O 450/06 - einschließlich des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.unter teilweiser Abänderung des am 30. Januar 2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 17 O 450/06 - die Klage abzuweisen, .
- BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 259/06
Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei beschädigter Zylinderkopfdichtung und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08
Macht ein Käufer - wie hier der Kläger - Rechte nach § 437 Nr. 2 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (vgl. BGHZ 159, 215; BGH NJW 2006, 1195; NJW 2007, 2621). - BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03
Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08
Macht ein Käufer - wie hier der Kläger - Rechte nach § 437 Nr. 2 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (vgl. BGHZ 159, 215; BGH NJW 2006, 1195; NJW 2007, 2621). - BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05
Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08
Macht ein Käufer - wie hier der Kläger - Rechte nach § 437 Nr. 2 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (vgl. BGHZ 159, 215; BGH NJW 2006, 1195; NJW 2007, 2621). - BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06
Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08
Die Übernahme der Beschaffenheitsgarantie im Sinne einer bindenden Gewährübernahme, dass der Verkäufer dem Käufer zu erkennen gibt, dass er für den Bestand der Beschaffenheit und für die Folgen ihres Fehlens einstehen will bzw. dass der Käufer dies nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so verstehen durfte und musste (vgl. BGH NJW 2007, 1346;… Palandt-Weidenkaff, BGB, 69. Auflage, § 444 Rdnr. 12 und § 443 Rn. 11 - m.w.N.) folgt hier aus der Bezeichnung "fahrbereit" im Übernahmeprotokoll.
- OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09
Beschaffenheitsvereinbarung, Beschaffenheitsgarantie
Zwar kann es unter besonderen Umständen des Einzelfalls möglich sein, dass die individuelle Erklärung eines nichtgewerblichen Verkäufers, ein Motorfahrzeug sei "fahrbereit", als Beschaffenheitsgarantie zu bewerten ist (BGHZ 170, 86, Tz. 20; siehe auch OLG Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - 5 U 54/08, juris, Tz. 37, zum Verkauf einer Motoryacht).
Rechtsprechung
OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Pflicht eines Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Ausgangskontrolle eines Telefaxes durch organisatorische Anweisungen; Pflicht zur Überprüfung eines zu erstellenden Sendeberichts auf etwaige Übermittlungsfehler bei der Übermittlung eines Schriftsatzes durch Telefax; ...
- rechtsportal.de
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 27.08.2008 - 3 O 2121/07
- OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 19.03.2008 - III ZB 80/07
Anforderungen an die Ausgangs Kontrolle bei Übermittlung fristwahrender …
Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
Soll der Schriftsatz durch Telefax übermittelt werden, so ist in der Regel ein Sendebericht zu erstellen und auf etwaige Übermittlungsfehler, insbesondere die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer, zu überprüfen (BGH, Beschl. vom 19.03.2008 - III ZB 80/07 - und vom 13.02.2007 - VI ZB 70/06; wenn nicht anders angeführt, jeweils zitiert nach juris).Ausreichend ist auch die allgemeine Anweisung, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (BGH, Beschl. vom 19.03.2008, a.a.O., vom 24.01.1996, VersR 1996, 1125 und vom 02.07.2001, NJW-RR 2002, 60).
Zwar kann das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen dann unerheblich sein, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (BGH, Beschl. vom 19.03.2008 - III ZB 80/07 - und vom 21.07.2008, FamRZ 2008, 1924, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Die Einzelanweisung der Prozessbevollmächtigten der Kläger an die Auszubildende, den Berufungsschriftsatz vorab per Telefax an das Hanseatische Oberlandesgericht zu senden, ersetzt die ordnungsgemäße Ausgangskontrolle allein jedoch nicht, weil sie keine Überprüfung der korrekten Versendung im Einzelfall an die Stelle der unzureichenden Ausgangskontrolle setzt (BGH, Beschl. vom 19.03.2008 - III ZB 80/07 - und vom 21.07.2008, FamRZ 2008, 1924).
- BGH, 13.02.2007 - VI ZB 70/06
Anforderungen an die Überprüfung der Telefax-Nummer bei Übermittlung …
Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
Soll der Schriftsatz durch Telefax übermittelt werden, so ist in der Regel ein Sendebericht zu erstellen und auf etwaige Übermittlungsfehler, insbesondere die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer, zu überprüfen (BGH, Beschl. vom 19.03.2008 - III ZB 80/07 - und vom 13.02.2007 - VI ZB 70/06; wenn nicht anders angeführt, jeweils zitiert nach juris).Es entspricht ferner der ständigen Rechsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die im Rahmen der Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts bei einer Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax jedenfalls dann auch darauf zu erstrecken hat, ob die zutreffende Telefaxnummer des Empfangsgerichts angewählt wurde, wenn die Telefax-Nummer aus einem elektronischen oder buchmäßig erfassten Verzeichnis von einer Büroangestellten selbständig zu ermitteln war (BGH, Beschl. vom 13.02.2007, a.a.O. und vom 10.05.2006 - XII ZB 267/04).
Etwas anderes gilt ausnahmsweise wegen des deutlich verringerten Verwechslungsrisikos dann, wenn die zur Übermittlung verwendete Telefaxnummer handschriftlich unmittelbar aus dem konkreten Aktenvorgang heraus, etwa einem Schreiben des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Beschl. vom 13.02.2007 - VI ZB 70/06 - und vom 22.06.2004 - VI ZB 14/04), zu entnehmen ist.
- BGH, 21.07.2008 - II ZA 4/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
Zwar kann das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen dann unerheblich sein, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (BGH, Beschl. vom 19.03.2008 - III ZB 80/07 - und vom 21.07.2008, FamRZ 2008, 1924, jeweils mit weiteren Nachweisen).Die Einzelanweisung der Prozessbevollmächtigten der Kläger an die Auszubildende, den Berufungsschriftsatz vorab per Telefax an das Hanseatische Oberlandesgericht zu senden, ersetzt die ordnungsgemäße Ausgangskontrolle allein jedoch nicht, weil sie keine Überprüfung der korrekten Versendung im Einzelfall an die Stelle der unzureichenden Ausgangskontrolle setzt (BGH, Beschl. vom 19.03.2008 - III ZB 80/07 - und vom 21.07.2008, FamRZ 2008, 1924).
- BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04
Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per …
Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
Etwas anderes gilt ausnahmsweise wegen des deutlich verringerten Verwechslungsrisikos dann, wenn die zur Übermittlung verwendete Telefaxnummer handschriftlich unmittelbar aus dem konkreten Aktenvorgang heraus, etwa einem Schreiben des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Beschl. vom 13.02.2007 - VI ZB 70/06 - und vom 22.06.2004 - VI ZB 14/04), zu entnehmen ist. - LSG Hessen, 27.11.2002 - L 5 V 1038/01
Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen - Besorgnis der Befangenheit von …
Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
Unklarheiten gehen im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs zu Lasten der Partei (BAG, NJW 2003, 1270). - BGH, 02.07.2001 - II ZB 28/00
Büroorganisation bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax
Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
Ausreichend ist auch die allgemeine Anweisung, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (BGH…, Beschl. vom 19.03.2008, a.a.O., vom 24.01.1996, VersR 1996, 1125 und vom 02.07.2001, NJW-RR 2002, 60). - BGH, 24.01.1996 - XII ZB 4/96
Voraussetzungen der Streichung einer Frist im Fristenkalender; Ausgangskontrolle …
Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
Ausreichend ist auch die allgemeine Anweisung, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (BGH, Beschl. vom 19.03.2008, a.a.O., vom 24.01.1996, VersR 1996, 1125 und vom 02.07.2001, NJW-RR 2002, 60). - BGH, 27.02.1997 - I ZB 50/96
Berücksichtigung von im Rahmen einer Beschwerde gegen die Versagung der …
Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
Hat das Wiedereinsetzungsgesuch - wie im vorliegenden Fall - bereits eine in sich geschlossene, an sich nicht ergänzungsbedürftig erscheinende Sachdarstellung enthalten, so können nach Fristablauf vorgetragene neue Tatsachen, die für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts von Bedeutung sein können, nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. für das Beschwerdeverfahren BGH NJW 1997, 1708; 97, 2120). - BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04
Anforderungen an die Überprüfung des Sendeberichts bei Übermittlung …
Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
Es entspricht ferner der ständigen Rechsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die im Rahmen der Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts bei einer Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax jedenfalls dann auch darauf zu erstrecken hat, ob die zutreffende Telefaxnummer des Empfangsgerichts angewählt wurde, wenn die Telefax-Nummer aus einem elektronischen oder buchmäßig erfassten Verzeichnis von einer Büroangestellten selbständig zu ermitteln war (BGH…, Beschl. vom 13.02.2007, a.a.O. und vom 10.05.2006 - XII ZB 267/04). - BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97
Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die …
Auszug aus OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08
Hat das Wiedereinsetzungsgesuch - wie im vorliegenden Fall - bereits eine in sich geschlossene, an sich nicht ergänzungsbedürftig erscheinende Sachdarstellung enthalten, so können nach Fristablauf vorgetragene neue Tatsachen, die für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts von Bedeutung sein können, nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. für das Beschwerdeverfahren BGH NJW 1997, 1708; 97, 2120).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wettbewerbsrecht: Wettbewerbliche Eigenart eines an einem Original-Rennboot orientierten Modells; Nachahmung eines Modellboots
- Wolters Kluwer
"Rennkatamaran"; Wettbewerbliche Eigenart eines Bootsmodells
- rechtsportal.de
UWG § 4 Nr. 9
"Rennkatamaran"; Wettbewerbliche Eigenart eines Bootsmodells - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rennkatamaran
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.11.2007 - 408 O 280/07
- OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02
Jeans
Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
Der Hinweis des Antragsgegners auf die Entscheidung "Jeans" (BGH GRUR 06, 79, 82 -Jeans I) verfängt nicht.Hierfür sprechen nachhaltig schon die von dem Antragsgegner selbst vorgelegten Unterlagen, z.B. aus der Anlage RK 1. Es genügt, dass das wettbewerblich eigenartige Erzeugnis bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht hat, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH WRP 06, 75, 79 - Jeans I; BGH WRP 05, 88, 90 - Puppenausstattungen; BGH WRP 03, 496, 498 - Pflegebett; BGH WRP 02, 207, 210 - Noppenbahnen).
- BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82
Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
Dementsprechend hat der BGH bereits früher entschieden, dass auch ästhetische Merkmale der Ware eine wettbewerblich eigenartige Besonderheit verleihen können (BGH GRUR 88, 690, 692 - Kristallfiguren; BGH GRUR 85, 876, 877 - Tchibo/Rolex I). - BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
McLaren - Rufausbeutung
Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
Der Antragsgegner hat zutreffend auf die Entscheidung "McLaren" des BGH hingewiesen (BGH GRUR 94, 732 - McLaren), in der der BGH gerade festgehalten hatte, dass es wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn ein Hersteller naturgetreue Nachbildungen erfolgreicher Rennfahrzeuge im Kleinen mit Originalbeschriftung anbietet.
- BGH, 14.04.1988 - I ZR 99/86
Kristallfiguren
Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
Dementsprechend hat der BGH bereits früher entschieden, dass auch ästhetische Merkmale der Ware eine wettbewerblich eigenartige Besonderheit verleihen können (BGH GRUR 88, 690, 692 - Kristallfiguren; BGH GRUR 85, 876, 877 - Tchibo/Rolex I). - BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00
"Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
Hierfür sprechen nachhaltig schon die von dem Antragsgegner selbst vorgelegten Unterlagen, z.B. aus der Anlage RK 1. Es genügt, dass das wettbewerblich eigenartige Erzeugnis bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht hat, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH WRP 06, 75, 79 - Jeans I; BGH WRP 05, 88, 90 - Puppenausstattungen; BGH WRP 03, 496, 498 - Pflegebett; BGH WRP 02, 207, 210 - Noppenbahnen). - BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99
Noppenbahnen
Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
Hierfür sprechen nachhaltig schon die von dem Antragsgegner selbst vorgelegten Unterlagen, z.B. aus der Anlage RK 1. Es genügt, dass das wettbewerblich eigenartige Erzeugnis bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht hat, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH WRP 06, 75, 79 - Jeans I; BGH WRP 05, 88, 90 - Puppenausstattungen; BGH WRP 03, 496, 498 - Pflegebett; BGH WRP 02, 207, 210 - Noppenbahnen). - BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01
Puppenausstattungen
Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08
Hierfür sprechen nachhaltig schon die von dem Antragsgegner selbst vorgelegten Unterlagen, z.B. aus der Anlage RK 1. Es genügt, dass das wettbewerblich eigenartige Erzeugnis bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht hat, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH WRP 06, 75, 79 - Jeans I; BGH WRP 05, 88, 90 - Puppenausstattungen; BGH WRP 03, 496, 498 - Pflegebett; BGH WRP 02, 207, 210 - Noppenbahnen).
- VGH Bayern, 26.08.2019 - 11 CS 19.1432
Entziehung der Fahrerlaubnis nach regelmäßigem Cannabiskonsum
Da es um den Verlust der Fahreignung durch die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (hier regelmäßige Einnahme von Cannabis) gemäß Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV geht, müssten sich die zur Begründung eines Ausnahmefalls vorgetragenen Gründe auf eine vom Regelfall abweichende Wirkung der regelmäßigen Einnahme von Cannabis auf seine Fahreignung beziehen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2011 - 11 ZB 11.462 - BeckRS 2011, 3..2252 Rn. 9). - OLG Köln, 08.11.2019 - 6 U 212/18
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des Vertriebs von …
Dies ist etwa bei einem einem tatsächlich existierenden Verkehrsmittel nachempfundenen Modell anzunehmen, wenn es sich zwar stark an dem Original orientiert, daneben aber eigene Gestaltungselemente verwirklicht, die übernommen worden sind (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 8.7.2009 - 5 U 54/08 - Rennkatamaran).
Rechtsprechung
SG Augsburg, 29.10.2009 - S 5 U 54/08 |
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 29.10.2009 - S 5 U 54/08
- LSG Bayern, 29.03.2011 - L 3 U 545/09
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 29.03.2011 - L 3 U 545/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - …
In dem sich anschließenden Klageverfahren S 5 U 54/08 hat das Sozialgericht Augsburg die Unfall-Akten der Beklagten beigezogen.
Rechtsprechung
SG Leipzig, 28.01.2009 - S 5 U 54/08 |
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 28.01.2009 - S 5 U 54/08
- LSG Sachsen, 27.01.2011 - L 2 U 45/09