Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02 - 66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5646
OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02 - 66 (https://dejure.org/2003,5646)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.06.2003 - 5 U 540/02 - 66 (https://dejure.org/2003,5646)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 5 U 540/02 - 66 (https://dejure.org/2003,5646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Frachtführerhaftpflichtversicherung: Inhaltskontrolle der Bestimmung von Sicherheitsstandards; Anwendung dieser Bestimmung bei einem internationalen Gütertransport; Ausschluss des Kündigungserfordernisses für die Geltendmachung des Leistungsausschlusses bei einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Versicherungsnehmers, für eine ordnungsgemäße Sicherung beladener Fahrzeuge zu sorgen; Einigung im Versicherungsvertrag über die Einhaltung spezifischer Sicherheitsstandards; Unterrichtung der Fahrer; Sicherung des Transportgutes; Grenzüberschreitender ...

  • tis-gdv.de

    VKH-Versicherung, Obliegenheitsverletzung, Verkehrshaftung/VKH

  • versicherung-recht.de

    §§ 6, 61 VVG a. F.

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    VVG §§ 6 ff.; ; VVG § ... 6 Abs. 1; ; VVG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; VVG § 6 Abs. 1 Satz 3; ; VVG § 6 Abs. 2; ; VVG § 15a; ; VVG §§ 61 ff.; ; VVG § 187; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; AGBG § 9 a.F.; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; EGVVG § 10 Abs. 1 Ziff. 1; ; BGB § 314 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung versicherungsvertraglich vereinbarter Sicherheitsstandards durch Transportunternehmer bzw. Fahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 41/02

    Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02
    Nach dem Wortlaut dieser Vertragsbestimmung, gegen deren Wirksamkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 29.1.2003 - IV ZR 41/01, VersR 2003, 445 = NJW-RR 2003, 600), erfasst die Obliegenheit die Sicherung des Transports in einem umfassenden Sinne.

    Der Versicherungsnehmer ist in Erfüllung hieraus resultierender Obliegenheiten insbesondere gehalten, die Fahrer über die zu beachtenden Sicherheitsvorkehrungen zu unterweisen und dafür Sorge zu tragen, dass Verhaltensanweisungen weitergegeben werden, die bei Fahrtunterbrechungen ein sicheres Abstellen des Fahrzeugs gewährleisten (BGH, VersR 2003, 445).

    In jedem Fall genügt der Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten nicht, wenn er den Fahrer mit der Ladung gewissermaßen sich selbst überlässt und darauf vertraut, dass der Fahrer von sich aus über hinreichende Erfahrungen verfügt, um für die Sicherheit des Transports zu sorgen (BGH, VersR 2003, 445).

    Insbesondere ist höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob auch das Kündigungserfordernis des § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG zum unverzichtbaren Kerngehalt der gesetzlichen Regelung gehört (offenlassend: BGH, VersR 2003, 445).

    Es entspricht im Grundsatz den Interessen des Versicherungsnehmers, Klarheit darüber zu gewinnen, ob der Versicherer aus einer Obliegenheitsverletzung Rechte herleiten will oder nicht (st. Rspr, BGH, zuletzt VersR 2003, 445 mit weiterem Nachweis).

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 220/87

    Wirksamkeit einzelner Musterbedingungen des Verbandes der privaten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02
    In dieser Konstellation besitzt die Kündigung des Versicherungsvertrages für den Transportunternehmer einschneidende Folgen, was nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs einen Umstand darstellen kann, der einer Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Obliegenheitsverletzung aus dem allgemeinen Rechtsgedanken von Treu und Glauben entgegengesetzt werden kann (BGHZ 79, 6, 11; Urt. v. 4.10.1989 - IVa ZR 220/87, VersR 1989, 1250).
  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 23/80

    Kündigung und Leistungsfreiheit des Krankenversicherers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02
    In dieser Konstellation besitzt die Kündigung des Versicherungsvertrages für den Transportunternehmer einschneidende Folgen, was nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs einen Umstand darstellen kann, der einer Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Obliegenheitsverletzung aus dem allgemeinen Rechtsgedanken von Treu und Glauben entgegengesetzt werden kann (BGHZ 79, 6, 11; Urt. v. 4.10.1989 - IVa ZR 220/87, VersR 1989, 1250).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2001 - 3 U 41/01
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02
    Im Ergebnis hält der Ausschuss des Kündigungserfordernisses einer Inhaltskontrolle jedenfalls deshalb stand, weil die vertragliche Regelung nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers führt (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Urt. v. 19.12.2001 - 3 U 41/01; OLG Frankfurt/Main, VersR 1998, 362; OLG Köln, VersR 1994, 977; Prölss/Martin/Voit, aaO, Nr. 8 KVO/CMR Rdn. 1; Martin, VersR 1984, 1117).
  • BGH, 27.01.1982 - I ZR 33/80

    Rechte und Pflichten des Frachtführers - Abgrenzung von Speditionsvertrag und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02
    Die Geltung der CMR erstreckt sich insbesondere auf den gesamten inländischen Beförderungsabschnitt, selbst dann, wenn der ausländische Beförderungsabschnitt kaum ins Gewicht fällt (BGH, Urt. v. 27.1.1982 - I ZR 33/80, NJW 1982, 1944; Koller, Transportrecht, 4. Aufl., Art. 1 CMR Rdn. 1).
  • BGH, 12.03.1975 - IV ZR 102/74

    Anspruchsabtretung - Unmittelbarer Zahlungsanspruch - Haftpflicht -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02
    Auch gegen die Stellung des Leistungsantrags bestehen keine prozessualen Bedenken, da sich der im Grundsatz auf Feststellung gerichtete Deckungsanspruch im vorliegenden Fall durch die Abtretung der vertraglichen Ansprüche an den Geschädigten in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (BGH, Urt. v. 12.3.1975 - IV ZR 102/74, VersR 1975, 655; Urt. v. 13.2.1980 - IV ZR 39/78, VersR 1980, 522).
  • BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78

    Anspruch des Spediteurs gegen den Frachtführer; Anspruch des Frachtführers auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02
    Auch gegen die Stellung des Leistungsantrags bestehen keine prozessualen Bedenken, da sich der im Grundsatz auf Feststellung gerichtete Deckungsanspruch im vorliegenden Fall durch die Abtretung der vertraglichen Ansprüche an den Geschädigten in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (BGH, Urt. v. 12.3.1975 - IV ZR 102/74, VersR 1975, 655; Urt. v. 13.2.1980 - IV ZR 39/78, VersR 1980, 522).
  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 251/94

    Beweiskraft eines ordnungsgemäß ausgestellten und unterzeichneten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02
    Daneben ist zu berücksichtigen, ob die Lenkpause in einer Region durchgeführt werden muss, die durch ein erhöhtes Diebstahlsrisiko gekennzeichnet ist (zur Kasuistik: BGH, Urt. v. 17.4.1997 - I ZR 251/94, NJW-RR 1998, 32, 33; Urt. v. 17.4.1997 - I ZR 131/95, NJW 1998, 34, 36; Urt. v. 28.5.1998 - I ZR 73/96, NJW-RR 1998, 1725; Übersicht bei: Boecker, VersR 2003, 556).
  • BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 176/82

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02
    b) Auch am Maßstab des § 9 AGBG a.F., an dem in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Versicherungsbedingungen trotz § 187 VVG zu messen sind (BGHZ 120, 290, 294; Urt. v. 9.5.1984 - IVa ZR 176/82, VersR 1984, 830; Berliner Kommentar zum VVG, § 187 Rdn. 8; Prölss/Martin/Kollhosser, VVG, 26. Aufl. § 187 Rdn. 6), hält der Ausschuss des Kündigungserfordernisses einer Inhaltskontrolle stand.
  • OLG Köln, 14.06.1993 - 5 U 262/92

    Recht auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung einer Bewachungsobliegenheit ;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02
    Im Ergebnis hält der Ausschuss des Kündigungserfordernisses einer Inhaltskontrolle jedenfalls deshalb stand, weil die vertragliche Regelung nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers führt (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Urt. v. 19.12.2001 - 3 U 41/01; OLG Frankfurt/Main, VersR 1998, 362; OLG Köln, VersR 1994, 977; Prölss/Martin/Voit, aaO, Nr. 8 KVO/CMR Rdn. 1; Martin, VersR 1984, 1117).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 7 U 138/96

    Ausschluß der Kündigungspflicht (§ 6 Abs. 1 S. 3 VVG) bei Großrisiken

  • BGH, 02.12.1992 - IV ZR 135/91

    Inhaltskontrolle der AVB-Warenkredit 84

  • BGH, 28.05.1998 - I ZR 73/96

    Grobe Fahrlässigkeit bei Beförderung von Transportgut durch Italien mit einem

  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 131/95

    Grobe Fahrlässigkeit des Frachtführers bei Transport diebstahlsgefährdeter Güter

  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 291/03

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungserfordernisses in der

    Das Berufungsgericht (OLG Saarbrücken OLGR 2003, 456 ff.) hält die Beklagte für leistungsfrei.

    c) Die so verstandenen Sicherheitsanforderungen halten einer AGB-rechtlichen Überprüfung stand, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat (OLG Saarbrücken OLGR 2003, 456, 457).

  • OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04

    Wirksamkeit des Risikoausschlusses in der Frachtführerhaftpflichtversicherung für

    Von daher dient der Versuch der Beklagten, ein gewisses Mindestmaß an Sicherheitsstandards bereits bei der Auswahl von Fahrern zu definieren, dem Interesse beider Parteien, ohne dass der Klägerin als Frachtführerin unangemessene und damit unzumutbare Pflichten auferlegt würden (vgl. hierzu auch Senat, Urt. v. 18.6.2003, 5 U 540/02-66, bestätigt durch Urt. des BGH v. 1.12.2004, IV ZR 291/03 = VersR 2005, S. 266 ff).

    Dass in Klauseln einer wie hier in Rede stehenden Frachtführerhaftungsversicherung, die zu den Großrisiken zählt, auf das Kündigungserfordernis des § 6 Abs. 1 S. 3 VVG wirksam verzichtet werden kann, unterliegt keinen Bedenken (vgl. Senat, Urt. v. 18.6.2003, 5 U 540/02-66, bestätigt durch Urt. des BGH v. 1.12.2004, IV ZR 291/03 = VersR 2005, S. 266 ff).

  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 130/04

    Unzureichende betriebliche Anweisungen zur Sicherung und Bewachung von

    Dabei kann offen bleiben, ob für den hier fraglichen Transport die Obliegenheit gem. Nr. 9.1.4 AVB der Bekl. gilt, ob also, wie es das OLG Saarbrücken in OLGR 2003, 456 angenommen hat, diese Klausel auch für das innerdeutsche Teilstück eines grenzüberschreitenden Transports gilt.

    Dies gilt auch für die Klausel Nr. 9.1.2 AVB der Bekl. Klauseln dieser Art, die eine Sicherung oder Bewachung des versicherten bzw. gefährdeten Gegenstands anordnen, werden, wie der Senat bereits angenommen hat, als Obliegenheiten angesehen, weil auch damit ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten beschrieben wird (vgl. Senat VersR 1998, 362 für die Klausel, dass für "ordnungsgemäße Sicherung" zu sorgen sei; BGH VersR 2003, 445 für die Klausel, der VN habe für die Sicherung bzw. ordnungsgemäße Sicherung beladener Fahrzeuge zu sorgen; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 456 für die hier zur beurteilende Klausel; OLG Hamm VersR 1993, 1519 für die Klausel, dass für "ordnungsgemäße Überwachung" zu sorgen sei; OLG Frankfurt/M. VersR 1997, 446 für die Klausel, dass ein Boot nur auf geeignetem Transportmittel transportiert werden dürfe, sachgemäß verladen und befestigt sein müsse).

    Die danach nur mögliche Inhaltskontrolle anhand § 307 BGB ergibt keine unangemessene Benachteiligung, weil der Ausspruch der Kündigung als Voraussetzung der Geltendmachung einer Obliegenheitsverletzung möglicherweise zwar zum gesetzlichen Leitbild gehören mag, aber für eine Abweichung auch Interessen des VN sprechen können, gerade dann nämlich, wenn nicht ein einzelner Gegenstand, sondern wie hier eine Vielzahl von Vorgängen, die auch nach einem Schadensfall weiterhin vorgenommen werden, versichert sind und es für einen Betrieb nicht ohne weiteres möglich ist, für anderweitigen Versicherungsschutz zu sorgen (vgl. dazu OLG Saarbrücken OLGR 2003, 456).

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 18 U 226/09

    Zulässigkeit der Berufung des Versicherers auf Obliegenheitsverletzungen des

    In jedem Fall genügt der Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten nicht, wenn er den Fahrer mit der Ladung gewissermaßen sich selbst überlässt und darauf vertraut, dass der Fahrer von sich aus über hinreichende Erfahrungen verfügt, um für die Sicherheit des Transports zu sorgen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2003 - 5 U 540/02, BeckRS 2003, 30321130).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht