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   OLG Schleswig, 22.12.2005 - 5 U 55/05   

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https://dejure.org/2005,14118
OLG Schleswig, 22.12.2005 - 5 U 55/05 (https://dejure.org/2005,14118)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.12.2005 - 5 U 55/05 (https://dejure.org/2005,14118)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 5 U 55/05 (https://dejure.org/2005,14118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Werklohnansprüchen im Rahmen eines unter Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossenen Werkvertrages; Beweispflicht einer Werkvertragspartei hinsichtlich einer anspruchsvernichtenden selbstständigen ...

  • archive.org PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebotsbegleitschreiben als Mittel zur Vertragsinhaltsfestlegung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotsbegleitschreiben als probates Mittel zur Festlegung des Vertragsinhalts! (IBR 2007, 62)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 391
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94

    Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme;

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2005 - 5 U 55/05
    § 2 Nr. 5 Satz 1 VOB hält jedoch einer isolierten Inhaltskontrolle nach §§ 9 -11 AGBG stand (BGHZ 131, 392; Palandt-Heinrichs, 65. Aufl., § 307 Rn. 161).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2005 - 5 U 55/05
    Nach der neuesten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs führt zwar jede vertragliche Abweichung von der VOB/B dazu, dass diese nicht als Ganzes vereinbart worden ist, ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Eingriff im Einzelnen hat (BGH NJW 2004, 1597).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Da das (einschränkende) Begleitschreiben vom 20.02.2015 ("Bedingungen zu den Abbrucharbeiten") im Vertrag zu § 1 Ziff. 2 ausdrücklich einbezogen worden ist, gehen die spezielleren Regelungen bzw. Bedingungen für die Abbrucharbeiten vom 20.02.2015 den allgemeineren Regelungen im Angebot vom 19.02.2015 - schon nach allgemein geltenden Grundsätzen, aber auch nach den bauvertraglichen Grundsätzen vor (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 342/01; OLG Schleswig, Urteil vom 22.12.2015, 5 U 55/05, dort Rn 46; Ingenstau/Korbion, Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 5. Teil, Rn 73).
  • OLG Celle, 31.01.2017 - 14 U 200/15

    Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf

    Anderes folgt auch nicht aus der von der Klägerin mit Schriftsatz vom 16.07.- (Bl. 441) in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Schleswig (Urteil vom 22.12.2005 - 5 U 55/05).
  • OLG Köln, 11.01.2016 - 17 W 255/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den privaten Haftpflichtversicherer

    Während das LG Bonn - 9 O 271/04 - die Klage nach Einholung eines zahnärztlichen Gutachtens von Dr. C. abgewiesen hatte, hatte das OLG Köln - 5 U 55/05 - den Beklagten im Sommer 2006 zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 3.750 EUR nebst Zinsen verurteilt und festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche künftigen immateriellen sowie alle weiteren vergangenen und künftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die ihr aus der fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung durch den Beklagten entstanden sind oder noch entstehen werden.
  • OLG Köln, 13.01.2014 - 5 U 66/10
    Im Vorprozess (9 O 271/04 LG Bonn = 5 U 55/05 OLG Köln) hat der Senat, nachdem das Landgericht die Klage nach zahnärztlicher Begutachtung durch Dr. D (Bl. 93 ff., 127 ff. der Beiakte) abgewiesen hatte, das neurologisches Gutachten von Prof. Dr. I vom 20.12.2005 (Bl. 229 ff. der Beiakte) eingeholt, welches der Sachverständige in der mündlichen Verhandlung vom 17.5.2006 erläutert hat (Bl. 265 ff. der Beiakte).

    Sowohl im Vorprozess als im selbständigen Beweisverfahren hat die Klägerin auf gerichtliche Anfrage die sie behandelnden Ärzte mitgeteilt, worauf die jeweiligen Behandlungsunterlagen vom Landgericht beigezogen und den jeweiligen Sachverständigen übermittelt worden sind (vgl. Bl. 26, 45 der Beiakte 9 O 271/04 LG Bonn/ 5 U 55/05 OLG Köln und Bl. 21, 78 der Beiakte 9 OH 13/07 LG Bonn).

  • OLG Köln, 03.08.2017 - 17 W 255/15
    Während das LG Bonn - 9 O 271/04 - die Klage nach Einholung eines zahnärztlichen Gutachtens von Dr. C. abgewiesen hatte, hatte das OLG Köln - 5 U 55/05 - den Beklagten im Sommer 2006 zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 3.750 EUR nebst Zinsen verurteilt und festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche künftigen immateriellen sowie alle weiteren vergangenen und künftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die ihr aus der fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung durch den Beklagten entstanden sind oder noch entstehen werden.
  • LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4a O 48/19

    Fahrradanhänger mit Körperaufnahme

    Grundsätzlich kann es für den Verzicht auf eine kontradiktorische Rechtsbestandsentscheidung sprechen, wenn ein einstweiliges Verfügungsverfahren wie ein Hauptsacheverfahren geführt wird (vgl. Urteil der Kammer vom 18.03.2008 - 4a O 4/08, Rn. 53 bei juris; LG Düsseldorf, InstGE 5, 231, 233 - Druckbogenstabilisierer; bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2006 - 5 U 55/05; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Auflage 2019, Abschnitt G Rn. 74).
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