Weitere Entscheidung unten: OLG München, 30.08.2011

Rechtsprechung
   OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35530
OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10 (https://dejure.org/2011,35530)
OLG München, Entscheidung vom 28.10.2011 - 5 U 5544/10 (https://dejure.org/2011,35530)
OLG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 5 U 5544/10 (https://dejure.org/2011,35530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,35530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensrechtliche Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Beweiserleichterung für den Anleger bei der Darlegung des ihm entgangenen Gewinns; schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anrechnung der Steuervorteile auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhändischen Beteiligung an Immobilienfonds (-KG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1; EStG § 11
    Keine Anrechnung der Steuervorteile auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhändischen Beteiligung an Immobilienfonds(-KG)

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 1427
  • NZG 2012, 227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Die Kläger sind daher so zu stellen, als hätten sie sich an der Fonds-KG-nicht beteiligt (BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506, Rn. 19).

    Von einem Anleger, der wie hier einem Fonds aufgrund irreführender Prospektangaben beigetreten ist, kann nicht erwartet werden, dass er Jahre nach der Zeichnung im einzelnen darlegt, welche Alternativanlage er gezeichnet hätte (BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506, Rn. 22).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740, Rn. 8 ff; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, Rn. 36 ff) sind Steuervorteile (von dem hier nicht dargelegten Ausnahmefall außergewöhnlich hoher Steuervorteile abgesehen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagten, BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506, Rn. 26) nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Kapitalanlageerwerbs (hier: die Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des negativen Schadens) zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.

    Dies ergibt sich daraus, dass er in dem Urteil vom 31.05.2010 (II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506), dem gleichfalls eine Beteiligung an einer Immobilienfonds-KG zugrunde lag (Rn. 1), ohne weiteres von der Steuerpflichtigkeit des zufließenden Schadensersatzbetrages ausgeht (Rn. 24) und im Folgenden lediglich die Voraussetzungen der Anrechenbarkeit erörtert (Rn. 25 f).

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740, Rn. 8 ff; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, Rn. 36 ff) sind Steuervorteile (von dem hier nicht dargelegten Ausnahmefall außergewöhnlich hoher Steuervorteile abgesehen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagten, BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506, Rn. 26) nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Kapitalanlageerwerbs (hier: die Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des negativen Schadens) zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.

    Steuervorteile, die sich wie hier zunächst aus Werbungskosten ergeben haben, werden jedoch bei einer Rückabwicklung im Wege des Schadensersatzes (wie hier) im Veranlagungszeitraum ihres Zuflusses (§ 11 Abs. 1 EStG) als Einkünfte in derjenigen Einkommensart qualifiziert, also der Steuer unterworfen, in der sie zuvor geltend gemacht wurden (BGH vom 01.03.2011, a.a.O., Rn. 13).

    Daher sind die vom BGH entwickelten Grundsätze über die Besteuerung der Schadensersatzleistung bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs (Urteil vom 01.03.2011, a.a.O.) auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhänderischen Beteiligung an einem Immobilienfonds anzuwenden (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2009 - 8 U 12/09, DStR 2010, 182, Rn. 34 f).

  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber abweichend von diesem Grundsatz der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung gezeichnet hat, regelmäßig schon aufgrund des Erwerbs geschädigt und selbst bei voller Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung berechtigt, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung (d.h. vor allem: die Erstattung erbrachter Zahlungen) zu fordern (BGH, Urteile vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306, Rn. 17; vom 08.07.2010 - III ZR 249/09 - BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 24.03.2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874, Rn. 9).

    So liegt es auch hier, weil die den konkreten Vermögensinteressen der Kläger nicht entsprechende Kapitalanlage (Beteiligung an der streitgegenständlichen Fonds-KG) bereits für sich genommen einen Schaden darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2011, a.a.O, Rn. 9).

    Für eine dahingehende Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis trägt der Schuldner - hier also die Beklagten - die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil vom 24.03.2011, a.a.O., Rn. 10).

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 66/08

    Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten (BGH, Urteil vom 28.02.2008 - III ZR 149/07, Rn. 8; Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 66/08, WM 2010, 972, Rn. 9).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 66/08, WM 2010, 972, Rn. 17) wird bei einem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds die Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung grundsätzlich vermutet.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt allenfalls bei hochspekulativen Geschäften in Betracht, zu denen die Investition in einen Immobilienfonds jedoch nicht gehört (BGH, Urteil vom 22.03.2010, a.a.O., Rn. 19.).

  • BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07

    Keine Sonderabschreibungen für vermögensverwaltende Personengesellschaft

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Der Gesetzgeber hat zwar damit abweichend von § 7a Abs. 7 EStG die investierende Gesellschaft selbst zur Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach dem Fördergebietsgesetz berechtigt (BFH, Urteil vom 17.07.2007 - IX R 5/07, Tz. 13).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber abweichend von diesem Grundsatz der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung gezeichnet hat, regelmäßig schon aufgrund des Erwerbs geschädigt und selbst bei voller Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung berechtigt, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung (d.h. vor allem: die Erstattung erbrachter Zahlungen) zu fordern (BGH, Urteile vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306, Rn. 17; vom 08.07.2010 - III ZR 249/09 - BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 24.03.2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874, Rn. 9).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    (3) Unerheblich ist somit in diesem Zusammenhang, dass die Kläger nicht - als unmittelbare Eigentümer - Immobilieneigentum erworben haben, sondern einem in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisierten Immobilienfonds beigetreten sind (zur Bejahung der Qualifikation der Einkünfte einer Fonds-KG als solche aus Vermietung und Verpachtung siehe BGH, Urteil vom 7.11.2005 - III ZR 350/04, WM 2006, 174, Rn. 10).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Zwar hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs früher die Auffassung vertreten, Beträge, die der Anleger für den Erwerb einer Beteiligung (dort wie hier: an einer Immobilienfonds-KG) aufgewendet hat, seien in steuerlicher Hinsicht als Anschaffungskosten, nicht als Werbungskosten anzusehen (BGH, Versäumnisurteil vom 06.02.2006 - II ZR 329/04, WM 2006, 905 = NJW 2006, 2042, Rn. 19); hiernach wären diese Kosten nicht abzugsfähig und ihr Rückfluss deshalb steuerlich unschädlich.
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber abweichend von diesem Grundsatz der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung gezeichnet hat, regelmäßig schon aufgrund des Erwerbs geschädigt und selbst bei voller Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung berechtigt, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung (d.h. vor allem: die Erstattung erbrachter Zahlungen) zu fordern (BGH, Urteile vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306, Rn. 17; vom 08.07.2010 - III ZR 249/09 - BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 24.03.2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874, Rn. 9).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740, Rn. 8 ff; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, Rn. 36 ff) sind Steuervorteile (von dem hier nicht dargelegten Ausnahmefall außergewöhnlich hoher Steuervorteile abgesehen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagten, BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506, Rn. 26) nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Kapitalanlageerwerbs (hier: die Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des negativen Schadens) zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09

    Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener

  • OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09

    Höhe des Schadensersatzes wegen des Beitritts zu einem geschlossenen

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 17.12.2009 - III ZR 47/08

    Verschleierung der tatsächlichen Höhe einer Provision für die Einwerbung eines

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

  • BGH, 28.02.2008 - III ZR 149/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

  • OLG München, 14.07.2011 - 23 U 5060/10

    Haftung für fehlerhaften Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds: Beitritt

  • LG Hamburg, 27.06.2023 - 313 O 156/22
    Zwar ist der Umstand, dass der Kläger eine konkrete Alternativanlage nicht benannt hat, unschädlich (OLG München, Urt. v. 28.10.2011 - 5 U 5544/10).

    Indes ist nach allgemeinen Grundsätzen nur davon auszugehen, dass der Kläger das ihm zur Verfügung stehende Geld in ein ähnlich sicheres und ähnlichen Ertrag versprechendes Unterfangen investiert hätte (OLG München, Urt. v. 28.10.2011 - 5 U 5544/10).

  • OLG Frankfurt, 02.05.2012 - 23 U 39/09

    Anlageberatung: Notwendige Angaben im Verkaufsprospekt eines Immobilienfonds

    Es kommt jedoch nicht auf das Verständnis eines in betriebswirtschaftlich und juristischer Hinsicht besonders vorgebildeten Anlegers an (vgl. OLG München, Urteil vom 28.10.2011, 5 U 5544/10, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 23 U 52/11

    Stellung des Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG; Prospektfehler durch

    Es kommt jedoch nicht auf das Verständnis eines in betriebswirtschaftlich und juristischer Hinsicht besonders vorgebildeten Anlegers an (vgl. OLG München, Urteil vom 28.10.2011, 5 U 5544/10, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11

    Mängel im Verkaufsprospekt einer Puplikums-KG (DG-Fonds 34)

    Es kommt jedoch nicht auf das Verständnis eines in betriebswirtschaftlich und juristischer Hinsicht besonders vorgebildeten Anlegers an (vgl. OLG München, Urteil vom 28.10.2011, 5 U 5544/10, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2012 - 23 U 48/11

    Fehler im Prospekt einer Publikums-KG (DG-Fonds Nr. 34)

    Es kommt jedoch nicht auf das Verständnis eines in betriebswirtschaftlich und juristischer Hinsicht besonders vorgebildeten Anlegers an (vgl. OLG München, Urteil vom 28.10.2011, 5 U 5544/10, bei Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5057
OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10 (https://dejure.org/2011,5057)
OLG München, Entscheidung vom 30.08.2011 - 5 U 5544/10 (https://dejure.org/2011,5057)
OLG München, Entscheidung vom 30. August 2011 - 5 U 5544/10 (https://dejure.org/2011,5057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung eines Anlegers; Voraussetzungen für die Anrechnung von Steuervorteilen aus der Beteiligung eines Anlegers bei Rückabwicklung einer Kapitalanlage; Anforderungen an den Nachweis einer Alternativanlage durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 2; BGB § 276; BGB § 280
    Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung eines Anlegers; Voraussetzungen für die Anrechnung von Steuervorteilen aus der Beteiligung eines Anlegers bei Rückabwicklung einer Kapitalanlage; Anforderungen an den Nachweis einer Alternativanlage durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zeichnungsschaden aufgrund irreführender Prospektangaben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10
    Die Kläger sind daher so zu stellen, als hätten sie sich an der Fonds-KG-nicht beteiligt (BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506 , Rn. 19).

    Von einem Anleger, der wie hier einem Fonds aufgrund irreführender Prospektangaben beigetreten ist, kann nicht erwartet werden, dass er Jahre nach der Zeichnung im einzelnen darlegt, welche Alternativanlage er gezeichnet hätte (BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506 , Rn. 22).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740, Rn. 8 ff; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, Rn. 36 ff) sind Steuervorteile (von dem hier nicht dargelegten Ausnahmefall außergewöhnlich hoher Steuervorteile abgesehen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagten, BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506 , Rn. 26) nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Kapitalanlageerwerbs (hier: die Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des negativen Schadens) zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.

    Dies ergibt sich daraus, dass er in dem Urteil vom 31.05.2010 ( II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506 ), dem gleichfalls eine Beteiligung an einer Immobilienfonds-KG zugrunde lag (Rn. 1), ohne weiteres von der Steuerpflichtigkeit des zufließenden Schadensersatzbetrages ausgeht (Rn. 24) und im Folgenden lediglich die Voraussetzungen der Anrechenbarkeit erörtert (Rn. 25 f).

  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

    Auszug aus OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber abweichend von diesem Grundsatz der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung gezeichnet hat, regelmäßig schon aufgrund des Erwerbs geschädigt und selbst bei voller Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung berechtigt, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung (d.h. vor allem: die Erstattung erbrachter Zahlungen) zu fordern (BGH, Urteile vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306 , Rn. 17; vom 08.07.2010 - III ZR 249/09 - BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 24.03.2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874, Rn. 9).

    So liegt es auch hier, weil die den konkreten Vermögensinteressen der Kläger nicht entsprechende Kapitalanlage (Beteiligung an der streitgegenständlichen Fonds-KG) bereits für sich genommen einen Schaden darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2011, a.a.O, Rn. 9).

    Für eine dahingehende Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis trägt der Schuldner - hier also die Beklagten - die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil vom 24.03.2011, a.a.O., Rn. 10).

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740, Rn. 8 ff; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, Rn. 36 ff) sind Steuervorteile (von dem hier nicht dargelegten Ausnahmefall außergewöhnlich hoher Steuervorteile abgesehen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagten, BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506 , Rn. 26) nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Kapitalanlageerwerbs (hier: die Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des negativen Schadens) zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.

    Steuervorteile, die sich wie hier zunächst aus Werbungskosten ergeben haben, werden jedoch bei einer Rückabwicklung im Wege des Schadensersatzes (wie hier) im Veranlagungszeitraum ihres Zuflusses (§ 11 Abs. 1 EStG ) als Einkünfte in derjenigen Einkommensart qualifiziert, also der Steuer unterworfen, in der sie zuvor geltend gemacht wurden (BGH vom 01.03.2011, a.a.O., Rn. 13).

    Daher sind die vom BGH entwickelten Grundsätze über die Besteuerung der Schadensersatzleistung bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs (Urteil vom 01.03.2011, a.a.O.) auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhänderischen Beteiligung an einem Immobilienfonds anzuwenden (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2009 - 8 U 12/09, DStR 2010, 182 , Rn. 34 f).

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 66/08

    Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin

    Auszug aus OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten (BGH, Urteil vom 28.02.2008 - III ZR 149/07, Rn. 8; Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 66/08, WM 2010, 972 , Rn. 9).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 66/08, WM 2010, 972 , Rn. 17) wird bei einem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds die Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung grundsätzlich vermutet.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt allenfalls bei hochspekulativen Geschäften in Betracht, zu denen die Investition in einen Immobilienfonds jedoch nicht gehört (BGH, Urteil vom 22.03.2010, a.a.O., Rn. 19.).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber abweichend von diesem Grundsatz der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung gezeichnet hat, regelmäßig schon aufgrund des Erwerbs geschädigt und selbst bei voller Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung berechtigt, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung (d.h. vor allem: die Erstattung erbrachter Zahlungen) zu fordern (BGH, Urteile vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306 , Rn. 17; vom 08.07.2010 - III ZR 249/09 - BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 24.03.2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874, Rn. 9).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740, Rn. 8 ff; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, Rn. 36 ff) sind Steuervorteile (von dem hier nicht dargelegten Ausnahmefall außergewöhnlich hoher Steuervorteile abgesehen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagten, BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506 , Rn. 26) nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Kapitalanlageerwerbs (hier: die Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des negativen Schadens) zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.
  • OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09

    Höhe des Schadensersatzes wegen des Beitritts zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10
    Daher sind die vom BGH entwickelten Grundsätze über die Besteuerung der Schadensersatzleistung bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs (Urteil vom 01.03.2011, a.a.O.) auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhänderischen Beteiligung an einem Immobilienfonds anzuwenden (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2009 - 8 U 12/09, DStR 2010, 182 , Rn. 34 f).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09

    Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener

    Auszug aus OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10
    Für den Gläubiger müssen konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen eines Anspruchs ersichtlich sein (BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 99/09, NZG 2011, 68, Rn 16).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber abweichend von diesem Grundsatz der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung gezeichnet hat, regelmäßig schon aufgrund des Erwerbs geschädigt und selbst bei voller Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung berechtigt, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung (d.h. vor allem: die Erstattung erbrachter Zahlungen) zu fordern (BGH, Urteile vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306 , Rn. 17; vom 08.07.2010 - III ZR 249/09 - BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 24.03.2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874, Rn. 9).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10
    Zwar hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs früher die Auffassung vertreten, Beträge, die der Anleger für den Erwerb einer Beteiligung (dort wie hier: an einer Immobilienfonds-KG) aufgewendet hat, seien in steuerlicher Hinsicht als Anschaffungskosten, nicht als Werbungskosten anzusehen (BGH, Versäumnisurteil vom 06.02.2006 - II ZR 329/04, WM 2006, 905 = NJW 2006, 2042 , Rn. 19); hiernach wären diese Kosten nicht abzugsfähig und ihr Rückfluss deshalb steuerlich unschädlich.
  • BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07

    Keine Sonderabschreibungen für vermögensverwaltende Personengesellschaft

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

  • BGH, 17.12.2009 - III ZR 47/08

    Verschleierung der tatsächlichen Höhe einer Provision für die Einwerbung eines

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

  • OLG München, 14.07.2011 - 23 U 5060/10

    Haftung für fehlerhaften Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds: Beitritt

  • BGH, 28.02.2008 - III ZR 149/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht