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OLG Brandenburg, 22.10.1998 - 5 U 57/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken; Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund; Lebenslängliche Verpflichtung zur Überlassung von Wohnraum und zu Versorgungsleistungen und Pflegeleistungen; Unentgeltlichkeit der Zuwendung; Vorliegen einer ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 527; ; BGB § 531 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2, 1. Fall; ; BGB § 925; ; EGZGB § 15 Abs. 2 Nr. I. 1; ; GBO § 19
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses - hier: Grundstücksübertragung gegen Altenteilsrecht - aus wichtigem Grund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 23.01.1997 - 17 O 431/96
- OLG Brandenburg, 22.10.1998 - 5 U 57/98
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58
Widerruf einer gemischten Schenkung
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.1998 - 5 U 57/98
Ein Anspruch auf Rückübertragung des gesamten Vertragsgegenstandes ist nach herrschender Meinung allerdings nur dann gegeben, wenn der unentgeltliche Charakter überwiegt (BGHZ 30, 120 ff.).
- OLG Saarbrücken, 22.07.2015 - 2 U 47/14
Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks: Gemischte Schenkung über ein …
Unter Berücksichtigung dessen kann nicht festgestellt werden, dass die von dem Kläger erbrachte Leistung die versprochene Gegenleistung überwiegt (siehe hierzu auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 22. Oktober 1998, 5 U 57/98, juris). - OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 9 U 161/14
Rückabwicklung der Übertragung von Grundstücken auf den Sohn der früheren …
Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handelt es sich aufgrund der vereinbarten lebenslänglichen Verpflichtung zur Überlassung von Wohnraum und zu persönlichen Pflegeleistungen um ein solches Dauerschuldverhältnis, da die von dem Beklagten übernommenen Verpflichtungen immer wiederkehrende Leistungshandlungen im Sinne eines Betreuungsvertrages begründen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 22.10.1998, 5 U 57/98, juris, Tz. 51).