Rechtsprechung
OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 62/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- JurPC
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken in Form von digitalisierten Zeitungen bzw. Zeitschriften im Internet unter dem Gesichtspunkt einer "noch unbekannten Nutzungsart"; Festlegung des Zeitpunkts der Bekanntheit der Nutzungsart Internet; Entwicklung der ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Yacht Archiv
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 15 § 19a § 31 Abs. 4
Urheberrechtswidrige Verwertung von geschützten Fotos und Reportagen in digitalisierter Form im Internet oder auf Messen durch Zeitschriftenverlag - "Heft-Archiv" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.03.2004 - 308 O 61/04
- OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 62/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 130 (Ls.)
- K&R 2006, 46
- ZUM 2005, 833
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
SPIEGEL-CD-ROM
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 62/04
Während im Falle eines wissenschaftlichen Autors eher angenommen werden kann, dass sich der Zweck der Rechtseinräumung auch auf eine solche Nutzung richte, muss bei freiberuflich tätigen Journalisten und Fotografen davon ausgegangen werden, dass sie über eine Nutzung, die einen eigenen wirtschaftlichen Ertrag verspricht, gesondert verhandeln wollen, um auf diese Weise sicherzustellen, dass sie an einer zusätzlichen wirtschaftlichen Verwertung ihrer Leistungen angemessen beteiligt werden (BGH WRP 02, 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM).Die Tatsache, dass die streitgegenständlichen Ausgaben von Z. im Internet in digitalisierter Form kostenlos zugänglich sind, bedeutet jedoch nicht, dass es insoweit an dem Merkmal fehlt, ob "eine technisch neue Nutzung eine wirtschaftlich eigenständige Verwertung verspricht (BGH WRP 02, 214, 218 - SPIEGEL-CD-ROM).
Wegen der weiteren Einzelheiten nimmt der Senat auch insoweit Bezug auf die zutreffenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der zitierten Entscheidung (BGH WRP 02, 214, 218 - SPIEGEL-CD-ROM).
- BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96
"CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 62/04
Nach Auffassung des BGH ist eine Nutzungsart schon dann nicht mehr neu, wenn ihre wirtschaftliche Bedeutung und Verwertbarkeit bekannt ist (BGH GRUR 97, 464, 465 - CB-Infobank II).Zumindest ihre wirtschaftliche Bedeutung und Verwertbarkeit war - auf der Grundlage der Kriterien des BGH (BGH GRUR 97, 464, 465) - zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.
- OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 269/98
Zeitung im Internet
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 62/04
Zu dieser Frage hatte der - seinerzeit für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige - 3. Zivilsenat des angerufenen Gerichts bereits in seiner Entscheidung "Internet-Zeitung" vom 11.05.00 (HansOLG NJW-RR 01, 123 ff) Stellung genommen.Allerdings stand in der zitierten Entscheidung 3 U 269/98 seinerzeit eine Übertragung von Nutzungsrechten Ende 1980 zur Beurteilung, ohne dass der Senat zu entscheiden hatte, ab welchem - späteren - Zeitpunkt das Internet in seinem Nutzungspotenzial für die Öffentlichkeit bekannt war.
- OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
Urheberrechtsverletzung: Anspruch auf Schadenersatz, die Herausgabe von Dias und …
Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten ist durch den Senat mit Urteil vom 24.02.05 zurückgewiesen worden (5 U 62/04).Das begründete lange Urteil in der beigezogenen Verfügungsakte 5 U 62/04 ist der Beklagten bereits am 17.03.04 zugestellt worden.
In dem Rechtsstreit des Verfügungsverfahrens 5 U 62/04 hat am 10.02.05 in dem Berufungsverfahren die Verhandlung vor dem Senat stattgefunden.
Soweit eine Veröffentlichung der Jahrgänge 1983 bis 2002 in der Zeitschrift "YACHT" in Frage steht, hatte der Senat mit seinem Urteil vom 27.02.05 (5 U 62/04) bereits eine entsprechende Rechtsverletzung im Verhältnis der Parteien festgestellt, welche die Beklagte durch die Abschlusserklärung auch als endgültige Regelung anerkannt hat.
- LG Köln, 19.11.2015 - 14 O 20/14
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Urheberrechts durch das öffentliche …
Daran hat sich systematisch nach der Schaffung der Regelung von § 19 a UrhG nichts geändert: Das öffentliche Zugänglichmachen, also geschützte Werke derart zugänglich zu machen, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind, ist nur ein Unterfall einer öffentlichen Wiedergabe eines Werkes, wie sich auch in der aktuellen Gesetzesfassung dadurch zeigt, dass das öffentliche Zugänglichmachen als Regelbeispiel der öffentlichen Wiedergabe in § 15 Abs. 2 UrhG aufgeführt ist (in diesem Sinne auch OLG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 2005 - 5 U 62/04).Die Bereitstellung von Werken auf Webseiten und in Datenbanken im Internet war nämlich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr unbekannt (vergleiche dazu aus der Rechtsprechung etwa OLG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 2005 - 5 U 62/04; OLG Hamburg, Urteil vom 11. Mai 2000 - 3 U 269/98).
- LG Frankenthal, 13.11.2012 - 6 O 258/10
Veröffentlichung von Bildern in Zeitung und E-Paper
Bei der Beurteilung kommt es entgegen der Ansicht der Beklagten nicht auf den Zeitpunkt der Erstellung der einzelnen Lichtbilder, also auf den Zeitpunkt der Jahre 2006 bis 2008 an, sondern auf den Zeitpunkt der ersten geschäftlichen Verbindung im Jahr 1999 (vgl. hierzu Hanseatisches OLG Hamburg, ZUM 2005, 833 ff. - Yacht-Archiv). - LG Frankenthal, 13.11.2012 - 3 O 258/10
Schadensersatzanspruch wegen der öffentlichen Wiedergabe der urheberrechtlich …
Bei der Beurteilung kommt es entgegen der Ansicht der Beklagten nicht auf den Zeitpunkt der Erstellung der einzelnen Lichtbilder, also auf den Zeitpunkt der Jahre 2006 bis 2008 an, sondern auf den Zeitpunkt der ersten geschäftlichen Verbindung im Jahr 1999 (vgl. hierzu Hanseatisches OLG Hamburg, ZUM 2005, 833 ff. - Yacht-Archiv).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 13.10.2004 - 5 U 62/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 28.05.2008 - 5 U 28/06
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei bleibender Hirnschädigung …
Der Beklagten zu 4.) ist nach den Erläuterungen des Sachverständigen Prof. L... vorzuwerfen, dass sie die ab ca. 9 Uhr 16 pathologische CTG-Aufzeichnung nicht zum Anlass genommen hat, einen Arzt hinzuzurufen, der wiederum eine Mikroblutuntersuchung hätte durchführen müssen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13.10.2004, Az. 5 U 62/04).