Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.07.2007

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   OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06   

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OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4946)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.11.2007 - 5 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4946)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. November 2007 - 5 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit des Pflegeaufwandes für ein schwerbehindertes Kind in Folge eines Behandlungsfehlers während der Geburt; Anspruch auf die Leistung einer Geldrente nach einem Geburtsfehler; Abgrenzung eines ersatzfähigen Mehrbedarfs zu nicht ersatzfähigen ...

  • Judicialis

    BGB § 843 Abs. 1; ; BGB § 843 Abs. 4; ; BGB § 1836 Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch für Pflege- und Betreuungsaufwand bei einem infolge ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Geburt schwer geschädigten Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 620
  • NZV 2008, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    Kommen mehrere Arten der Betreuung in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs dabei weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH, NJW 1999, 2819; BGH, VersR 1978, 149).

    Dritte können diese elterliche Zuneigung nicht leisten, weshalb es sich, um eine ersatzfähige Schadensposition i.S.d. § 843 Abs. 1 BGB darzustellen, um Tätigkeiten handeln muss, die sich aus dem allein den Eltern als engsten Bezugspersonen zugänglichen Bereich der unvertretbaren Zuwendung und aus sonstigen, selbstverständlichen, originären Aufgabengebieten der Eltern, insbesondere im Hinblick auf die Personensorge, herausheben (BGH, NJW 1999, 2819).

  • OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02

    Berücksichtigung sog. Bereitschaftszeiten im Rahmen der Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 2. September 2003 in dem Verfahren 5 U 31/02 = 2 O 384/01 LG Landau in der Pfalz, in dem die Parteien über andere Abrechnungszeiträume gestritten haben, seine Rechtsauffassung zur Erstattungsfähigkeit des Pflegeaufwandes der Eltern der Klägerin, auch soweit die so genannten Bereitschaftsdienstzeiten betroffen sind, seine Rechtsauffassung dargestellt.

    Der Sachverständige Prof. Dr. B... hat die Bereitschaftszeit in der Nacht in einem früheren Gutachten in dem zwischen den Parteien geführten Vorprozess (2 O 384/01 LG Landau in der Pfalz = 5 U 31/02 Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken) mit einer Stunde täglich bewertet.

  • OLG Bremen, 21.04.1998 - 3 U 45/96

    Ersatz des Betreuungs- und Pflegeaufwands für einen fünfjährigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    Das OLG Bremen (NJW-RR 1999, 1115) hat bei einem volljährigen Geschädigten eine Nachtbereitschaftszeit von 5, 5 Stunden anerkannt und - wie die Klägerin vorliegend - einen Stundensatz in Höhe von 15 DM zugrunde gelegt.
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    Vielmehr ist die zusätzliche Mühewaltung der Verwandten, die im Verhältnis zum Schädiger nicht unentgeltlich erfolgen soll, angemessen auszugleichen (BGH, VersR 1986, 59).
  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    Kommen mehrere Arten der Betreuung in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs dabei weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH, NJW 1999, 2819; BGH, VersR 1978, 149).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 8 U 197/01

    Entschädigung der Eltern für den Mehrbedarf an Pflege bei schwerster

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    So hat das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 90) bei einem Kleinkind für den Bereitschaftsdienst eines ganzen Tages 2 Stunden (neben 10, 5 Stunden Pflege) anerkannt.
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    Ist dies der Fall, so kann der deshalb zu erstattende Betrag unterhalb der tariflichen Vergütung für eine fremde Hilfskraft liegen, da die Pflege in häuslicher Gemeinschaft gegebenenfalls einen geringeren Zeitaufwand erfordert (BGHZ 106, 28, 31).
  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Das OLG Zweibrücken (Urt. v. 13.11.2007 - 5 U 62/06, NJW-RR 2008, 620, juris-Rn. 13 - schwerer Geburtsschaden) hat unter Bezug auf den BGH (VI ZR 195/84 aaO) dargelegt, es sei bei einem "angemessenen Ausgleich" nicht die volle Bereitschaftszeit der Eltern der Kläger zu vergüten, in der Sache aber nicht definitiv entscheiden müssen, weil dort die Parteien 10, 22 EUR einvernehmlich ansetzten (aaO Rn. 12).

    Danach sei die von den Eltern des Klägers aufgewendete Zeit mit dem Betrag von 10, 23 EUR netto nicht zu niedrig vergütet (vgl. auch OLG Zweibrücken 5 U 31/02 u. 5 U 62/06).

  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    Es muss nicht nur theoretisch, sondern als praktische Alternative ein vergleichbarer Einsatz fremder Hilfskräfte in Betracht kommen (BGH, NJW 1999, 2819 ff., juris Tz. 7 ff; BGH, NJW 1989, 766 f., juris Tz. 6/9 ff.; Senat, GesR 2005, 263 ff., juris Tz. 32; OLG Zweibrücken, GesR 2008, 356 f., juris Tz. 9 f.; GesR 2003, 389 f., juris Tz. 17 f. m.w.N.; OLG Hamm, VersR 2003, 1407 ff., juris Tz. 49; OLGR Frankfurt 2004, 191 ff., juris Tz. 59; vgl. auch: Grunsky, BB 1995, 937 ff.).

    ccc) Der Senat hält es für angemessen, von den Zeiten der nächtlichen Rufbereitschaftschaft 25 % als pflegebedingten Mehraufwand in Ansatz zu bringen (vgl. OLG Zweibrücken, MedR 2009, 88 ff, juris Tz. 68; NJW-RR 2008, 620 ff., juris Tz. 42).

    Der "Verlustposten" der Eltern besteht in erheblichem Umfang darin, dass sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Freizeitgestaltung eingeschränkt sind und dass während der Bereitschaft in einem gewissen, allerdings schon anderweitig berücksichtigten Umfang tatsächliche Pflegeleistungen erforderlich sind (OLG Zweibrücken, MedR 2009, 88 ff., juris Tz. 69; NJW-RR 2008, 620 ff., juris Tz. 42).

  • OLG Hamm, 15.02.2019 - 11 U 136/16

    Höhe des Schmerzensgeldes bei dauerhaft rollstuhlpflichtiger Querschnittslähmung,

    Der 5.Zivilsenat des Oberlandesgerichts Zweibrücken hat mehrfach entschieden, dass ein Bruchteil der tatsächlichen Bereitschaftsdienstzeit zu Grunde zu legen ist, der mit dem ungekürzten Stundensatz zu vergüten ist, wobei der Bruchteil je nach Fall 25 % oder 50 % der gesamten Bereitschaftszeit betragen kann (OLG Zweibrücken, Urt. v. 13.11.2007, Az.: 5 U 62/06 Tz.39 ff = NJW-RR 2008, 620: 25 %; Urt. v. 22.04.2008, Az.: 5 U 6/07 Tz.70: 25 %; Urt. v. 02.9.2003, Az.: 5 U 31/02 Tz.21 f: 50 %, alle veröffentlicht bei juris).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09

    Arzthaftung: Hirnschädigung eines Neugeborenen infolge Sauerstoffunterversorgung

    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des OLG Zweibrücken vom 13.11.2007 (Az. 5 U 62/06) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass in jenem Fall die in Ansatz gebrachte Vergütung unstreitig war.
  • OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07

    Schwerer Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung des

    Danach ist die von den Eltern des Klägers aufgewendete Zeit mit dem Betrag von 10, 23 EUR netto nicht zu niedrig vergütet (s. auch Senat 5 U 31/02 u. 5 U 62/06).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2014 - 12 U 15/09

    Unfallbedingter Pflegebedarf nach Verkehrsunfall

    Kommen mehrere Arten der Betreuung in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs dabei weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt und den Entscheidungen, die ein verständiger Geschädigter in der gegebenen Lage treffen würde (BGH, VI ZR 244/98; VI ZR 117/75; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2008, 620; OLG Brandenburg, 12 U 60/09; Juris Rn.40; Christian Hoffmann, Die Höhe der häuslichen Pflegekosten..., ZfSch 2007, 428; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., 265 ff).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Soweit Teile der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung bei Zeiten der Bereitschaft eine Verringerung des anrechenbaren Zeitraums vornehmen (OLG Zweibrücken NJW-RR 2008, 620; OLG Bremen NJW-RR 1999, 1115; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90), folgt dem der Senat nicht.

    Im Übrigen liegt der Betrag von 10 EUR je Stunde im Rahmen dessen, was andere Oberlandesgerichte ausgeurteilt haben (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 869: 18 DM; OLG Köln VRS 82, 1: 20 DM; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90: 20 DM; OLG Koblenz VersR 2002, 244: 20 DM; OLG Zweibrücken NJW-RR 2008 620: 10 EUR).

  • LG Limburg, 26.10.2018 - 1 O 325/16
    Selbst bei einem vollständig hilfsbedürftigen Kind ist daher die volle Bereitschaftszeit der pflegenden Eltern nur teilweise ersatzfähig (OLG Zweibrücken, Urteil vom 13. November 2007 - 5 U 62/06 -, Rn. 13, juris).

    Bei der Pflege durch Angehörige wird der nach objektiven Bemessungskriterien zu bestimmende "Marktwert" der Leistungen indes regelmäßig einen Betrag ergeben, der unterhalb der tariflichen Vergütung für eine fremde Hilfskraft liegt, weil sich die Pflege in häuslicher Gemeinschaft in der Regel günstiger, vor allem weniger zeitaufwendig durchführen lässt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. November 2002 - I-8 U 155/00 -, Rn. 49, juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 13. November 2007 - 5 U 62/06 -, Rn. 10, juris; für die Zeitersparnis auch OLG Koblenz VersR 2002, 244).

  • OLG Jena, 19.08.2009 - 1 UF 143/09

    Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern, rechtsmissbräuchliche

    Es erscheint sachgerechter, dass die Bestellung des Verfahrenspflegers vom Familiengericht durchgeführt wird und ggf. ein Sachverständigengutachten eingeholt wird (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2008, 135).
  • OLG Naumburg, 22.02.2012 - 1 W 4/12

    Prozesskostenhilfe: Schmerzensgeld als anrechenbares Einkommen

    Hinsichtlich der Stundenvergütung bei personellen Mehraufwendungen pflegebedürftiger Geschädigter legt der Senat grundsätzlich einen Stundensatz von 10,-- Euro zugrunde (wie OLG Düsseldorf [VersR 2003, 1407]; OLG Zweibrücken [5 U 62/06; 5 U 6/07]; OLG Köln [VersR 1992, 506]; OLG Koblenz [VersR 2002, 244]).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06   

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https://dejure.org/2007,12148
OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06 (https://dejure.org/2007,12148)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.2007 - 5 U 62/06 (https://dejure.org/2007,12148)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 5 U 62/06 (https://dejure.org/2007,12148)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 89b Abs 1 Nr 2 HGB
    Vertragshändlervertrag: Berechnung des Ausgleichsanspruch eines KFZ-Vertragshändlers unter Berücksichtigung von Mehrfachkundengeschäften und Zusatzleistungen des Herstellers

  • Judicialis

    HGB § 89 b

  • rechtsportal.de

    HGB § 89b
    Zu Zusatzleistungen des Herstellers an den Vertragshändler

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichstehen von Zusatzleistungen eines Herstellers an einen Vertragshändler und einem berücksichtigungsfähigen Provisionsverlust eines Handelsvertreters; Maßgeblichkeit von Erlösen aus Geschäften mit Mehrfachkunden für die Bemessung eines Ausgleichsanspruchs auf die den ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Volvo 11 -, AA des VH, Fortsetzungsfiktion, Erweiterung des Begriffs des Kunden, Angehörige, typische Fortwirkung des zum Erstgeschäft führenden Einflusses des HV, Begriff Kunde, Erstgeschäft

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 30.01.2001 - 5 U 173/99

    - Volvo 8 -, AA des VH, Basisjahr, Rückführung der Händlervergütung auf den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06
    Soweit mit der Berufungsreplik eingewandt wird, den Provisionsverlusten der Klägerin entsprächen keine Vorteile für die Beklagte, ist die dahingehende, in der BGH-Rechtsprechung anerkannte Vermutung (vgl. BGH NJW 1990, 2889, 2890; Baumbach/Hopt, 32. Aufl., § 89b Rz.47; Küstner Rz.1755 mwN.in Fn.23; Senat 5 U 173/99 S. 24) nicht entkräftet.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (5 U 172/99; 5 U 173/99; 5 U 152/00; 5 U 227/02), die der Entscheidung des BGH vom 26.2.1997 (Renault II, BB 1997, 852) folgt.

    Denn eine Weitergabe eines Teil der eingeräumten Grundprovision von 17, 5% der UPE an den Kunden beschränkt sich naheliegend nicht auf die handelsvertretertypischen Bestandteile (ständige Rechtsprechung des Senats: 5 U 172/99; 5 U 173/99; 5 U 152/00; 5 U 227/02).

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 141/95

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06
    Der vom Landgericht errechnete Rohgewinn aus Stammkundengeschäften der letzten fünf Vertragsjahre von 196.778,11 DM (LGU S.13, Bl. 703 d.A.) ist um 43.470,52 DM auf 153.307,59 DM herabzusetzen, wobei die Parteien übereinstimmend von einem Nachkaufintervall von fünf Jahren auszugehen, wie dieses in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Billigung gefunden hat (vgl. BGH - Mitsubishi - WM 2006, 1328 zu einem Schadensersatzanspruch, ebenso BGH - Volvo - ZIP 1996, 1299).

    a) Die Grundprovision ist um die sich aus dem A-Vertrag ergebenden händlertypischen Vergütungsanteile zu reduzieren (vgl. BGH - Volvo - ZIP 1996, 1299), die sich auf 29% der gesamten Grundprovision belaufen (5% der UPE zu 17, 5% der UPE) und mit dieser Quote von der tatsächlich erzielten Marge abzusetzen sind.

  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (5 U 172/99; 5 U 173/99; 5 U 152/00; 5 U 227/02), die der Entscheidung des BGH vom 26.2.1997 (Renault II, BB 1997, 852) folgt.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Doppelkauf (BGH - Renault II - BB 1997, 852, 854 am Ende) kann für sie nicht nutzbar gemacht werden, weil diese Kunden mit dem Erstgeschäft der Beklagten gerade noch kein gesteigertes Vertrauen entgegenbrachten.

  • SG Würzburg, 20.07.1999 - S 5 U 172/99

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen UV-Beitragsbescheid - Festsetzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (5 U 172/99; 5 U 173/99; 5 U 152/00; 5 U 227/02), die der Entscheidung des BGH vom 26.2.1997 (Renault II, BB 1997, 852) folgt.

    Denn eine Weitergabe eines Teil der eingeräumten Grundprovision von 17, 5% der UPE an den Kunden beschränkt sich naheliegend nicht auf die handelsvertretertypischen Bestandteile (ständige Rechtsprechung des Senats: 5 U 172/99; 5 U 173/99; 5 U 152/00; 5 U 227/02).

  • SG Osnabrück, 28.10.2004 - S 5 U 152/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (5 U 172/99; 5 U 173/99; 5 U 152/00; 5 U 227/02), die der Entscheidung des BGH vom 26.2.1997 (Renault II, BB 1997, 852) folgt.

    Denn eine Weitergabe eines Teil der eingeräumten Grundprovision von 17, 5% der UPE an den Kunden beschränkt sich naheliegend nicht auf die handelsvertretertypischen Bestandteile (ständige Rechtsprechung des Senats: 5 U 172/99; 5 U 173/99; 5 U 152/00; 5 U 227/02).

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06
    Die Berücksichtigung mit 25% ist bereits früher höchstrichterlich gebilligt worden (BGH - Renault I - ZIP 1987, 183) und entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in zahlreichen Ausgleichsverfahren gegen die Beklagte.
  • BGH, 29.03.1990 - I ZR 2/89

    Vereinbarungen über den Ausgleichsanspruch vor Ablauf des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06
    Soweit mit der Berufungsreplik eingewandt wird, den Provisionsverlusten der Klägerin entsprächen keine Vorteile für die Beklagte, ist die dahingehende, in der BGH-Rechtsprechung anerkannte Vermutung (vgl. BGH NJW 1990, 2889, 2890; Baumbach/Hopt, 32. Aufl., § 89b Rz.47; Küstner Rz.1755 mwN.in Fn.23; Senat 5 U 173/99 S. 24) nicht entkräftet.
  • BGH, 12.02.2003 - VIII ZR 130/01

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06
    Soweit die Beklagte einen höheren Abzug von 3, 16% erstrebt, ist der ihr obliegende (BGH VersR 2003, 1530) Vortrag nicht ausreichend schätzungsgeeignet.
  • OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 120/00

    Handelsrect: Bewertungskriterien beim Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06
    Dem jedenfalls im Ergebnis entsprechend, bezieht der BGH in der Entscheidung vom 22.3.2006 (Mitsubishi, wie oben, Rz.25 bei juris) die Boni ohne nähere Ausführung in den Rohausgleich ein, wie es auch der Auffassung des OLG München (OLGR 2002, 216) und des OLG Köln (VersR 2002, 437) entspricht.
  • BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 173/04

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers; Dauer des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06
    Der Rohertrag des Vertragshändlers ist für den Ausgleich in zwei Schritten zu reduzieren (vgl. etwa BGH -Mitsubishi - NJW-RR 2006, 1328), nämlich zunächst um händlertypische Vergütungsbestandteile auf das Niveau eines Handelsvertreters und sodann um die Vergütung für verwaltende Tätigkeiten.
  • OLG München, 16.01.2002 - 7 U 4312/00

    Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers

  • OLG Frankfurt, 31.07.2007 - 5 U 255/03

    Kfz-Vertragshändlervertrag: Ausgleichsanspruch bei nach der ordentlichen

    Soweit von der Beklagten in der Berufungsinstanz eingewandt wird, den Provisionsverlusten der Klägerin entsprächen keine Vorteile für die Beklagte (§ 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB), ist die dahingehende, in der BGH-Rechtsprechung anerkannte Vermutung (vgl. BGH NJW 1990, 2889, 2890; Baumbach/Hopt, 32. Aufl., § 89b Rz.47; Küstner Rz.1755 mwN.in Fn.23; Senat 5 U 173/99 S. 24; jüngst: Senatsurteile vom 10.07.2007 - 5 U 62/06, S. 4; 5 U 63/06, S. 6) - auch für den Mehrfachkunden A als des der Klägerin nahestehendes Autovermietungsunternehmen - nicht entkräftet.

    Dies entspricht auch der Auffassung des OLG München (OLGReport 2002, 216) und des OLG Köln (VersR 2002, 437) und der neueren Rechtssprechung des Senats (Urteile vom 10.07.2007, 5 U 62/06, S. 7ff; 5 U 63/07, S. 11), mit der er seine frühere Rechtsprechung aufgegeben hat, dass Zusatzleistungen des Herstellers an den Vertragshändler (Großabnehmerzuschüsse, Zulassungsboni, Boni, Rabatte, etc.) einem berücksichtigungsfähigen Provisionsverlust des Handelsvertreters nur gleichstehen, wenn bei Vertragsbeendigung bereits ein Anspruch dem Grunde nach entstanden war.

    Nur was nach Abzug des betreffenden Anteils von dem Händlerrabatt übrig bleibt, ist der Vermittlungsprovision eines Handelsvertreters vergleichbar, auf deren Grundlage der Ausgleichsanspruch zu berechnen ist (BGH Urteil vom 22.03.2006, VIII ZR 173/04, NJW-RR 2006, 1328, Senat 5 U 62/06, S. 9, 10); 5 U 63/06, S. 12, 13).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (5 U 62/06, S. 10; 5 U 63/06, S. 13) ist der gesamte Rohertrag einschließlich Zusatzleistungen von der Reduzierung betroffen.

    Die Berücksichtigungsfähigkeit scheitert daran, dass nach dem Vorbringen der Beklagten die Finanzierungsnachlässe abgeschafft wurden, damit übereinstimmend spielten sie im letzten und vorletzten Vertragsjahr auch keine Rolle, sie sind daher als in Zukunft ausgeschlossen nicht in die Prognose einzubeziehen (vgl. 5 U 62/06, S. 9 oben).

    Die Berücksichtigung mit 25% ist bereits früher höchstrichterlich gebilligt worden (BGH - Renault I - ZIP 1987, 183) und entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in zahlreichen Ausgleichsverfahren gegen die Beklagte (vgl. zuletzt 5 U 62/06, S. 10/11; 5 U 63/06, S. 17/18).

    Offen bleiben kann, ob die Einflüsse auf die Kaufentscheidung überhaupt jeweils messbar von einander abgrenzbar sind oder es sich vielmehr um überlagernde und wechselseitig verstärkende Faktoren handelt, wie auch unterbewusste Motive für einen Kaufentschluss mit einem Marktforschungsgutachten schwerlich erfasst werden können (vgl. 5 U 62/06, S. 10/11).

  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 5 U 115/06

    Ausgleichsansprüche nach § 89 b I HGB analog

    Der Einwand der Beklagten, den Provisionsverlusten der Klägerin entsprächen keine Vorteile für die Beklagte entkräftet nicht die dahingehende in der BGH-Rechtsprechung anerkannte Vermutung (vgl. BGH NJW 1990, 2889, 2890; Baumbach/Hopt, 32. Aufl., § 89b Rz.47; Küstner Rz.1755 m.w.N. in Fn.23; Senatsurteil vom 30.1.2001, 5 U 173/99 S. 24; jüngst: Senatsurteile vom 10.07.2007 - 5 U 62/06, S. 4; 5 U 63/06, S. 6; Senatsurteil vom 31.07.2007 - 5 U 255/03.

    Dies entspricht auch der Auffassung des OLG München (OLGReport 2002, 216) und des OLG Köln (VersR 2002, 437) und der neueren Rechtssprechung des Senats (Urteile vom 10.07.2007, 5 U 62/06, S. 7ff; 5 U 63/06, S. 11), mit der er seine frühere Rechtsprechung aufgegeben hat, dass Zusatzleistungen des Herstellers an den Vertragshändler (Großabnehmerzuschüsse, Zulassungsboni, Boni, Rabatte, etc.) einem berücksichtigungsfähigen Provisionsverlust des Handelsvertreters nur gleichstehen, wenn bei Vertragsbeendigung bereits ein Anspruch dem Grunde nach entstanden war.

    Nur was nach Abzug des betreffenden Anteils von dem Händlerrabatt übrig bleibt, ist der Vermittlungsprovision eines Handelsvertreters vergleichbar, auf deren Grundlage der Ausgleichsanspruch zu berechnen ist (BGH Urteil vom 22.03.2006, VIII ZR 173/04, NJW-RR 2006, 1328, Senat 5 U 62/06, S. 9, 10); 5 U 63/06, S. 12, 13).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 10.7.2007, 5 U 62/06, S. 10; 5 U 63/06, S. 13) ist der gesamte Rohertrag einschließlich Zusatzleistungen von der Reduzierung betroffen.

  • OLG Frankfurt, 16.12.2008 - 11 U 71/07

    - Volvo 8 -, AA des VH, wichtiger Grund, Überlegungsfrist, Änderungskündigung,

    Der Einwand der Beklagten, den Provisionsverlusten der Klägerin entsprächen keine Vorteile für die Beklagte, entkräftet nicht die dahingehende in der BGH-Rechtsprechung anerkannte Vermutung (vgl. BGH NJW 1990, 2889, 2890; Baumbach/Hopt, 32. Aufl., § 89b Rdnr. 47; Küstner Rz.1755 m.w.N. in Fn. 23; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, 5. Zivilsenat, Urteile vom 10.07.2007 - 5 U 62/06, S. 4 und 5 U 63/06, S. 6; sowie vom 31.07.2007 - 5 U 255/03, S. 12 und vom 11.12.2007 - 5 U 115/06, S. 6/7).

    Dies entspricht auch der Auffassung des OLG München (OLGReport 2002, 216), des OLG Köln (VersR 2002, 437) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17.7.2007, 11 U 1/07 (Kart), S. 8) wie auch der neueren Rechsprechung des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (vgl. Urteile vom 10.07.2007, 5 U 62/06, S. 7ff; 5 U 63/06, S. 11; und vom 11.12.2007, 5 U 115/06).

    Nur was nach Abzug des betreffenden Anteils von dem Händlerrabatt übrig bleibt, ist der Vermittlungsprovision eines Handelsvertreters vergleichbar, auf deren Grundlage der Ausgleichsanspruch zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 22.03.2006, VIII ZR 173/04, NJW-RR 2006, 1328; OLG Frankfurt am Main, 5. Zivilsenat, Urteile vom 10.07.2007 - 5 U 62/06, S. 9, 10 und 5 U 63/06, S. 12, 13 sowie vom 31.07.2007 - 5 U 255/03, S. 12 und vom 11.12.2007 - 5 U 115/06, S. 6/7).

    Nach der neueren Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des OLG Frankfurt am Main, 5. Zivilsenat, (Urteile vom 10.07.2007 - 5 U 62/06, S. 10 und 5 U 63/06, S. 13 sowie vom 11.12.2007 - 5 U 115/06, S. 14), welcher der Senat sich unter Aufgabe seiner früher vertretenen Ansicht (Urteil vom 17.7.2007, 11 U 1/07 (Kart), S. 23) anschließt, ist der gesamte Rohertrag einschließlich Zusatzleistungen - nicht nur die Stammprovision - von der Reduzierung betroffen.

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 210/07

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers: Kundeneigenschaft bei

    Das Berufungsgericht (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. Juli 2007 - 5 U 62/06, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 5 U 87/06

    Kfz-Vertragshändlervertrag: Berechnung des Ausgleichsanspruchs bei Vertragsende

    Dabei lässt er sich leiten von der Tatsache, dass in zahlreichen anderen Prozessen ( 5 U 172/99; 5 U 173/99, 5 U 152/00, 5 U 227/02, 5 U 62/06, 5 U 63/06) zwischen Z-Vertragshändlern und der Beklagten diese Größe von den Händlern nicht bestritten worden ist, wie dies aber der Fall gewesen wäre, wenn sie tatsächlich unangemessen hoch wäre.
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