Rechtsprechung
OLG Jena, 06.05.2008 - 5 U 627/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ernennung des befreiten Vorerben zum Testamentsvollstrecker
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 181; ; BGB § 2100; ; BGB § 2197
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2100; BGB § 2197
Ernennung des befreiten Vorerben zum Testamentsvollstrecker - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Vor- und Nacherbschaft - Doppelstellung Testamentsvollstrecker und Vorerbe nur ausnahmsweise sinnvoll
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vor- und Nacherbschaft
- Steuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft
- Besteuerung des Nacherben
- Sonderfälle
Verfahrensgang
- LG Gera, 27.06.2007 - 3 O 1189/06
- OLG Jena, 06.05.2008 - 5 U 627/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03
Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch den Alleinerben
Auszug aus OLG Jena, 06.05.2008 - 5 U 627/07
Das Landgericht habe hier die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26.01.2005 (IV ZR 296/03) nicht berücksichtigt.So geht auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.01.2005 (IV ZR 296/03) davon aus, dass grundsätzlich ein Alleinerbe bzw. befreiter Vorerbe nicht zugleich Testamentsvollstrecker sein kann.
- RG, 26.10.1911 - IV 34/11
Alleinerbe als Testamentsvollstrecker.
Auszug aus OLG Jena, 06.05.2008 - 5 U 627/07
So habe das Erstgericht zwar die Entscheidung des Reichsgerichtes vom 26.10.1911 (RGZ 77, 177), wonach die Ernennung des alleinigen Vorerben zum Testamentsvollstrecker immer unwirksam sei, angeführt, gleichwohl aber dadurch, dass es diese Rechtsprechung als frühere Rechtsprechung benannt habe, zu erkennen gegeben, dass es der Auffassung sei, dass diese Rechtsprechung aufgrund von Überholung nicht mehr gelte.Mit der Berufung wird zu Recht gerügt, dass entgegen den Ausführungen in den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils nicht zwischen einer älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (z. B. RGZ 77, 177), wonach die Ernennung des alleinigen Vorerben zum Testamentsvollstrecker immer unwirksam ist, da eine sinnlose Verdoppelung der Rechte durch die Einsetzung als Vorerben und Testamentsvollstrecker vorliegen würde, und einer späteren Rechtsprechung, wonach diese formale Auffassung nur dann zutreffen würde, wenn sie eine inhaltliche Berechtigung habe, unterschieden werden kann.